Batze
Spiele-Professor/in
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auch gegen den missbrauch des sog. rechts am eigenen bild kann strafrechtlich vorgegangen werden.
sorry, aber warum behauptet ihr aus voller überzeugung irgendwelches zeug, ohne eigentlich auch nur die geringste ahnung vom thema zu haben?
Was redest du da?
Hab doch dazu geschrieben das es Ausnahmen beim Recht am eigenem Bild gibt.
Und wegen deiner Unterstellung keine Ahnung, ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber als ausgebildeter Fotograf hatte ich sowas in der Prüfung.Allerdings gibt es auch da ausnahmen. Fotografier ich meine Ex in einer, sagen wir mal Situation ohne Kleider und stelle dieses ohne Zustimmung ihrerseits ins Internet, dann kann ich ganz schnell mit strafrechtlichen Folgen rechnen.