[l]am 07.08.03 um 11:31 schrieb Blasius:[/l]
Ich finde das Ganze nicht wirklich witzig (wenn es denn stimmt).
Wir reden hier ja nicht über moralische Bedenken im Sinne des Ehebruchs (da wäre ich auch eher tolerant
), sondern um das schon einmal erwähnte Verhältnis Schüler-Lehrer ("Schutzbefohlene").
Wenn nun ein/e Lehrer/in ihre Machtposition ausnutzt, um Schüler/innen sexuell zu belästigen, nötigen oder am Ende sogar zu mißbrauchen, dann muss gegen solche Lehrer vorgegangen werden.
Jetzt gehen hier mit einigen die Hormone durch, weil es sich ja um einen Jungen handelt. Und wer hatte nicht schon mal feuchte Träume von einer attraktiven Lehrerin?
Allerdings ist es ja in unserem Fall so, dass der Junge von der Lehrerin offenbar bedrängt wird. Ich kann aus seinen bisherigen Kommentaren nicht herauslesen, dass er sich irgendwie von dieser Frau sexuell angezogen wird. Er scheint sich nur um die Konsequenzen seines Handelns Sorgen zu machen: "was passiert, wenn ich nein sage?".
Und genau diesem Druck setzt die Lehrerin diesen jungen Mann BEWUSST aus. Sie weiß genau, dass sie im Prinzip erst mal in der stärkeren Position ist, dass auf der anderen Seite Scham und Unsicherheit überwiegen.
Also, liebe Leute, es geht hier nicht um die Manifestation eurer pubertären Träume, die jetzt einer von uns ausleben kann, es geht um den Mißbrauch von Machtpositionen. Und wer weiß, was diese Lehrerin noch so alles treibt?
Naja, ich würde mal gerne wissen was hier los wäre, wenn der threadersteller ein Mädchen wäre, die von einem Lehrer auf ähnliche Art und Weise bedrängt worden wäre.
Hier noch mal zur Verdeutlichung:
Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter 16 Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist, an einer Person unter 18 Jahren, die ihm zur Erziehung, Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder an einem noch nicht 18 Jahre alten leiblichen oder angenommenen Kind vornimmt oder an sich von einem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Vgl. § 174 Strafgesetzbuch.
Also, nicht einschüchtern lassen, deutlich "nein" sagen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. Denn wenn Dich diese Lehrerin hinterher wirklich in irgendeiner Form benachteiligt, dann bist Du in der stärkeren Position, dann kannst Du immer noch Eltern, Vertrauenslehrer oder wen auch immer einschalten.
Sowas geht übrigens auch anonym per "Schüler-Sorgentelefon". Die gibts in jeder größeren Stadt, such Dir einfach was aus Deiner Umgebung raus.
P.S.: wenn Du doch auch von Dir aus geil auf die Alte bist, dann vergiss alles was ich geschrieben habe und hör auf DFens und Tom