Was hier für ein verbaler Unsinn verzapft wird, ist ja nicht mehr feierlich.
Welcher Raubkopierer wurde denn
wirklich mit fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft? Nur weil unsere Gesetzgebung dieses Strafmaß bietet, wird es noch lange nicht ausgeschöpft. Einzig und allein gewerbliche Handlungen mit Raubkopien werden in der Tat mit Freiheitsentzug bestraft, aber nicht der kleine Detlef aus der 8. Klasse, der sich das neueste Strippoker zieht.
Des Weiteren frage ich mich, was ihr beruflich macht bzw. ob ihr überhaupt arbeitet? Stellt euch einfach vor, ihr habt zwei Jahre euer ganzes Geld in eine Software gesteckt, wollt diese endlich verkaufen und nach drei Tagen gibt es
eure Software überall zum runterladen und eure Einnahmen stagnieren bei einem Bruchteil des angepeilten Umsatzes.
Seht ihr dann die ganze Sache immer noch so ... locker?
Natürlich haben EA, Ubisoft und MS deutlich mehr Geld als der Indie-Entwickler, d.h. hier mögen Raubkopien nicht so stark ins Gewicht fallen wie bei meinem o.g. Beispiel, allerdings gibt es im dt. Strafgesetzgebuch eben keine Unterscheidung zwischen Personen, kleinen Unternehmen und globalen Konzernen. Was übrigens absolut in Ordnung ist.
Also an alle, die sich über das Vorgehen der Justiz aufregen und sich über die Verhältnismäßigkeit beklagen: denkt bitte einmal weiter als von der Wand bis zur Tapete. Mit boerse & Co. werden
Millionen umgesetzt, keine Taschengeldbeträge.