• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank

Auf Ebay verkaufter Artikel nicht angekommen

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(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.


Wie schon geschrieben. In einem festen Vertrag mit klaren Verhältnissen ist der Käufer derjenige, der die Verantwortung trägt, wenn er keine weitere Absicherung haben will.

Problem A:

Der Versender kann nicht beweisen, die Ware versendet zu haben.
Somit kann er nicht beweisen, dass er Anspruch auf Bezahlung hat.

Problem B:

Die Verhältnisse unter denen ein Vertrag zustande kommt, sind nicht klar geregelt. Dann ist der Käufer automatisch durch weitere Gesetze geschützt.


Problem C:

Der Empfänger kann jederzeit beweisen, nichts bekommen zu haben, da das Corpus Delicti einfach nicht vorhanden ist.

Fazit: Stützende Paragraphen sind noch lange keine ausgeführte Rechtsprechung.

Ich weiß nicht, was daran so schwer zu verstehen ist.
 
A) Der private Versender muss auch gar nicht bewiesen, dass es es versendet hat. Ganz einfach. Nenn mir mal nen Fall, wo anders entscheiden wurde. Ich hab keinen gefunden. Nur Aussagen, in denen eben genau das Gegenteil steht: Käufer hat keinen versicherten Versandweg gewählt, Ware kommt nicht an, Käufer kann nix machen.

B) wieso sind die Verhältnisse nicht klar geregelt? Es ist eine Auktion bei ebay, da steht bei der Auktion als Versandart "Brief" und evlt. sogar optional noch eine/mehrere, die auch versichert wären. Was ist also dann daran unklar?

C) ein angebliches nicht-Vorhandensein ist doch noch kein Beweis. Sonst wäre es ja auch schon ein Beweis, dass ein Dieb unschuldig ist, nur weil man das Diebesgut nicht bei ihm findet. Die Ware kann der Käufer ja auch einfach versteckt oder weitergegeben haben, mal ganz davon abgesehen, dass bei einer privaten Streitigkeit ohnehin keine Durchsuchung oder so was zustande kommt, d.h. er kann die Ware sogar einfach zu hause lagern.
 
würd auch warten und sonst in dne sauren Apfel beissen. Das nächste mal versichern und gut ist
 
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