IXS
Spiele-Kenner/in
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Wie schon geschrieben. In einem festen Vertrag mit klaren Verhältnissen ist der Käufer derjenige, der die Verantwortung trägt, wenn er keine weitere Absicherung haben will.
Problem A:
Der Versender kann nicht beweisen, die Ware versendet zu haben.
Somit kann er nicht beweisen, dass er Anspruch auf Bezahlung hat.
Problem B:
Die Verhältnisse unter denen ein Vertrag zustande kommt, sind nicht klar geregelt. Dann ist der Käufer automatisch durch weitere Gesetze geschützt.
Problem C:
Der Empfänger kann jederzeit beweisen, nichts bekommen zu haben, da das Corpus Delicti einfach nicht vorhanden ist.
Fazit: Stützende Paragraphen sind noch lange keine ausgeführte Rechtsprechung.
Ich weiß nicht, was daran so schwer zu verstehen ist.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
Wie schon geschrieben. In einem festen Vertrag mit klaren Verhältnissen ist der Käufer derjenige, der die Verantwortung trägt, wenn er keine weitere Absicherung haben will.
Problem A:
Der Versender kann nicht beweisen, die Ware versendet zu haben.
Somit kann er nicht beweisen, dass er Anspruch auf Bezahlung hat.
Problem B:
Die Verhältnisse unter denen ein Vertrag zustande kommt, sind nicht klar geregelt. Dann ist der Käufer automatisch durch weitere Gesetze geschützt.
Problem C:
Der Empfänger kann jederzeit beweisen, nichts bekommen zu haben, da das Corpus Delicti einfach nicht vorhanden ist.
Fazit: Stützende Paragraphen sind noch lange keine ausgeführte Rechtsprechung.
Ich weiß nicht, was daran so schwer zu verstehen ist.