• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank
  • Kritk / Fragen / Anregungen zu Artikeln

    Wenn ihr Kritik, Fragen oder Anregungen zu unseren Artikeln habt, dann könnt ihr diese nun in das entsprechende Forum packen. Vor allem Fehler in Artikeln gehören da rein, damit sie dort besser gesehen und bearbeitet werden können.

    Bitte beachtet dort den Eingangspost, der vorgibt, wie der Thread zu benutzen ist: Danke!

Anwalt Christian Solmecke gefragt: Sony-Filmlöschung rechtlich ok?

Ich verstehe es ehrlich gesagt auch nicht so ganz, also die Aufregung.
Es wäre verständlicher, wenn man der Möglichkeit beraubt worden wäre, die betroffenen Inhalte herunterladen und nicht weiter schauen zu können.
Kann man die Filme denn runterladen oder nur Streamen?
 
Kann man die Filme denn runterladen oder nur Streamen?
So wie ich das verstanden habe bisher beides.
In Kürze werden sie aus dem Katalog verschwinden. Bis dahin hat man die Möglichkeit sie herunterzuladen und weiterhin uneingeschränkt zu nutzen. Nur Streaming und erneutes herunterladen ist nicht mehr.
 
Wie schon mal gesagt, ist das maximal blöd.
Ich hatte das mal in ähnlicher Form bei 2 - 3 kleinen Spielen auf dem iPad, jedes für sich nur ein paar Euro, aber nach neuen iOS Updates gingen die Spiele nicht mehr und sie wurden leider nicht auf das neue Betriebssystem aktualisiert…nicht mehr spielbar, obwohl gekauft.
Ein Microsoft Sequenzer-Programm - das hat ein paar Euro mehr gekostet, funktionierte nach einem Windows Update auch nicht mehr und nach wie vor gibt’s keinen Patch…etliche Euro futsch, nicht mehr nutzbar, obwohl für teuer Geld gekauft.
Alles eine Frechheit. Hier jetzt wurde das wenigstens noch im Vorfeld angekündigt, das andere kam ohne Vorwarnung, plötzlich ging es nicht mehr.
Wenn ich das richtig gelesen habe, hat man jetzt noch ein Zeitfenster, um sich davon betroffene Inhalte herunterzuladen und weiter zu nutzen. Nur erneutes herunterladen ist dann nicht mehr möglich? Richtig?

Richtig - in diesem Fall auch maximal unnötig, da es eben nicht um irgendwelchen technischen Fortschritt, Kompaitibiltätsprobleme oder der gleichen geht.
 
So wie ich das verstanden habe bisher beides.
In Kürze werden sie aus dem Katalog verschwinden. Bis dahin hat man die Möglichkeit sie herunterzuladen und weiterhin uneingeschränkt zu nutzen. Nur Streaming und erneutes herunterladen ist nicht mehr.
Hab jetzt nochmal die entsprechende News auf anderen Seiten gelesen und nirgendwo steht was davon dass man die Inhalte noch runterladen kann.
So wie ich das verstehe kann man die Filme auch nur in der dazugehörigen PlayStation Video App anschauen. Also selbst wenn man sie runterladen kann dann hat man wohl nicht einfach ein Videofile auf seiner Platte das man z.b. auch auf den PC kopieren kann um es dort anzuschauen sonder alles läuft über die App. Wenn die Inhalte da aber aus dem Kundenkonto entfernt werden dann sind sie halt nicht mehr verfügbar. Egal ob man sie runtergeladen hat oder nicht.
Vielleicht kann da ja jemand was zu sagen der da Fime gekauft hat.

Den Verkauf und Verleih von Filmen und Serien hat Sony aber wohl schon vor einem Jahr eingestellt weil es wohl eh nicht so gut angenommen wurde.
 
Is mir schon bei Amazon passiert und ist mir bei Youtube passiert...WAS GENAU IST EUER PROBLEM?
Ihr tut alle so als ob dies für euch völlig neue Praktiken sind xD
Gekaufte digitale Musik hat genau das selbe Problem und ihr macht hier nen Fass auf.

KAUF die Schieße einfach richtig und ihr habt die Probleme nicht...
Ach und Abo Gaming Services haben dieses Problem auch schon länger, nur mal so gesagt aber die sind ja MEGA GUT...
 
Ach und Abo Gaming Services haben dieses Problem auch schon länger, nur mal so gesagt aber die sind ja MEGA GUT...

Bei den Abos ist das ja noch mal was anderes, da erwarte ich ja auch nicht, dass jeder Titel bis in alle Ewigkeit verfügbar ist, da abonniere ich einen Dienst mit durchaus wechselnden Inhalt.

Aber EINEN Titel käuflich "erworben" zu haben (gefühlt), und dann ist er quasi weg, ist eine andere Hausnummer.
 
Meine allererste CD aus den 80er Jahren funktioniert immer noch tadellos, sämtliche meiner DVDs, eben inzwischen auch schon teils über 20 Jahre gehen alle noch und die BRs sowieso.

Das einzige was ich vor etlichen Jahren mal hatte waren einige selbstgebrannte CD-ROMs, die nach etwa fünf bis zehn Jahren den Geist aufgegeben hatten, waren allerdings auch billige Rohlinge, die etwas späteren DVD-ROMs sollten alle noch funktionieren (sofern mal in den letzten Jahren eine genutzt).

Ist übrigens auch bei Festplatten eher "hit & miss", viele Festplatten gehen in den ersten paar Jahren kaputt, meist ist es ein mechanischer Defekt. Wenn sie den Zeitraum überleben können sie auch nach 20 oder 30 Jahren noch funktionieren. Man sollte nur zwischendurch die Daten mal neu aufschreiben, wegen der Entmagnetisierung. Meine Amiga 500 HDD mit 20MB und meine erstes PC HDD mit 1GB funktionieren immer noch (auch ein alter 386er der irgendwo rumliegt tat noch seinen Dienst als ich ihn spaßeshalber vor einigen Jahren mal anschloss. (Die alte Hardware scheint wesentlich beständiger zu sein als aktuelle Rechner).

Bei Audio-Kassetten bin ich unsicher, wieviel Qualität die verloren haben, meine Ansprüche an die Soundqualität sind mächtig gestiegen. Sie funktionieren alle noch, ich kann aber nicht sagen, ob sie genau wie damals klingen, wahrscheinlich eher nicht (gleiches Spiel bei Videokassetten).

Diese Zeitangaben sind also eher als vorsichtige Schätzungen der Hersteller zu sehen, damit sich die Leute nicht beschweren "ihr hattet aber gesagt die hält 30 Jahre, jetzt ist sie nach 25 kaputt". Ich kann mir entsprechend vorstellen, dass magnetische Datenträger, insbesonders wenn man sie alle paar Jahre mal neu beschreibt praktisch "ewig" halten, es sei denn, der Verschleiß macht ihnen bei ständiger Nutzung irgendwann den Garaus.

Bei CDs und Co muss man halt schauen, ob sich die Datenträgerschicht irgendwann zersetzt, bei vernünftiger Qualität scheinen mir hier aber auch eher 50 Jahre realistisch.
 
Hab jetzt nochmal die entsprechende News auf anderen Seiten gelesen und nirgendwo steht was davon dass man die Inhalte noch runterladen kann.
So wie ich das verstehe kann man die Filme auch nur in der dazugehörigen PlayStation Video App anschauen. Also selbst wenn man sie runterladen kann dann hat man wohl nicht einfach ein Videofile auf seiner Platte das man z.b. auch auf den PC kopieren kann um es dort anzuschauen sonder alles läuft über die App. Wenn die Inhalte da aber aus dem Kundenkonto entfernt werden dann sind sie halt nicht mehr verfügbar. Egal ob man sie runtergeladen hat oder nicht.
Vielleicht kann da ja jemand was zu sagen der da Fime gekauft hat.

Ich habe nur ein paar Downloadspiele auf der PS3. Dazu kann ich sagen, ich habe sie mit zwei verschiedenen Konten (Sony hatte mal zwei Spiele aus vier zur Wahl verschenkt, da habe ich mir halt ein zweites Konto gemacht und alle vier einkassiert) und diese Spiele laufen unabhängig vom verwendeten Konto, sobald es also auf der Playstation liegt kann man es scheinbar verwenden, denke, das wird bei Filmen / Musik nicht anders sein.

Richtig ist, es ist an die Sony Hardware gebunden, wie Spiele eben auch, ohne Playstation kannst du keine Playstation Spiele zocken. Das weiß aber jeder vorher. Ohne PC kannst du letztlich auch keine PC Spiele zocken, ohne BR Player keine BRs.
 
Dieser Artikel hinterlässt bei mir doch recht viele Fragezeichen. Ich bin zwar als jemand, der bei Sony nie Filme gekauft hat, nicht betroffen, aber z.B. bei Amazon prime gibt es einen KAUFEN-Button, und nicht einen LIZENSIEREN-Button. Dann sollte man eigentlich davon ausgehen, dass einem das Recht, den Film zu sehen, uneingeschränkt gehört. Wenn dieses Recht in den AGBs dann eingeschränkt wird, wäre es vermutlich eine Verletzung von § 305c BGB, in dem die überraschende bzw. mehrdeutige Klauseln für ungültig erklärt werden. Eine entscheidende Frage ist jetzt: kann man die Filme tatsächlich weiterhin uneingeschränkt schauen, wenn man sie dort herunterlädt? Gibt es so eine Funktion überhaupt bei Sony? Wenn ja, wird es nach der Entfernung der Filme aus dem Angebot wirklich weiter funktionieren? Diese Infos fehlen im Artikel zur Gänze, sind aber doch wohl für die rechtliche Einordnung von Relevanz.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hab jetzt nochmal die entsprechende News auf anderen Seiten gelesen und nirgendwo steht was davon dass man die Inhalte noch runterladen kann.
So wie ich das verstehe kann man die Filme auch nur in der dazugehörigen PlayStation Video App anschauen. Also selbst wenn man sie runterladen kann dann hat man wohl nicht einfach ein Videofile auf seiner Platte das man z.b. auch auf den PC kopieren kann um es dort anzuschauen sonder alles läuft über die App. Wenn die Inhalte da aber aus dem Kundenkonto entfernt werden dann sind sie halt nicht mehr verfügbar. Egal ob man sie runtergeladen hat oder nicht.
Vielleicht kann da ja jemand was zu sagen der da Fime gekauft hat.

Den Verkauf und Verleih von Filmen und Serien hat Sony aber wohl schon vor einem Jahr eingestellt weil es wohl eh nicht so gut angenommen wurde.
Also…folgendes steht in den AGB und auch hier im Artikel selbst:

...) Unter bestimmten Umständen kann es vorkommen, dass ein Video von PlayStation Video entfernt werden muss. In diesen Fällen ist das Herunterladen und/oder Streamen von gekauften Videos nicht mehr möglich. Gekaufte oder ausgeliehene Videos, die du bereits heruntergeladen hast, sind davon nicht betroffen. Deswegen solltest du gekaufte und ausgeliehene Videos möglichst sofort nach dem Erwerb auf alle kompatiblen Geräte herunterladen, auf denen du darauf zugreifen möchtest."

Heißt für mich, wenn ich betroffen wäre, was ich nicht bin, jetzt noch herunterladen bis zum 31. August auf kompatible Geräte. Wenn ich das gemacht habe, kann ich auch nach dem 31. August diese heruntergeladenen Inhalte weiternutzen.
Lösche ich es oder geht das Gerät kaputt, ist erneutes herunterladen nicht möglich.
Auch kann man sich das Videofile nicht von einer PS4 oder 5 auf den PC ziehen. Ging aber vorher auch schon nicht.

Ah, ich sehe gerade Spritogre hat das auch schon so beantwortet.

So macht das auch absolut Sinn, denn mal ein anderes Beispiel:
Ich kaufe eine BluRay oder DVD mit einem Film, der irgendwann auf den Index gerät.
Dann ist mir das erstmal egal, denn ich hab ja das Medium, das nimmt mir niemand weg.
Aber geht die DVD kaputt, ist ein erneuter Kauf nicht mehr möglich, zumindest nicht normal im Laden.
 
Kurze Anmerkung am Rande:

"Das sagen Sonys Video-AGBs"

AGBs gibt es nicht, da AGB schon die Mehrzahl ist.

Lg
 
Ich verstehe die Aufregung nicht so ganz. Du erwirbst das Ding genauso wie eine Bluray, nur halt ohne Datenträger. Wenn Deine Bluray beschädigt wird, stehst Du auch ohne Film da. Und das ist jetzt nicht so abwegig wie es klingt. Wer in einer Dachgeschosswohnung wohnt, kann ja mal gucken, ob seine Blurays nach 10 Jahren noch abspielbar sind. Das ist keineswegs selbstverständlich, je nachdem wie warm es in der Bude wird.

Solange die eigene runtergeladene Kopie nicht durch technische Mittel unbrauchbar gemacht wird ist man gegenüber dem Bluray-Kauf nur dahingehend schlechter gestellt, dass man keinen physischen Datenträger inklusive bekommen hat. Und das man keinen physischen Datenträger dazu bekommt ist einem ja absolut bewusst, wenn man das Ding erwirbt.

Falls man vorhatte, das Ding niemals runter zu laden im Gottvertrauen darauf das Ding bis zum Lebensende streamen zu können, setzt man ja auch implizit voraus, dass der Anbieter niemals pleite geht. Den physischen Datenträger mit dem Download kann man dann auch vererben im Todesfall. Mit einem Streamingzugriff geht das meiner Kenntnis nach nicht.
1.Du kaufst dir die Blu Ray nicht der Blu Ray wegen
oder ein Buch nur wegen des Papiers

2. aus dem Playstore kann man keine Filme runterladen

3. Es ist ja auch nicht davon auszugehen das Sony morgen Pleite geht, aber in großen und ganzen währe ein Gesetz das dem User Rechtsicherheit gibt mehr als Erwünschenswert

Ich halte die Kaufverträge als Unwirksam, weil (auch wenn die AGB was anderes behauptet) hier Sony garkeine Rechte hatte die Filme zu verkaufen sondern nur für die Zeit ihrer "lizenz" zu vermieten
 
Auch habe ich ein bißchen den Eindruck, dass sich viele darüber aufregen, die es gar nicht selber betrifft. ^^
Wenn das potentiell ALLE Filmkäufer betreffen kann, dann sind ALLE betroffen, die sich mal einen Film digital "gekauft" haben.
 
Wenn das potentiell ALLE Filmkäufer betreffen kann, dann sind ALLE betroffen, die sich mal einen Film digital "gekauft" haben.
Ja, natürlich, ich weiß. Es ist ja auch nicht das erste Mal, dass sowas passiert, nur nicht in dem Umfang…alles nichts Neues eigentlich.
Wie gesagt, keiner liest die AGB richtig. Ja, es kann jederzeit jeden betreffen, der sich digitale Inhalte zugelegt hat. Auch das ist nicht neu und allgemein bekannt.
Wir sind es nur gewöhnt - ich auch - dass immer alles da und verfügbar ist. Dass die AGB solche Passagen enthalten und die Gesetzgebung lückenhaft ist, wird - obwohl bekannt - immer gerne ausgeblendet...bis es mal passiert.
 
was mich interessiert, kaufen definiert ja das ich diese dinge behalte, sollte dann bei digitalen inhalten nicht stehen lizenz leihen oder sowas? ok wortwahl nicht ganz zutreffend aber ist das nicht irreführend von amazon und sony und wie die alle heißen wenn beim button für bestätigung kaufen steht anstatt was anderes?
Wenn man über diesen Umweg (Irreführung) versucht wieder an sein Geld zu kommen - möglich.
Aber wie bei allem - wo kein Kläger da kein Richter.
Auch die relativ negative Einschätzung von Herrn Solmecke, könnte sich bei einem entspechenden Verfahren in Wohlgefallen für einen Kläger auflösen, denn was letztenendes wirlick herauskommt sieht man erst am Ende.
Gab es schon alles in anderer Form.

Ansonsten was Sony angeht und den Unwillen die Kunden zu entschädigen (und wenn es nur Guthaben ist) auf die Gefahr, daß ich mich wiederhole:
f37dae9faa7dc493b8605f7c44fd4b39.jpg
 
Ach und Abo Gaming Services haben dieses Problem auch schon länger, nur mal so gesagt aber die sind ja MEGA GUT...
Da gibts aber einen kleinen, aber feinen Unterschied - bei diesen Aboservices zahlt man bedeutend weniger Geld für die gebotene Leistung im Monat und niemand gaukelt einem vor, daß man diese Spiele gekauft hat.
Gerade Singleplayerspiele, von denen ich sicher ausgehe, daß ich sie nur einmal spielen werde, sind bei diesen Systemen unschlagbar günstig.
 
Es gab mal eine ähnliche Situation mit Ultraviolet (UltraViolet, auch Digital UltraViolet, war ein von 2011 bis Juli 2019 bestehender Cloud-basierter Videorechte-Locker (zentrales Rechte- und Lizenzschließfach), der Daten über den Nutzer speichert und es ermöglicht, die Rechte für Video-Inhalte zu verwalten. - Quelle: Wikipedia)

Man erwarb eine physische BluRay, bekam aber die Digitallizenz quasi kostenlos dazu, sofern man gewollt war den Code online einzugeben. Nachdem 2019 das Portal geschlossen hatte, landeten meine lizenzierten Filme zum Glück alle auf YouTube. Gott-Google sei dank werden die dort wahrscheinlich auf ewig verweilen.
 
Man erwarb eine physische BluRay, bekam aber die Digitallizenz quasi kostenlos dazu, sofern man gewollt war den Code online einzugeben.
Das ist (war?) bei Amazon auch so, wenn man eine Musik-CD kaufte, dann bekam man die auch zusätzlich als digitalen Download in die Amazon Bibliothek.
Weiß aber nicht ob das immer noch so ist und ob das nur für bestimmte Labels oder so galt? Ich habe zwar sicher weit über 500 Musik-CDs aber in den letzten ca. 15 Jahren nur noch zwei gekauft.
 
Wenn man über diesen Umweg (Irreführung) versucht wieder an sein Geld zu kommen - möglich.
Aber wie bei allem - wo kein Kläger da kein Richter.
Auch die relativ negative Einschätzung von Herrn Solmecke, könnte sich bei einem entspechenden Verfahren in Wohlgefallen für einen Kläger auflösen, denn was letztenendes wirlick herauskommt sieht man erst am Ende.
Gab es schon alles in anderer Form.

Das ist letztlich wohl das Problem, solange kein definitives Gesetz oder ein Urteil vom BGH können die Hersteller letztlich behaupten was sie wollen.
Von daher sehe ich Herrn Solmeckes Aussage auch mit großem Zweifel, da Filme oder Musik nun nicht viel anders als Software sind und da hat der BGH nun mal komplett das Gegenteil von Rechtsanwalt Solmeckes Meinung entschieden.

Da das BGH Urteil über Software quasi vom EuGH gestützt wird (siehe Urteil zu Oracle vs. UsedSoft), würde es mich also nicht wundern, wenn ein Urteil zu Audio oder Video zum gleichen Ergebnis kommt und sich Solmeckes Meinung in Wohlgefallen auflöst. Letztlich beruht seine Aussage ja auf der Meinung(!) der Hersteller und die meinen natürlich nur das, was für sie vorteilhaft ist aber eben nicht auf irgendwelchen Gesetzen.

Ein wenig ein Sonderfall in Deutschland sind immer Bücher (sowie Zeitschriften, Zeitungen etc.), in diesem Fall eBooks z.B.. Die Verlage haben traditionell eine enorme Macht auf die Gesetzgebung, siehe Buchpreisbindung oder Leistungsschutzrecht. So besteht ja etwa das Recht auf Privatkopie (weswegen auf jedem Kopierer etc. eine Gebühr liegt, im Fall von Gedrucktem an die VG Wort) aber die Verlage haben irgendwie durchgedrückt, dass eBooks nicht privat kopiert werden dürfen und das der Preis sich via Buchpreisbindung an der gedruckten Version zu orientieren hat, zwar etwas günstiger aber bei jedem Händler halt gleich.
Oder diese ganze Dreistigkeit der Wissenschaftsverlage, angehende Doktoren oder Professoren können davon ein Lied singen.

Musik-, Film- und Spielebranche haben zum Glück diese Macht nicht.
 
Zurück