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Anwalt Christian Solmecke gefragt: Sony-Filmlöschung rechtlich ok?

Johannes Gehrling

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Dass man kein Eigentum sondern nur eine Nutzungslizenz erwirbt ist ja klar. Aber die Lizenz verliert man in dem Fall ja auch. Macht für mich erstmal kein unterschied.
Oder ist dieses "je nach Titel und Netzwerkverfügbarkeit" dann das Schlupfloch?
 
Also sind Filme anders als Software tatsächlich nur lizensiert? Woran liegt das? Weil das BGH Urteil sich damals ausschließlich auf Software beläuft und die als Sache definiert hat?

Scheinbar fehlt es dann schlicht an einem entsprechenden Gerichtsurteil.

Mein ungesetzlicher Rat, wer diesen Schwachsinn mitmacht ist selbst Schuld, ich würde mir die von mir gekauften Filme einfach als BR Rip runterladen und im Zweifel dann auf meine Rechnung von Sony verweisen...

Und ansonsten halt, zeigt diese Aussage, dass es völlig dämlich für Verbraucher wäre Filme und Serien nicht auf Datenträger zu kaufen.
Dass man kein Eigentum sondern nur eine Nutzungslizenz erwirbt ist ja klar. Aber die Lizenz verliert man in dem Fall ja auch. Macht für mich erstmal kein unterschied.
Deswegen meine Frage, bei Software erwirbt man Eigentum, dazu gibt es ein BGH Urteil. Ob aber nun Eigentum oder Lizenz, letztlich bleibt die Frage, darf jemand einem Käufer eine Lizenz so einfach wegnehmen, ohne dass es als Diebstahlt gilt?

Das wäre dann interessant, dann klaue ich mir nämlich einfach eine Lizenz für einen Film beim nächsten Mal, ist ja scheinbar legal.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
was mich interessiert, kaufen definiert ja das ich diese dinge behalte, sollte dann bei digitalen inhalten nicht stehen lizenz leihen oder sowas? ok wortwahl nicht ganz zutreffend aber ist das nicht irreführend von amazon und sony und wie die alle heißen wenn beim button für bestätigung kaufen steht anstatt was anderes?
 
Zitat aus dem Artikel:"Unter bestimmten Umständen kann es vorkommen, dass ein Video von PlayStation Video entfernt werden muss. In diesen Fällen ist das Herunterladen und/oder Streamen von gekauften Videos nicht mehr möglich. "
So steht das in den AGB´s.
Stellt sich mir die Frage ob das eine unerwartete Klausel ist die ein Gericht als ungültig erklären würde.
Das Problem ist halt das es um einen Streitwert von einer Bluray geht und finde dann mal einen Anwalt der sich dafür krumm macht. Dann müsste man einen nach Honorarkosten bezahlen und man hätte das Risiko das man auf den Kosten sitzen bleibt. Wer macht das schon?
Ich denke genau damit planen die Unterehmen.
Das ganze ist natürlich keine rechtsverbindliche Diskussion, sondern einfach mein Senf dazu ;)
 
Also kann man sich die Dinger vor der Löschung herunterladen und auch nach Löschung weiter anschauen, nur nicht erneut herunterladen?
 
Für mich spielt der rechtliche Hintergrund eine untergeordnete Rolle.
Da gehts doch ums Prinzip: Nur weil sony rein rechtlich zu so einer Nummer in der Lage ist, heißt das ja noch nicht, dass sie von diesem Recht auch Gebrauch machen müssen. Da werden die Kunden halt wohlwissend komplett gelinkt.
 
Also sind Filme anders als Software tatsächlich nur lizensiert? Woran liegt das? Weil das BGH Urteil sich damals ausschließlich auf Software beläuft und die als Sache definiert hat?
Davon ist auszugehen. Da ging es ja nur um Software, nicht um digitale Güter, also auch Filme und Musik, per se.

Scheinbar fehlt es dann schlicht an einem entsprechenden Gerichtsurteil.
Ich sehe hier eigentlich nur zwei Möglichkeiten. Die Anbieter bieten die Filme nicht zum Kauf an, sondern zum Verleih auf unbestimmte Zeit. Mit explizitem Hinweis darauf, dass die Filme vielleicht irgendwann nicht mehr verfügbar sein werden. Dann müsste man aber die Preise anpassen. Ich persönlich würde keine 15 Euro Leihgebühr bezahlen, wenn ich wüsste, dass die Filme irgendwann nicht mehr verfügbar sein könnten.

Oder man sorgt dafür, dass die Filme nicht einfach verschwinden und zwingt die Anbieter und Vertragspartner, ihre Verträge entsprechend anzupassen.

Deswegen meine Frage, bei Software erwirbt man Eigentum, dazu gibt es ein BGH Urteil. Ob aber nun Eigentum oder Lizenz, letztlich bleibt die Frage, darf jemand einem Käufer eine Lizenz so einfach wegnehmen, ohne dass es als Diebstahlt gilt?
Diebstahl eher nicht, meine ich. Eher Irreführung. Wenn man einem die Lizenz oder das Produkt nach aktuellem Stand einfach weg nehmen kann, kann auch kein Kaufvertrag entstehen. Man leiht den Kram ja dann nur auf unbestimmte Zeit.
 
Mit so etwas ist Schindluder doch Tür und Tor geöffnet. Mich würde es Mal interessieren, ob das mit Ubisofts Ankündigung, dass demnächst der Zugriff auf diverse Onlinefunktionen und Inhalte (!! DLCs) bestimmter Spiele nicht mehr möglich ist auch abgedeckt ist. Rein technisch müssten DLCs von Drittsystemen ja entkoppelt sein. Die DLCs dürften über den Launcher (Uplay, Ubisoft Connect) eigentlich trotzdem herunterladbar sein.
 
Also sind Filme anders als Software tatsächlich nur lizensiert? Woran liegt das? Weil das BGH Urteil sich damals ausschließlich auf Software beläuft und die als Sache definiert hat?
Ich habe mir das Urteil (aus dem anderen Thread ) mal zu gemüte geführt. Scheinbar ist Software ja wirklich dann anders zu handhaben. Unsinn sehe ich allerdings darin, dass man ja - ebenso wie das Buch - auch den Film wegen des Inhaltes kauft.
Scheinbar fehlt es dann schlicht an einem entsprechenden Gerichtsurteil.
Ja das sehe ich auch so. Ging das Urteil nicht auch so weit zu sagen, dass der Verkäufer über den Besitz verfügen muss? Ist dann der "Verkauf" von selbst nicht im Besitz befindlichen Sachen - wofür Sony ja hier auch nur Lizenznehmer war - überhaupt legal?
Mein ungesetzlicher Rat, wer diesen Schwachsinn mitmacht ist selbst Schuld, ich würde mir die von mir gekauften Filme einfach als BR Rip runterladen und im Zweifel dann auf meine Rechnung von Sony verweisen...

Und ansonsten halt, zeigt diese Aussage, dass es völlig dämlich für Verbraucher wäre Filme und Serien nicht auf Datenträger zu kaufen.
Das unterschreibe ich gerne. Aber dazu ist die Welt wohl heutzutage zu sehr gewandelt worden. Wird Zeit wieder den Videorekorder auszupacken.
 
Eure erste News besagt das Sony im nachhinein gekaufte Videos von den Kunden löscht. Vielleicht klärt mich mal jemand auf. Lese ich ihre AGB's eure eure News falsch?

"Unter bestimmten Umständen kann es vorkommen, dass ein Video von PlayStation Video entfernt werden muss. In diesen Fällen ist das Herunterladen und/oder Streamen von gekauften Videos nicht mehr möglich. Gekaufte oder ausgeliehene Videos, die du bereits heruntergeladen hast, sind davon nicht betroffen. Deswegen solltest du gekaufte und ausgeliehene Videos möglichst sofort nach dem Erwerb auf alle kompatiblen Geräte herunterladen, auf denen du darauf zugreifen möchtest."
 
Eure erste News besagt das Sony im nachhinein gekaufte Videos von den Kunden löscht. Vielleicht klärt mich mal jemand auf. Lese ich ihre AGB's eure eure News falsch?

"Unter bestimmten Umständen kann es vorkommen, dass ein Video von PlayStation Video entfernt werden muss. In diesen Fällen ist das Herunterladen und/oder Streamen von gekauften Videos nicht mehr möglich. Gekaufte oder ausgeliehene Videos, die du bereits heruntergeladen hast, sind davon nicht betroffen. Deswegen solltest du gekaufte und ausgeliehene Videos möglichst sofort nach dem Erwerb auf alle kompatiblen Geräte herunterladen, auf denen du darauf zugreifen möchtest."
Das eine schließt das andere ja nicht aus. Wenn du einen Film gekauft hast und ihn nicht runter geladen hast, dann ist er für dich weg.
Wenn du eine neue Konsole kaufst, ist der Film für dich nicht mehr verfügbar.

Das ist der Grund, warum ich mir Spiele oder Filme lieber physisch kaufe.
Auch bei Serien, die mir sehr gut gefallen stelle ich mir gerne mal ein Boxset ins Regal. Man weiß nie ob Netflix und Co das in ein Paar Jahren immer noch streamen.
 
Für mich spielt der rechtliche Hintergrund eine untergeordnete Rolle.
Da gehts doch ums Prinzip: Nur weil sony rein rechtlich zu so einer Nummer in der Lage ist, heißt das ja noch nicht, dass sie von diesem Recht auch Gebrauch machen müssen. Da werden die Kunden halt wohlwissend komplett gelinkt.
Wie schon mal gesagt, ist das maximal blöd.
Ich hatte das mal in ähnlicher Form bei 2 - 3 kleinen Spielen auf dem iPad, jedes für sich nur ein paar Euro, aber nach neuen iOS Updates gingen die Spiele nicht mehr und sie wurden leider nicht auf das neue Betriebssystem aktualisiert…nicht mehr spielbar, obwohl gekauft.
Ein Microsoft Sequenzer-Programm - das hat ein paar Euro mehr gekostet, funktionierte nach einem Windows Update auch nicht mehr und nach wie vor gibt’s keinen Patch…etliche Euro futsch, nicht mehr nutzbar, obwohl für teuer Geld gekauft.
Alles eine Frechheit. Hier jetzt wurde das wenigstens noch im Vorfeld angekündigt, das andere kam ohne Vorwarnung, plötzlich ging es nicht mehr.
Wenn ich das richtig gelesen habe, hat man jetzt noch ein Zeitfenster, um sich davon betroffene Inhalte herunterzuladen und weiter zu nutzen. Nur erneutes herunterladen ist dann nicht mehr möglich? Richtig?
 
Ich verstehe die Aufregung nicht so ganz. Du erwirbst das Ding genauso wie eine Bluray, nur halt ohne Datenträger. Wenn Deine Bluray beschädigt wird, stehst Du auch ohne Film da. Und das ist jetzt nicht so abwegig wie es klingt. Wer in einer Dachgeschosswohnung wohnt, kann ja mal gucken, ob seine Blurays nach 10 Jahren noch abspielbar sind. Das ist keineswegs selbstverständlich, je nachdem wie warm es in der Bude wird.

Solange die eigene runtergeladene Kopie nicht durch technische Mittel unbrauchbar gemacht wird ist man gegenüber dem Bluray-Kauf nur dahingehend schlechter gestellt, dass man keinen physischen Datenträger inklusive bekommen hat. Und das man keinen physischen Datenträger dazu bekommt ist einem ja absolut bewusst, wenn man das Ding erwirbt.

Falls man vorhatte, das Ding niemals runter zu laden im Gottvertrauen darauf das Ding bis zum Lebensende streamen zu können, setzt man ja auch implizit voraus, dass der Anbieter niemals pleite geht. Den physischen Datenträger mit dem Download kann man dann auch vererben im Todesfall. Mit einem Streamingzugriff geht das meiner Kenntnis nach nicht.
 
Ich verstehe die Aufregung nicht so ganz. Du erwirbst das Ding genauso wie eine Bluray, nur halt ohne Datenträger. Wenn Deine Bluray beschädigt wird, stehst Du auch ohne Film da. Und das ist jetzt nicht so abwegig wie es klingt. Wer in einer Dachgeschosswohnung wohnt, kann ja mal gucken, ob seine Blurays nach 10 Jahren noch abspielbar sind. Das ist keineswegs selbstverständlich, je nachdem wie warm es in der Bude wird.
Sowas fällt aber eher unter Eigenverschulden, da kannst du niemanden wegen nicht fachgerechter Lagerung belangen. ;)
Und sowas ist ja selbst dann schnell und günstig ersetzt, bist ja von keinem Dienst abhängig.

Allerdings sollen BRs eine wesentlich höhere Lebensdauer im Vergleich zu DVDs haben, meine ich hätte sowas darüber gelesen.
 
Ich verstehe die Aufregung nicht so ganz. Du erwirbst das Ding genauso wie eine Bluray, nur halt ohne Datenträger. Wenn Deine Bluray beschädigt wird, stehst Du auch ohne Film da. Und das ist jetzt nicht so abwegig wie es klingt. Wer in einer Dachgeschosswohnung wohnt, kann ja mal gucken, ob seine Blurays nach 10 Jahren noch abspielbar sind. Das ist keineswegs selbstverständlich, je nachdem wie warm es in der Bude wird.

Solange die eigene runtergeladene Kopie nicht durch technische Mittel unbrauchbar gemacht wird ist man gegenüber dem Bluray-Kauf nur dahingehend schlechter gestellt, dass man keinen physischen Datenträger inklusive bekommen hat. Und das man keinen physischen Datenträger dazu bekommt ist einem ja absolut bewusst, wenn man das Ding erwirbt.

Falls man vorhatte, das Ding niemals runter zu laden im Gottvertrauen darauf das Ding bis zum Lebensende streamen zu können, setzt man ja auch implizit voraus, dass der Anbieter niemals pleite geht. Den physischen Datenträger mit dem Download kann man dann auch vererben im Todesfall. Mit einem Streamingzugriff geht das meiner Kenntnis nach nicht.
Ich verstehe es ehrlich gesagt auch nicht so ganz, also die Aufregung.
Es wäre verständlicher, wenn man der Möglichkeit beraubt worden wäre, die betroffenen Inhalte herunterladen und nicht weiter schauen zu können. Ja, das ist das Problem, weil eigentlich niemand die AGB liest, geschweige denn versteht.
Auch habe ich ein bißchen den Eindruck, dass sich viele darüber aufregen, die es gar nicht selber betrifft. ^^
 
Ich wohne z.B. in einer DG-Wohnung und meine Blurays-/DVD laufen immer noch und sind teils deutlich über 10 Jahre einige sogar fast 20 Jahre alt alt. Wenn eine mal nicht mehr geht wars a) entweder ein defekter Player der die Disc versaut hatte oder ich aus eigener Blödheit Fehler gemacht habe. Das waren aber in meiner ganzen Historie 3?? Discs. Aber sonst ?
 
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