• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank

AMD-Boxed Prozzi und die Garantie

unterseebotski

Spiele-Enthusiast/in
Registriert
05.11.2003
Beiträge
1.327
Reaktionspunkte
0
Also ich habe jetzt einen Athlon 64 3700+ als boxed-Version incl. Lüfter.
Jetzt ist die 3-jährige Garantie von AMD so eingeschränkt, dass sie nur gilt, wenn ich diesen Lüfter verwende.
1. Was aber, wenn ich bald nen anderen nehme? Woran erkennt AMD, dass ich den Lüfter nicht verwendet haben soll?
1.1. Gilt diese Einschränkung auch während der 2-jährigen Händlergarantie? Ich vermute mal nicht.

Zum Übertakten: falls ich vorhabe, den Prozessor mal zu übertakten erlischt natürlich die Garantie, sowohl Händler-Garantie als auch die von AMD.
2. Wie merken die aber, dass der Prozessor übertaktet wurde?
Angenommen man lässt ihn statt auf 2,2 GHz auf 2,4 GHz laufen, hat der Prozessor eine Art Protokoll-Speicher, wo die Taktfrequenzen notiert werden?
Von sowas hab ich noch nie was gehört, aber vielleicht gibts das ja.
 
unterseebotski am 10.03.2006 15:13 schrieb:
...Angenommen man lässt ihn statt auf 2,2 GHz auf 2,4 GHz laufen, hat der Prozessor eine Art Protokoll-Speicher, wo die Taktfrequenzen notiert werden?
Von sowas hab ich noch nie was gehört, aber vielleicht gibts das ja.
Ja wie? Keiner weiß was?
*push*
 
unterseebotski am 10.03.2006 15:13 schrieb:
1. Was aber, wenn ich bald nen anderen nehme? Woran erkennt AMD, dass ich den Lüfter nicht verwendet haben soll?

versteh´ ich nicht .
natürlich würden die bei amd "merken", wenn ein anderer kühler auf der cpu thront - oder was meinst du ? :confused:

unterseebotski am 10.03.2006 15:13 schrieb:
1.1. Gilt diese Einschränkung auch während der 2-jährigen Händlergarantie? Ich vermute mal nicht.

du meinst die "gewährleistung" nehm` ich mal an.
die ist natürlich auch futsch, wenn der defekt am prozessor auf deine lüfterumbauerei zurückzuführen ist.

unterseebotski am 10.03.2006 15:13 schrieb:
2. Wie merken die aber, dass der Prozessor übertaktet wurde?
Angenommen man lässt ihn statt auf 2,2 GHz auf 2,4 GHz laufen, hat der Prozessor eine Art Protokoll-Speicher, wo die Taktfrequenzen notiert werden?
Von sowas hab ich noch nie was gehört, aber vielleicht gibts das ja.

so weit ich weiss, haben die prozessorhersteller in der tat die möglichkeit nachzuprüfen, ob übertaktet wurde (frag` mich jetzt bitte nicht wie...
:ugly: ).
aber eigentlich fänd` ichs ziemlich schäbig, erst zu übbertakten und sich dann die cpu ersetzen zu lassen - das geschieht auf eigene gefahr und ein wenig ehrgefühl sollten auch übertakter haben, oder ?
(mal ganz abgesehen davon, dass das wohl betrug wäre).
 
unterseebotski am 13.03.2006 09:09 schrieb:
unterseebotski am 10.03.2006 15:13 schrieb:
...Angenommen man lässt ihn statt auf 2,2 GHz auf 2,4 GHz laufen, hat der Prozessor eine Art Protokoll-Speicher, wo die Taktfrequenzen notiert werden?
Von sowas hab ich noch nie was gehört, aber vielleicht gibts das ja.
Ja wie? Keiner weiß was?
*push*

Nun, Garantie gibt es eigentlich auf die CPU. Es ist nicht zwingend vorgeschrieben den Boxed Lüfter zu nehmen.
Einen leistungsfähigeren Lüfter darf man einsetzen. Sofern man die Lüftermontage nicht vermurkst, dürfte man das auch kaum feststellen.

2.
Es lässt sich immer feststellen ob eine CPU ausserhalb der Spezifikationen gelaufen ist.

Zum einen lassen sich "Modifikationen" wie die berühmten Brücken auf den CPUs nie rückstandslos beseitigen und zum anderen altern CPUs schneller die übertaktet werden.
Der Hersteller ist in der Lage den Verschleiss einer CPU festzustellen.

D.h., eine gehimmelte CPU wirst du 99,9% mit dem Vermerk "User ist schuld" zurückbekommen.

Siehe dazu:

http://dau-alarm.de/gallery.html
 
EM_Lord_Vader am 13.03.2006 09:19 schrieb:
Nun, Garantie gibt es eigentlich auf die CPU. Es ist nicht zwingend vorgeschrieben den Boxed Lüfter zu nehmen.
Einen leistungsfähigeren Lüfter darf man einsetzen. Sofern man die Lüftermontage nicht vermurkst, dürfte man das auch kaum feststellen.
Lt. AMD darf man wirklich nur den mitgelieferten boxed-Kühler verwenden. Sonst hat man statt 3 Jahre AMD-Gewährleistung nur die 2 Jahre vom Händler.
Wahrscheinlich wird der Zustand des Wärmeleitpads begutachtet, ob es wirklich jahreland verwendet wurde.
Die Lüftermontage kann man dank heatspreader ja kaum noch vermurksen. Also so wie die DAUs mit abgebrochenen Ecken am DIE, ich glaube das gibts nich mehr beim A64, lasse mich aber gern eines besseren belehren. :-D

EM_Lord_Vader am 13.03.2006 09:19 schrieb:
2.Es lässt sich immer feststellen ob eine CPU ausserhalb der Spezifikationen gelaufen ist.

Zum einen lassen sich "Modifikationen" wie die berühmten Brücken auf den CPUs nie rückstandslos beseitigen und zum anderen altern CPUs schneller die übertaktet werden.
Der Hersteller ist in der Lage den Verschleiss einer CPU festzustellen.
Solche Modifikationen werde ich natürlich nicht vornehmen und es ist klar, dass man diese auch sieht. Kann man das beim Athlon64 überhaupt noch machen? Dazu müsste man ja den heatspreader abnehmen, geht das überhaupt?

EM_Lord_Vader am 13.03.2006 09:19 schrieb:
D.h., eine gehimmelte CPU wirst du 99,9% mit dem Vermerk "User ist schuld" zurückbekommen.

Siehe dazu:

http://dau-alarm.de/gallery.html
Das heißt also, die können gar nicht kaputt gehen, wenn man nicht dran rumfummelt?
Und wenn sie durchgebrannt sind, dann wurden sie übertaktet oder falsch gekühlt -> also kein Umtausch!
Mechanische Schäden -> user ist Schuld, kein Umtausch!
Also wird eine CPU eigentlich nie umgetauscht, ich habs verstanden.

Dann kann man auch bedenkenlos ocen...
 
Nana... nur nicht missverstehen.

Eine CPU, d.h. das Silizium altert. Je höher der Takt, desto höher die Belastung der feinen Strukturen, vorallem durch Temperaturschwankungen, usw..
Dieser Verschleiss ist messbar.

Stellt AMD den typischen Verschleiss für 2 Jahre Laufzeit fest und die CPU ist nur 2 Monate alt, ist das ein Beweis für AMD das du deine CPU übertaktet hast.

Wenn man nicht daran herumfummelt, haben CPUs eine recht lange Lebensdauer.
(Länger als du die wohl je benutzen würdest)
Irgendwann gehen die aber wie alles den Weg allen irdischen.

Und wenn sie durchgebrannt sind, dann wurden sie übertaktet oder falsch gekühlt -> also kein Umtausch!

Was meinst du wohl. Wie sollte eine CPU die innerhalb der Spezifikationen laufen und ordnungsgemäss gewartet werden, irgendwie durchbrennen?

Mechanische Schäden -> user ist Schuld, kein Umtausch!

User oder Händler.

AMD oder Intel bauen die Kisten nicht zusammen. Die liefern nur die CPUs.
Baust du beim Einbau einen Unfall, ist es dein Problem.

Der Hersteller haftet nur bei Mängeln der Ware. Sollte also deine CPU wegen Herstellungsfehlern abrauchen, tauschen die ohne Probleme rum.

Wenn du daran fummelst und mal ebendso Übertaktest -> persönliches Pech.

Gutes Thema: Elektromigration
 
EM_Lord_Vader am 13.03.2006 10:25 schrieb:
Stellt AMD den typischen Verschleiss für 2 Jahre Laufzeit fest und die CPU ist nur 2 Monate alt, ist das ein Beweis für AMD das du deine CPU übertaktet hast.
Ach so ist das. OK.

EM_Lord_Vader am 13.03.2006 10:25 schrieb:
Der Hersteller haftet nur bei Mängeln der Ware. Sollte also deine CPU wegen Herstellungsfehlern abrauchen, tauschen die ohne Probleme rum.
Kennst Du einen Fall, wo das mal vorgekommen ist? Würde mich mal interessieren.
 
Zurück