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Amazon: Lieferung noch bevor der Kunde bestellt hat

Du meinst es gibt ein Gesetz, welches Amazon verbietet, Ware ohne Bestellung und Kaufzwang direkt zum Kunden zu schicken?

"Verbieten" war eher logisch gedacht.

Wie Du in diesem Posting siehst gibt es ja anscheinend mehrere Gesetzestexte die es Amazon in Deutschland verbieten so eine Form von Werbung/Kunden-von-den-Lippen-Lesen produktiv und profitabel einzusetzen.
 
Ob sich das Geld für die Patentrechte auszahlen wird...
So wie ich es verstehe will Amazon ja nicht direkt an den Kunden schicken sondern jedes Zustelldepot als Lager "missbrauchen". Ob die Lagerkosten bei den dann überfüllten Depots so günstig sind, wage ich zu bezweifeln. Ob die Lagerkosten dann allmählich schleichend auf die Preise aufgeschlagen werden, wage ich aber nicht zu bezweifeln ;)

Und eine nicht bestellte Ware direkt an den Kunden zu schicken in der Hoffnung, dass er es dann bezahlt ist in Österreich schon lange nicht mehr erlaubt. Man darf (wahllos) zugestellte "Geschenke" gebrauchen, verbrauchen und wegwerfen wie es einem beliebt.
 
Wie Du in diesem Posting siehst gibt es ja anscheinend mehrere Gesetzestexte die es Amazon in Deutschland verbieten so eine Form von Werbung/Kunden-von-den-Lippen-Lesen produktiv und profitabel einzusetzen.
Wo denn?

Natürlich kann Amazon nicht irgendwas mit der Einstellung: "Das kaufen sie jetzt!" nach Hause liefern, aber ein: "Wir dachten, das könnte Sie interessieren: Hier ist die neue CD von X (oder was auch immer). Falls sie das Produkt nicht haben wollen, geben sie es einfach wieder zurück" wäre meines Erachtens rein gesetzlich durchaus denkbar.

Problem wäre dabei (abgesehen von der Kosten/Nutzen Rechnung für Amazon), wie die Rückgabe organisiert wird, da man dem potentiellen Kunden nicht dauernd Sachen, die er gar nicht haben will, zur Post schleppen lassen kann. Ebensowenig hat der nicht-Kunde dieses Artikels irgendeine Pflicht, einen Termin zur Warenrückgabe zu vereinbaren oder wahrzunehmen ...
 

Du beanwortest Dir die Fragen doch schon selber ;)

Problem wäre dabei (abgesehen von der Kosten/Nutzen Rechnung für Amazon), wie die Rückgabe organisiert wird, da man dem potentiellen Kunden nicht dauernd Sachen, die er gar nicht haben will, zur Post schleppen lassen kann. Ebensowenig hat der nicht-Kunde dieses Artikels irgendeine Pflicht, einen Termin zur Warenrückgabe zu vereinbaren oder wahrzunehmen ...

und, nicht von Dir,

(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.

Wie Du schreibst sind die Kosten/Nutzen für Amazon wohl nicht unerheblich.

Da die NEws aber nicht so gemeint war wie sie geschrieben wurde ist es ja sowieso irrelevant, vermutlich da Amazon selber nicht auf eine, für den Deutschen Markt nicht gerade optimierte kommen würde.
 
Mir können die ruhig schicken was sie wollen, solange ich nichts unterschrieben habe, ist auch nichts angekommen...Danke :)
 
Du beanwortest Dir die Fragen doch schon selber ;)
Ähm, nein. Das ist ein logistisches Problem und keine gesetzliche Grundlage, die Amazon daran hindern würde. Daher ist das Wort "verbieten" in dem Zusammenhang falsch.

und, nicht von Dir,
Auch hier steht nichts, das Amazon daran hindern würde, unverlangt Waren direkt zu dir nach Hause zu schicken. Da steht im Prinzip nur, daß du nicht gezwungen werden kannst, dafür zu bezahlen.


Hier noch eine Idee:
Warenlager verursachen Kosten.
Vorausgesetzt, es wäre finanziell sinnvoll, könnte man Produkte bei potentiellen Kunden zwischenlagern.
Das benötigt natürlich das Einverständnis des Kunden.

Rein theoretisch ist aber eine solches Programm denkbar, daß man
a) potentiell interessante Waren nach Hause geschickt bekommt
b) bei Gefallen auspackt und bezahlt
c) bei nicht Gefallen unausgepackt lagert (und dabei Rabattpunkte auf zukünftige Käufe sammelt)
d) falls jemand anders die Ware haben will, diese dann losschickt
e) Besonders schnelle Lieferung (persönlich in der Nachbarstraße vorbeibringen) und oder besonders lange Lieferungsverzögerungen (den Auftrag wochenlang liegen lassen) werden natürlich auch irgendwie in den Rabatten oä. umgerechnet

Natürlich gibt's da diverse Vor- und Nachteile, aber als Idee finde ich das recht interessant und sehe da momentan kein Gesetz, welches das verbieten würde.


Huch, da war ich im falschen Thread gelandet - das sollte natürlich hier hin:
http://forum.pcgames.de/gott-die-welt/9329024-listen-vol-14-filmmusik-2.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Wow. Das ist.... fast schon krank, so mit dem Unterbewusstsein und den Psyschen eines Käufers zu spielen, nur um noch mehr Gewinn zu erwirtschaften.
 
Wobei ich aber noch gelernt habe, daß man die entsprechende Ware für eine eventuelle Rücksendung/-forderung bereit halten sollte. Sprich: man sollte nicht direkt nach Erhalt damit "machen, was man will".

Siehe Absatz 2. Musst Du nur dann machen, wenn offenkundig eine Verwechslung vorliegt. Sprich, sollte ein Händler tatsächlich so dumm sein und Dir vorsätzlich unbestellte Ware zusenden, dann darfst Du das Zeug einfach behalten. ;-)
 

Du scheinst massive Probleme damit zu haben zu verstehen was andere schreiben wenn es nicht 100% eindeutig formuliert wurde. Ich habe es extra im Vorpost nochmal erkärt gehabt wie ich das verbieten gemeint habe.

Nochmal: "Logisches denken würde es Amazon verbieten diesen Ansatz in Deutschland zu unternehmen."

Unter anderem wegen dem von mir zitierten Paragraphen 1 & Post 31, als Beispiel. Solche Gesetze meinte ich mit "Gesetze zum Schutz der Privatsphäre", denn von Sendungen die man nicht bestellt hat und so zugespammt zu werden ist auch eine Verletzung der P-Sphäre.
 
Du scheinst massive Probleme damit zu haben zu verstehen was andere schreiben wenn es nicht 100% eindeutig formuliert wurde. Ich habe es extra im Vorpost nochmal erkärt gehabt wie ich das verbieten gemeint habe.

Nochmal: "Logisches denken würde es Amazon verbieten diesen Ansatz in Deutschland zu unternehmen."
Es gibt immer zwei Seiten der Medaille: Man könnte genauso gut sagen, daß du dich undeutlich ausdrückst.

Das hast du weiter oben geschrieben (Unterstreichung von mir):
"Verbieten" war eher logisch gedacht.

Wie Du in diesem Posting siehst gibt es ja anscheinend mehrere Gesetzestexte die es Amazon in Deutschland verbieten so eine Form von Werbung/Kunden-von-den-Lippen-Lesen produktiv und profitabel einzusetzen.
Und es gibt eben kein Gesetz, das unverbindlich unbestellte Warenzusendungen verbietet.

Wenn du eine Formulierung wie "Der gesunde Menschenverstand verbietet es, ..." oder "Das verbietet sich doch von selbst" meinst, dann mußt du auch die Worte der Formulierung verwenden, sonst sind Mißverständnisse unvermeidlich.

Unter anderem wegen dem von mir zitierten Paragraphen 1 & Post 31, als Beispiel. Solche Gesetze meinte ich mit "Gesetze zum Schutz der Privatsphäre", denn von Sendungen die man nicht bestellt hat und so zugespammt zu werden ist auch eine Verletzung der P-Sphäre.
In § 241a BGB wird doch nur der Empfänger von Pflichten bezüglich unbestellter Waren freigesprochen. Über Privatsphäre steht da doch keine Silbe ... ? :confused:
 
Sicher? In Deutschland meines Wissens nach nicht, oder hast Du da eine einschlägige Rechtsquelle dafür?

Mein Lieber, für MICH ist das eine Verletzung der Privatssphäre, da sind mir gesetzliche Regelungen egal. ;) ICH würde mich da unter Druck gesetzt fühlen und genervt sein und würde mir was einfallen lassen (zur Not den Postboten abfangen und "bestechen" ;) )

Wenn ich mich nur auf Gesetzte verlassen würde um meinen Seelenfreiden zu finden dann wäre ich aber arm dran...
 
Mein Lieber, für MICH ist das eine Verletzung der Privatssphäre,

Dann schreib das doch gleich und erwähne nichts von "Gesetzen gegen die Privatsphäre".

Davon abgesehen bist Du ja dank §241a ja weit besser gestellt - wie gesagt, wenn Dir jemand ABSICHTLICH UNAUFGEFORDERT irgendwelche Sachen schickt, darfst Du Dich als neuer Eigentümer betrachten - Du kannst das Zeug dann auch einfach verkaufen, verschenken - oder medienwirksam abfackeln. ;-)
 
Dann schreib das doch gleich und erwähne nichts von "Gesetzen gegen die Privatsphäre".

Davon abgesehen bist Du ja dank §241a ja weit besser gestellt - wie gesagt, wenn Dir jemand ABSICHTLICH UNAUFGEFORDERT irgendwelche Sachen schickt, darfst Du Dich als neuer Eigentümer betrachten - Du kannst das Zeug dann auch einfach verkaufen, verschenken - oder medienwirksam abfackeln. ;-)

Sry, my bad.

Ich vergesse zu oft Gesetzliche Regelungen und einfachen "logisches" klar zu trennen.
 
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