Wenn es dennschon mal in der Nähe ist und somit die Versandzeiten noch kürzer als sonst sind.
Die Versandzeit ist eigentlich das kleinste Problem bei Amazon.
Wenn es dennschon mal in der Nähe ist und somit die Versandzeiten noch kürzer als sonst sind.
Du meinst es gibt ein Gesetz, welches Amazon verbietet, Ware ohne Bestellung und Kaufzwang direkt zum Kunden zu schicken?


Wo denn?Wie Du in diesem Posting siehst gibt es ja anscheinend mehrere Gesetzestexte die es Amazon in Deutschland verbieten so eine Form von Werbung/Kunden-von-den-Lippen-Lesen produktiv und profitabel einzusetzen.
Wo denn?

Problem wäre dabei (abgesehen von der Kosten/Nutzen Rechnung für Amazon), wie die Rückgabe organisiert wird, da man dem potentiellen Kunden nicht dauernd Sachen, die er gar nicht haben will, zur Post schleppen lassen kann. Ebensowenig hat der nicht-Kunde dieses Artikels irgendeine Pflicht, einen Termin zur Warenrückgabe zu vereinbaren oder wahrzunehmen ...
(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.
Ähm, nein. Das ist ein logistisches Problem und keine gesetzliche Grundlage, die Amazon daran hindern würde. Daher ist das Wort "verbieten" in dem Zusammenhang falsch.Du beanwortest Dir die Fragen doch schon selber![]()
Auch hier steht nichts, das Amazon daran hindern würde, unverlangt Waren direkt zu dir nach Hause zu schicken. Da steht im Prinzip nur, daß du nicht gezwungen werden kannst, dafür zu bezahlen.und, nicht von Dir,
Wobei ich aber noch gelernt habe, daß man die entsprechende Ware für eine eventuelle Rücksendung/-forderung bereit halten sollte. Sprich: man sollte nicht direkt nach Erhalt damit "machen, was man will".

Es gibt immer zwei Seiten der Medaille: Man könnte genauso gut sagen, daß du dich undeutlich ausdrückst.Du scheinst massive Probleme damit zu haben zu verstehen was andere schreiben wenn es nicht 100% eindeutig formuliert wurde. Ich habe es extra im Vorpost nochmal erkärt gehabt wie ich das verbieten gemeint habe.
Nochmal: "Logisches denken würde es Amazon verbieten diesen Ansatz in Deutschland zu unternehmen."
Und es gibt eben kein Gesetz, das unverbindlich unbestellte Warenzusendungen verbietet."Verbieten" war eher logisch gedacht.
Wie Du in diesem Posting siehst gibt es ja anscheinend mehrere Gesetzestexte die es Amazon in Deutschland verbieten so eine Form von Werbung/Kunden-von-den-Lippen-Lesen produktiv und profitabel einzusetzen.
In § 241a BGB wird doch nur der Empfänger von Pflichten bezüglich unbestellter Waren freigesprochen. Über Privatsphäre steht da doch keine Silbe ... ?Unter anderem wegen dem von mir zitierten Paragraphen 1 & Post 31, als Beispiel. Solche Gesetze meinte ich mit "Gesetze zum Schutz der Privatsphäre", denn von Sendungen die man nicht bestellt hat und so zugespammt zu werden ist auch eine Verletzung der P-Sphäre.

[...], denn von Sendungen die man nicht bestellt hat und so zugespammt zu werden ist auch eine Verletzung der P-Sphäre.
Mir können die ruhig schicken was sie wollen, solange ich nichts unterschrieben habe, ist auch nichts angekommen...Danke![]()
Sicher? In Deutschland meines Wissens nach nicht, oder hast Du da eine einschlägige Rechtsquelle dafür?
ICH würde mich da unter Druck gesetzt fühlen und genervt sein und würde mir was einfallen lassen (zur Not den Postboten abfangen und "bestechen"
)Mein Lieber, für MICH ist das eine Verletzung der Privatssphäre,

Dann schreib das doch gleich und erwähne nichts von "Gesetzen gegen die Privatsphäre".
Davon abgesehen bist Du ja dank §241a ja weit besser gestellt - wie gesagt, wenn Dir jemand ABSICHTLICH UNAUFGEFORDERT irgendwelche Sachen schickt, darfst Du Dich als neuer Eigentümer betrachten - Du kannst das Zeug dann auch einfach verkaufen, verschenken - oder medienwirksam abfackeln.![]()
Sry, my bad.
Ich vergesse zu oft Gesetzliche Regelungen und einfachen "logisches" klar zu trennen.

Nicht nur dich.Macht ja nix - aber Du hast es geschafft, mich kurz zu verwirren.![]()
.gif)