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Vorratsdatenspeicherung mit Grundrechten unvereinbar und unverhältnismäßig

Matthias Dammes

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Zum Artikel: Vorratsdatenspeicherung mit Grundrechten unvereinbar und unverhältnismäßig
 
Das ist endlich mal eine gutes Urteil und eines im Sinne der Bürger.
 
Das ist endlich mal eine gutes Urteil und eines im Sinne der Bürger.

hatte nicht vor allem die CDU grad erst die Tage noch getönt, dass die ja jetzt nur noch auf das Urteil warten, damit "endlich" das Gesetz in die Wege geleitet werden kann, um die Daten schön lange zu speichern? ^^ da gab es ja Anfang des Jahres Kritik an der SPD und deren dafür zuständigen Minister Maas, dass die das Gesetz nicht schon längst fertiggestellt hatten, siehe zB : CDU/CSU wollen mit Vorratsdatenspeicherung nicht abwarten | heise online
 
jedes andere urteil wäre auch ein riesengroßer witz gewesen.
 
ich sehe da keinen grund zum jubeln. kritisiert wird in erster linie die umsetzung, nicht das ziel. da wird ein wenig umformuliert und letztendlich kommt sie doch.
 
es ist wenigstens ein schritt in die richtige richtung. obwohl ich noch von keinem missbrauchsfall o.ä. gehört hätte, bei uns in österreich ist die VDS seit 2012 aktiv, bietet das nunmal unheimliches potenzial für missbrauch.
ein gutes hat die VDS allerdings trotzdem - bei uns in österreich werden wieder mehr persönliche unterhaltungen geführt und weniger verschickt, das kann (noch) keiner abfangen und speichern.
 
ich sehe da keinen grund zum jubeln. kritisiert wird in erster linie die umsetzung, nicht das ziel. da wird ein wenig umformuliert und letztendlich kommt sie doch.

dem urteil zufolge ist die anlasslose speicherung von kommunikationsdaten nicht mit den grundrechten vereinbar.
damit ist die vorratsdatenspeicherung eigentlich tot.
inwiefern siehst du das anders?
 
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