Wie bereits geschrieben sind WKB an "toten" Zähnen schmerzlos bzw. eine gute lokale Anästhesie (Spritze) reicht bei Zähnen mit Restvitalität aus, um die Behandlung schmerzfrei zu gestalten. Mehr oder weniger stark entzündete Zähne lassen sich nicht immer 100 % betäuben. Zusätzlich besteht auch das Problem, ob die Kasse die Kosten für eine Vollnarkose übernimmt oder es eine reine Privatleistung ist.
"Seit Juli 2009 Ist eine neue Regelung für gesetzlich Versicherte Zahnbehandlungsphobie-Patienten in Kraft getreten. Ist eine Behandlung wegen phobischer Zahnarztangst in lokaler Anästhesie nicht möglich, werden die Kosten für die Vollnarkose von der Krankenkasse übernommen. Leider hat diese Regelung für gesetzlich Versicherte einige Haken. Die Phobie muss von einem Fachmann bestätigt werden, zum Beispiel einem Facharzt für Psychiatrie oder einem Facharzt für psychotherapeutische Medizin. Die konventionelle psychotherapeutische Behandlung sollte nicht ausreichend oder nicht Erfolg versprechend sein. Auch beschränkt sich die Leistungen der Krankenkassen während der Vollnarkose auf die einfachen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Entfernung von kaputten Zähnen ist eine reine Kassenleistung, so dass die Vollnarkose von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden kann. Schon bei der Füllungssanierung in Vollnarkose wird es schwierig, da bei Angstpatienten in der Regel keine einfachen Amalgamfüllungen sinnvoll sind. Wenn solche Zusatzleistung mit dem Patienten vereinbart werden, wird leider die gesamte Vollnarkose eine Privatleistung."