• Aktualisierte Forenregeln

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    Forenregeln


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Valve verweigert Unterlassungserklärung - Verbraucherzentrale Bundesverband droht mit Rechtsstreit

@Worrel
Nein, der Anfang des Satzes ist entscheidend. ;-) Jedes Abonnement gestattet ihnen den Zugriff. Die Software ist eben nicht das Abonnement, sondern der Zugriff auf die Software oder auf andere Dinge ist das Abonnement.
Und das macht jetzt welchen Unterschied?

Ob man das jetzt "gemietete Software", "Softwarelizenz", "Abonnement" oder "dauerhaft nutzbaren Hirnfurz" nennt, spielt doch letztendlich keine Rolle.

Auf der Webseite von Steam wird das Angebot derart dargestellt, daß Steam kostenlos ist, man aber für den Zugriff auf die im Rahmen des Steam Abonnements zur Verfügung gestellte Software seines Accounts (so genehm in der Ausdrucksweise? ) einmalig eine Zahlung tätigen muss. (Es sei denn, es handelt sich um ein MMO mit entsprechender Kennzeichnung.)

Also muss Valve dieser Angebotsdarstellung entsprechend liefern. Sprich: Steam für diejenige Software kostenlos lassen, die vor Inkrafttreten einer Steam Monatsgebühr dem Account hinzugefügt wurde.

...dann wäre auch nicht von einem kostenlosen Abonnement die Rede, oder sind die Spiele in Steam kostenlos? :-)
Wer behauptet denn, Abbonnements außer Steam selber wären generell auf Steam kostenlos...? :-O

Und es wurde auch ausdrücklich geschrieben, dass der Account eben nicht zum Kauf von Software etc. dazugehört. Deshalb können die sehr wohl auch die Gebühr auf den Account verlangen, unabhängig zu welchem Zeitpunkt die Spiele gekauft wurden.
Du meinst ernsthaft, wenn du heute einen Titel für 50 Euro dort kaufen würdest, könnte man nichts dagegen tun, wenn Valve ab Montag erstmal mit 50 Euro pro Monat zur Kasse bitten würde, bevor man den Titel spielen könnte?

Dein Misstrauen in allen Ehren, aber die Gesetze zum Schutz der Verbraucher sind hierzulande doch zu ein wenig mehr gut, als nur Geschirr für den Umzug drin einzuwickeln...

Abgesehen davon werden Spiele in den Steam AGB sehr wohl als Abonnements bezeichnet:
Sie werden Abonnent von Steam (nachfolgend „Abonnent“), ...
Als Abonnent erhalten Sie gegebenenfalls Zugang zu bestimmten Leistungen, zu Software ...
Die Client-Software von Steam sowie ... Videospiele von Valve oder von Drittanbietern ... werden in der vorliegenden Vereinbarung als „Software“ bezeichnet, wobei das Zugriffs- und Nutzungsrecht betreffend der ... über die Steam-Plattform zugängliche(n) Software ... in der vorliegenden Vereinbarung als „Abonnement(s)“ bezeichnet werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Äh, irgendwie scheint ihr euch Festgefahren zu haben. Es geht doch einfach nur darum das STEAM nicht einfach die Kunden Erpressen kann, neue AGP anzunehmen damit sie weiter auf ihre VORHER gekauften Spiele zugreifen können. Warum macht ihr hier so ein Theater daraus??

Fakt ist das Steam die AGB geändert hat und man diese änderungen nicht ablehnen konnte wenn man weiterhin seine Spiele spielen wollte und genau das ist es was nicht mit Rechten Dingen zugeht. Würde man sie gewähren lassen könnten sie so in Zukunft die kunden immer mehr Erpressen da diese nur zustimmen können oder keinen Zugriff mehr auf ihre Spiele haben. Ob sie das machen sollen, wollen oder ob sie garnichts machen weil sie ja nur um das Wohl der Kunden besorgt sind Spielt doch überhaupt keine Rolle.

Wenn ich AGB ändere gilt die nur für neu erworbene Sachen, für die Vorher gekauften gelten die AGB die bei dem Kauf gültig waren udn vom kunden Akzeptiert wurden. Eine Änderung im Nachhinein ist zwar möglich jedoch muß ich dann dem KUNDEN die Wahl lassen ob er zustimmt oder ob er zu den alten Konditionen weiter Spielt und dann muß ich ihm auch beim Ablehnen der neuen AGB die Möglichkeit geben das er weiterhin auf seine erworbenen Sachen vollen Zugriff hat. Was einfach nicht der Fall war.

@Worrel, um nicht mehr oder weniger geht es hier, STEAM hat den Nutzern neue AGB auf Auge gedrückt und die hatten nur die Wahl anzunehmen oder abzulehnen und dadurch hätten sie keinen ZUGRIFF mehr auf ihre Spiele gehabt. Was einer Erpressung gleicht.
Was versuchst du da die ganze Zeit Steam in Schutz zu nehmen? Da gibt es nix schön zu reden. Wie weit das geht oder gehen kann ist ein anderes Thema. Es wurde von Steam so Praktiziert, ob dir das jetzt weh getan hat oder nicht ist dabei egal. Wenn sie es einmal machen,können sie es immer wieder tun und das verstößt nun mal gegen geltende Gesetze.
Steam ist auch nur eine Firma und die wollen dein Geld, die machen das nicht weil der Worrel ein netter Mensch ist und um seine Faulheit zu unterstützen.
 
@Worrel, um nicht mehr oder weniger geht es hier, STEAM hat den Nutzern neue AGB auf Auge gedrückt und die hatten nur die Wahl anzunehmen oder abzulehnen und dadurch hätten sie keinen ZUGRIFF mehr auf ihre Spiele gehabt. Was einer Erpressung gleicht.
Was versuchst du da die ganze Zeit Steam in Schutz zu nehmen? Da gibt es nix schön zu reden.
Deswegen habe ich ja auch nirgends geschrieben, daß das toll wäre oder auch nur akzeptabel.
Ich versuche lediglich klarzustellen, daß Valve nicht freie Schußbahn für Abzocken aller möglichen Arten hat, nur weil irgendwo in den AGB was davon steht, daß sie die Nutzungsbedingungen jederzeit ändern können.

Da es eben immer noch Verbraucherschutzgesetze gibt, die ihnen im Fall eines über-die-Stränge-Schlagen gehörig auf die Finger klopfen werden. Wie zB jetzt gerade.

Wenn sie es einmal machen,können sie es immer wieder tun und das verstößt nun mal gegen geltende Gesetze.
Wenn sie gegen geltende Gesetze verstoßen, werden sie entsprechend bestraft.

Steam ist auch nur eine Firma und die wollen dein Geld, die machen das nicht weil der Worrel ein netter Mensch ist und um seine Faulheit zu unterstützen.
Ahja, alle Steam Nutzer sind also generell faul? :B

Natürlich will ein Unternehmen mit kommerzieller Ausrichtung Geld verdienen. Das heißt aber nicht, daß sie auf Vertrags- und Kundenrechte scheißen können.

Letztendlich ist meine Grundaussage "Valve kann nicht einfach eine Steam Monatsgebühr zum Abkassieren einführen." übrigens weder pro noch contra Steam, sondern einfach eine neutrale Behauptung.
 
Wer behauptet denn, Abbonnements außer Steam selber wären generell auf Steam kostenlos...? :-O
Ich glaube so kommen wir nicht weiter. Erkläre mir doch einfach ab welchen Schritt deiner Meinung nach das Abonnement bei einem Kauf eines MMO mit Monatsgebühren über Steam abgeschlossen wurde.

Dann sollte sich dein Denkfehler von alleine herauskristallisieren. Aber ich gebe zu es ist doch etwas missverständlich in den SLA von Steam beschrieben, da wurde auch vieles abgeändert, als zu dem Zeitpunkt als ich dieses einmal ganz durchgelesen habe.
Du meinst ernsthaft, wenn du heute einen Titel für 50 Euro dort kaufen würdest, könnte man nichts dagegen tun, wenn Valve ab Montag erstmal mit 50 Euro pro Monat zur Kasse bitten würde, bevor man den Titel spielen könnte?
Ich glaube nicht das Valve das so rücksichtslos machen würde, nur rechtlich gesehen könnten sie das.
Dein Misstrauen in allen Ehren, aber die Gesetze zum Schutz der Verbraucher sind hierzulande doch zu ein wenig mehr gut, als nur Geschirr für den Umzug drin einzuwickeln...

Abgesehen davon werden Spiele in den Steam AGB sehr wohl als Abonnements bezeichnet:
Lies dir die Begründung zu dem Urteil zu Half-Life 2 durch, die Gesetze greifen eben genau aus den Gründen nicht, die ich dir zum Teil versuche zu erklären. :-D

Den ersten Satz den ich zitiert habe ist doch eigentlich unmissverständlich? Jedes Abonnement, das bedeutet alle, beziehen sich auf den Zugriff eines bestimmten Spieles, einer bestimmten Anwendung oder was auch immer.

Wie sollen die dir das Abo kündigen können wenn du im Offlinemodus unterwegs bist, bzw. das Spiel bereits installiert hast? Es kann gar nicht das Spiel alleine als solches gemeint sein, würde keinen Sinn machen. ;-)
 
Es geht nicht um Vor- oder Nachteile, sondern darum, daß man zur kontinuierlichen Nutzung nicht zu einer Zustimmung der geänderten AGB gezwungen sein sollte.

Das ist klar, hat aber indirekt dann doch wieder mit zu tun.
Falls eine Änderung der AGBs - insbesondere zum Nachteil - der Kunden rechtlich zulässig sein sollte, was nach geltendem AGB Recht nicht der Fall ist, könnten sie dann auch alles ins Negative ändern. Ich habe nur überlegt, was sie in diesem Fall dann machen könnten.

Ähnlich auch den Flatrate AGBs der Telefonanbieter zur Drosselung der DSL-Geschwindigkeit, noch wird es nicht angewandt, jedenfalls nicht von der Telekom, aber dadurch hält man sich alle Möglichkeiten offen.

Weil Imageverlust.
Weil irreführend, da die letztendliche Leistung eine andere ist, als die, die beim Lizenzverkauf angepriesen wurde.


Imageverlust = egal, weil marktbeherrschende Stellung, siehe EAs "Origin" Einführung und Festplattendurchleuchtungsaktion.
Und, dafür sind Computerspiele einfach zu unwichtig, um einen nachhaltigen Imageschaden zu erhalten; die die nicht spielen, interessiert es nicht, die anderen werden nach 1-2 mal Überlegen dann doch wieder zugreifen, weil sie doch zu gerne dem Hobby fröhnen, um Battlefield und Co. spielen dürfen. Welche Spiele erscheinen noch ohne Steam-Kontenanbindung?
Es ist halt etwas anderes, als wenn bei Toyota die Bremsen nicht funktionieren würden, da würde jeder drüber sprechen.

Und ob eine AGB-Änderung unter den strafrechtlichen Tatbestand des Betruges zu subsumieren ist, halte ich für etwas gewagt.
Zur Bestrafung: wo kein Kläger, da kein Richter. ;-)
 
Ich glaube so kommen wir nicht weiter. Erkläre mir doch einfach ab welchen Schritt deiner Meinung nach das Abonnement bei einem Kauf eines MMO mit Monatsgebühren über Steam abgeschlossen wurde.
Ich werde Abonnent von Steam, sobald ich das Programm installiere und mich einlogge.
Ich werde Abonnent (im Sinne der Steam AGB) eines MMOs, sobald ich das jeweilige Programm installiere (ggflls gegen Bezahlung für die Grundausstattung des MMOs).
Ich werde Abonnent (im Sinne von "Ich zahle monatlich"), sobald ich das Spiel das erste mal starte und mich einlogge (meistens gibt's dann noch einen Freimonat, aber zu der Zeit gilt man trotzdem als Abonnenent).

So. Steam ist kostenlos, das Spiel nicht. Wo ist jetzt welcher Denkfehler?

Wie sollen die dir das Abo kündigen können wenn du im Offlinemodus unterwegs bist, bzw. das Spiel bereits installiert hast? Es kann gar nicht das Spiel alleine als solches gemeint sein, würde keinen Sinn machen. ;-)
Was an "...wobei das Zugriffs- und Nutzungsrecht betreffend der ... über die Steam-Plattform zugängliche(n) Software ... in der vorliegenden Vereinbarung als „Abonnement(s)“ bezeichnet werden" ist nicht zu verstehen?

Hier noch der komplette Absatz:
Die Client-Software von Steam sowie jegliche(n) sonstige(n) Software, Inhalte und Updates, die Sie über die Steam-Plattform herunterladen oder auf die Sie über die Steam-Plattform zugreifen, gemeint sind hier im Sinne einer nicht abschließenden Aufzählung insbesondere Videospiele von Valve oder von Drittanbietern sowie in Spielen enthaltene Inhalte, aber auch virtuelle Gegenstände, mit denen Sie auf dem Steam Trading-Marktplatz Handel treiben, werden in der vorliegenden Vereinbarung als „Software“ bezeichnet, wobei das Zugriffs- und Nutzungsrecht betreffend der vertragsgegenständlichen Leistungen sowie die über die Steam-Plattform zugängliche(n) Software und/oder Inhalte in der vorliegenden Vereinbarung als „Abonnement(s)“ bezeichnet werden.

Imageverlust = egal, weil marktbeherrschende Stellung,
Wenn's um Bares geht, wird der Kunde hellhörig. Wenn im Nachhinein vorher nicht genannte Kosten erfunden werden, ist das Wort "Abzocke" schneller in aller Munde, als <beliebiger Vergleich X>.

Bzgl. Imageverlust dürften die nächsten Spiele Releases von Blizzard interessant werden, nachdem Diablo 3 sich teilweise ausschliesslich über den Namen des Vorgängers verkauft hat und die Langzeitmotivation im Vergleich zu D2 stark zu wünschen übrig lässt.
 
Ich werde Abonnent von Steam, sobald ich das Programm installiere und mich einlogge.
Ich werde Abonnent (im Sinne der Steam AGB) eines MMOs, sobald ich das jeweilige Programm installiere (ggflls gegen Bezahlung für die Grundausstattung des MMOs).
Ich werde Abonnent (im Sinne von "Ich zahle monatlich"), sobald ich das Spiel das erste mal starte und mich einlogge (meistens gibt's dann noch einen Freimonat, aber zu der Zeit gilt man trotzdem als Abonnenent).

So. Steam ist kostenlos, das Spiel nicht. Wo ist jetzt welcher Denkfehler?
Das kann gar nicht stimmen, denn schon im ersten Absatz des Steam-Nutzungsvertrags steht:
Falls Sie ein Abonnement mit Hauptwohnsitz in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind (nachfolgend ein „in der EU ansässiger Abonnent“), besteht Ihre Vertragsbeziehung als Abonnent mit der Gesellschaft Valve S.a.r.l., sodass etwaige Erwerbsgeschäfte, die Sie auf der Grundlage dieser Vertragsbeziehung tätigen, mit der vorgenannten Gesellschaft abgeschlossen werden. (nachfolgende „Valve/EU“). Für alle sonstigen Abonnenten gilt, dass Ihre Vertragsbeziehung als Abonnent mit der Gesellschaft Valve Corporation (nachfolgend „Valve/US“) besteht, sodass etwaige Erwerbsgeschäfte, die Sie auf der Grundlage dieser Vertragsbeziehung tätigen, mit der vorgenannten Gesellschaft abgeschlossen werden.
Dann bringe ich dir mal ein Beispiel. Ich kaufe mir ein MMO, welches nicht von Valve ist, als Retail im Geschäft. Es gibt keine Freimonate, für das Spiel fallen monatliche Gebühren an und es läuft nur mit einer Steam-Registrierung.

Ab wann genau bin ich deiner Meinung nach ein Abonnent im Sinne der Steam-AGBs?
 
Zuletzt bearbeitet:
Das kann gar nicht stimmen, denn schon im ersten Absatz des Steam-Nutzungsvertrags steht:
Und welcher meiner Ausführungen widerspricht das wieso?

Wobei ich mich in der ersten Zeile etwas unklar ausgedrückt habe:
Ich meine: "Ich werde Abonnent von Steam, sobald ich Steam installiere und mich einlogge."

Dann bringe ich dir mal ein Beispiel. Ich kaufe mir ein MMO, welches nicht von Valve ist, als Retail im Geschäft. Es gibt keine Freimonate, für das Spiel fallen monatliche Gebühren an und es läuft nur mit einer Steam-Registrierung.

Ab wann genau bin ich deiner Meinung nach ein Abonnent im Sinne der Steam-AGBs?
Steam Abonnent wirst du in dem Moment, wo du dir einen Steam Account anlegst und dich mit diesem einloggst.

Sobald du das Spiel in deinem Steam Account hinzufügst, hast du ein Abonnement auf das Nutzungsrecht bzgl. dieser Software über Steam.

Sobald die erste Zahlung an die MMO Firma getätigt wurde, bist du Abonnent des Spiels.


Sprich: Wenn du das Spiel nur deinem Account hinzufügst, aber keine Zahlung an die MMO Firma leistest - also diesbezüglich einen inaktiven Spiel Account hast - hast du trotzdem ein Steam Abo und ein Nutzungsrecht Abo auf die Software über deinen Steam Account. Du kannst das Spiel aber trotzdem nicht nutzen, weil der Server Betreiber dir aufgrund nicht getätigter monatlicher Zahlungen den Zutritt verweigert.

Das ist wahrscheinlich das, was du meinst. Auch wenn es letztendlich nur um den Zugang zu einem Spiel geht, hast du letztendlich drei Abos mit unterschiedlichen Funktionen.

Ähnliches gibt's ja bei DSL: Da hast du ein Abo auf die technische Verfügbarkeit und ein weiteres auf die tatsächlich darüber gelieferten Daten.
 
Sobald die erste Zahlung an die MMO Firma getätigt wurde, bist du Abonnent des Spiels.
Sprich: Wenn du das Spiel nur deinem Account hinzufügst, aber keine Zahlung an die MMO Firma leistest - also diesbezüglich einen inaktiven Spiel Account hast - hast du trotzdem ein Steam Abo und ein Nutzungsrecht Abo auf die Software über deinen Steam Account. Du kannst das Spiel aber trotzdem nicht nutzen, weil der Server Betreiber dir aufgrund nicht getätigter monatlicher Zahlungen den Zutritt verweigert.

Das ist wahrscheinlich das, was du meinst. Auch wenn es letztendlich nur um den Zugang zu einem Spiel geht, hast du letztendlich drei Abos mit unterschiedlichen Funktionen.
Nicht ganz, die Zahlung hat nichts mit dem Abschluss eines Abonnements zu tun. Sonst würde es ja nie säumige Schuldner geben.
Der Vertrag wurde schon vorher geschlossen, nur das der Vertragspartner nicht leistet.

Ähnliches gibt's ja bei DSL: Da hast du ein Abo auf die technische Verfügbarkeit und ein weiteres auf die tatsächlich darüber gelieferten Daten.
Das wäre mir neu, warum schließt man zwei Abos? Oder verstehe ich dein Beispiel nicht richtig?
Man schließt einen Vertrag mit der Telekom z.B. mit einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten.
Bestandteil des Vertrages ist zum einen die Zahlung durch den Kunden, und die technische Bereitstellung des Internetzugangs. Grds. mehr nicht.
Anders vielleicht noch bei Handyverträgen, bei welchem zusätzlich noch das Handy mit verkauft wurde.
 
Und welcher meiner Ausführungen widerspricht das wieso?
Der folgenden:
(Und hier eine von mir genannte Stelle mit den Abozahlungen die bereits jetzt schon implementiert sind). Ja logisch, es gibt ja momentan MMOs mit monatlichen Gebühren bei Steam.
Daß es eine Sonderregelung für solche MMOs gibt, deutet noch lange nicht darauf hin, daß Steam eine Monatsgebühr bekommen wird.
Die MMO-Gebühren fallen unter die von mir zitierten zusätzlichen Zahlungen und sind in den Endbenutzervereinbarungen(EULA) geregelt. Darauf kann sich der Steam-Nutzungsvertrag gar nicht beziehen, das Produkt ist ja noch nicht einmal gekauft worden.
Wobei ich mich in der ersten Zeile etwas unklar ausgedrückt habe:
Ich meine: "Ich werde Abonnent von Steam, sobald ich Steam installiere und mich einlogge."
Was aber sowieso Käse ist, denn Steam ist Mittel zum Zweck, ohne Software macht die Installation von Steam keinen Sinn.
Sobald die erste Zahlung an die MMO Firma getätigt wurde, bist du Abonnent des Spiels.
Bist du dir da sicher? Nicht nach dem du den Key des Spiels bei der Installation registriert hast?

Wenn das so wäre beginnt bei Singleplayerspielen das Abo also überhaupt nicht. :-D

Sprich: Wenn du das Spiel nur deinem Account hinzufügst, aber keine Zahlung an die MMO Firma leistest - also diesbezüglich einen inaktiven Spiel Account hast - hast du trotzdem ein Steam Abo und ein Nutzungsrecht Abo auf die Software über deinen Steam Account. Du kannst das Spiel aber trotzdem nicht nutzen, weil der Server Betreiber dir aufgrund nicht getätigter monatlicher Zahlungen den Zutritt verweigert.

Das ist wahrscheinlich das, was du meinst. Auch wenn es letztendlich nur um den Zugang zu einem Spiel geht, hast du letztendlich drei Abos mit unterschiedlichen Funktionen.

Ähnliches gibt's ja bei DSL: Da hast du ein Abo auf die technische Verfügbarkeit und ein weiteres auf die tatsächlich darüber gelieferten Daten.
Genau so ist es, deshalb kann die Rückerstattung der Abogebühren nicht auf die Software gemünzt sein. Es gibt noch eine weitere Stelle wo es noch klarer beschrieben wird und es wird auch nicht 'Abonnementgebühren' sondern 'wiederkehrende Entgelte/Zahlungen' genannt:
Bei Abonnements, die unter Vereinbarung eines festen Nutzungszeitraumes erworben werden und bei denen im Austausch für eine fortgesetzte Nutzung wiederkehrende Entgelte zu zahlen sind (nachfolgend „Abonnements mit Pflicht zur wiederkehrenden Zahlung“), verpflichten Sie sich für den Fall der fortgesetzten Nutzung des Abonnements mit Pflicht zur wiederkehrenden Zahlung und ermächtigten Sie Valve zugleich, Ihre Kreditkarte (oder Ihre Steam-Börse, sofern dort ein Guthaben vorhanden ist) mit dem betreffenden Betrag zu belasten oder Ihre Zahlung unter Beteiligung eines sonst einschlägigen Drittanbieters für die Abwicklung von Zahlungsvorgängen abzuwickeln, soweit es um die Erbringung der einschlägigen, wiederkehrenden Zahlungen geht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht ganz, die Zahlung hat nichts mit dem Abschluss eines Abonnements zu tun. Sonst würde es ja nie säumige Schuldner geben.
Stimmt. Bei MMOs ist es aber mitunter (häufig?) so, daß man nicht mit Installation oder Kontoerstellung das Abo beginnt, sondern erst, wenn man sich das erste Mal einloggt.
Richtig, das hat nicht direkt was mit der Zahlung zu tun, aber ich hatte hier auch keine spanische Inquisition erwartet. :B

Das wäre mir neu, warum schließt man zwei Abos? Oder verstehe ich dein Beispiel nicht richtig?
Man schließt einen Vertrag mit der Telekom ...
Die dir lediglich das DSL "Format" über die Leitung schickt. Für die Daten mußt du noch einen Vertrag mit T-Online machen. Was es meistens als Kombilösung gibt - dennoch sind das getrennte Dienstleistungen.
 
@MisterSmith:
Also noch mal ganz ausführlich, wie ich das mit meiner Laienmeinung verstehe:

STEAM® ABONNEMENTVEREINBARUNG
...

Falls Sie ein Abonnement mit Hauptwohnsitz in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind ..., besteht Ihre Vertragsbeziehung als Abonnent mit der Gesellschaft Valve S.a.r.l., sodass etwaige Erwerbsgeschäfte, die Sie auf der Grundlage dieser Vertragsbeziehung tätigen, mit der vorgenannten Gesellschaft abgeschlossen werden. ...
1. REGISTRIERUNG UND AKTIVIERUNG

Steam ist ein von Valve angebotener Online-Dienst (nachfolgend „Steam“).

Sie werden Abonnent von Steam (nachfolgend „Abonnent“), indem Sie die Client-Software von Steam installieren und die Registrierung bei Steam durchführen.
Wer sich einen Steam Account einrichtet, wird Steam Abonnent. Zuständig ist für uns die EU Abteilung.

Als Abonnent erhalten Sie gegebenenfalls Zugang zu bestimmten Leistungen, zu Software und Inhalten, die Abonnenten bereitgestellt werden.
Da bisher nur von "Steam Abonnenten" die Rede war, bezieht sich das auf jene.

Die Client-Software von Steam sowie jegliche(n) sonstige(n) Software, ... die Sie über die Steam-Plattform herunterladen oder auf die Sie über die Steam-Plattform zugreifen,... von Valve oder von Drittanbietern ... werden in der vorliegenden Vereinbarung als „Software“ bezeichnet, wobei das Zugriffs- und Nutzungsrecht betreffend der vertragsgegenständlichen Leistungen sowie die über die Steam-Plattform zugängliche(n) Software und/oder Inhalte in der vorliegenden Vereinbarung als „Abonnement(s)“ bezeichnet werden.
Spiele heißen "Software" und das Nutzungsrecht an dieser Software "Abonnement".

Jedes Abonnement gestattet Ihnen den Zugriff auf ... bestimmte Software ...
Ein Steam Account ist eine Ansammlung von Nutzungsrecht Abonnements.

Manche Abonnements sind gegebenenfalls mit der Geltung von Zusatzbedingungen verbunden, die auf das betreffende Abonnement zugeschnitten sind (Abonnementbedingungen) (beispielsweise eine Endbenutzer-Lizenzvereinbarung, die für ein bestimmtes Spiel oder Nutzungsbedingungen, die für ein bestimmtes Steam-Produkt oder eine Steam-Funktion gelten).
Separate EULAs sind für einzelne Spiele Abonnements möglich.

Darüber hinaus gelten gegebenenfalls Zusatzbedingungen (zum Beispiel Zahlungs- und Abrechnungsbedingungen), die auf der Internetadresse Welcome to Steam oder als Teil des Steam-Leistungsangebots (nachfolgend „Nutzungsrichtlinien“) veröffentlicht sind.
Es ist möglich, daß bei bestimmten Titeln zusätzliche Kosten anfallen. Dies wird auf der jeweiligen Produktseite erwähnt.

Wenn hier eine monatliche Steam Gebühr gemeint wäre, würde das "gegebenenfalls" keinen Sinn machen. Ebenfalls wäre dieser Abschnitt ungeeignet, da er sich mit "Manchen Abonnements" befasst.

In Ihrem [Steam-]Benutzerkonto sind gegebenenfalls auch Abrechnungsdaten enthalten, die Sie Valve für den Erwerb von Abonnements zur Verfügung stellen.
Valve führt Buch darüber, was ein Steam Abonnent wofür ausgibt.

2. LIZENZRECHTE

A. Lizenzbedingungen

Steam und Ihr(e) Abonnement(s) erfordern das automatische Herunterladen und die Installation von Software auf Ihrem Computer.
Ihnen ist bekannt und Sie erkennen an, dass die vorliegende Vereinbarung (einschließlich der einschlägigen Abonnementbedingungen) Ihnen im Zusammenhang mit einem bestimmten Abonnement keinerlei Anspruch auf zukünftige Updates, neue Versionen oder sonstige Verbesserungen der Software verleiht, obwohl Valve für Sie nach eigenem, ausschließlich ihr zustehendem Ermessen gegebenenfalls derartige Updates usw. bereitstellen wird.

...

F. Nutzungsbeschränkungen

Es ist Ihnen untersagt, die Software für andere Zwecke als für den zulässigen Zugriff auf die Steam-Plattform und auf Ihre Abonnements oder sonst in Abweichung von den einschlägigen Abonnementbedingungen zu verwenden.
3.A.
Bei Abonnements, die unter Vereinbarung eines festen Nutzungszeitraumes erworben werden und bei denen im Austausch für eine fortgesetzte Nutzung wiederkehrende Entgelte zu zahlen sind (nachfolgend „Abonnements mit Pflicht zur wiederkehrenden Zahlung“), verpflichten Sie sich für den Fall der fortgesetzten Nutzung des Abonnements mit Pflicht zur wiederkehrenden Zahlung und ermächtigten Sie Valve zugleich, Ihre Kreditkarte (oder Ihre Steam-Börse, sofern dort ein Guthaben vorhanden ist) mit dem betreffenden Betrag zu belasten ... soweit es um die Erbringung der einschlägigen, wiederkehrenden Zahlungen geht.
Regelung für MMOs mit Monatsgebühr, die über Steam abgerechnet werden.
 
@Worrel
Du kannst gerne meine Argumente widerlegen, aber wenn du dann mit relativ allgemeinen Dingen antwortest, wird es schwierig, da ich bei diesen so nicht wirklich widerspreche.

Aber eines weiß ich sicher, die werden nicht erst ausdrücklich die monatlich anfallenden Zahlungen für ein MMO mit 'nachfolgend „Abonnements mit Pflicht zur wiederkehrenden Zahlung' benennen, um dann später für die exakt gleiche Sache dieses als 'Abonnementgebühren' zu bezeichnen.
 
@Worrel
Du kannst gerne meine Argumente widerlegen, aber wenn du dann mit relativ allgemeinen Dingen antwortest, wird es schwierig, da ich bei diesen so nicht wirklich widerspreche.
Es geht doch gerade um diese allgemeinen Dinge bei unserer Meinungsverschiedenheit...
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht doch gerade um diese allgemeinen Dinge bei unserer Meinungsverschiedenheit...
Also das mit Steam als solches auch ein Abo entsteht ist aber dafür irrelevant, es ging ja darum wann bei einem Spiel ein Abo zustande kommt.
Und deine Aufzählung im vorangegangen Beitrag stimmt ja auch, es geht um die Interpretation und ich dachte da waren wir eigentlich schon weiter.
Tun sie ja auch nicht - jedenfalls nicht im englischen Original: Dort ist beides mal von "Subscriptions" die Rede.
Nice try! :-B
...including of any Subscription fees...
...(“Recurring Payment Subscriptions”)...
 
Ähem, stimmt, da hab ich daneben gelesen.

Aber eines weiß ich sicher, die werden nicht erst ausdrücklich die monatlich anfallenden Zahlungen für ein MMO mit 'nachfolgend „Abonnements mit Pflicht zur wiederkehrenden Zahlung' benennen, um dann später für die exakt gleiche Sache dieses als 'Abonnementgebühren' zu bezeichnen.
Ein "Abonnement" (egal, mit was für Spezifikationen hintendran) ist was anderes als "Abonnementgebühren".
 
Ich meinte eigentlich nur, daß ein "Abonnement" keine "Gebühr" ist.

Du hingegen scheinst zu meinen, das Abonnement, auf das sich beide Begriffe beziehen, müßte zwangsläufig ein unterschiedliches sein und willst daraus einen Hinweis auf eine Steam Gebühr herleiten.

Bei Abonnements, die unter Vereinbarung eines festen Nutzungszeitraumes erworben werden und bei denen im Austausch für eine fortgesetzte Nutzung wiederkehrende Entgelte zu zahlen sind (nachfolgend „Abonnements mit Pflicht zur wiederkehrenden Zahlung“), verpflichten Sie sich für den Fall der fortgesetzten Nutzung des Abonnements mit Pflicht zur wiederkehrenden Zahlung [zu zahlen] , soweit es um die Erbringung der einschlägigen, wiederkehrenden Zahlungen geht. ...
Spiele mit Abogebühr heißen "Abonnements mit Pflicht zur wiederkehrenden Zahlung".


Falls Ihre Nutzung von Steam-Angeboten einer beliebigen Art von Gebrauchs- oder Umsatzsteuer unterliegt, ist Valve außerdem berechtigt, Ihnen die betreffenden Beträge ergänzend zu den sonst geschuldeten Abonnementgebühren oder sonstigen Entgelte in Rechnung zu stellen, die in den Nutzungsrichtlinien veröffentlicht sind. Bei den in der Europäischen Union anfallenden und von Valve eingezogenen Mehrwertsteuerbeträgen (nachfolgend „MwSt.“) handelt es sich um die auf den Wert der jeweiligen Software oder des jeweiligen Abonnements anfallende Mehrwertsteuer.
Nächster Absatz, nächstes Thema. Es geht bspweise um die MwSt. Diese trifft auf alle Zahlungen für alle angebotenen Abonnements (Spiele) zu. Egal, ob "wiederkehrende Zahlung" oder einmaliger Abonnement Erwerb.

Folgerichtig wird hier nicht explizit von "wiederkehrenden Zahlungen" gesprochen, sondern von " Abonnementgebühren". Die im Falle eines MMOs auch "wiederkehrende Zahlungen" sein können, es aber zB bei Half-Life nicht sind.

Es widerstrebt einem zwar, daß aus einem "Kaufpreis" in der Steam AGB "Abonnementgebühren" werden, aber in logischer Schlußfolgerung ist er das.
 
Ich meinte eigentlich nur, daß ein "Abonnement" keine "Gebühr" ist.

Du hingegen scheinst zu meinen, das Abonnement, auf das sich beide Begriffe beziehen, müßte zwangsläufig ein unterschiedliches sein und willst daraus einen Hinweis auf eine Steam Gebühr herleiten.
Fakt ist, zuvor wurden die monatlichen Gebühren für MMOs einmal als Zusatzzahlungen und mehrmals als wiederkehrende Zahlungen benannt.

Nicht einmal ansatzweise glaube ich dass dann mit Abonnementgebühren dieses gemeint ist. Und die Abonnements beziehen sich immer auf Steam und ein Spiel und nicht auf ein Spiel alleine, denn es heißt nun einmal Steam-Nutzungsvertrag und nicht Spiel XY-Nutzungsvertrag.

Das wäre auch überhaupt nicht zulässig, schon bevor man ein Spiel gekauft hat, Dinge aus einem Nutzungsvertrag auf einen anderen zu übertragen, genau deshalb steht drin, dass der Steam-Nutzungsvertrag durch die EULA anderer Spiele erweitert werden kann.

Es kann also schon von der Logik nicht so sein, wie du das vielleicht gerne hättest.
 
Fakt ist, zuvor wurden die monatlichen Gebühren für MMOs einmal als Zusatzzahlungen und mehrmals als wiederkehrende Zahlungen benannt.
Ja, zusätzlich anfallende regelmäßige Zahlungen werden mit "wiederkehrende Zahlungen" bezeichnet.

Nicht einmal ansatzweise glaube ich dass dann mit Abonnementgebühren dieses gemeint ist. Und die Abonnements beziehen sich immer auf Steam und ein Spiel und nicht auf ein Spiel alleine, denn es heißt nun einmal Steam-Nutzungsvertrag und nicht Spiel XY-Nutzungsvertrag.
Der "Steam Nutzungsvertrag" ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die "STEAM® ABONNEMENTVEREINBARUNG".
Darin wird all das geregelt, was innerhalb eines Steam Abonnements wichtig ist.
Unter anderem das Inhrafttreten und Bezahlen von Spiele Abonnements.

Und du kannst noch so oft sagen, daß du das nicht glaubst, aber das Nutzungsrecht an Spiele Software wird dort als "Abonnement" bezeichnet:
Die Client-Software von Steam sowie jegliche(n) sonstige(n) Software, Inhalte und Updates, die Sie über die Steam-Plattform herunterladen oder auf die Sie über die Steam-Plattform zugreifen, gemeint sind hier im Sinne einer nicht abschließenden Aufzählung insbesondere Videospiele von Valve oder von Drittanbietern sowie in Spielen enthaltene Inhalte, aber auch virtuelle Gegenstände, mit denen Sie auf dem Steam Trading-Marktplatz Handel treiben, werden in der vorliegenden Vereinbarung als „Software“ bezeichnet, wobei das Zugriffs- und Nutzungsrecht betreffend der vertragsgegenständlichen Leistungen sowie die über die Steam-Plattform zugängliche(n) Software und/oder Inhalte in der vorliegenden Vereinbarung als „Abonnement(s)“ bezeichnet werden.
Und dann gibt es noch den folgenden Absatz:
Falls Ihre Nutzung von Steam-Angeboten einer beliebigen Art von Gebrauchs- oder Umsatzsteuer unterliegt, ist Valve außerdem berechtigt, Ihnen die betreffenden Beträge ergänzend zu den sonst geschuldeten Abonnementgebühren oder sonstigen Entgelte in Rechnung zu stellen, die in den Nutzungsrichtlinien veröffentlicht sind. Bei den in der Europäischen Union anfallenden und von Valve eingezogenen Mehrwertsteuerbeträgen (nachfolgend „MwSt.“) handelt es sich um die auf den Wert der jeweiligen Software oder des jeweiligen Abonnements anfallende Mehrwertsteuer.
Steam Angebote können ja nur Spiele aus dem Steam Store sein - auf welche Software (und damit welches Abonnement) wird sonst eine MwSt erhoben?

Davon abgesehen: Selbst, wenn es so wäre, wie du behauptest: Daß es sich um einen Hinweis auf Steam Gebühren handeln würde:
Da Valve sich ja das Recht in ihre AGB geschrieben hat, diese ändern zu können - wieso sollten sie dann jetzt was von Steam Gebühren da rein schreiben, wenn sie das doch genauso gut dann machen könnten, wenn sie diese einführen würden?

Das wäre auch überhaupt nicht zulässig, schon bevor man ein Spiel gekauft hat, Dinge aus einem Nutzungsvertrag auf einen anderen zu übertragen,...
Bei vielen Spielen gilt ausschliesslich diese "Abonnementvereinbarung". Man bekommt gar keine andere zu Gesicht.
Und wenn du bei MMO Spiel X die Gebühren über Steam abwickelst, kann man durchaus in der Steam Abonnementvereinbarung genau klären, wie Zahlungen bei einem MMO über Steam ablaufen.
Damit verpflichtet sich ja noch keiner zu irgendwas. Trifft ja alles erst zu, wenn du ein entsprechendes Abonnement abschließt.

Es kann also schon von der Logik nicht so sein, wie du das vielleicht gerne hättest.
Es kann alleine von der Logik her nicht so sein, wie du es gerne(?) hättest.
 
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