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Unbemerkte Fahrerflucht: was kann es kosten? Versicherung?

Herbboy

Spiele-Gott/Göttin
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Mein Bruder hat VERMUTLICH beim Ausparken ein Auto leicht beschädigt (Kratzer, aber keine Beule), hat es aber nicht bemerkt. Ein Zeuge hat es aber gesehen. Da es direkt an der Klinik war, wo er arbeitet und fast jeden Tag parkt, kennt der Zeuge meinen Bruder auch und hat ihn angezeigt. U.a. auch deswegen, weil mein Bruder gern "flott" anfährt - is halt ein Angeber... :B Zudem hört er meist noch durchaus eher lauter Musik.

Nun war mein Bruder schon bei der Polizei, und dort wurde an seinem Auto eine Spur entdeckt, die zu dem beschädigten Auto passen könnte: ein kleiner Lackschaden am Kotflügel rechts. Der Polizist sagte, dass er meinem Bruder es glaubt, dass er das gar nicht in dem Moment gemerkt hatte. Selbst im Nachhinein muss er das nicht merken: es ist auf der Beifahrerseite, und mein Bruder hat eh kaum Zeit (Schichtdienst), ist immer hektisch und fährt den Wagen allein, also macht es Sinn, dass er einen Schaden rechts vorne gar nicht gesehen hat. Er ist keiner, der sein Auto jeden Tag mit Argusaugen begutachtet und hegt und pflegt wie sonst was...


Meine Frage wäre: hatte jemand schon so einen ähnlichen Fall und kann bestätigen, dass da nicht mehr passieren wird als wenn man das selber direkt gemerkt und gemeldet hätte, also: die Versicherung zahlt, keine Strafe außer vlt. 20-30€ Verwarngeld? Mein Bruder lag nämlich gestern schon die ganze Nacht wach, weil er Sorge hat, mehrere Tausend Euro plus den Schaden übernehmen zu müssen... oder gar ne Vorstrafe bekommt, was als Arzt nicht grad prickelnd wäre...

Erst mal muss aber sowieso das andere Auto angeschaut werden, ob der Schaden passt (Höhe des Kotflügel-Schadens bei meinem Bruder vs. Höhe des Lackschadens beim anderen Auto)
 
Das ist immer so eine Ermessenssache. Ist der Polizist ein Mensch und Dein Bruder hatte sich innerhalb von 24 h gemeldet wird er maximal Du Du sagen und das Thema ist gegessen. Dann läuft es normal via Schadenmeldung an die Versicherung und die Sache wird reguliert.

Wenn er über die 24 h hinaus war und es zudem sogar vielleicht vorher (vor der Eigenmeldung) schon eine Anzeige gegen ihn gibt kann der Polizist nicht mehr viel machen. Dann läuft der Amtsschimmel an. Dann wirds eine Verwarnung und Bußgeld geben. Keine Ahnung in welcher Höhe. Und wie dann die Versicherung reagiert ist wieder eine andere Baustelle. Aber das sehen die auch nicht unbedingt geschmeidig.

Wobei ich so eine Situation in die Dein Bruder geraten ist aber auch durchaus für nachvollziehbar und menschlich halte, ohne daß ich hier ihn verurteilen würde.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn er über die 24 h hinaus war und es vorher schon eine Anzeige gegen ihn gibt kann der Polizist nicht mehr viel machen. Dann wirds eine Verwarnung und Bußgeld geben. Keine Ahnung in welcher Höhe. Und wie dann die Versicherung reagiert ist wieder eine andere Baustelle.
Bist du da sicher, oder meinst du das jetzt nur? Ist Dir so was mal passiert? Denn ich weiß an sich, dass man an sich keine "Strafe" bekommt, wenn man den Unfall wirklich nicht bemerken konnte - das hat dann auch mit den 24h nix zu tun, denn das wäre ja widersprüchlich: man könnte es ja nur melden, wenn man davon weiß, und wenn man davon weiß, wäre das "nicht gemerkt" ja wiederum unwahr... ^^ außer man meldet es weil einem zufällig innerhalb der 24h ein Schaden am eigenen Auto auffällt - aber dann davon kann das ja wohl kaum abhängen müssen...

Das mit den 24h gilt meines Wissen nur für den Fall, dass man es gemerkt hat, abgehauen ist und dann aber "reumütig" es doch meldet UND der Schaden nicht allzu hoch war. Oder wenn man zuerst zB 20 Min gewartet hat und dann doch gefahren ist und es halt später, aber nicht später als 24h danach meldet. Oder eben wenn man erst z.B. am nächsten Morgen Stunden merkt, dass man selber nen Schaden hat und dann vermutet, dass man vlt. selber einen beim Parken gerammt hatte.


Klar: der Polizist kann natürlich nicht mehr die Anzeige einfach einstampfen, aber wenn der Polizist es so weitergibt an die Behörde und es dann plausibel erscheint, dass er den Kontakt nicht gemerkt hat, müsste das Verfahren bezüglich einer nachgewiesenen Fahrerflucht doch an sich eingestellt werden, oder?
 
Ich kenne es nicht aus persönlicher Erfahrung. Nur aus meinem Umfeld. Da hat auch einer (Arzt im Schichtdienst) einen leichten Streifschuß bei einem anderen beim Ausparken hinterlassen, ist davon gefahren und hatte sich sogar innerhalb der 24 h gemeldet (weil er den "Treffer" an seinem Auto entdeckt hatte). Das dumme war: Es lag bereits eine Anzeige gegen ihn vor. Ich müßte hier nochmal nachstoßen, was er damals berappen mußte. Aber es gab ein Bußgeld. Ist aber auch schon rund 10 Jahre her.

Das Problem ist, daß es schwierig nachzuweisen sein wird, wo die "Erkennen-müssen"-Schwelle liegt. Das ist in einigen Fällen immer ein subjektiver Faktor. Wenn es richtig rummst, ist das natürlich kein Thema. Da kann sich nicht mal ein 80 jähriger Opa mit Tinnitus "herausreden". Aber bei Kleinstschäden mit Streifen des Unfallgegners ist es sehr schwierig hier einen Nachweis zu führen. Und dummerweise ist man als Verursacher in der Nachweispflicht über das Thema "Erkennbarkeit oder nicht". Und der Erfolg hierüber hängt dann davon ab, wie der Fall dann rechtlich weiter behandelt wird.

Und was die Einstellung des Verfahrens betrifft hängt von den Behörden ab. Kann Dein Bruder die Situation glaubhaft schildern, werden sie ihn schon nicht vierteilen. ;) Aber es ist leider hier auch wie bei der Polizei Ermessenssache und "Tagesform". So habe ich zumindestens bei den Behörden manchmal den Eindruck (in anderen Situationen, wo wir mit denen zu tun haben).
 
Ich wollte ihn halt an sich was beruhigen und ggf. auch sagen, ob sich schon jetzt nen Anwalt nehmen sollte oder nicht - wenn am Ende so was kommt wie "Einstellung gegen Strafe von 300€", muss er das halt akzeptieren, das wäre sogar "günstiger" als ein Anwalt, aber dann wäre auch noch die Frage wegen der Versicherung. Weiß Du zufällig, ob der Schaden damals sehr groß war? Was ich definitiv gelesen hab war, dass es ab ner bestimmten Summe eh keine "Ausreden" mehr gäbe, und da läge mein Bruder aber drunter.
 
Mein Chef hat vor kurzem mal einen Spiegel abgefahren. Er hat aber nicht gleich gehalten weil man da nicht parken konnte, ist einmal um den Block gefahren und hat dann versucht das beschädigte Fahrzeug ausfindig zu machen.

Aber: er konnte es nicht finden weil die Halterin in der Zwischenzeit (höchstens 5 Minuten) schon damit weggefahren war.
Und: sie hatte es aus der Ferne mitbekommen, sein Nummernschild notiert und ihn angezeigt.

Er bekam dann auch einen Anruf von der Polizei und musste vorstellig werden weil das ganz klar Fahrerflucht war. Er hätte sofort anhalten müssen. Aber er konnte den Beamten sein Verhalten schlüssig erklären. Was/ob danach noch was kam weiß ich nicht und er ist die nächsten Tage leider nicht im Büro, kann also nicht fragen.

Aber er hatte sich nur darüber beschwert wie lästig das mit zur Polizei fahren und rumtelefonieren war. Wenn danach wirklich was gröberes gewesen wäre hätte er mir das mit Sicherheit noch erzählt. Von daher schätze ich, dass dein Bruder höchstens den Schaden selbst bezahlen muss, aber nichtmal das glaube ich, er hat es ja nichtmal mitbekommen und so wie du das beschreibst ja durchaus nachvollziehbar.


edit: was Michael schreibt klingt aber sehr vernünftig.
 
Der Schaden damals lag bei rund 250-300 EUR. Das war nur ein reiner Streifschaden. Halt Beilackierung und gut ist. Die Autoteile waren ohne Schäden. Nichts gebrochen, gerissen oder ähnliches. Ich würde zumindestens einen ersten rechtlichen Rat einholen. Ob er dann einen Anwalt beauftragen sollte klärt sich in dem Zusammenhang. Eine sogenannte Erstberatung dürfte kein Problem sein.
 
Mein Chef hat vor kurzem mal einen Spiegel abgefahren. Er hat aber nicht gleich gehalten weil man da nicht parken konnte, ist einmal um den Block gefahren und hat dann versucht das beschädigte Fahrzeug ausfindig zu machen.

Aber: er konnte es nicht finden weil die Halterin in der Zwischenzeit (höchstens 5 Minuten) schon damit weggefahren war.
Und: sie hatte es aus der Ferne mitbekommen, sein Nummernschild notiert und ihn angezeigt.

Er bekam dann auch einen Anruf von der Polizei und musste vorstellig werden weil das ganz klar Fahrerflucht war. Er hätte sofort anhalten müssen. Aber er konnte den Beamten sein Verhalten schlüssig erklären. Was/ob danach noch was kam weiß ich nicht und er ist die nächsten Tage leider nicht im Büro, kann also nicht fragen.
naja, das wäre halt schon wichtig :-D es ist aber auch ein ganz anderer Fall: er hat es gemerkt UND ist offenbar nicht selber zur Polizei - das IST dann Fahrerflucht, eindeutig. Was ich aber gelesen hatte, stand sogar im letzten oder vorletzten ADAC-Heft, ist, dass es nur dann strafbar ist, wenn man es bemerkt hat - wenn man es nicht bemerkt hat (und es glaubhaft so ist) sei es nicht strafbar... ^^
 
naja, das wäre halt schon wichtig :-D es ist aber auch ein ganz anderer Fall: er hat es gemerkt UND ist offenbar nicht selber zur Polizei - das IST dann Fahrerflucht, eindeutig.

Ob er wohl deshalb nicht im Büro ist? Die Dienstreise nach Timbuktu kam mir gleich etwas komisch vor. :-D

Naja, sein Handeln war definitiv schlimmer als das deines Bruders. Von ernsten Folgen hab ich dann nichts mehr gehört, dachte also das könnte deinen Bruder vielleicht etwas beruhigen. Aber bei mir ist es nur Hörensagen ohne den genauen Ausgang zu kennen.

Was MichaelG von wegen Erstberatung sagt klingt daher auf jeden Fall vernünftig.
 
naja, das wäre halt schon wichtig :-D es ist aber auch ein ganz anderer Fall: er hat es gemerkt UND ist offenbar nicht selber zur Polizei - das IST dann Fahrerflucht, eindeutig. Was ich aber gelesen hatte, stand sogar im letzten oder vorletzten ADAC-Heft, ist, dass es nur dann strafbar ist, wenn man es bemerkt hat - wenn man es nicht bemerkt hat (und es glaubhaft so ist) sei es nicht strafbar... ^^

§ 142 StGB kann man nur vorsätzlich begehen, d.h. wenn man den Unfall nicht bemerkt kann man sich nicht strafbar machen. Die Frage ist natürlich immer wie glaubhaft "ich hab nix gemerkt" ist. Im Übrigen kann die Strafe gemildert bzw. von Strafe abgesehen werden, wenn man sich innerhalb von 24h melden.
 
§ 142 StGB kann man nur vorsätzlich begehen, d.h. wenn man den Unfall nicht bemerkt kann man sich nicht strafbar machen. Die Frage ist natürlich immer wie glaubhaft "ich hab nix gemerkt" ist. Im Übrigen kann die Strafe gemildert bzw. von Strafe abgesehen werden, wenn man sich innerhalb von 24h melden.

Also, seitens Polizei haben die wohl vermerkt, dass ein "nicht merken" durchaus plausibel erscheint. zB auch allein die Tatsache, dass mein Bruder den eigenen Schaden NICHT entfernt hat - wenn man es bemerkt hätte und vertuschen wollte, hätte man das ja schon längst reparieren lassen, war ja mehr als genug Zeit. Der Rest wäre dann Sache vom Verkehrsamt/Staatsanwalt.

Man muss da wohl mal abwarten, was da als nächstes an Post kommt, und dann ggf. natürlich noch einen Anwalt zu Rate ziehen. Wie wäre es denn im simpelsten Fall? Staatsanwalt hält das für glaubwürdig, Verfahren wird eingestellt, vlt. noch ein kleines Verwarngeld für den "Unfall", man kann die Sachen der Versicherung geben, die regelt das? Oder regelt das sowieso zuerst Mal die Versicherung, und FALLS ne Fahrerflucht als "Urteil" rauskommt, verlangen die dann das Geld zurück?
 
Also, seitens Polizei haben die wohl vermerkt, dass ein "nicht merken" durchaus plausibel erscheint. zB auch allein die Tatsache, dass mein Bruder den eigenen Schaden NICHT entfernt hat - wenn man es bemerkt hätte und vertuschen wollte, hätte man das ja schon längst reparieren lassen, war ja mehr als genug Zeit. Der Rest wäre dann Sache vom Verkehrsamt/Staatsanwalt.

Man muss da wohl mal abwarten, was da als nächstes an Post kommt, und dann ggf. natürlich noch einen Anwalt zu Rate ziehen. Wie wäre es denn im simpelsten Fall? Staatsanwalt hält das für glaubwürdig, Verfahren wird eingestellt, vlt. noch ein kleines Verwarngeld für den "Unfall", man kann die Sachen der Versicherung geben, die regelt das? Oder regelt das sowieso zuerst Mal die Versicherung, und FALLS ne Fahrerflucht als "Urteil" rauskommt, verlangen die dann das Geld zurück?

Also grundsätzlich sind das Strafverfahren und die zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche des Unfallgegners zwei völlig getrennte Verfahren. Wie ich jetzt vorgehen würde:

a) Versicherung melden, Schaden regeln, zukünftig höhere Prämie zahlen, fertig...
b) Strafverfahren: Einfach mal abwarten. Aus Erfahrung würde ich sagen, dass die Staatsanwaltschaft da nicht mal ein Verfahren eröffnet, weil es schon am Anfangsverdacht fehlt. Falls sie das wider erwarten doch tun, dann melden die sich. Dann sollte man entsprechend Stellung nehmen und das sollten die das Verfahren einstellen. So wie Du die Sache schilderst, kann ich mir nicht vorstellen, dass aus dem Strafverfahren noch irgendwelche Kosten entstehen.

Wichtig ist in solchen Sachen immer, das man auf Schreiben reagiert und eventuelle Fristen einhält. Sonst verhängt der Staatsanwalt einen Strafbefehl, keinen Einspruch eingelegt, rechtskräftig geworden, haste den Salat...
 
a) Versicherung melden, Schaden regeln, zukünftig höhere Prämie zahlen, fertig...
d.h. es wäre so oder so NICHT der Fall, dass die Versicherung die Regulierung verweigern kann? Eine Sorge war halt, dass man den Schaden selber zahlen muss, wenn es eine "Straftat" war.


Wichtig ist in solchen Sachen immer, das man auf Schreiben reagiert und eventuelle Fristen einhält. Sonst verhängt der Staatsanwalt einen Strafbefehl, keinen Einspruch eingelegt, rechtskräftig geworden, haste den Salat...
Das ist eh klar. Bisher kam nur ein Brief der Polizei, und diesbezüglich war mein Bruder dann ja auch bei denen.
 
Verweigern kann die VS die Regulierung nicht. Aber danach kündigen. Einige könnten auch auf Regreß gehen und x % vom Schaden zurückfordern. Das ist aber in so einem Fall eher unwahrscheinlich.
 
So, jetzt hat mein Bruder nochmal bei der Polizei angerufen, da er bei den Angaben zu seinem Gehalt (nötig für eine evlt. Tagessatz-Strafe) einen zu hohen Betrag genannt hatte und es richtig stellen wollte. Dabei erzählte ihm der Polizist, dass der Besitzer des beschädigten Autos nun auch da war, und was stellt sich raus: die Spuren passen wohl nicht, da ist silberfarbender Lack als Restspur, das Auto meines Bruders ist aber schwarz... sieht so aus, als würde das dann wohl eingestellt werden, und angezeigt wurde mein Bruder, weil er eben immer so "angeberisch" und "flott" fährt: als der nicht in die Lücke passte, ist er halt "schnell" losgefahren, und die Zeugin, die meinen Bruder schon oft hat "rasen" sehen, deutete das als "Flucht", ging zu der Parklücke und entdeckte einen Schaden, von dem sie dann eben glaubte, mein Bruder sei es gewesen...

also Leute, wie man in Köln sagt: ma mal höösch! Also immer schöööön ruuuhig... ;)
 
So, jetzt hat mein Bruder nochmal bei der Polizei angerufen, da er bei den Angaben zu seinem Gehalt (nötig für eine evlt. Tagessatz-Strafe) einen zu hohen Betrag genannt hatte und es richtig stellen wollte. Dabei erzählte ihm der Polizist, dass der Besitzer des beschädigten Autos nun auch da war, und was stellt sich raus: die Spuren passen wohl nicht, da ist silberfarbender Lack als Restspur, das Auto meines Bruders ist aber schwarz... sieht so aus, als würde das dann wohl eingestellt werden, und angezeigt wurde mein Bruder, weil er eben immer so "angeberisch" und "flott" fährt: als der nicht in die Lücke passte, ist er halt "schnell" losgefahren, und die Zeugin, die meinen Bruder schon oft hat "rasen" sehen, deutete das als "Flucht", ging zu der Parklücke und entdeckte einen Schaden, von dem sie dann eben glaubte, mein Bruder sei es gewesen...

also Leute, wie man in Köln sagt: ma mal höösch! Also immer schöööön ruuuhig... ;)

Ich sehe, solche schlauen Leute gibts nicht nur bei uns auf dem Dorf :-D.

Allerdings wäre Deinem Bruder wohl nicht all zu viel passiert. Mich hat vor 4 Jahren ein etwas älterer Herr von der Straße gedrängt und in den Straßengraben geschickt. Der gute Mann ist fröhlich weiter gefahren, während ich mich raus ziehen lassen musste. Ich habe Anzeige wegen Fahrerflucht erstattet, die Anzeige wurde fallen gelassen. Der Opa hätte mich nicht gesehen und den Unfall nicht bemerkt, so seine Aussage. Ich habe ein halbes Jahr auf mein Geld gewartet (1900 Euro Schaden). Also mit "Ich habs nicht bemerkt" kommt man wohl immer durch, er hatte ja auch nur mir und 5 weiteren Autos die Vorfahrt genommen :B
 
Ich sehe, solche schlauen Leute gibts nicht nur bei uns auf dem Dorf :-D.

Allerdings wäre Deinem Bruder wohl nicht all zu viel passiert. Mich hat vor 4 Jahren ein etwas älterer Herr von der Straße gedrängt und in den Straßengraben geschickt. Der gute Mann ist fröhlich weiter gefahren, während ich mich raus ziehen lassen musste. Ich habe Anzeige wegen Fahrerflucht erstattet, die Anzeige wurde fallen gelassen. Der Opa hätte mich nicht gesehen und den Unfall nicht bemerkt, so seine Aussage. Ich habe ein halbes Jahr auf mein Geld gewartet (1900 Euro Schaden). Also mit "Ich habs nicht bemerkt" kommt man wohl immer durch, er hatte ja auch nur mir und 5 weiteren Autos die Vorfahrt genommen :B
Ja gut, so wie es bei Dir anhört, war das aber vlt auch durchaus völlig okay. Denn es ist halt so: bei Dir ging es ja nicht um die Frage, ob er schuld war - denn DASS er schuld war, ist ja offenbar eh erwiesen, sonst hättest du den Schaden ja GAR nicht reguliert bekommen. Sondern die Frage nur, ob er schuld war UND es gemerkt hatte, also eine Fahrerflucht bestand. Wenn es plausibel war, dass er es nicht gemerkt haben könnte, ist die Fahrerflucht halt vom Tisch. Vielleicht war er einfach nur zu unaufmerksam und hat nicht ausreichend geschaut, und dann hat es "hinter ihm" dann geknallt, was er wiederum nicht mit sich in Verbindung brachte oder ebenfalls gar nicht gesehen hat (es gibt ja leider diese Scheukklappen-Heinis, die nie in den Spiegel schauen...) - dann war das zwar vielleicht fahrlässig, dass er nicht geschaut hat, so dass er natürlich schuld ist - aber eine Flucht war es eben nicht. ^^

Oder wurde entschieden, dass der Mann rein GAR nichts mit Deinem Unfall zu tun hatte?

Wenn er jetzt einen "von der Straße gerammt" hätte und man ihm geglaubt hätte, er habe das nicht gemerkt, DAS wäre schon irre. Aber wenn einer "nur" durch einen blinden Spurwechsel oder so was andere zwingt, auszuweichen, dann kann es durchaus sein, dass der Schuldige das gar nicht merkt.
 
Ja gut, so wie es bei Dir anhört, war das aber vlt auch durchaus völlig okay. Denn es ist halt so: bei Dir ging es ja nicht um die Frage, ob er schuld war - denn DASS er schuld war, ist ja offenbar eh erwiesen, sonst hättest du den Schaden ja GAR nicht reguliert bekommen. Sondern die Frage nur, ob er schuld war UND es gemerkt hatte, also eine Fahrerflucht bestand. Wenn es plausibel war, dass er es nicht gemerkt haben könnte, ist die Fahrerflucht halt vom Tisch. Vielleicht war er einfach nur zu unaufmerksam und hat nicht ausreichend geschaut, und dann hat es "hinter ihm" dann geknallt, was er wiederum nicht mit sich in Verbindung brachte oder ebenfalls gar nicht gesehen hat (es gibt ja leider diese Scheukklappen-Heinis, die nie in den Spiegel schauen...) - dann war das zwar vielleicht fahrlässig, dass er nicht geschaut hat, so dass er natürlich schuld ist - aber eine Flucht war es eben nicht. ^^

Oder wurde entschieden, dass der Mann rein GAR nichts mit Deinem Unfall zu tun hatte?

Wenn er jetzt einen "von der Straße gerammt" hätte und man ihm geglaubt hätte, er habe das nicht gemerkt, DAS wäre schon irre. Aber wenn einer "nur" durch einen blinden Spurwechsel oder so was andere zwingt, auszuweichen, dann kann es durchaus sein, dass der Schuldige das gar nicht merkt.
Naja, er hat gemeint er hätte es hinter sich knallen gehört, war aber der Meinung ihm wäre ein Eisstück ans Auto geflogen (wobei ich in diesem Fall auch mal nachgeschaut hätte).

Wäre der Fahrer hinter mir dem Verursacher nicht nach gefahren und hätte dessen Kennzeichen bei der Polizei gemeldet, wäre ich auf dem Schaden sitzen geblieben. Keine Ahnung ob er wirklich nix gepeilt hat oder absichtlich nicht angehalten hat.

Mir ging es in meinem Post nur darum, das Dein Bruder wohl nicht viel zu befürchten gehabt hätte, wenn er es wirklich gewesen wäre und es nicht bemerkt hätte.
 
Mir ging es in meinem Post nur darum, das Dein Bruder wohl nicht viel zu befürchten gehabt hätte, wenn er es wirklich gewesen wäre und es nicht bemerkt hätte.
ja gut, das hatte ich an sich ja eh erwartet, weil der Schaden echt nur ein Kratzer ist, keine Beule. Aber ein paar Kleinigkeiten waren halt nicht so ganz klar, daher meine Fragen :)
 
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