Okay, aber ist es keine Täter-Opfer-Umkehr, wenn ich dem Opfer sage, es sei selbst schuld und habe das Verhalten des Täters provoziert? So lesen sich nämlich die zitierten Kommentare.
Naja, könnte sie sicherlich alles mit Chat-Verläufen nachweisen. Abgesehen davon, dass Belästigung weit mehr als nur etwas ist, dass einem "nicht gefällt", wäre der von Amouranth beschriebene Fall spätestens als Erpressung strafrechtliches Verhalten - weil der Geschäftspartner nämlich mit dem Beenden der Zusammenarbeit droht.
Aber hier geht es doch auch gar nicht darum, dass ein vielleicht Unschuldiger angeklagt wird. Es wurden keine Namen genannt, eine strafrechtliche Verfolgung oder Hexenjagd kann überhaupt nicht erfolgen. Es geht nur um eine persönliche Erfahrung, aufgrund der Amouranth auf ein gegenwärtiges Problem hinweisen möchte, um andere zu schützen. Ob und wieviel ihr Interesse dabei zum Generieren von Aufmerksamkeit besteht, sei mal dahingestellt, aber die Kritiker sprechen Amouranth vor allem die Erfahrung ab und machen sie selbst für das Geschehene verantwortlich
Merkwürdig, ich habe in diesem Artikel in keinem "kritischen" Post der Fans gelesen, dass sie ihr vorwerfen, dass sie selbst schuld sei und alles provoziert habe. Manchmal liest man wirklich nur das heraus, was man lesen möchte. Vielleicht gibt es auch andere Quellen, aber das ist nicht meine Aufgabe, die auch noch für den Artikel zu suchen. Ich möchte noch einmal eines verdeutlichen: Ich erlaube mir in diesem Fall aufgrund der mangelnden Beweise einfach schlicht GAR KEIN Urteil. Punkt.
Eigentlich wollte ich auch nichts mehr zu alldem auch nichts mehr schreiben, weil ich schon der Meinung bin, dass mein eigentlicher Post als abgeschlossen gesehen werden kann. Ich finde es aber immer wieder herrlich, wenn Leute mit ihrem Google-Halbwissen und ihrem allgemeinen Rechtsempfinden mir mein Fachgebiet erklären möchten, was strafrechtlich relevant ist und was nicht. Daher seien ein paar Anmerkungen doch erlaubt:
Bevor man einen solchen Artikel oder gar eine solche Replik unter dem Gewand des Journalismus verbreitet, sollte man die grundlegenden Basics doch beachten. Nämlich das Geschriebene auf den Wahrheitsgehalt überprüfen. Ich greife dir hier mal ein bisschen unter die Arme, das geht sogar mit Google sehr schnell: Die einzige Belästigung, die das Strafrecht kennt sind §184i (sexuelle Belästigung) und §238 StGB (der Stalking-Paragraph). Lies dir die beiden doch mal genauer durch, §184i verlangt eine sexuelle Berührung und der Stalking-Paragraph wird schon seit seiner Existenz sehr eng ausgelegt (da müsste sich das schon über einen langen Zeitraum abgespielt haben). Alles, aber auch wirklich alles andere sind Dinge, die einem "nur nicht gefallen". Jetzt erklär mir doch mal bitte, was für dich strafrechliche Belästigung ist, vielleicht habe ich während meinen Srafrechtsvorlesungen doch mal geschlafen. Rechtskundige könnten natürlich noch die Beleidigung als Notfallparagraph heranziehen, aber das wird jetzt zu speziell.
Erpressung §253 StGB setzt (finanzielle) Bereicherungsabsicht beim Täter voraus, ich bin auf deine Subsumtion des Sachverhalts gespannt. Eine Nötigung stünde eventuell im Raum, aber da die Hürden auch hier recht hoch sind, kann man das nie und nimmer auf eine bloße Aussage einer Person stützen, zumal Zeugenaussagen immer subjektiv geprägt sind. Wenn es entsprechende Beweise gibt, muss die Bewertung selbstverständlich neu erfolgen.
Nicht umsonst gibt es bei Sexualdelikten, wo man sich in vielen Fällen oft nur auf die Aussage der Geschädigten berufen kann aussagepsychologische Gutachten über den Wahrheitsgehalt der Geschädigten, die fast immer mehr als 50 Seiten umfassen. In vielen Fällen sogar viel mehr. Und ihr schreibt eine "News" aufgrund ihrer Twitternachrichten darüber?`Nochmals, wer muss hier wem seine Arbeit erklären?
Wie gesagt, ich wollte eigentlich gar nichts dazu schreiben, aber deine strafrechtliche Belehrung kann ich hier nicht stehen lassen. Hinzu kommt, dass das deutsche Strafrecht hier sowieso nicht anwendbar ist, aber wenn man nicht einmal in der Lage ist, das nationale Recht zu recherchieren, dann erst recht nicht ausländisches.
Zu dem Punkt: Eine strafrechliche Verfolgung könne gar nicht stattfinden. Wenn du wüsstest, was Staatsanwälte alles dürfen, wenn sie Wissen erlangen, dass ein Verbrechen vorliegen könnte. Sie müssen das schon von Amts wegen, falls das kein Antragsdelikt ist. Nur wird das hier wahrscheinlich nie der Fall sein, es sei denn es erscheinen mehr Beweise oder Anschuldigungen der selben Art.
Ich weiß, das wirkt alles paternalistisch und rechthaberisch, aber dein Thread und auch dein Kommentar stoßen mir einfach nur sauer auf. Journalisten sind zwar die 4te Gewalt in Deutschland neben der Legislative, Exekutive und Judikative. Aber ihr seid kein Organ der Rechtspflege, also unterlasst eure Vorverurteilungen und überlasst solche Vorfälle gefälligst den Gerichten. Nach der Urteilsverkündung könnt ihr kommentieren, was ihr wollt. Für mich wirkt die ganze Anprangerei im Netz und die reißende Berichterstattung darüber wie etwas, was wir seit dem Mittelalter eigentlich längst überwunden haben sollten. Und ihr haltet euch dabei auch noch für modern und aufgeweckt. Und eines noch: Unterschätzt nie die Wirkung des Internets, auch nicht die achso oft zitierte Anonymität. Es muss nur ein Mensch wissen, wer der Geschäftspartner war. Dieser muss es herausposaunen und der Mensch wird seines Lebens nie mehr froh, die Wahrheit interessiert dann vorerst nicht.
Dies ist hierzu wirklich mein letzter Post (obwohl...sag niemals nie), auch wenn ich mir sicher bin, dass die üblichen Verdächtigen aufgrund irgendeiner Zwangsneurose jeden Satz auseinanderfriemeln werden.