AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"
Genau, Hauptsache, alle die öffentlich ihre Meinung sagen, bzw. irgendwas kritisieren, werden sofort als dumm/anders abgestempelt. MMN eine seltsame, aber leider stark verbreitete Einstellung.
Was das Urteil betrifft: Wie bereits mehrfach erwähnt wurde: --> §86 Absatz 3 StGB.
Ich finde es bedauerlich, dass die deutsche Justiz scheinbar immer noch "auf dem rechten Auge blind ist", wie es so schön heißt.
Der Angeklagte ist übrigens kein Versandhändler im großen Stil. Nix gut ist meiner Kenntnis nach hauptsächlich Label für diverse Punk-Bands und fördert auch unbekannte Bands. Der Internet-Versandhandel macht im Vergleich nur einen kleinen Teil des Umsatzes aus.
Übrigens: Hat sich schon mal jemand über die Konsequenzen dieses Urteils Gedanken gemacht? Wie muss man sich als Vertriebener oder politisch Verfolgter des NS-Regimes heute vorkommen, wo eine antifaschistische Haltung bestraft wird. Und die Nazis lachen sich ins Fäustchen. Sorry, aber sowas darf es nicht geben.
Ich halte es in der Hinsicht mit unserem Grundgesetz. In Artikel 20 GG wird die staatliche Ordnung und Struktur der BRD festgelegt (Demokratie, Rechtsstaat usw.). Und in Artikel 20(4) heißt es:
"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
Meiner Ansicht nach fallen Personen, die die Demokratie, den sozialen Rechtsstaat und die Gleichheit aller abschaffen wollen, in diese Kategorie.
_Slayer_ am 30.09.2006 12:41 schrieb:Bonkic am 30.09.2006 11:09 schrieb:HobbitMeister am 30.09.2006 11:06 schrieb:Das Urteil ist imho genauso dumm wie die Leute die davon (direkt oder indirekt) betroffen sind.
weshalb ist jemand `dumm` der einen button mit einem durchgestrichenen hakenkreuz trägt ?
Weil's meist von den Linken getragen wird und die sind mindestens genau so dumm wie die Rechten.
Genau, Hauptsache, alle die öffentlich ihre Meinung sagen, bzw. irgendwas kritisieren, werden sofort als dumm/anders abgestempelt. MMN eine seltsame, aber leider stark verbreitete Einstellung.
Was das Urteil betrifft: Wie bereits mehrfach erwähnt wurde: --> §86 Absatz 3 StGB.
Ich finde es bedauerlich, dass die deutsche Justiz scheinbar immer noch "auf dem rechten Auge blind ist", wie es so schön heißt.
Der Angeklagte ist übrigens kein Versandhändler im großen Stil. Nix gut ist meiner Kenntnis nach hauptsächlich Label für diverse Punk-Bands und fördert auch unbekannte Bands. Der Internet-Versandhandel macht im Vergleich nur einen kleinen Teil des Umsatzes aus.
Übrigens: Hat sich schon mal jemand über die Konsequenzen dieses Urteils Gedanken gemacht? Wie muss man sich als Vertriebener oder politisch Verfolgter des NS-Regimes heute vorkommen, wo eine antifaschistische Haltung bestraft wird. Und die Nazis lachen sich ins Fäustchen. Sorry, aber sowas darf es nicht geben.
Ich halte es in der Hinsicht mit unserem Grundgesetz. In Artikel 20 GG wird die staatliche Ordnung und Struktur der BRD festgelegt (Demokratie, Rechtsstaat usw.). Und in Artikel 20(4) heißt es:
"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
Meiner Ansicht nach fallen Personen, die die Demokratie, den sozialen Rechtsstaat und die Gleichheit aller abschaffen wollen, in diese Kategorie.