• Aktualisierte Forenregeln

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Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

_Slayer_ am 30.09.2006 12:41 schrieb:
Bonkic am 30.09.2006 11:09 schrieb:
HobbitMeister am 30.09.2006 11:06 schrieb:
Das Urteil ist imho genauso dumm wie die Leute die davon (direkt oder indirekt) betroffen sind.


weshalb ist jemand `dumm` der einen button mit einem durchgestrichenen hakenkreuz trägt ? :confused:


Weil's meist von den Linken getragen wird und die sind mindestens genau so dumm wie die Rechten.

Genau, Hauptsache, alle die öffentlich ihre Meinung sagen, bzw. irgendwas kritisieren, werden sofort als dumm/anders abgestempelt. MMN eine seltsame, aber leider stark verbreitete Einstellung.

Was das Urteil betrifft: Wie bereits mehrfach erwähnt wurde: --> §86 Absatz 3 StGB.
Ich finde es bedauerlich, dass die deutsche Justiz scheinbar immer noch "auf dem rechten Auge blind ist", wie es so schön heißt.

Der Angeklagte ist übrigens kein Versandhändler im großen Stil. Nix gut ist meiner Kenntnis nach hauptsächlich Label für diverse Punk-Bands und fördert auch unbekannte Bands. Der Internet-Versandhandel macht im Vergleich nur einen kleinen Teil des Umsatzes aus.

Übrigens: Hat sich schon mal jemand über die Konsequenzen dieses Urteils Gedanken gemacht? Wie muss man sich als Vertriebener oder politisch Verfolgter des NS-Regimes heute vorkommen, wo eine antifaschistische Haltung bestraft wird. Und die Nazis lachen sich ins Fäustchen. Sorry, aber sowas darf es nicht geben.

Ich halte es in der Hinsicht mit unserem Grundgesetz. In Artikel 20 GG wird die staatliche Ordnung und Struktur der BRD festgelegt (Demokratie, Rechtsstaat usw.). Und in Artikel 20(4) heißt es:
"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

Meiner Ansicht nach fallen Personen, die die Demokratie, den sozialen Rechtsstaat und die Gleichheit aller abschaffen wollen, in diese Kategorie.
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

Auf der anderen Seite des Rheins gab es ein gegenteiliges Urteil :P
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

Micha2 am 30.09.2006 09:38 schrieb:
Hat zufällig jemand diesen prozess in stuttgart verfolgt, in welchen ein händler wegen verkaufs von t-shirts und stickern mit durchgestrichenen hakenkreuzen zu 3600€ strafe verdonnert wurde.
haben wir hier noch alte ns-richter im richterstuhl sitzen?
das ist doch eindeutig rechtsbeugung und falschauslegung unserer gesetze, oder?
dieses urteil könnte ja für guido knopp verheerende folgen haben. in jeder seiner dokumentationen über den 2 WK kommen verbotene nazisymbole zu hauf vor. und das vor einem millionen publikum!

am meisten macht mich aber stutzig, das die staatsanwaltschaft stuttgart gegen einen linken vorgeht, der nazisymbole gegen die scheiß nazis verwendet. aber sich keiner dieser staatsanwälte zusammenrauft und gegen neonazis und deren vertrieb von nazimusik und und und, vorgeht.
was ist eure meinung?

In Spiele werden Nazisymbole verboten usw.! Wenn Linke verbotene Symbole verwenden, dann gehört das auch bestraft! Richtig dieses Urteil! Ich finde es wird sowieso viel zu größes interesse an sogenannte Nazis verschwendet. Denn nur so wird die Angst vor Muslime verschleiert! Hurra wir kapitulieren. >:|
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

Lander am 23.10.2006 17:16 schrieb:
Micha2 am 30.09.2006 09:38 schrieb:
Hat zufällig jemand diesen prozess in stuttgart verfolgt, in welchen ein händler wegen verkaufs von t-shirts und stickern mit durchgestrichenen hakenkreuzen zu 3600€ strafe verdonnert wurde.
haben wir hier noch alte ns-richter im richterstuhl sitzen?
das ist doch eindeutig rechtsbeugung und falschauslegung unserer gesetze, oder?
dieses urteil könnte ja für guido knopp verheerende folgen haben. in jeder seiner dokumentationen über den 2 WK kommen verbotene nazisymbole zu hauf vor. und das vor einem millionen publikum!

am meisten macht mich aber stutzig, das die staatsanwaltschaft stuttgart gegen einen linken vorgeht, der nazisymbole gegen die scheiß nazis verwendet. aber sich keiner dieser staatsanwälte zusammenrauft und gegen neonazis und deren vertrieb von nazimusik und und und, vorgeht.
was ist eure meinung?

In Spiele werden Nazisymbole verboten usw.! Wenn Linke verbotene Symbole verwenden, dann gehört das auch bestraft! Richtig dieses Urteil! Ich finde es wird sowieso viel zu größes interesse an sogenannte Nazis verschwendet. Denn nur so wird die Angst vor Muslime verschleiert! Hurra wir kapitulieren. >:|


Werden Nazis (oder solche die es scheinbar werden wiollen) eigentlich hier gesperrt?
Wie demokratisch ist das Forum, ich bin gespannt
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

Boesor am 23.10.2006 17:33 schrieb:
Werden Nazis (oder solche die es scheinbar werden wiollen) eigentlich hier gesperrt?
Wie demokratisch ist das Forum, ich bin gespannt

Nö das wär ja unfair, Kommunisten werden ja auch nicht gesperrt :P

Solange jemand nichts schreibt, was gegen die Nettiquette verstößt gäbe es auch keinen Grund dafür.
 
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TBrain am 23.10.2006 17:38 schrieb:
Boesor am 23.10.2006 17:33 schrieb:
Werden Nazis (oder solche die es scheinbar werden wiollen) eigentlich hier gesperrt?
Wie demokratisch ist das Forum, ich bin gespannt

Nö das wär ja unfair, Kommunisten werden ja auch nicht gesperrt :P

Solange jemand nichts schreibt, was gegen die Nettiquette verstößt gäbe es auch keinen Grund dafür.

Mir schon klar, frage mich nur ab wann etwas gegen die Netiquette verstößt, die sollte ich mir mal durchlesen................
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

Boesor am 23.10.2006 17:44 schrieb:
Mir schon klar, frage mich nur ab wann etwas gegen die Netiquette verstößt, die sollte ich mir mal durchlesen................

:B

gute Idee :top:
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

TBrain am 23.10.2006 17:45 schrieb:
Boesor am 23.10.2006 17:44 schrieb:
Mir schon klar, frage mich nur ab wann etwas gegen die Netiquette verstößt, die sollte ich mir mal durchlesen................

:B

gute Idee :top:

wg deiner schnellen Antwort konnte ich nicht mehr editieren, daher:

"rassistisches Gedankengut" ist nicht gerne gesehen, insofern wird es dann nicht mehr allzu lange dauern denke ich mal
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

Boesor am 23.10.2006 17:48 schrieb:
wg deiner schnellen Antwort konnte ich nicht mehr editieren, daher:

"rassistisches Gedankengut" ist nicht gerne gesehen, insofern wird es dann nicht mehr allzu lange dauern denke ich mal

da sollte man dann aber warten bis es soweit ist... :]

der Auszug z.B. irritiert mich etwas:

Bevor Sie eine Antwort auf ein Posting ins Forum stellen, sollten Sie sich überlegen, ob Ihre Antwort wirklich für alle Leser des Forums interessant sein könnte
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

TBrain am 23.10.2006 17:51 schrieb:
Boesor am 23.10.2006 17:48 schrieb:
wg deiner schnellen Antwort konnte ich nicht mehr editieren, daher:

"rassistisches Gedankengut" ist nicht gerne gesehen, insofern wird es dann nicht mehr allzu lange dauern denke ich mal

da sollte man dann aber warten bis es soweit ist... :]

der Auszug z.B. irritiert mich etwas:

Bevor Sie eine Antwort auf ein Posting ins Forum stellen, sollten Sie sich überlegen, ob Ihre Antwort wirklich für alle Leser des Forums interessant sein könnte

Wir sollten eine Forumspolizei aufmachen die das kontrolliert, mal sehen wieviele Threads über bleiben
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

Boesor am 23.10.2006 17:44 schrieb:
TBrain am 23.10.2006 17:38 schrieb:
Boesor am 23.10.2006 17:33 schrieb:
Werden Nazis (oder solche die es scheinbar werden wiollen) eigentlich hier gesperrt?
Wie demokratisch ist das Forum, ich bin gespannt

Nö das wär ja unfair, Kommunisten werden ja auch nicht gesperrt :P

Solange jemand nichts schreibt, was gegen die Nettiquette verstößt gäbe es auch keinen Grund dafür.

Mir schon klar, frage mich nur ab wann etwas gegen die Netiquette verstößt, die sollte ich mir mal durchlesen................
Hast du die Netiquette gelesen? Nein, aber Dich bei der Anmeldung so getan! Deine Scheinheiligkeit ist echt super, armes Dummland!
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

Lander am 23.10.2006 20:00 schrieb:
Boesor am 23.10.2006 17:44 schrieb:
TBrain am 23.10.2006 17:38 schrieb:
Boesor am 23.10.2006 17:33 schrieb:
Werden Nazis (oder solche die es scheinbar werden wiollen) eigentlich hier gesperrt?
Wie demokratisch ist das Forum, ich bin gespannt

Nö das wär ja unfair, Kommunisten werden ja auch nicht gesperrt :P

Solange jemand nichts schreibt, was gegen die Nettiquette verstößt gäbe es auch keinen Grund dafür.

Mir schon klar, frage mich nur ab wann etwas gegen die Netiquette verstößt, die sollte ich mir mal durchlesen................
Hast du die Netiquette gelesen? Nein, aber Dich bei der Anmeldung so getan! Deine Scheinheiligkeit ist echt super, armes Dummland!

Tja, ich denke ein Großteil der User hier braucht die Netiquette nicht lesen da die regeln darin eigentlich logisch sein sollten, also ein Großteil zumindest........
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

Lander am 23.10.2006 20:00 schrieb:
wow, bei deinem namen fehlt nur noch das 's' (am besten doppelt was?).
und nun ab wieder in den keller, und lass die rolladen wieder runter, sonne bekommt sowas wie dir nicht.
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

Teslatier am 26.10.2006 16:30 schrieb:
Lander am 23.10.2006 20:00 schrieb:
wow, bei deinem namen fehlt nur noch das 's' (am besten doppelt was?).
und nun ab wieder in den keller, und lass die rolladen wieder runter, sonne bekommt sowas wie dir nicht.

Hmmm, da muss ich jetzt spontan an ein Lied der Ärzte denken
 
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Passend dazu ein Spiegel-Bericht:
http://www.spiegel.de/videoplayer/0,6298,14368,00.html
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

Hmm, ich weiss nicht warum sich einige so sehr darüber aufregen?

Hakenkreuze sind hierzulande nunmal verboten - ganz klare Sache. Ob die nun verziert, durchgestrichen oder gefärbt werden ist egal. Schließlich trage ich ja auch keine "Anti-Kommunismus"-Symbole auf meiner Kleidung. Jeder vernünftig denkende Mensch dürfte ja wohl automatisch die Kriegsverbrechen des 2.Wk sowie den Kommunismus und seine Folgen verabscheuen und braucht dies nicht extra noch durch Symbole zu zeigen, zumal das nur provozieren würde - was ja widerum Gewalt hervorrufen kann.

Also war das Urteil längst überfällig, sehe da keinen Diskussionsbedarf.
:B
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

Ja gegen das Urtel kann man wirklich nichts sagen. Wenn ich mich hier sogar schon strafbar mache nur für den Besitz der US-Version von RTCW.
Nur weil das ein par Symbole vorkommen aus dem Drittenreich, welches man ja in dem Spiel schließlich bekämpft, damit dürfte doch auch ganz klar sein das ich auch kein Anti-Shirt mit diesen Zeichen tragen darf.
 
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Wenn man sich gegen Redefreiheit entscheidet, dann kommt eben das dabei raus. Tja, Kismet würd ich sagen.
 
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Maria-Redeviel am 20.11.2006 11:23 schrieb:
Wenn man sich gegen Redefreiheit entscheidet, dann kommt eben das dabei raus. Tja, Kismet würd ich sagen.

um nochmal den Beitrag von "Micha2" von vor fast 2 (zwei) Monaten zu zitieren (mit einem artikel, der fast ein jahr alt ist...):

Stuttgart (Deutschland), 08.12.2005 – Erneut hat ein baden-württembergisches Amtsgericht jemanden wegen der Verwendung eines Anti-Nazi-Zeichens verurteilt. Wie im juristischen Weblog „staatsrecht.info“ mitgeteilt wird, hat das Amtsgericht Stuttgart gestern einen Händler wegen der Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt. Vorgeworfen wird ihm, dass er Aufnäher verkauft hat, auf denen das Hakenkreuz abgebildet war. Bei dem einen Aufnäher war dieses Hakenkreuz graphisch in ein Verbotsschild eingefügt, und der andere Aufnäher zeigt, wie ein Hakenkreuz unter der Überschrift „Halte Deine Umwelt sauber“ in einen Mülleimer befördert wird. An diesen beiden Urteilen wird unter Juristen vorwiegend kritisiert, dass die Richter mit ihren Entscheidungen nicht den Schutzzweck des § 86a StGB (Strafgesetzbuch) beachtet haben. Im § 86 III StGB (der auch für § 86a StGB Anwendung findet) heißt es nämlich: „[Die Strafbarkeit] gilt nicht, wenn das Propagandamittel […] der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen […] dient.“

Dementsprechend hat auch der Bundesgerichtshof bereits in mehreren Entscheidungen deutlich gemacht, dass nicht wegen § 86a StGB bestraft werden kann, wenn Außenstehenden deutlich ist, dass das Hakenkreuz als Mittel zum Protest gegen verfassungswidrige Bestrebungen verwendet wird.

ihr blinsen. damit meine ich spinner wie dich, cryptic-ravage, lenymo und den landser-schwachmaten.

ernsthaft, für leute wie euch fehlt mir jedes verständnis.
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

Sardaykin am 24.11.2006 02:18 schrieb:
Maria-Redeviel am 20.11.2006 11:23 schrieb:
Wenn man sich gegen Redefreiheit entscheidet, dann kommt eben das dabei raus. Tja, Kismet würd ich sagen.

um nochmal den Beitrag von "Micha2" von vor fast 2 (zwei) Monaten zu zitieren (mit einem artikel, der fast ein jahr alt ist...):

Stuttgart (Deutschland), 08.12.2005 – Erneut hat ein baden-württembergisches Amtsgericht jemanden wegen der Verwendung eines Anti-Nazi-Zeichens verurteilt. Wie im juristischen Weblog „staatsrecht.info“ mitgeteilt wird, hat das Amtsgericht Stuttgart gestern einen Händler wegen der Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt. Vorgeworfen wird ihm, dass er Aufnäher verkauft hat, auf denen das Hakenkreuz abgebildet war. Bei dem einen Aufnäher war dieses Hakenkreuz graphisch in ein Verbotsschild eingefügt, und der andere Aufnäher zeigt, wie ein Hakenkreuz unter der Überschrift „Halte Deine Umwelt sauber“ in einen Mülleimer befördert wird. An diesen beiden Urteilen wird unter Juristen vorwiegend kritisiert, dass die Richter mit ihren Entscheidungen nicht den Schutzzweck des § 86a StGB (Strafgesetzbuch) beachtet haben. Im § 86 III StGB (der auch für § 86a StGB Anwendung findet) heißt es nämlich: „[Die Strafbarkeit] gilt nicht, wenn das Propagandamittel […] der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen […] dient.“

Dementsprechend hat auch der Bundesgerichtshof bereits in mehreren Entscheidungen deutlich gemacht, dass nicht wegen § 86a StGB bestraft werden kann, wenn Außenstehenden deutlich ist, dass das Hakenkreuz als Mittel zum Protest gegen verfassungswidrige Bestrebungen verwendet wird.

ihr blinsen. damit meine ich spinner wie dich, cryptic-ravage, lenymo und den landser-schwachmaten.

ernsthaft, für leute wie euch fehlt mir jedes verständnis.

Ich würde das mal auf die Engstirnigkeit der Leute beziehen. Das liegt vielleicht daran, dass sie (ohne sie unbedingt als Rechte einzustufen zu wollen - zumindest einige) einfach eine Abneigung gegen Linke und deren Auftreten, Stil et cetera gebildet haben. Zum Teil kann man das auch verstehen, allerdings wird dabei meiner Meinung nach wieder von dem extrem Teil auf die Masse geschlossen.

Zum rechtlichen Aspekt hat Sardaykin glaube ich das wichtigste hervorgehoben, obwohl eigentlich jeder selbst verstehen sollte, was ein durchgestrichenes Hakenkreuz bedeutet. Bei einem Parkverbotsschild weiß das auch jeder intuitiv
 
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