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    Vielen Dank

Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

Wenn ich mich recht erinnere, prüft schon seit längerem die Berliner Staatsanwaltschaft das Vorgehen der Stuttgarter. Kann mich hier auch täuschen.

Komme aus dem Raum und der Staatsanwaltschaft so wie den Richtern hier wird des öfteren, auch von Kollegen, vorgeworfen eine leicht rechte Tendenz zu verfolgen.

Warum darf die FIFA eben dieses Symbol aber an die Stadien anbringen?
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

RoTTeN1234 am 30.09.2006 13:16 schrieb:
Warum darf die FIFA eben dieses Symbol aber an die Stadien anbringen?
??? :confused: :confused: ???




so ein urteil ist rein "moralisch" gesehen vielleicht blöd, aber rechtlich darf man solche symbole halt nicht verwenden. man darf sie ja auch nicht zB in games verwenden, auch wenn nur der "böse" diesese symbole trägt.

oder ein anderer gedenkengang, der das urteil vielleicht plasusibler macht: dürfte man sthirts, plakate, sticker usw. gegen kinderpronographie drucken, auf denen ein kind grad sex hat, oder eines gegen gewalt, bei denen grad ein standbild eines den schädel zerfetzenden kopfschüsses zu sehen, aber das bild dann halt durchgetrichen...?
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

Herbboy am 30.09.2006 13:22 schrieb:
so ein urteil ist rein "moralisch" gesehen vielleicht blöd, aber rechtlich darf man solche symbole halt nicht verwenden.
Die Frage der Strafbarkeit der Verwendung von Anti-Nazi-Symbolen wird in Rechtsprechung und (jur.) Literatur unterschiedlich beantwortet. Den Richtern und Staatsanwälten Rechtsunkenntnis oder dgl. vorzuwerfen, ist also Unsinn.

Die Stuttgarter StA vertritt insoweit eine konsequente Haltung, die sie sich an formalen Kriterien orientiert. Ausdrücklich erklärt sie, dass nicht die antifaschistische Haltung verurteilt werden soll, sondern die von ihr als strafbar bewertete Tat. Diese Ansicht muss man nicht teilen, sie ist aber vertretbar.

Die Besonderheit des aktuell diskutierten Falles liegt darin, dass ein Gewerbetreibender angeklagt worden ist, der die Anti-Nazi-Symbole in großem Umfang herstellt und vertreibt.
Ob dieses Verhalten strafbar ist, ist bislang höchstrichterlich nicht entschieden. Das wird sich aber wohl bald ändern, da der Angeklagte bereits angekündigt hat, Revison beim BGH einzulegen.

Solange keine rechtskräftige Entscheidung vorliegt, sollte man das Thema also vielleicht ein wenig gelassener diskutieren.

meier242
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

Und wie schaut es mit Religionsfreiheit aus. Bekanntermaßen gibt es im Hinduismus ein Hakenkreuz, bloß daß dieses für das Zeichen der Sonne steht.
Wenn ich es recht im Kopf habe, dann ist dieses Zeichen gespiegelt, wäre das demnach auch eine rechtlche Verletzung oder wird eine Ausnahme getroffen um der Religionsfreiheit gerecht zu werden?
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

meier242 am 30.09.2006 13:41 schrieb:
Herbboy am 30.09.2006 13:22 schrieb:
so ein urteil ist rein "moralisch" gesehen vielleicht blöd, aber rechtlich darf man solche symbole halt nicht verwenden.
Die Frage der Strafbarkeit der Verwendung von Anti-Nazi-Symbolen wird in Rechtsprechung und (jur.) Literatur unterschiedlich beantwortet. Den Richtern und Staatsanwälten Rechtsunkenntnis oder dgl. vorzuwerfen, ist also Unsinn.
das hab ich doch gar nicht getan....?!?! :-o


@smashheiser: das hakenkreuz an sich findet sich in vielen nicht-nazi zusammenhänge. hier ist es aber ja eindeutig als symbol für NAZIs gedacht gewesen. trotzdem würde ein shirt mit nur nem hekankruez hier in D sicher erstmal zu ärger führen. aber wenn man sich in einem fremden staat aufhält, dann muss man sich halt informieren, welche dinge zu beachten sind. das gilt für einen inder in D genauso wie für einen D in indien.
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

Herbboy am 30.09.2006 14:02 schrieb:
meier242 am 30.09.2006 13:41 schrieb:
Die Frage der Strafbarkeit der Verwendung von Anti-Nazi-Symbolen wird in Rechtsprechung und (jur.) Literatur unterschiedlich beantwortet. Den Richtern und Staatsanwälten Rechtsunkenntnis oder dgl. vorzuwerfen, ist also Unsinn.
das hab ich doch gar nicht getan....?!?!
Stimmt, der Satz bezieht sich auf die Beiträge des Thread-Erstellers Micha2, nicht auf Deinen Beitrag - sorry wegen des missverständlichen Zitierens.

meier242
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

Micha2 am 30.09.2006 12:02 schrieb:
bis doch nicht so dumm!
es ging keineswegs um das t-shirt an sich, sondern um das symbol auf dem t-shirt. genau auf diese symbole beruht auch der paragraph. oder meinst du, das symbol ansich dürfte verkauft werden, solange es sich auf keinem gegenstand befindet?

Wie willst du denn das Symbol an sich verkaufen :confused:
Wenn dus verkaufst dann immer auf einem Gegenstand, obs ein Blatt Papier ist, ein Sticker, T-Shirt oser Bettwäsche. Aber das Symbol selber geht nicht zu verkaufen :B

Ich glaub auch eine Begründung der Richter was, dass durch den Massenvertrieb dieser Sachen die Öffentlichkeit an dieses Symbol (Hakenkreuz) gewöhnt wird.
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

Micha2 am 30.09.2006 13:01 schrieb:
_Slayer_ am 30.09.2006 12:41 schrieb:
Bonkic am 30.09.2006 11:09 schrieb:
HobbitMeister am 30.09.2006 11:06 schrieb:
Das Urteil ist imho genauso dumm wie die Leute die davon (direkt oder indirekt) betroffen sind.


weshalb ist jemand `dumm` der einen button mit einem durchgestrichenen hakenkreuz trägt ? :confused:


Weil's meist von den Linken getragen wird und die sind mindestens genau so dumm wie die Rechten.

das ist aber eine sehr stark vorurteils belastete aussage.
wieviele tote gab es schon durch linke in deutschland?
dumm sind links denkende menschen garantiert nicht.
das sind wohl eher die menschen, die ihre meinungen auf vorurteile aufbauen. gibts zwar links ebenfalls. allerdings nicht in diesem ausmaß.
ich trug in meiner ausbildung ebenfalls einen aufnäher in dem ein hakenkreuz mit der faust zerschlagen wurde. darauf stand "gegen rechts"
mittlerweile wohne ich in meinem eigenem haus, bin verheiratet und habe 2 kinder. hab nie rote farbe im haar gehabt, und irgendwelche molotow-cocktail gewurfen. so sind eigentlich die mehrzahl der links denkenden menschen.



Mag sein, dass ich mich unklar ausgedrückt habe. Ich meinte natürlich jeweils die Extremformen. Das normale, rechts- bzw. linksdenkende Menschen nicht direkt dumm sind, ist mir schon klar. Du wirst es übrigens kaum glauben, aber: Auch die Mehrzahl der rechtsdenkenden Menschen hat noch keine Asylantenheime angezündet, keine farbigen Menschen ins Krankenhaus getreten und trägt auch keine Springerstiefel mit weissen Schnürsenkeln.
Deine Lebensgeschichte interessiert mich allerdings herzlich wenig.
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

TBrain am 30.09.2006 14:56 schrieb:
Micha2 am 30.09.2006 12:02 schrieb:
bis doch nicht so dumm!
es ging keineswegs um das t-shirt an sich, sondern um das symbol auf dem t-shirt. genau auf diese symbole beruht auch der paragraph. oder meinst du, das symbol ansich dürfte verkauft werden, solange es sich auf keinem gegenstand befindet?

Wie willst du denn das Symbol an sich verkaufen :confused:
Wenn dus verkaufst dann immer auf einem Gegenstand, obs ein Blatt Papier ist, ein Sticker, T-Shirt oser Bettwäsche. Aber das Symbol selber geht nicht zu verkaufen :B

Ich glaub auch eine Begründung der Richter was, dass durch den Massenvertrieb dieser Sachen die Öffentlichkeit an dieses Symbol (Hakenkreuz) gewöhnt wird.

ja, da hast du recht.
aber was die gewöhnung angeht, ist das schwachsinn. ich nenn da gern wieder das beispiel guido knopp. ;)
seine dokus sind spitze. und ne masse nazisymbole kommen auch drin vor.

aber wie schon rechtlich vom obersten gerichtshof dargelegt, wird dieses urteil keinen bestand haben, da §86 III nicht berügsichtigt wurde.
dieser muss bei anwendung des §86a angewendet werden.
und darin steht:

„[Die Strafbarkeit] gilt nicht, wenn das Propagandamittel […] der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen […] dient.“

musste doch jeden hier einleuchten, das hier ein unrecht gesprochen wurde.
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

_Slayer_ am 30.09.2006 16:26 schrieb:
Micha2 am 30.09.2006 13:01 schrieb:
_Slayer_ am 30.09.2006 12:41 schrieb:
Bonkic am 30.09.2006 11:09 schrieb:
HobbitMeister am 30.09.2006 11:06 schrieb:
Das Urteil ist imho genauso dumm wie die Leute die davon (direkt oder indirekt) betroffen sind.


weshalb ist jemand `dumm` der einen button mit einem durchgestrichenen hakenkreuz trägt ? :confused:


Weil's meist von den Linken getragen wird und die sind mindestens genau so dumm wie die Rechten.

das ist aber eine sehr stark vorurteils belastete aussage.
wieviele tote gab es schon durch linke in deutschland?
dumm sind links denkende menschen garantiert nicht.
das sind wohl eher die menschen, die ihre meinungen auf vorurteile aufbauen. gibts zwar links ebenfalls. allerdings nicht in diesem ausmaß.
ich trug in meiner ausbildung ebenfalls einen aufnäher in dem ein hakenkreuz mit der faust zerschlagen wurde. darauf stand "gegen rechts"
mittlerweile wohne ich in meinem eigenem haus, bin verheiratet und habe 2 kinder. hab nie rote farbe im haar gehabt, und irgendwelche molotow-cocktail gewurfen. so sind eigentlich die mehrzahl der links denkenden menschen.



Mag sein, dass ich mich unklar ausgedrückt habe. Ich meinte natürlich jeweils die Extremformen. Das normale, rechts- bzw. linksdenkende Menschen nicht direkt dumm sind, ist mir schon klar. Du wirst es übrigens kaum glauben, aber: Auch die Mehrzahl der rechtsdenkenden Menschen hat noch keine Asylantenheime angezündet, keine farbigen Menschen ins Krankenhaus getreten und trägt auch keine Springerstiefel mit weissen Schnürsenkeln.
Deine Lebensgeschichte interessiert mich allerdings herzlich wenig.

meine lebensgeschichte ist dies keineswegs. würd ich dir auch nicht erzählen.
sollte halt ein beispiel sein.
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

Herbboy am 30.09.2006 13:22 schrieb:
RoTTeN1234 am 30.09.2006 13:16 schrieb:
Warum darf die FIFA eben dieses Symbol aber an die Stadien anbringen?
??? :confused: :confused: ???




so ein urteil ist rein "moralisch" gesehen vielleicht blöd, aber rechtlich darf man solche symbole halt nicht verwenden. man darf sie ja auch nicht zB in games verwenden, auch wenn nur der "böse" diesese symbole trägt.

oder ein anderer gedenkengang, der das urteil vielleicht plasusibler macht: dürfte man sthirts, plakate, sticker usw. gegen kinderpronographie drucken, auf denen ein kind grad sex hat, oder eines gegen gewalt, bei denen grad ein standbild eines den schädel zerfetzenden kopfschüsses zu sehen, aber das bild dann halt durchgetrichen...?

man darf!!!!!!!!!!!!!

§86 III

„[Die Strafbarkeit] gilt nicht, wenn das Propagandamittel […] der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen […] dient.“

dieser paragraph muss berücksichtigt werden, wenn paragraph 86a herangezogen wird.
dazu gab es auch schon mehrere entscheidungen vom Bundesgerichtshof.
ich möchte dies aber nicht dauernt wiederholen. ;)
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

Micha2 am 30.09.2006 18:01 schrieb:
dazu gab es auch schon mehrere entscheidungen vom Bundesgerichtshof.
ich möchte dies aber nicht dauernt wiederholen. ;)

Dann lass es doch einfach! Du bist ganz offensichtlich - genauso wie ich - Laie. Wir können das nicht beurteilen. Lies des Post von Meier242, der scheint sich auszukennen.

Aber jetzt hier mit Halbwissen um sich werfen bringt uns sicher nicht weiter.
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

_Slayer_ am 30.09.2006 12:41 schrieb:
Bonkic am 30.09.2006 11:09 schrieb:
HobbitMeister am 30.09.2006 11:06 schrieb:
Das Urteil ist imho genauso dumm wie die Leute die davon (direkt oder indirekt) betroffen sind.


weshalb ist jemand `dumm` der einen button mit einem durchgestrichenen hakenkreuz trägt ? :confused:


Weil's meist von den Linken getragen wird und die sind mindestens genau so dumm wie die Rechten.

Ich halte nicht viel von politischen Symbolen. Erst recht nicht von solchen "Ich-bin-dagegen"-(Kampf-)Symbolen.
Dumm ist ein zu starker Ausdruck gewesen, das stimmt.
Ich brauch doch nicht extra mit einem Bildchen zum Ausdruck bringen, dass ich gegen Faschismus (oder zB Vergewaltigung) bin.
Trotzdem halte ich Leute mit solchen Aufnähern etc. noch immer für ein gutes Stück intelligenter, als solche, die sich rechter Symbolik bedienen, keine Frage.
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

Mephisto18m am 30.09.2006 10:31 schrieb:
Ein durchgestrichenes Hakenkreuz enthält immernoch ein Hakenkreuz, sonst würde es keinen Sinn machen, ein solches als Protest gegen Neonationalsozialismus zu tragen. Da laut Gesetzestext "Gegenstände, die derartige Kennzeichen [...] enthalten [...]" verboten sind, sind somit auch Gegenstände, durchgestrichene Hakenkreuze zeigen verboten. Den Richtern bleibt wegen des dämlichen Gesetzestext da gar keine andere Wahl!
Aber natürlich wird erstmal böse verleumdet und den Richtern rechte Ansichten unterstellt... :rolleyes:

Genau so ist es! Und deswegen wird sich die Staatsanwantschaft demnächst ganz sicher mit der FIFA beschäftigen. Die Schweine haben währen der WM das HAckenkreuz in Verbindung mit einem Mülleimer abgebildet.
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

Vielleicht sollten manche hier erstmal lernen, wie man "Haken" schreibt, bevor sie Thesen in den Raum werfen. Ansonsten typisch deutsche Idiotie, ich würde es fast schon wieder als Doppelmoral des Gesetzgebers bezeichnen.
-> Einerseits der gemeinsame Kampf gegen Nationalsozialismus und Rechtsextremismus und andererseits solche Gesetze, die es einem Richter durchaus extrem schwer bis unmöglich machen, solche ablehnenden Symbole tolerieren zu können.
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

TBrain am 30.09.2006 18:12 schrieb:
Micha2 am 30.09.2006 18:01 schrieb:
dazu gab es auch schon mehrere entscheidungen vom Bundesgerichtshof.
ich möchte dies aber nicht dauernt wiederholen. ;)

Dann lass es doch einfach! Du bist ganz offensichtlich - genauso wie ich - Laie. Wir können das nicht beurteilen. Lies des Post von Meier242, der scheint sich auszukennen.

Aber jetzt hier mit Halbwissen um sich werfen bringt uns sicher nicht weiter.

klar bin ich "laie"!
bin ja kein richter. muss mich also auf unabhängige informationsquellen beschränken. aber sollte man nicht gerade deswegen eine diskussion betreiben.
ist eigentlich der sinn, der diskussion, oder? man lernt mit ihr!

ich habe mich mal im netz ein bisschen umgeschaut, und eben den §86 III gefunden. kannte ich vorher nicht. jetzt bin ich etwas schlauer!

jetzt weis ich auch, das dieses urteil vom BGH gekickt wird, da er bereit in ähnlichen fällen deutlich gemacht hat, das eben dieser paragraph berücksichtigt werden muss.
allerdings wär ich ohne diese diskussion nie auf diesen paragraphen gestoßen ;)

P.S. auch wenn Meier242 aus deiner sicht ahnung hat, muss er allerdings nicht unbedingt recht haben!!!
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

Micha2 am 01.10.2006 08:36 schrieb:
ich habe mich mal im netz ein bisschen umgeschaut, und eben den §86 III gefunden. kannte ich vorher nicht. jetzt bin ich etwas schlauer!

jetzt weis ich auch, das dieses urteil vom BGH gekickt wird, da er bereit in ähnlichen fällen deutlich gemacht hat, das eben dieser paragraph berücksichtigt werden muss.

Wenn man sich diverse Urteile in allen Bereichen des Rechts aus der Vergangenheit anschaut, dann merkt man dass nichts muss.

Es ist zudem offensichtlich, dass es sich hier um eine komplett andere Ausgangslage handelt als bei den anderen Entscheidungen des BGH zu diesem Paragraphen. Desshalb darf man vergangene Urteile nicht einfach auf dieses übertragen.

Und natürlich bedeutet die Tatsache dass ein Paragraph (oder ein Absatz) existiert nicht zwangsläufig, dass er auch angewendet werden muss.

Das soll mal einer verstehen :confused:
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

hab die diskusion recht nah mitbekommen, da freunde von mir in einer punkband sind die von nix gut vertrieben wird.

naja 3600 euro und 80k verlust durch eingezogene tshirts usw. sind scho hart, gerade für einen nicht gerade großen versandhandel der jungen bands hilft.

ich find das einfach albern :/ zum glück gehn sie in revision
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

TBrain am 01.10.2006 11:06 schrieb:
Micha2 am 01.10.2006 08:36 schrieb:
ich habe mich mal im netz ein bisschen umgeschaut, und eben den §86 III gefunden. kannte ich vorher nicht. jetzt bin ich etwas schlauer!

jetzt weis ich auch, das dieses urteil vom BGH gekickt wird, da er bereit in ähnlichen fällen deutlich gemacht hat, das eben dieser paragraph berücksichtigt werden muss.

Wenn man sich diverse Urteile in allen Bereichen des Rechts aus der Vergangenheit anschaut, dann merkt man dass nichts muss.

Es ist zudem offensichtlich, dass es sich hier um eine komplett andere Ausgangslage handelt als bei den anderen Entscheidungen des BGH zu diesem Paragraphen. Desshalb darf man vergangene Urteile nicht einfach auf dieses übertragen.

Und natürlich bedeutet die Tatsache dass ein Paragraph (oder ein Absatz) existiert nicht zwangsläufig, dass er auch angewendet werden muss.

Das soll mal einer verstehen :confused:

es wurde ja bereits vom BGH entschieden, das §86 III angewendet werden muss,wenn §86a herangezogen wird.
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

Micha2 am 02.10.2006 07:41 schrieb:
es wurde ja bereits vom BGH entschieden, das §86 III angewendet werden muss,wenn §86a herangezogen wird.

meier242 am 30.09.2006 13:41 schrieb:
Die Besonderheit des aktuell diskutierten Falles liegt darin, dass ein Gewerbetreibender angeklagt worden ist, der die Anti-Nazi-Symbole in großem Umfang herstellt und vertreibt.
Ob dieses Verhalten strafbar ist, ist bislang höchstrichterlich nicht entschieden. Das wird sich aber wohl bald ändern, da der Angeklagte bereits angekündigt hat, Revison beim BGH einzulegen.
meier242
 
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