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Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

Micha2

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Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

Hat zufällig jemand diesen prozess in stuttgart verfolgt, in welchen ein händler wegen verkaufs von t-shirts und stickern mit durchgestrichenen hakenkreuzen zu 3600€ strafe verdonnert wurde.
haben wir hier noch alte ns-richter im richterstuhl sitzen?
das ist doch eindeutig rechtsbeugung und falschauslegung unserer gesetze, oder?
dieses urteil könnte ja für guido knopp verheerende folgen haben. in jeder seiner dokumentationen über den 2 WK kommen verbotene nazisymbole zu hauf vor. und das vor einem millionen publikum!

am meisten macht mich aber stutzig, das die staatsanwaltschaft stuttgart gegen einen linken vorgeht, der nazisymbole gegen die scheiß nazis verwendet. aber sich keiner dieser staatsanwälte zusammenrauft und gegen neonazis und deren vertrieb von nazimusik und und und, vorgeht.
was ist eure meinung?
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

meinst du echt, niemand würde gegen nazimusik und andere propaganda vorgehen oder nur keiner von den genannten?

ok, so ein urteil finde ich ehrlich gesagt auch ein wenig behindert.
ich muss zwar nicht mit solchen symbolen rumlaufen, es ist MMN normal, etwas gegen nazis und faschismus zu haben. aber eine strafe? deswegen? wieso denn genau, weil das hakenkreuz verboten ist?

dokus und filme sind etwas anderes, die dürfen auch nazi-symbolik zeigen. das war schon immer so.
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

Micha2 am 30.09.2006 09:38 schrieb:
das ist doch eindeutig rechtsbeugung und falschauslegung unserer gesetze, oder?


für meine begriffe ist es genau das gegenteil; das gesetz wurde genau nach dem wortlaut angewendet denn da heisst es :
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder

2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
(...)

warum die rechtsprechung da nicht genügend fingerspitzengefühl - oder viel eher gesunden menschenverstand - hat walten lassen, kapier ich auch nicht. :-o
allerdings kenne ich da urteil auch nicht.

zumal das bverfg sogar mal irgendwas in der richtung gegenteilig entschieden hat, soweit ich mich erinnere (bei offensichtlicher verwendung zur nicht ursprüngl. bestimmung entfällt strafbarkeit - oder so ähnlich) .

vor einer höheren instanz hätte das stuttgarter urteil wohl aber keinen bestand, vermute ich mal.
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

Micha2 am 30.09.2006 09:38 schrieb:
Hat zufällig jemand diesen prozess in stuttgart verfolgt, in welchen ein händler wegen verkaufs von t-shirts und stickern mit durchgestrichenen hakenkreuzen zu 3600€ strafe verdonnert wurde.
haben wir hier noch alte ns-richter im richterstuhl sitzen?
das ist doch eindeutig rechtsbeugung und falschauslegung unserer gesetze, oder?
dieses urteil könnte ja für guido knopp verheerende folgen haben. in jeder seiner dokumentationen über den 2 WK kommen verbotene nazisymbole zu hauf vor. und das vor einem millionen publikum!

am meisten macht mich aber stutzig, das die staatsanwaltschaft stuttgart gegen einen linken vorgeht, der nazisymbole gegen die scheiß nazis verwendet. aber sich keiner dieser staatsanwälte zusammenrauft und gegen neonazis und deren vertrieb von nazimusik und und und, vorgeht.
was ist eure meinung?


Gabs schon
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

HanFred am 30.09.2006 09:41 schrieb:
meinst du echt, niemand würde gegen nazimusik und andere propaganda vorgehen oder nur keiner von den genannten?

ok, so ein urteil finde ich ehrlich gesagt auch ein wenig behindert.
ich muss zwar nicht mit solchen symbolen rumlaufen, es ist MMN normal, etwas gegen nazis und faschismus zu haben. aber eine strafe? deswegen? wieso denn genau, weil das hakenkreuz verboten ist?

dokus und filme sind etwas anderes, die dürfen auch nazi-symbolik zeigen. das war schon immer so.

sind nichts anderes. sie sollen den gleichen sinn erfüllen. abschrecken! das unrecht der naziherrschaft aufzeigen.

was die verfolgung von vertrieben angeht, die nazimusik verkaufen, besteht in deutschland ein offensichtlicher nachholebedarf. erst kürzlich kam bei panorama/monitor/fakt oder so, nen bericht über die verbreitung von rechter musik.
da ging es under anderen darum, das die cd´s auf den index gesetzt wurden, sie aber trotzdem an ü18jährige verkauft werden dürfen. und das trotz das die enstprechende behörde diese indizierungen den zuständigen staatsanwaltschaften anzeigte/zukommen lies.
ich glaub es war monitor. hab aber leider die passende sendung nicht gefunden. ist aber maximal 2 monate her.
naja, nichtsdestotrotz, würde ich mir eine verfolgung mit dem hier gezeigten eifer, bei wirklich verfassungsfeinlichen sachen, eher zusagen
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

Stef1811 am 30.09.2006 09:52 schrieb:
Micha2 am 30.09.2006 09:38 schrieb:
Hat zufällig jemand diesen prozess in stuttgart verfolgt, in welchen ein händler wegen verkaufs von t-shirts und stickern mit durchgestrichenen hakenkreuzen zu 3600€ strafe verdonnert wurde.
haben wir hier noch alte ns-richter im richterstuhl sitzen?
das ist doch eindeutig rechtsbeugung und falschauslegung unserer gesetze, oder?
dieses urteil könnte ja für guido knopp verheerende folgen haben. in jeder seiner dokumentationen über den 2 WK kommen verbotene nazisymbole zu hauf vor. und das vor einem millionen publikum!

am meisten macht mich aber stutzig, das die staatsanwaltschaft stuttgart gegen einen linken vorgeht, der nazisymbole gegen die scheiß nazis verwendet. aber sich keiner dieser staatsanwälte zusammenrauft und gegen neonazis und deren vertrieb von nazimusik und und und, vorgeht.
was ist eure meinung?


Gabs schon
prima
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

Bonkic am 30.09.2006 09:52 schrieb:
Micha2 am 30.09.2006 09:38 schrieb:
das ist doch eindeutig rechtsbeugung und falschauslegung unserer gesetze, oder?


für meine begriffe ist es genau das gegenteil; das gesetz wurde genau nach dem wortlaut angewendet denn da heisst es :
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder

2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
(...)
naja, genau die in absatz 1 bezeichneten symbole wurden hier wohl nicht verwendet. naja, ist vielleicht ne auslegungssache. aber ein durchgestrichenes hakenkreuz ist nunmal kein hakenkreuz! und ein gesund denkender richter müsste dies wissen. zumindest wenn seine eigentliche verheimlichte ideologie damit vereinbar ist.
warum die rechtsprechung da nicht genügend fingerspitzengefühl - oder viel eher gesunden menschenverstand - hat walten lassen, kapier ich auch nicht. :-o
allerdings kenne ich da urteil auch nicht.

zumal das bverfg sogar mal irgendwas in der richtung gegenteilig entschieden hat, soweit ich mich erinnere (bei offensichtlicher verwendung zur nicht ursprüngl. bestimmung entfällt strafbarkeit - oder so ähnlich) .

vor einer höheren instanz hätte das stuttgarter urteil wohl aber keinen bestand, vermute ich mal.
ansonsten gebe ich dir schon recht. ich glaube auch kaum, das solch ein urteil konstanz hat.
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

Micha2 am 30.09.2006 10:03 schrieb:

Ich wollte es nur anmerken, da sich im alten Thread auch sehr interessante und bedenkenswerte Argumente befinden ;)
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

Micha2 am 30.09.2006 10:08 schrieb:
Bonkic am 30.09.2006 09:52 schrieb:
2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten[...]
naja, genau die in absatz 1 bezeichneten symbole wurden hier wohl nicht verwendet. naja, ist vielleicht ne auslegungssache. aber ein durchgestrichenes hakenkreuz ist nunmal kein hakenkreuz! und ein gesund denkender richter müsste dies wissen. zumindest wenn seine eigentliche verheimlichte ideologie damit vereinbar ist.

Ein durchgestrichenes Hakenkreuz enthält immernoch ein Hakenkreuz, sonst würde es keinen Sinn machen, ein solches als Protest gegen Neonationalsozialismus zu tragen. Da laut Gesetzestext "Gegenstände, die derartige Kennzeichen [...] enthalten [...]" verboten sind, sind somit auch Gegenstände, durchgestrichene Hakenkreuze zeigen verboten. Den Richtern bleibt wegen des dämlichen Gesetzestext da gar keine andere Wahl!
Aber natürlich wird erstmal böse verleumdet und den Richtern rechte Ansichten unterstellt... :rolleyes:

Hirn einschalten!
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

Mephisto18m am 30.09.2006 10:31 schrieb:
Micha2 am 30.09.2006 10:08 schrieb:
Bonkic am 30.09.2006 09:52 schrieb:
2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten[...]
naja, genau die in absatz 1 bezeichneten symbole wurden hier wohl nicht verwendet. naja, ist vielleicht ne auslegungssache. aber ein durchgestrichenes hakenkreuz ist nunmal kein hakenkreuz! und ein gesund denkender richter müsste dies wissen. zumindest wenn seine eigentliche verheimlichte ideologie damit vereinbar ist.

Ein durchgestrichenes Hakenkreuz enthält immernoch ein Hakenkreuz, sonst würde es keinen Sinn machen, ein solches als Protest gegen Neonationalsozialismus zu tragen. Da laut Gesetzestext "Gegenstände, die derartige Kennzeichen [...] enthalten [...]" verboten sind, sind somit auch Gegenstände, durchgestrichene Hakenkreuze zeigen verboten. Den Richtern bleibt wegen des dämlichen Gesetzestext da gar keine andere Wahl!
Aber natürlich wird erstmal böse verleumdet und den Richtern rechte Ansichten unterstellt... :rolleyes:

Hirn einschalten!
hirn einschalten? was bist denn du für einer?
gegenstand und kennzeichen sind nicht das gleiche. der strich durch ein hakenkreuz ist keineswegs ein gegenstand. müsste dir einleuchten, oder?

es könnte vielleicht ne grundsatzdiskussion nötig sein, um festzustellen ob ein hakenkreuz mit einem durchgestrichenen hakenkreuz gleichzusetzen ist. adolf hätte dies garantiert verneint ;)
aber da gerade diese beiden symbole gegensätzliche auffassungen vertreten, erübrigt sich diese wohl. und das gerade diesen hier angesprochenen paragraphen, in dem von verfassungsfeindlichen symbolen gesprochen wird. ein durchgestrichenes hakenkreuz ist keineswegs als verfassungsfeindlich eingestuft.

allein die bezeichnung des §86
"Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen"
wiederspricht dieser rechtssprechung. ein durchgestrichenes hakenkreuz ist kein symbol einer verfassungswidrigen organisation!

hier mal ein link zum paragraphen:
http://alexanderkoch.de/laWWW.de/Library/stgb/86.htm

gerade wenn ich diese auffassung des staatsanwaltes und des richters verfolge, müsste heute jede dokumentation/jedes buch über den 2WK verboten sein.
wenn ich diesen paragraphen so auslege, wie er auf dokumentationen und geschichtsbücher angewand wird, ist eben gerade auch dieses durchgestrichene hakenkreuz zulässig.
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

Das Urteil ist imho genauso dumm wie die Leute die davon (direkt oder indirekt) betroffen sind.
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

HobbitMeister am 30.09.2006 11:06 schrieb:
Das Urteil ist imho genauso dumm wie die Leute die davon (direkt oder indirekt) betroffen sind.


weshalb ist jemand `dumm` der einen button mit einem durchgestrichenen hakenkreuz trägt ? :confused:
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

Micha2 am 30.09.2006 11:04 schrieb:
allein die bezeichnung des §86
"Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen"
wiederspricht dieser rechtssprechung. ein durchgestrichenes hakenkreuz ist kein symbol einer verfassungswidrigen organisation!


es geht aber um § 86 a, genauer um satz 2 des 1 absatzes.

2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen
, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.

und das ein durchgestrichenes hakenkreuz ein hakenkreuz `enthält` darüber sind wir uns wohl einig ,oder? :B


du musst schon alles zitieren und nicht nur den teil, der deiner argumentation zu pass kommt.
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

Micha2 am 30.09.2006 11:04 schrieb:
Mephisto18m am 30.09.2006 10:31 schrieb:
Micha2 am 30.09.2006 10:08 schrieb:
Bonkic am 30.09.2006 09:52 schrieb:
2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten[...]
naja, genau die in absatz 1 bezeichneten symbole wurden hier wohl nicht verwendet. naja, ist vielleicht ne auslegungssache. aber ein durchgestrichenes hakenkreuz ist nunmal kein hakenkreuz! und ein gesund denkender richter müsste dies wissen. zumindest wenn seine eigentliche verheimlichte ideologie damit vereinbar ist.

Ein durchgestrichenes Hakenkreuz enthält immernoch ein Hakenkreuz, sonst würde es keinen Sinn machen, ein solches als Protest gegen Neonationalsozialismus zu tragen. Da laut Gesetzestext "Gegenstände, die derartige Kennzeichen [...] enthalten [...]" verboten sind, sind somit auch Gegenstände, durchgestrichene Hakenkreuze zeigen verboten. Den Richtern bleibt wegen des dämlichen Gesetzestext da gar keine andere Wahl!
Aber natürlich wird erstmal böse verleumdet und den Richtern rechte Ansichten unterstellt... :rolleyes:

Hirn einschalten!
hirn einschalten? was bist denn du für einer?
gegenstand und kennzeichen sind nicht das gleiche. der strich durch ein hakenkreuz ist keineswegs ein gegenstand. müsste dir einleuchten, oder?
[...]

und nochmal Hirn einschalten!
Ein T-Shirt ist ein Gegenstand. Ein T-Shirt mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz drauf ist ein Gegenstand, der ein Hakenkreuz enthält. Soweit klar?
Weiterhin habe ich nirgends behauptet, dass der Strich durch ein Hakenkreuz ein Gegenstand ist. Steht auch so nicht im Gesetzestext.
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

Bonkic am 30.09.2006 09:52 schrieb:
...
vor einer höheren instanz hätte das stuttgarter urteil wohl aber keinen bestand, vermute ich mal.
dazu braucht es wohl keine höhere instanz, es gab schon mal einen studenten, der ähnliches erlebt hat und am ende einen freispruch erhielt.
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

Mephisto18m am 30.09.2006 11:30 schrieb:
Micha2 am 30.09.2006 11:04 schrieb:
Mephisto18m am 30.09.2006 10:31 schrieb:
Micha2 am 30.09.2006 10:08 schrieb:
Bonkic am 30.09.2006 09:52 schrieb:
2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten[...]
naja, genau die in absatz 1 bezeichneten symbole wurden hier wohl nicht verwendet. naja, ist vielleicht ne auslegungssache. aber ein durchgestrichenes hakenkreuz ist nunmal kein hakenkreuz! und ein gesund denkender richter müsste dies wissen. zumindest wenn seine eigentliche verheimlichte ideologie damit vereinbar ist.

Ein durchgestrichenes Hakenkreuz enthält immernoch ein Hakenkreuz, sonst würde es keinen Sinn machen, ein solches als Protest gegen Neonationalsozialismus zu tragen. Da laut Gesetzestext "Gegenstände, die derartige Kennzeichen [...] enthalten [...]" verboten sind, sind somit auch Gegenstände, durchgestrichene Hakenkreuze zeigen verboten. Den Richtern bleibt wegen des dämlichen Gesetzestext da gar keine andere Wahl!
Aber natürlich wird erstmal böse verleumdet und den Richtern rechte Ansichten unterstellt... :rolleyes:

Hirn einschalten!
hirn einschalten? was bist denn du für einer?
gegenstand und kennzeichen sind nicht das gleiche. der strich durch ein hakenkreuz ist keineswegs ein gegenstand. müsste dir einleuchten, oder?
[...]

und nochmal Hirn einschalten!
Ein T-Shirt ist ein Gegenstand. Ein T-Shirt mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz drauf ist ein Gegenstand, der ein Hakenkreuz enthält. Soweit klar?
Weiterhin habe ich nirgends behauptet, dass der Strich durch ein Hakenkreuz ein Gegenstand ist. Steht auch so nicht im Gesetzestext.

bis doch nicht so dumm!
es ging keineswegs um das t-shirt an sich, sondern um das symbol auf dem t-shirt. genau auf diese symbole beruht auch der paragraph. oder meinst du, das symbol ansich dürfte verkauft werden, solange es sich auf keinem gegenstand befindet?

P.S. du musst keinem hier dumm kommen um deiner meinung nachdruck zu verleihen. sie wird dadurch keineswegs richtiger.
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

Bonkic am 30.09.2006 11:13 schrieb:
Micha2 am 30.09.2006 11:04 schrieb:
allein die bezeichnung des §86
"Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen"
wiederspricht dieser rechtssprechung. ein durchgestrichenes hakenkreuz ist kein symbol einer verfassungswidrigen organisation!


es geht aber um § 86 a, genauer um satz 2 des 1 absatzes.

2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen
, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.

und das ein durchgestrichenes hakenkreuz ein hakenkreuz `enthält` darüber sind wir uns wohl einig ,oder? :B


du musst schon alles zitieren und nicht nur den teil, der deiner argumentation zu pass kommt.

sorry, wenn ich was verpasst habe, aber eigentlich lösche ich grundsätzlich nichts aus anderen postings.
naja, egal.
ich hab hier mal ne meldung für euch rausgesucht, die euren standpunkt mit der auslegung des paragraphen wohl einen entscheidenden tip geben könnte.

Stuttgart (Deutschland), 08.12.2005 – Erneut hat ein baden-württembergisches Amtsgericht jemanden wegen der Verwendung eines Anti-Nazi-Zeichens verurteilt. Wie im juristischen Weblog „staatsrecht.info“ mitgeteilt wird, hat das Amtsgericht Stuttgart gestern einen Händler wegen der Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt. Vorgeworfen wird ihm, dass er Aufnäher verkauft hat, auf denen das Hakenkreuz abgebildet war. Bei dem einen Aufnäher war dieses Hakenkreuz graphisch in ein Verbotsschild eingefügt, und der andere Aufnäher zeigt, wie ein Hakenkreuz unter der Überschrift „Halte Deine Umwelt sauber“ in einen Mülleimer befördert wird. An diesen beiden Urteilen wird unter Juristen vorwiegend kritisiert, dass die Richter mit ihren Entscheidungen nicht den Schutzzweck des § 86a StGB (Strafgesetzbuch) beachtet haben. Im § 86 III StGB (der auch für § 86a StGB Anwendung findet) heißt es nämlich: „[Die Strafbarkeit] gilt nicht, wenn das Propagandamittel […] der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen […] dient.“

Dementsprechend hat auch der Bundesgerichtshof bereits in mehreren Entscheidungen deutlich gemacht, dass nicht wegen § 86a StGB bestraft werden kann, wenn Außenstehenden deutlich ist, dass das Hakenkreuz als Mittel zum Protest gegen verfassungswidrige Bestrebungen verwendet wird.

dürfte doch einiges klären, oder?
wenn man den §86 III weglässt, könnte man schon der argumentation folgen.
ich vermute hier allerdings das eher ein richter das gesetzbuch nicht ausreichend kennt.
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

Bonkic am 30.09.2006 11:09 schrieb:
HobbitMeister am 30.09.2006 11:06 schrieb:
Das Urteil ist imho genauso dumm wie die Leute die davon (direkt oder indirekt) betroffen sind.


weshalb ist jemand `dumm` der einen button mit einem durchgestrichenen hakenkreuz trägt ? :confused:


Weil's meist von den Linken getragen wird und die sind mindestens genau so dumm wie die Rechten.
 
AW: Stuttgart-Urteil-durchgestrichene Hakenkreuze "kopfschüttel"

_Slayer_ am 30.09.2006 12:41 schrieb:
Bonkic am 30.09.2006 11:09 schrieb:
HobbitMeister am 30.09.2006 11:06 schrieb:
Das Urteil ist imho genauso dumm wie die Leute die davon (direkt oder indirekt) betroffen sind.


weshalb ist jemand `dumm` der einen button mit einem durchgestrichenen hakenkreuz trägt ? :confused:


Weil's meist von den Linken getragen wird und die sind mindestens genau so dumm wie die Rechten.

das ist aber eine sehr stark vorurteils belastete aussage.
wieviele tote gab es schon durch linke in deutschland?
dumm sind links denkende menschen garantiert nicht.
das sind wohl eher die menschen, die ihre meinungen auf vorurteile aufbauen. gibts zwar links ebenfalls. allerdings nicht in diesem ausmaß.
ich trug in meiner ausbildung ebenfalls einen aufnäher in dem ein hakenkreuz mit der faust zerschlagen wurde. darauf stand "gegen rechts"
mittlerweile wohne ich in meinem eigenem haus, bin verheiratet und habe 2 kinder. hab nie rote farbe im haar gehabt, und irgendwelche molotow-cocktail gewurfen. so sind eigentlich die mehrzahl der links denkenden menschen.
 
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