• Aktualisierte Forenregeln

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Streamen doch nicht legal

Moin,

bin gerade auf Kino.to-Urteil: Ansehen illegaler Streams ist strafbar - News - CHIP Online gestossen. Bis jetzt war ja eigentlich die generelle Aufassung so daß es legal sei illegales zu streamen.
[...]
Ich finde, und damit stehe ich wohl recht allein da, es ist genau das richtige. Illegales Material sollte nicht aus 2 Blickwinkeln betrachtet werden.
Du stehst nicht alleine da. ;)

Ich hab die "Argumentation" bzgl. Stream != Runterladen nie verstanden, jedenfalls nicht im Kontext bei Filmen. Man sprach ja nie über den Akt des Ladens, sondern über die Erschleichung von Leistung bzw. Verstoß gg. das Urheberrecht.

Wie das Urheberrecht nun umgangen wird, sei es Stream, torrent oder vom Kumpel die neueste DVD ist doch meiner Auffassung nach völlig unerheblich.

Kern der ganzen Diskussion ist der Film an sich, nicht das Medium über den er konsumiert wird.

Darum verwundert mich das Urteil absolut nicht ... euch? :confused: %)
 
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Moin,

bin gerade auf Kino.to-Urteil: Ansehen illegaler Streams ist strafbar - News - CHIP Online gestossen. Bis jetzt war ja eigentlich die generelle Aufassung so daß es legal sei illegales zu streamen. Pustekuchen^^

Ich finde, und damit stehe ich wohl recht allein da, es ist genau das richtige. Illegales Material sollte nicht aus 2 Blickwinkeln betrachtet werden.

ja, so auch wenn das Ganze zwar den Mangel an so einer Plattform aufzeigt ist das halt dennoch keine Entschuldigung das man sich da dann Frei bedienen kann

Wobei mich das irgendwie nur eher wundert dass das ganze den Firmen irgendwie so schinbar plötzlich aufzufallen schien dass da wer mit deren Arbeit Geld verdient
 
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Darum verwundert mich das Urteil absolut nicht ... euch? :confused: %)

Für mich war es zu erwarten...
Viel eher verwundert mich dass Leute der Ansicht sind, dass es jemals legal war. Wie auch ? Es ist nunmal nicht möglich, am heimischen PC zwei Tage vor Release ein Kinofilm in HD anzuschauen...das müsste einem doch der logische Menschenverstand (darauf vertraue ich leider zu viel^^) schon sagen...

Das Problem war ja bisher nur, dass das "runterladen" illegal ist. Viele denken halt, dass man beim Streamen ja nicht runterlädt -> daher kann es ja auch nicht illegal sein....wo wir wieder beim Menschenverstand wären ;]
 
ich glaube der Glaube daran dass das Legal ist kam daher, das man von einer Kassette ohne Strafe für Bekannte Kopien machen konnte, weil die Qualität halt so mies war, oder ähnlich, da hat sich das mit Viel Halbwissen und Gerüchten weitergetragen
 
streaming von content, wie ihn kino.to bereitgestellt hat, war noch nie 'legal'.
um das zu wissen, braucht man auch keinerlei Fachwissen.
da genügt der gesunde Menschenverstand, der aber offenbar so manchem abgeht.
übrigens hat das kino.to-Urteil auch nicht die geringste Neuerung in diesem Bereich gebracht.
 
Du stehst nicht alleine da. ;)

Ich hab die "Argumentation" bzgl. Stream != Runterladen nie verstanden, jedenfalls nicht im Kontext bei Filmen. Man sprach ja nie über den Akt des Ladens, sondern über die Erschleichung von Leistung bzw. Verstoß gg. das Urheberrecht.

Wie das Urheberrecht nun umgangen wird, sei es Stream, torrent oder vom Kumpel die neueste DVD ist doch meiner Auffassung nach völlig unerheblich.

Kern der ganzen Diskussion ist der Film an sich, nicht das Medium über den er konsumiert wird.

Darum verwundert mich das Urteil absolut nicht ... euch? :confused: %)
sehr richtig.
vorallem weil beim streamen der film ja eh zwischengespeichert wird, wo soll da also der utnerschied sein...
 
Mich wundert das insofern, als dass es doch an sich immer hieß, dass das reine Runterladen nicht bestraft wird, sondern nur das Weiterverteilen, was bei einem Stream aber ja nicht der Fall ist (das ist ja an sich sogar weniger "schlimm" als Runterladen zwecks mehrfachem Betrachten)

Oder wird beim Runterladen lediglich nicht weiter ermittelt, obwohl es an sich doch illegal ist?
 
Mich wundert das insofern, als dass es doch an sich immer hieß, dass das reine Runterladen nicht bestraft wird, sondern nur das Weiterverteilen, was bei einem Stream aber ja nicht der Fall ist (das ist ja an sich sogar weniger "schlimm" als Runterladen zwecks mehrfachem Betrachten)

Oder wird beim Runterladen lediglich nicht weiter ermittelt, obwohl es an sich doch illegal ist?

Stichwort: offensichtlich rechtswidrige quelle.
 
Stichwort: offensichtlich rechtswidrige quelle.

Ich hab mehrfach gehört, dass ein reiner Download nicht illegal sei - das Anbieten ist aber ja immer illegal, außer vlt. ein großer Konzern bietet den Download an, da weiß man dann, dass es quasi eine Werbeaktion oder so was ist. Aber ansonsten weiß doch jeder, dass der Anbieter dies nie legal als kostenlosen Download anbieten darf - welche Quelle soll denn dann also NICHT "offensichtlich rechtswidrig" sein? ^^ da wäre ja faktisch dann doch jeder Download illegal.
 
Ich hab mehrfach gehört, dass ein reiner Download nicht illegal sei - das Anbieten ist aber ja immer illegal, außer vlt. ein großer Konzern bietet den Download an, da weiß man dann, dass es quasi eine Werbeaktion oder so was ist. Aber ansonsten weiß doch jeder, dass der Anbieter dies nie legal als kostenlosen Download anbieten darf - welche Quelle soll denn dann also NICHT "offensichtlich rechtswidrig" sein? ^^ da wäre ja faktisch dann doch jeder Download illegal.

So ist es in der Schweiz, soweit ich weiß. Da zählt der reine Download noch nicht als illegal, sondern erst wenn man selbst was hochlädt.
Bei uns ist das aber anders ;)
 
Ihr scheint euch wohl nicht ganz im klaren darüber zu sein, worauf diese Rechtsauffassung hinausläuft.

Ihr alle begeht dann nämlich jeden Tag hunderte Urheberrechtsverletzungen. Denn JEDES Bild, das ihr euch online anschaut, JEDER Inhalt des Browserfensters und JEDES Internetradio wird auf eurem PC zwischengespeichert - technisch ist das gar nicht anders möglich - und damit nach dieser Richtermeinung illegal vervielfältigt. Absolut ALLES was im RAM oder im Cache ist, ist damit eine Verfielfältigung. Genau diese Tatsache ist es auch, warum bisher Streaming eine rechtliche Grauzone war und - glaubt mir - auch bleiben wird. Daran wird auch dieser liebe Richter, dem dieser technische Zusammenhang offensichtlich nicht klar war, nichts ändern können.

Keiner wird fürs streamen verurteilt werden, denn dann müsste JEDER Internetnutzer, ja überhaupt jeder PC-Nutzer, verurteilt werden.

Und es spielt hier auch keine Rolle, ob es sich um eine offensichtlich illegale Quelle handelt. Sich eine eine Raubkopie nur anzusehn/anzuhören ist nämlich nicht nicht illegal, sonst würden wir uns bereits alle illegal verhalten, wenn uns ein Freund einen seiner geklauten mp3 auch nur vorspielt. Es zählt lediglich der Besitz oder die Beschaffung einer illegalen Kopie.
 
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Ihr scheint euch wohl nicht ganz im klaren darüber zu sein, worauf diese Rechtsauffassung hinausläuft.

Ihr alle begeht dann nämlich jeden Tag hunderte Urheberrechtsverletzungen. Denn JEDES Bild, das ihr euch online anschaut, JEDER Inhalt des Browserfensters und JEDES Internetradio wird auf eurem PC zwischengespeichert - technisch ist das gar nicht anders möglich - und damit nach diesem Richterurteil illegal vervielfältigt. Genau diese Tatsache ist es auch, warum bisher Streaming eine rechtliche Grauzone war und - glaubt mir - auch bleiben wird. Daran wird auch dieser liebe Richter, dem dieser technische Zusammenhang offensichtlich nicht klar war, nichts ändern können.

Keiner wird fürs streamen verurteilt werden, denn dann müsste JEDER Internetnutzer verurteilt werden.
Was ein Schwachfug? es ist doch etwas ganz anderes, ob man ein Bild was vom Urheber zur freien Betrachtung ins Internet gestellt worden ist anschaue, oder einen Film, für dessen Betrachtung vom Urheber Geld verlangt wird (stichwort kinoticket) und ich mir diesen dann umsosnt angucke.
 
Was ein Schwachfug? es ist doch etwas ganz anderes, ob man ein Bild was vom Urheber zur freien Betrachtung ins Internet gestellt worden ist anschaue, oder einen Film, für dessen Betrachtung vom Urheber Geld verlangt wird (stichwort kinoticket) und ich mir diesen dann umsosnt angucke.

Anschaun/anhören von ganz egal was, ist nicht illegal und keine Urheberrechtsverletzung.

Sonst würdest du dich strafbar machen, wenn dir dein Freund seinen geklauten Film zeigt.

Der BESITZ bzw. der Besitz oder die Beschaffung einer Kopie davon ist illegal.

Und natürlich das zur Verfügung Stellen an andere, also das anbieten im Internet, Freunden, etc.
 
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Ihr alle begeht dann nämlich jeden Tag hunderte Urheberrechtsverletzungen. Denn JEDES Bild, das ihr euch online anschaut, JEDER Inhalt des Browserfensters und JEDES Internetradio wird auf eurem PC zwischengespeichert - technisch ist das gar nicht anders möglich - und damit nach dieser Richtermeinung illegal vervielfältigt.
Nein, nicht wenn der Internetsender oder die Website die Lizenz bzw das Urheberrecht dazu hat. Denn Rundfunk aller Art aufzeichnen ist nicht illegal.
 
Anschaun/anhören von ganz egal was, ist nicht illegal und keine Urheberrechtsverletzung.

Sonst würdest du dich strafbar machen, wenn dir dein Freund seinen geklauten Film zeigt.
Ja, aber auch beim "streamen" wird der film zwischengespeichert, es befindet sich also eine Kopie auf dem PC. (egal ob die danach wieder gelöscht wird wenn man die Seite verlässt)
 
Nein, nicht wenn der Internetsender oder die Website die Lizenz bzw das Urheberrecht dazu hat. Denn Rundfunk aller Art aufzeichnen ist nicht illegal.

Richtige Aussage, falsche Schlussfolgerung! Es ist nur deswegen nicht verboten, weil man beim Aufzeichnen keinen Kopierschutz umgeht. NICHT weil die die Webseite/Radiosender eine Lizenz hat. Google mal...
 
Ja, aber auch beim "streamen" wird der film zwischengespeichert, es befindet sich also eine Kopie auf dem PC. (egal ob die danach wieder gelöscht wird wenn man die Seite verlässt)

Vervielfältigung AN SICH ist bereits eine Urheberrechtsverletzung, es ist egal ob die Quelle illegal ist oder nicht. Deswegen würden wir alle andauernd Urheberrechtsverletzungen machen, da schlichtweg ALLES auf dem PC zwischengespeichert wird, auch ein Programm, wenn es beim Starten in den RAM kopiert wird.
 
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