• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank

Steam und die Ignoranz gegenüber deutschem Verbraucherrecht

AW: Steam und die Ignoranz gegenüber deutschem Verbraucherrecht

Sicher ist es blöd, vor allem wenn man sich extra für die ungeschnittenen Inhalte diese Version zulegt, aber ich schätze dass du rechtmäßig keine Ansprüche hast und wenn, werden sie sich wie gesagt nicht auszahlen...

Es dürfte sich hier tatsächlich um die Rubrik "Pech gehabt" handeln :P
 
AW: Steam und die Ignoranz gegenüber deutschem Verbraucherrecht

Dann klär uns doch mal auf, was das Jugendschutzgesetz damit zu tun hat, daß ich mir als volljähriger Bürger beispielsweise die Uncut Version von Left 4 Dead kaufe. Bin gespannt.
Wollte erst mehr antworten, aber das ist mir zu viel Kuddelmuddel und zu wenig Inhalt....
Vergleiche wie der mit L4D kann ich beim besten Willen nicht
nachvollziehen und daher auch nicht kommentieren. Das wird dann eh nur
zu einer belanglosen Endlosdiskussion führen, die mit dem eigentlichen
Thema nichts mehr zu tun hat.

kurz gefasst: Ich wollte dem Threadersteller klarmachen, dass er nicht im Recht ist.. Ich fände es anders auch toller, aber danach war ja nicht gefragt. Wem´s nicht passt, nicht mein Problem...

Wer es besser weiss, mag gerne mit Rechtsquellen aushelfen. (bin gespannt... )
 
AW: Steam und die Ignoranz gegenüber deutschem Verbraucherrecht

Ein Grund, alles was aktiviert werden muss und/oder nicht als Ganzes auf DVD vorliegt, zu meiden.
Hört sich zwar anfangs alles toll und benutzerfreundlich an, aber wehe is gibt mal Probleme. Dann ist der Kunde der gearschte :schnarch:
 
AW: Steam und die Ignoranz gegenüber deutschem Verbraucherrecht

Dann klär uns doch mal auf, was das Jugendschutzgesetz damit zu tun hat, daß ich mir als volljähriger Bürger beispielsweise die Uncut Version von Left 4 Dead kaufe. Bin gespannt.
Wollte erst mehr antworten, aber das ist mir zu viel Kuddelmuddel und zu wenig Inhalt....
Vergleiche wie der mit L4D kann ich beim besten Willen nicht
nachvollziehen und daher auch nicht kommentieren. Das wird dann eh nur
zu einer belanglosen Endlosdiskussion führen, die mit dem eigentlichen
Thema nichts mehr zu tun hat.

kurz gefasst: Ich wollte dem Threadersteller klarmachen, dass er nicht im Recht ist.. Ich fände es anders auch toller, aber danach war ja nicht gefragt. Wem´s nicht passt, nicht mein Problem...

Wer es besser weiss, mag gerne mit Rechtsquellen aushelfen. (bin gespannt... )
Das kann ich auch:
Und ich wollte dir klarmachen, dass du nicht im
Recht bist. Wenn du es besser weißt, dann magst du mir gerne mit
Rechtsquellen aushelfen. (Bin gespannt)

---
Edit: Als
Denkhilfe: Valve hat den Deutschen Spielern, die L4D2 vorbestellt
hatten und eine zensierte Version geliefert bekamen, angeboten, das
Spiel gegen die unzensierte Version einzutauschen. Würde Valve/Steam
das machen, wenn es ein rechtsverstoß wäre? Nein!

Ich habe
einfach keine Lust jetzt 5 Stunden Rechtsquellen vorzuzeigen, damit ich
eine (!!) Person vom Gegenteil überzeuge. Da reichen mir die restlichen
Leser, die hier einfach nichts schreiben (leider), es aber besser
wissen. Und Worrel, der hat auch Ahnung von was er spricht. Danke!

Dein Totschlagargument greift hier leider nicht, sorry.
---


An PCamateur:


Was ich machen will? Wie schon gesagt, ich kann und werde niemanden
deswegen verklagen. (Grüne, siehe oben) Deshalb habe ich hier einen
Thread erstellt in der Hoffnung, dass PCGames eventuell darauf
aufmerksam wird und vielleicht sogar einen Artikel darüber schreiben.
Mehr Möglichkeiten habe ich in diesem Fall einfach nicht. Immerhin geht
es hier um Betrug in mindestens einem dutzend Fällen bei dem
Beschwerden bei Valve/Steam und Tripwire grundsätzlich und vorsätzlich
ignoriert werden. Und das darf einfach nicht sein!
 
AW: Steam und die Ignoranz gegenüber deutschem Verbraucherrecht

Mann, da ist aber jemand ganz schön aggro, nur weil nicht jeder seine Meinung teilt.

Ich brauche keine Rechtsquellen, da ich nicht behaupte,dass es
rechtlich anders ist. Und für jemanden, der so aggro ist, würd ich noch
nicht mal die Netiquette des Forums raussuchen...

schreib doch
bitte künftig... "bitte nur Beiträge, die mich in meiner Meinung bedingungslos unterstützen, sonst werd ich noch sauerer". Ich hab Dir jedenfalls nichts getan, dass Du so rumflippen musst.
 
AW: Steam und die Ignoranz gegenüber deutschem Verbraucherrecht

Mann, da ist aber jemand ganz schön aggro, nur weil nicht jeder seine Meinung teilt.

Ich brauche keine Rechtsquellen, da ich nicht behaupte,dass es
rechtlich anders ist. Und für jemanden, der so aggro ist, würd ich noch
nicht mal die Netiquette des Forums raussuchen...

schreib doch
bitte künftig... "bitte nur Beiträge, die mich in meiner Meinung bedingungslos unterstützen, sonst werd ich noch sauerer". Ich hab Dir jedenfalls nichts getan, dass Du so rumflippen musst.
Du behauptest das Gegenteil von mir. Und wenn du mit dem Argument kommst, ich solle das belegen, dann kann ich das gleiche von dir erwarten. Und wenn ich das mache, kommst du wieder mit dem Argument, ich sei aggro ... Ich bin sauer, weil das Argumente sind, mit denen man andere einfach totschlägt. Du wirfst mir vor, ich sei falsch informiert, gibst dir aber selbst keine Mühe das zu belegen.

-Google mal nach einer Liste indizierter Spiele in Google, oder einer Suchmaschiene deiner Wahl. Red Orchestra ist nicht dabei.
-Du wirst sehen, dass Spiele ohne Jugendfreigabe automatisch ab 18 Jahren sind.
-Verboten ist es auch nicht.
http://de.wikipedia.org/wiki/A...

Bitte sage mir nun, wo ich falsch liege.

Und nebenbei, es geht hier nicht um Meinungen, sondern um Tatsachen.
 
AW: Steam und die Ignoranz gegenüber deutschem Verbraucherrecht

Lies dir mal die "AGB"s (gibt es da ja auch, weiß nur nicht, wie die heißen) durch: Selbst wenn du dir Spiel im Laden kaufst, wir nehmen als Beispiel C&C: Tiberium Dawn, dann musst du vor der Installation nach einem ewig langen Text, in welchem steht, welche Rechte du hast, was du nicht darfst, etc., auf "Ich akzeptiere" klicken.
Und in diesem Text wird meist vermerkt, dass sich "der Inhalt ändern kann" und das man "das akzeptiert", wenn man den Button anklickt. Bei Spielen, die einen Online-Teil (MP, etc.) enthalten, findest du in den Bestimmungen immer einen Absatz, in welchem vermerkt ist, dass "sich der Anbieter vorbehält, im Zeitrahmen von x Tagen eben jenen Online-Teil zu verändern, zu kürzen, kostenpflichtig zu machen oder zu streichen.
Hast du auf "Ich akzeptiere" geklickt (um das Spiel zu spielen), dann hast du dem zugestimmt.

In deinem Fall hat man nun eben bestimmte Inhalte des Spiels unzugänglich gemacht. Sei dir versichert, der Hersteller, Vertrieb würde hier garantiert keine rechtlichen Lücken offen lassen. Die haben sich abgesichert.

Was mich eher stört, ist, dass man sich offensichtlich zu schade ist, einem Kunden den enstprechenden Paragraphen bzw. die Stelle aus den Bestimmungen herauszukopieren und per Mail zu kommen zu lassen.
Solche Nicht-Reaktionen eines Stärkeren (und das ist der Vertreiber hier klar) zeugen in wenig von Überheblichkeit.

Deine Chancen, den ursprünglichen Zustand deines Spiels wieder herzustellen, dürften aber gegen Null laufen.
 
AW: Steam und die Ignoranz gegenüber deutschem Verbraucherrecht

Eventuell gibt es ja Möglichkeiten das Spiel (illegal?) in den Ursprungszustand zu versetzen.
Ich hatte bei Steam Saints Row 2 gekauft und dann festgestellt, dass die (zensierte) deutsche Version nicht mit der englischen uncut kompatibel ist. Tollerweise fand ich niemanden, der die dt. Version im Coop online spielen wollte. Dabei hatte ich es gerade auf den Coop-Modus abgesehen. Nach kurzer Suche im Internet hab ich ein paar Dateien ausgetauscht - Nun ist die Version uncut, die peinliche deutsche Lokalisierung weg und ich kann endlich mit jemand online spielen. Ob ich die Dateien austauschen "darf" oder nicht ist mir egal. Wenn ich ein Spiel kaufe sollte es auch (so) funktionieren (wie es gedacht war).
 
AW: Steam und die Ignoranz gegenüber deutschem Verbraucherrecht

Lies dir mal die "AGB"s (gibt es da ja auch, weiß nur nicht, wie die heißen) durch: Selbst wenn du dir Spiel im Laden kaufst, wir nehmen als Beispiel C&C: Tiberium Dawn, dann musst du vor der Installation nach einem ewig langen Text, in welchem steht, welche Rechte du hast, was du nicht darfst, etc., auf "Ich akzeptiere" klicken.
Und in diesem Text wird meist vermerkt, dass sich "der Inhalt ändern kann" und das man "das akzeptiert", wenn man den Button anklickt. Bei Spielen, die einen Online-Teil (MP, etc.) enthalten, findest du in den Bestimmungen immer einen Absatz, in welchem vermerkt ist, dass "sich der Anbieter vorbehält, im Zeitrahmen von x Tagen eben jenen Online-Teil zu verändern, zu kürzen, kostenpflichtig zu machen oder zu streichen.
Hast du auf "Ich akzeptiere" geklickt (um das Spiel zu spielen), dann hast du dem zugestimmt.

In deinem Fall hat man nun eben bestimmte Inhalte des Spiels unzugänglich gemacht. Sei dir versichert, der Hersteller, Vertrieb würde hier garantiert keine rechtlichen Lücken offen lassen. Die haben sich abgesichert.

Was mich eher stört, ist, dass man sich offensichtlich zu schade ist, einem Kunden den enstprechenden Paragraphen bzw. die Stelle aus den Bestimmungen herauszukopieren und per Mail zu kommen zu lassen.
Solche Nicht-Reaktionen eines Stärkeren (und das ist der Vertreiber hier klar) zeugen in wenig von Überheblichkeit.

Deine Chancen, den ursprünglichen Zustand deines Spiels wieder herzustellen, dürften aber gegen Null laufen.
Also ich würde die Chancen nicht auf Null bewerten aber als schwierig ;) Die Frage ist ja immerwieder ob die AGBs bzw. Lizenzvereinbarung rechtmäßig ist, was nur einen Überprüfung vor Gericht gewährleisten würde. Ich mein nur weil ALLE den selben oder ähnlichen Inhalt haben, heißt das ja noch lange nicht dass es auch rechtmäßig ist. ABER man muss ja zunächst klären welches Recht anwendbar ist, das dt. oder das amerikanische...

Beispiel sind die Erklärungen die unter E-Mails in den USA geschrieben werden, die sind in Deutschland schlicht unwirksam und überflüssig.
 
AW: Steam und die Ignoranz gegenüber deutschem Verbraucherrecht

Das tut in dem vorhandenen Sachverhalt bloß überhaupt nichts zur Sache: Die Uncut Version wurde ja ganz legal gekauft: "Ich hatte mir vor einiger Zeit die UK-Version von Red Orchestra importiert, weil die deutsche Version geschnitten ist."; die Überprüfung des Alters muß ja bei dem entsprechenden Laden/Shop vollzogen worden sein.
Mag alles richtig sein, allerdings hast du wohl meinen Einwand mit Steam nicht richtig gelesen, hm?

Erstens wird das Alter bei USK 18 ( bzw. die 15'er in UK ) Spielen überhaupt nicht geprüft. Weder bei Amazon.co.uk noch bei zavvi.com musste ich einen Nachweis bringen, dass ich Volljährig bin.

Ich hab mir Batman:AA, GTA IV Episodes und Darksiders gekauft ... mindestens Darksiders hat eine USK 18 Einstufung bekommen und bedürfte eines Nachweises.

So, lesen wir mal weiter ...

Es geht darum (Startposting noch mal lesen!!), daß die nach deutschem Recht legal gekaufte uncut Version plötzlich mit einer anderen (geschnittenen) minderwertigeren Version ausgetauscht wurde.
Das ist genau der Punkt, den ich oben in Bezug auf Onlineanbieter angesprochen habe. Du kaufst ein Medium in UK, auf der DVD mag auch alles Uncut sein. Das Problem bei Steam ist allerdings, dass die entgültige Altersverifikation erst dort passiert & da es bei Steam keine Möglichkeit gibt, dass Alter zu überprüfen, muss sich Steam dem dt. Jugendschutz beugen und eben die 'geschnittene' dt. Version anbieten.

Ich kann doch den Frust des Käufers verstehen, aber leider sind das hier zwei verschiedene Dinge. Zum einen der Kauf des Mediums in UK, zum anderen die Aktivierung bei einem dt. Steam Account.

Und das IST letztendlich Betrug und wenn mich nicht alles täuscht, auch ein Wettbewerbsverstoß.
Das wiederum bezogen auf den oben genannten Fall ist etwas schwierig, die UK Version ist für den Verkauf in UK bestimmt und wenn es dort vom Gesetzgeber eben keine so strikten Vorgaben gibt, ist dein Produkt auch nicht geschnitten. Wenn ein deutscher Bürger das Spiel importiert, handelt er auf eigenes Risiko, vorallem bei Dingen wie Steam. Meine UK Spiele für die 360 sind und bleiben immer ungeschnitten ... bei Steam anscheinend nicht. ;)
 
AW: Steam und die Ignoranz gegenüber deutschem Verbraucherrecht

Das ist genau der Punkt, den ich oben in Bezug auf Onlineanbieter angesprochen habe. Du kaufst ein Medium in UK, auf der DVD mag auch alles Uncut sein. Das Problem bei Steam ist allerdings, dass die entgültige Altersverifikation erst dort passiert & da es bei Steam keine Möglichkeit gibt, dass Alter zu überprüfen, muss sich Steam dem dt. Jugendschutz beugen und eben die 'geschnittene' dt. Version anbieten.
Wieso passiert die Altersverifikation erst bei Steam? Das wäre natürlich, wenn ich mir ein "komplettes" Spiel über Steam kauf, aber nicht wenn ich es nur noch zu aktivieren/patchen/ect. hätte.
Mmn hätte die Altersüberprüfung lediglich beim Kauf des Spiels stattfinden müssen.
 
AW: Steam und die Ignoranz gegenüber deutschem Verbraucherrecht

Und um noch was hinzuzufügen:
Das ganze Prozedere ist inkonsequent und lückenhaft. Uncut-Spiele aus UK werden über Steam zensiert (weil man angeblich das Alter des Spielers nicht bestimmen kann), doch kann jeder USK-geprüfte Spiele ohne Altersnachweis kaufen- obwohl bei einem USK-18-Spiel genauso ein Altersnachweis vorliegen müsste.
Und bei Import-Spielen, die USK-Ungeprüft bis zur Indizierung genauso im Laden an Erwachsene verkauft werden dürften wie USK-18-Spiele, geht das plötzlich nicht?
 
AW: Steam und die Ignoranz gegenüber deutschem Verbraucherrecht

Das ist nicht inkonsequent da immerhin hier Steam bzw. Valve an den Arsch bekommen werden kann da sie die Spiele direkt vertreiben. Das ist dann quasi Schutz vor Geldstrafen usw....
 
AW: Steam und die Ignoranz gegenüber deutschem Verbraucherrecht

Das ist nicht inkonsequent da immerhin hier Steam bzw. Valve an den Arsch bekommen werden kann da sie die Spiele direkt vertreiben. Das ist dann quasi Schutz vor Geldstrafen usw....
?
USK 18 Spiele dürfen genauso wenig ohne Überprüfung des Alters verkauft werden wie USK ungeprüfte Spiele. Wo ist der Sinn das eine anzubieten und das andere nicht?
 
AW: Steam und die Ignoranz gegenüber deutschem Verbraucherrecht

Das ist genau der Punkt, den ich oben in Bezug auf Onlineanbieter angesprochen habe. Du kaufst ein Medium in UK, auf der DVD mag auch alles Uncut sein. Das Problem bei Steam ist allerdings, dass die entgültige Altersverifikation erst dort passiert & da es bei Steam keine Möglichkeit gibt, dass Alter zu überprüfen, muss sich Steam dem dt. Jugendschutz beugen und eben die 'geschnittene' dt. Version anbieten.
Wieso passiert die Altersverifikation erst bei Steam? Das wäre natürlich, wenn ich mir ein "komplettes" Spiel über Steam kauf, aber nicht wenn ich es nur noch zu aktivieren/patchen/ect. hätte.
Mmn hätte die Altersüberprüfung lediglich beim Kauf des Spiels stattfinden müssen.
Genau das.

Es ist eben nicht das Selbe, wenn irgendwo öffentlich etwas angeboten wird, oder ein einzelner Login einer Person mit Angeboten versehen wird. Die Steam Leute sind entweder zu doof, das korrekt einzurichten, oder sie wissen nicht über bestehende Gesetze bescheid.
Der "Altersnachweis" ist bereits mit dem Kauf der "DVD" bestätigt. Jemanden im Nachhinein Inhalte aus der Software zu schneiden ist Zensur.
 
AW: Steam und die Ignoranz gegenüber deutschem Verbraucherrecht

Das ist genau der Punkt, den ich oben in Bezug auf Onlineanbieter angesprochen habe. Du kaufst ein Medium in UK, auf der DVD mag auch alles Uncut sein. Das Problem bei Steam ist allerdings, dass die entgültige Altersverifikation erst dort passiert & da es bei Steam keine Möglichkeit gibt, dass Alter zu überprüfen, muss sich Steam dem dt. Jugendschutz beugen und eben die 'geschnittene' dt. Version anbieten.
Wieso passiert die Altersverifikation erst bei Steam? Das wäre natürlich, wenn ich mir ein "komplettes" Spiel über Steam kauf, aber nicht wenn ich es nur noch zu aktivieren/patchen/ect. hätte.
Mmn hätte die Altersüberprüfung lediglich beim Kauf des Spiels stattfinden müssen.
Genau das.

Es ist eben nicht das Selbe, wenn irgendwo öffentlich etwas angeboten wird, oder ein einzelner Login einer Person mit Angeboten versehen wird. Die Steam Leute sind entweder zu doof, das korrekt einzurichten, oder sie wissen nicht über bestehende Gesetze bescheid.
Der "Altersnachweis" ist bereits mit dem Kauf der "DVD" bestätigt. Jemanden im Nachhinein Inhalte aus der Software zu schneiden ist Zensur.
Der Altersnachweis ist eben nicht mit dem Kauf der DVD bestätigt noch getätigt. Wie bereits dreimal erwähnt findet keine Alterverifikations statt, sei es bei Amazon.co.uk oder andere Händler.

Also erklär mir bitte wie nach dem deutschen Jugenschutzgesetz eine Altersverifikations stattgefunden hat?
 
AW: Steam und die Ignoranz gegenüber deutschem Verbraucherrecht

Ich klink' mich an dieser Stelle mal wieder ein, eigentlich wollte ich mich hier im Forum ja nicht mehr blicken lassen, aber die hier (nicht)vorhandene, haarsträubende "Rechtskenntnis" bewegt mich zum Intervenieren:

Das deutsche Jugendschutzgesetz ist in diesem Fall natürlich *völlig* irrelevant, da ein Volljähriger natürlich jederzeit Güter erwerben darf, welche Minderjährigen nicht zugänglich sind. Es gibt keine rechtliche Einschränkung, solange ein Gut nicht strafrechtlich bewehrt ist (z.B. "Nazikram"), das muss man jetzt nicht weiter ausführen.

In diesem Fall ist einschließlich das deutsche Schuldrecht von Belang, Kaufverträge (§§ 433).
Grundsätzlich gilt es im vorliegenden Fall zu prüfen, ob ein Sachmangel (§ 434) vorhanden ist.

Ich zitiere:

"(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die
vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht
vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, 1.wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst2.wenn
sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit
aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer
nach der Art der Sache erwarten kann.Zu der
Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der
Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers
(§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen
insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte
Eigenschaften der Sache erwarten kann
, es sei denn, dass der Verkäufer
die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im
Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war
oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte."

Ich denke, der fett markierte Teil ist von Interesse. Grundsätzlich könnte man argumentieren, dass er in jedem Fall ein Recht auf Nacherfüllung besitzt und, wenn ihm dies nicht zugebilligt wird, vom Kaufvertrag zurücktreten darf.

Freilich sieht es in der Praxis so aus, dass sich bei einem Streitwert von max. 50 € kein Rechtsstreit bzw. die alleinige Konsultation eines Anwalts nicht lohnt, insbesondere denke ich, dass es schwierig sein könnte, z.B. vor Gericht zu erläutern, warum bei einem "Computerspiel", wo etwas weniger "Blut spritzt", ein Sachmangel vorliegt - aber prinzipiell ist der Threadersteller meines Erachtens im Recht.

Ich persönlich würde in so einem Fall an Valve direkt einen Brief (keine Mail!) schreiben, schön sachlich, mit freundlichem Verweis auf deutsche Rechtnormen, und auf Kulanz hoffen.
Meine persönliche Erfahrung mit Unternehmen ist, das ein professionell wirkender, sachlicher Brief oft sehr viel bewegen kann.
 
AW: Steam und die Ignoranz gegenüber deutschem Verbraucherrecht

Das ist genau der Punkt, den ich oben in Bezug auf Onlineanbieter angesprochen habe. Du kaufst ein Medium in UK, auf der DVD mag auch alles Uncut sein. Das Problem bei Steam ist allerdings, dass die entgültige Altersverifikation erst dort passiert & da es bei Steam keine Möglichkeit gibt, dass Alter zu überprüfen, muss sich Steam dem dt. Jugendschutz beugen und eben die 'geschnittene' dt. Version anbieten.
Wieso passiert die Altersverifikation erst bei Steam? Das wäre natürlich, wenn ich mir ein "komplettes" Spiel über Steam kauf, aber nicht wenn ich es nur noch zu aktivieren/patchen/ect. hätte.
Mmn hätte die Altersüberprüfung lediglich beim Kauf des Spiels stattfinden müssen.
Genau das.

Es ist eben nicht das Selbe, wenn irgendwo öffentlich etwas angeboten wird, oder ein einzelner Login einer Person mit Angeboten versehen wird. Die Steam Leute sind entweder zu doof, das korrekt einzurichten, oder sie wissen nicht über bestehende Gesetze bescheid.
Der "Altersnachweis" ist bereits mit dem Kauf der "DVD" bestätigt. Jemanden im Nachhinein Inhalte aus der Software zu schneiden ist Zensur.
Der Altersnachweis ist eben nicht mit dem Kauf der DVD bestätigt noch getätigt. Wie bereits dreimal erwähnt findet keine Alterverifikations statt, sei es bei Amazon.co.uk oder andere Händler.

Also erklär mir bitte wie nach dem deutschen Jugenschutzgesetz eine Altersverifikations stattgefunden hat?
Die Argumentation überzeugt absolut nicht. Wenn die MediaMarkt-Verkäuferin mich nicht nach meinem Ausweis fragt, ich nicht volljährig bin und das Spiel erwerbe, hat auch keine Altersverifikation stattgefunden, trotzdem kräht kein Hahn mehr danach.
Ausserdem kann eine Überprüfung stattgefunden haben, wenn ich mir in einem Gameshop eine Importversion gekauft habe- und das ist in allen Fällen nicht mehr die Angelegenheit von Steam, das mit dem Erwerb rein gar nichts zu tun hat. Und nur da kann der Jugendschutz greifen.
Oder musst du deinem Blu-Ray Player auch noch immer bestätigen, dass du die AB-18-Disk jetzt gucken darfst, obwohl rechtmäßig im Handel erworben?

Edit: Und ich möchte dennoch gerne wissen, weshalb Steam nur USK-18 Spiele ohne Alterskontrolle verkauft und bei Importen so ein trara macht. Bei ungeprüften Spielen gilt der gleiche Grundsatz, nämlich Abgabe nur an Erwachsene.
 
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