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    Forenregeln


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Steam: Umstrittenes Rückgaberecht legitim, sagt Verbraucherzentrale

blanke verarsche, was anderes is das nich. Was bringt mit ein Widerrufsrecht, wenn ich die Ware nicht mal habe um festzustellen ob sie funktioniert(bei steam gabs schon fälle wo Spiele nicht spielbar waren) bzw ob es mir denn gefällt oder sonstiges. Ich kann doch hier in KEINSTER WEISE (korregiert mich wenn ich falsch liege) von einem Widerrufsrecht recht gebrauch machen, wenn dieses Sofort dann erlischt sobald es eigentlich in Kraft treten würde. Klicke ich die Zustimmung nicht an=kein Kauf=Kein Widerrufsrecht. Stimme ich zu (was nötig ist um den Kauf abzuschließen) ist das Recht sofort verwirkt. Das ist doch völliger Humbuck....achja mit den kleinen Wichten, auch Verbraucher genannt, kann mans ja machen...
 
Dann hätte man sich das Ganze auch sparen können. Was bringt ein Widerrufsrecht, wenn dieses beim Kauf erlischt.... Und Gerichte stimmen diesem Schmarrn auch noch zu. Verkehrte Welt - Kunde = Depp.
 
Um ehrlich zu sein, verstehe ich die Aufregung nicht. Im Falle, dass das Spiel ohne Verschulden des Käufers nicht funktioniert, würde ich wetten, dass Valve hier sehr kulant agiert.

Das 14-tägige Widerrufsrecht aber darf vom Kunden ja ohne jede Begründung in Anspruch genommen werden. Dass das für heutige Spiele absoluter Nonsens ist, ist doch auch leicht zu verstehen. Da wird dem Missbrauch Tor und Tür geöffnet. Schätzungsweise mehr als 80% der Spiele lassen sich in unter zwei Wochen durchspielen. Dann macht der Kunde einfach von seinem Widerrufsrecht Gebrauch und wenn er das Game dann in zwei Jahren dann nochmal daddeln will "leiht" er es sich auf diese Art und Weise nochmal für zwei Wochen aus. "Ja, aber ich doch nicht" und "Wenn mir ein Spiel gefällt, zahle ich auch gerne dafür" werden jetzt alle anbringen. In der großen Masse funktioniert das aber nicht. Ich möchte kein Softwarehaus führen müssen, dass auf diese Art Gnade und Ehrlichkeit der Kunden angewiesen ist.

Wie gesagt, unberührt davon ist natürlich der Fall, dass ein technisches Problem vorliegt. Dann handelt es sich aber auch nicht um einen Widerruf sondern eine Reklamation und ist juristisch eine ganz andere Geschichte (wobei ich nicht weiß, wie die Regelung dort ist).
 
Um ehrlich zu sein, verstehe ich die Aufregung nicht. Im Falle, dass das Spiel ohne Verschulden des Käufers nicht funktioniert, würde ich wetten, dass Valve hier sehr kulant agiert.
Ich versteh das sehr wohl, daß man sich aufregt, wenn aus einem Recht eine Kulanz wird.

Wobei man sich auch vor Augen halten muß:
Wie läuft das denn zB bei Amazon?
Da bestellt man ein Spiel und bekommt die Packung nach Hause geliefert.
Dort kann man jetzt zB sehen: "Ups, das ist ja die falsche Version, die wollte ich gar nicht haben", "Die Farbe der Packung paßt nicht zu meinem Regal" oder was man sonst an nicht-Mangel-am-Produkt Gründen erfinden kann.
Dann gibt man die ungeöffnete Packung wieder zurück.
Wenn man die Packung öffnet (und kein Mangel vorliegt), kann man diese auch normalerweise nicht zurückgeben.

Letztendlich ist es jetzt bei Steam also genau dasselbe, nur daß Steam "die Packung aufmacht" ...
 
Ich finde es gut das es erlaubt ist was Steam hier macht. Allgemein gehalten sollten diese 14 Tage eh abgeschafft werden bzw anders geregelt werden. Entweder ich kaufe es weil ich es haben will / brauche, oder ich lasse es sein. Sollte das Produkt fehlerhaft sein ist es ja eh kein Widerrufsrecht und kann umgetauscht, zurück gegeben werden. Früher gab es das auch nicht und es wurde nachgedacht oder sich informiert bevor man was kaufte.

Mir wird hier viel zu viel Schmarrn mit angestellt und es wird gnadenlos von vielen ausgenutzt. Dinge wie " Hey lass mal bei Amazon nen Fernseher bestellen für die WM und dann schicken wir Ihn zurück" oder " Komm wir *Leihen* uns bei Amazon ne Kamera für den Urlaub und geben Sie dann zurück wenn wir wieder da sind." sind einfach ein nogo. Klar müssen dann auch die ehrlichen Kunden darunter leiden aber irgendwo muss man ja mal nen riegel vorsetzen. Ist halt so das wenn man den Finger reicht, die meisten die ganze Hand nehmen.
 
Allgemein gehalten sollten diese 14 Tage eh abgeschafft werden bzw anders geregelt werden. Entweder ich kaufe es weil ich es haben will / brauche, oder ich lasse es sein. Sollte das Produkt fehlerhaft sein ist es ja eh kein Widerrufsrecht und kann umgetauscht, zurück gegeben werden. Früher gab es das auch nicht und es wurde nachgedacht oder sich informiert bevor man was kaufte.

Mir wird hier viel zu viel Schmarrn mit angestellt und es wird gnadenlos von vielen ausgenutzt. ... Klar müssen dann auch die ehrlichen Kunden darunter leiden aber irgendwo muss man ja mal nen riegel vorsetzen. Ist halt so das wenn man den Finger reicht, die meisten die ganze Hand nehmen.
Einerseits beweist du genug Phantasie zum Ausnutzen des Systems, aber um dessen Nutzen zu erkennen, langt es scheinbar nicht ...?

- Kleidung, Schuhe etc passen nicht (zB: Kind hat einen unerwarteten Wachstumsschub)
- Regal, Schrank paßt farblich nicht oder hat man sich im entsprechenden Zimmer anders vorgestellt
- Produktangaben waren unzuverlässig/falsch oder Gerät ist unerwarteterweise inkompatibel (bestimmtes Feature fehlt oder es passt wegen der Maße nicht in die Einbauküche)
- DVD bestellt und man hat erst zu spät erfahren, daß es den Film auch noch auf BR gibt
- Film/Spiel bestellt und zB als Arachnophobiker erst später erfahren, daß da riesige Spinnen drin vorkommen
 
Einerseits beweist du genug Phantasie zum Ausnutzen des Systems, aber um dessen Nutzen zu erkennen, langt es scheinbar nicht ...?

- Kleidung, Schuhe etc passen nicht (zB: Kind hat einen unerwarteten Wachstumsschub)
- Regal, Schrank paßt farblich nicht oder hat man sich im entsprechenden Zimmer anders vorgestellt
- Produktangaben waren unzuverlässig/falsch oder Gerät ist unerwarteterweise inkompatibel (bestimmtes Feature fehlt oder es passt wegen der Maße nicht in die Einbauküche)
- DVD bestellt und man hat erst zu spät erfahren, daß es den Film auch noch auf BR gibt
- Film/Spiel bestellt und zB als Arachnophobiker erst später erfahren, daß da riesige Spinnen drin vorkommen

Alle Dinge die du hier aufzählst kann man mit 2 Sachen verhindern:

1. Informieren was man kauft
2. Nicht im Internet kaufen sondern im Ladengeschäft.

Oder was meinst du haben die Leute früher gemacht als es noch kein Internet gab bzw nicht jede Gammelbude im Internet was verkaufen konnte? Der größte Fehler sitzt meist noch vor dem PC und wenn ich mir nicht sicher bin gehe ich halt in den Laden und schaue es mir an bevor ich es online kaufe. Woanders kauft man doch auch nicht die Katze im Sack, wieso also meinen die leute immer im Internet hat man nen Freifahrschein?

Außerdem sage ich ja nicht das es abgeschafft gehört, sondern lediglich das die Regelung anders geführt werden sollte. Hier sollte meiner Meinung nach eine Nutzungsgebühr abgezogen werden. Wenn ich was bestelle, es aufbaue oder benutze, die Verpackung öffne oder sonstwas kostet das die Firma Geld weil sie es nicht mehr als Neuware verkaufen dürfen, von den Gebühren für die Rücksendung die in den meisten Fällen kostenlos ist mal ganz abgesehen. Der Kunde sollte hierfür belangt werden damit dieses Suchtkaufen im Sinne von " bestelle mir einfach mal 4 verschiedene paar Boxen und schicke 3 zurück obwohl ich sie benutzt habe" aufhört.

Und außerdem, sollte ein gekaufter Gegenstand nicht dem entsprechen wie es angepriesen wurde brauchst du kein Rückgaberecht. Dafür gibt es ganz andere Gesetze die in so einem Fall greifen.
 
Alle Dinge die du hier aufzählst kann man mit 2 Sachen verhindern:

1. Informieren was man kauft
a) Letztens habe ich im hiesigen C&A versucht eine neue Jeans zu kaufen. Logischerweise habe ich dieselben Größenangaben anprobiert, die in meiner aktuellen Jeans standen (auch selber Hersteller) und mußte trotzdem rund 15 Jeans anprobieren, bis ich eine passende gefunden hatte.
=> Informieren hat mir hier nicht das Geringste geholfen

b) "Kind hat einen unerwarteten Wachstumsschub"
"unerwartet" = man kann sich vorher nicht darüber "informieren"

c) "Regal, Schrank paßt farblich nicht oder hat man sich im entsprechenden Zimmer anders vorgestellt"
Im Geschäft ist ein Möbel farblich immer anders ausgeleuchtet als daheim und auf Fotos ist eine Farbtreue erst recht nicht gegeben.

d) "Produktangaben waren falsch"
Nun, auf die muß ich mich ja wohl verlassen können - oder soll ich ich erst auf zig Webseiten die Produktdaten ein und desselben Produktes vergleichen und die größtwahrscheinlichen Daten ermitteln? Die dann trotzdem falsch sein könnten?

2. Nicht im Internet kaufen sondern im Ladengeschäft.
Nobles Ansinnen, aber nicht immer durchführbar. Sei es aufgrund körperlicher, zeitlicher oder finanzieller Beeinträchtigungen.

Zudem geht es explizit um Kundenrechte bei Fernabsatz - völlig unerheblich, ob das jetzt erstrebenswert oder nicht ist, müssen diese doch trotzdem anerkannt werden.

Außerdem sage ich ja nicht das es abgeschafft gehört, sondern lediglich das die Regelung anders geführt werden sollte. Hier sollte meiner Meinung nach eine Nutzungsgebühr abgezogen werden. Wenn ich was bestelle, es aufbaue oder benutze, die Verpackung öffne oder sonstwas kostet das die Firma Geld weil sie es nicht mehr als Neuware verkaufen dürfen, ...
In Geschäften kann man doch auch Kleidung / Schuhe anprobieren, ohne daß die danach in die 2nd Hand Abteilung aussortiert wird / werden?

Und außerdem, sollte ein gekaufter Gegenstand nicht dem entsprechen wie es angepriesen wurde brauchst du kein Rückgaberecht. Dafür gibt es ganz andere Gesetze die in so einem Fall greifen.
Das stimmt allerdings.
 
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