MisterSmith
Spiele-Kenner/in
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Klar, extra die Technik für Netzwerkfähigkeit zu verbauen würd sich bei einem 10 Euro Toaster voll rechnen.Per Internet, wie alles Andere auch
Klar, extra die Technik für Netzwerkfähigkeit zu verbauen würd sich bei einem 10 Euro Toaster voll rechnen.Per Internet, wie alles Andere auch
Software lässt sich sowieso nicht mit physischen Produkten vergleichen oder wie willst du einen Toaster an einen Account binden?
Nochmal, der Kunde stimmt mit dem akzeptieren der AGBs ausdrücklich zu, dass er auf ein funktionierenden Dienst(Spiel) keinen Anspruch hat. Wenn Valve Geld zurückerstattet, dann ist dies keine Pflicht für die sondern lediglich ihre eigene Entscheidung.ja sicher, aber es geht ja speziell um die Frage, ob man auch ein wirklich technisch MANGELHAFTES Produkt akzeptieren muss, nur weil das die AGBs "formal" gesehen hergeben, auch wenn das "Produkt" keine greifbare Sache ist. Der Kunde erwartet zumindest, dass er die Lizenz auch sinnvoll nutzen kann...
Ich habe es nochmal gelesen, dies bezog sich wohl doch nur auf den Weiterverkauf und da ist es zulässig, dass es nicht mehr funktionsfähig ist. Mein Fehler, hatte das falsch in Erinnerung. Naja, ist ein bischen widersprüchlich, da trotzdem auf den Vertrag(AGBs) berufen wird.Du meintest, die AGP seien mal gerichtlich "durchgewunken" worden - wirklich in jedem Punkt, auch für den Fall "Reklamation bei nicht nutzbarem Spiel", oder ging es nur darum, ob die nicht grobe Verletzungen der Rechte aufweisen?
Nun, das stimmt so nicht ganz.Nochmal, der Kunde stimmt mit dem akzeptieren der AGBs ausdrücklich zu, dass er auf ein funktionierenden Dienst(Spiel) keinen Anspruch hat. Wenn Valve Geld zurückerstattet, dann ist dies keine Pflicht für die sondern lediglich ihre eigene Entscheidung.
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Der Trick ist, es wird gar kein Produkt verkauft sondern nur ein Abonnement.Sie dürfen dir also kein technisch mangelhaftes Produkt verkaufen, nur weil du laut AGB's keinen Anspruch auf Funktionstüchtigkeit hast. Die AGB's müssen sich auch an das Gesetz halten. Wenn du also ein Produkt kaufst, dass nicht funktioniert, muss es dementsprechend deklariert gewesen sein. Ob Digital, oder nicht.
Ihnen ist außerdem bekannt und Sie erkennen hiermit an, dass es sich bei den auf dem Steam-Trading-Marktplatz gehandelten, verkauften oder gekauften Abonnements um Lizenzrechte handelt, dass Sie keinerlei Eigentumsrechte an den betreffenden Abonnements haben...
Der Trick ist, es wird gar kein Produkt verkauft sondern nur ein Abonnement.
Die Rechtsabteilung von Valve sieht das komplett anders und ich will dir nicht zu nahe treten, aber deren Fachkenntnis schätze ich doch um ein vielfaches höher ein als deine.valve und co. handeln also keineswegs nur aus kulanz, wenn sie software zurücknehmen.
Steam Subscriber AgreementDAS STEAM-ANGEBOT, DIE SOFTWARE, DIE ABONNEMENT-LEISTUNGEN SOWIE JEGLICHE DIESBEZÜGLICH VERFÜGBAREN DATEN UND INFORMATIONEN WERDEN „WIE GELIEFERT“ UND „SO LANGE DER VORRAT REICHT“ SOWIE „MIT SÄMTLICHEN ETWA VORHANDENEN FEHLERN“ UNTER AUSSCHLUSS JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG GLEICH WELCHER ART UND OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND VEREINBART, BEREITGESTELLT, WOBEI INSBESONDERE EINE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER FREIHEIT VON RECHTEN DRITTER AUSGESCHLOSSEN IST.
Die Rechtsabteilung von Valve sieht das komplett anders und ich will dir nicht zu nahe treten, aber deren Fachkenntnis schätze ich doch um ein vielfaches höher ein als deine.
Steam Subscriber Agreement
Und du mit deinem Blick durch deine rosarote Fanboybrille.Du schon wieder mit dem ewigen AGB Krieg vs Valve
Man kauft ein Abonnement, steht doch explizit da, dass sich der Ausschluss jeglicher Gewährleistung unter anderem auf die Bereitstellung der Abonnement-Leistung bezieht.der begriff der gewährleistung entstammt bekanntlich dem kaufrecht, dessen anwendbarkeit ich nicht mal angenommen hatte.
Und du mit deinem Blick durch deine rosarote Fanboybrille.
Ich bin zwar kein Jurist
Wenn du meinst.das merkt man.
Ich glaube da trügt dich deine Wahrnehmung, ich schätze ich habe seit ca. über einem Jahr kein Wort mehr darüber verloren.Ich finde es nur amüsant wie du seit Jahren immer wieder über die AGBs und "Abonnements" so viel reden kannst,
obwohl ein gefühlter Roman darüber vorhanden ist.
Wenn du meinst.
Es werden Accounts in Steam gesperrt und damit auch zwangsläufig Produkte die man gekauft haben soll, da braucht man dann auch wirklich kein Jurastudium um zu merken, dass deine Aussage bezüglich Kaufrecht Humbug ist und du keine Ahnung davon hast.
Ob die Gründe berechtigt sind oder nicht spielt doch gar keine Rolle, darum ging es doch gar nicht .Aus welchen Gründen werden denn Accounts gesperrt?
Wenn du meinst.
Es werden Accounts in Steam gesperrt und damit auch zwangsläufig Produkte die man gekauft haben soll, da braucht man dann auch wirklich kein Jurastudium um zu merken, dass deine Aussage bezüglich Kaufrecht Humbug ist und du keine Ahnung davon hast.
Im Grunde könnte Steam & Co. das Ganze ziemlich einfach lösen. In Deutschland existiert ein 14-tägiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen. Nach §312 b und d bezieht sich dieses Widerrufsrecht ausdrücklich auch auf den Fernabsatzvertrag. Und ein Fernabsatzvertrag schliesst ausdrücklich den Kauf von Produkten UND Dienstleistungen über Fernkommunikationsmittel (Internet) ein. Also auch wenn Steam kein digitales Produkt sondern nur eine digitale Dienstleistung verkauft, greift das Widerrufsrecht.Der Trick ist, es wird gar kein Produkt verkauft sondern nur ein Abonnement.
Bei der Masse an Urteilen bzgl. fehlerhafter AGB's könnte man schon fast sagen: "Wenn es in den AGBs steht, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, das es nicht zulässig ist."Nur weil was in den AGB steht, muss es ja nicht zulässig sein.
..., wäre es technisch ohne Probleme zu lösen, das ein gekauftes Spiel, welches noch nicht gespielt wurde (also quasi den digitalen Äquivalent zu "original verpackt" entspricht) zurückgegeben werden kann.