Eine Raubkopie ist kein Diebstahl. Punkt.
Diebstahl ist, wenn ich eine (feste) Sache unerlaubt in meinen Besitz bringe. Beispielsweise wenn ich im Kaufladen ´ne Gurke klaue. Eine Gurke ist ein fester Gegenstand.
Wenn ich ein Film oder ein Spiel erwerbe, kaufe ich nicht den Film / das Spiel, sondern effektiv nur die Lizenz, mir beides zu Gemüte zu führen.
Und da eine Lizenz keine (feste) Sache ist, kann ich sie auch nicht stehlen. Ich kann Lizenzen und Urheberrechte nur hintergehen bzw. verletzen.
Man kauft kein Spiel, wenn man sich eines anschafft. Der gesamte Code gehört ja weiterhin dem Publisher / Entwickler. Als Kunde erwirbt man wie gesagt nur die Erlaubnis, es zu nutzen.
Wenn ich einen Film oder ein Spiel herunterlade, ist das (glaube ich) eine Urheberrechtsverletzung, weil ich nicht die Lizenz erworben habe, das Filmchen oder das Spiel zu "genießen".
Wenn ich im Laden den Film/das Spiel klaue, ist das Diebstahl, weil...? Richtig, ich dort einen Gegenstand (die DVD) entwende.
Demnach: Raubkopie != Diebstahl.