Falls noch aktuell:
Ich würde aus Primär und Sekundärlektüre nicht gerade auf die attische Demokratie kommen. Natürlich gibt es bei ihm, z.B. was den Legislateur betrifft, offensichtlich historische Vorbilder wie Solon/Lykurg, der eine Verfassung gibt und dann erstmal verschwindet, damit sie nicht geändert werden kann.
z.B.: Anmerkung auf S. 43 der Reclam Ausgabe (Es gibt imho keine bessere Übersetzung, so traurig das ist.) des Contrat Social, Zweites Buch, 7. Kapitel: Vom Gesetzgeber: "Um die für die Nationen besten Gesellschaftsregeln ausfindig zu machen, bedürfte es einer höheren Vernunft, die alle Leidenschaften der Menschen sieht und selbst keine hat, die keinerlei Ähnlichkeiten mit unserer Natur hat und sie dabei von Grund auf kennt, deren Glück von uns unabhängig ist und die gleichwohl bereit ist, sich um unseres zu kümmern; schließlich einer Vernunft, die sich erst im Lauf der Zeit Rum erwirbt, in einem Jahrhundert arbeitet und in einem anderen genießen kann*. Es bedürfte der Götter, um den Menschen Gesetze zu geben. --> Anmerkung "Ein Volk wird erst dann berühmt, wenn seine Gesetzgebund niederzugehen beginnt. Man weiß nicht, wie viele Jahrhunderte lang die Verfassung Lykurgs das Glück der Spartaner bildete, bevor im übrigen Griechenland von ihnen gesprochen wurde [...]" --> Weiter eigentlicher Text:
"Als Lykurg seinem Vaterland Gesetze gab, legte er als erstes die Königswürde nieder. Es war bei der Mehrzahl der griechischen Städte Sitte, Fremden die Abfassung ihrer Gesetze anzuvertrauen. Die heutigen Republiken Italiens haben diesen Brauch oft nachgeahmt [...]"
Aber richtig interessant werden imho die Parallelen zur römischen Verfassung. Dazu empfehle ich Ottmann, Henning: "Geschichte des politischen Denkens. Die Neuzeit. Von Machiavelli bis zu den großen Revolutionen", S. 462 ff., besonders S. 489 f.
"Es hatte bereits einmal einen großen Staat gegeben, der eine Republik war: das alte Rom. Es tritt im Vierten Buch des Contrat Social als großes Vorbild hervor. Seine Wahlordnung, seine Comitien, sein Volkstribunat, seine Diktatur, sein Censorenamt werden als vorbildliche Einrichtungen gewürdigt..."
Aber noch mehr als Sekundärliteratur würd ich da wieder direkt den Contrat Social heranziehen:
z.B. ibd. Anmerkung auf S. 13, Erstes Buch, 4. Kapitel; Von der Sklaverei: "Der Krieg ist also keine Beziehung von Menschen zu Mensch, sondern eine Beziehung von Staat zu Staat, in der die Einzelnen nur durch Zufall Feinde sind, nicht als Menschen und nicht einmal als Bürger*, sondern als Soldaten" --> "Die Römer, die von allen Nationen der Welt am meisten vom Kriegsrecht verstanden und es am genauesten betrachtet haben, trieben die Gewissenhaftigkeit so weit, dass es einem Bürger nicht erlaubt war, als Freiwilliger zu dienen, bevor er sich nicht ausdrücklich gegen den Feind und namentlich gegen diesen Feind erklärt hatte. Als eine Legion, in der Cato der Jüngere [...] Ich weiß, dass man mir die Belagerung von Clusion und andere einzelne Vorfälle entgegenhalten kann, aber
ICH BEZIEHE MICH AUF GESETZE, auf Übliches.
Die Römer haben ihre Gesetze am wenigsten häufig übertreten, und sie sind DIE EINZIGEN, DIE SO SCHÖNE HATTEN."
Oder ibd., Kapitel 6; Vom Gesellschaftsvertrag: "Diese öffentliche Person, die so aus dem Zusammenschluß aller zustande kommt, trug früher den Namen
POLIS, heute trägt sie den der
REPUBLIK [...]" +
Anmerkung über Polis und die ursprüngliche Bedeutung in der Antike.
GEGEN Athen ausdrücklich:
ibd., Zweites Buch, Kap. 4.: "Wenn z.B. das Volk von Athen seine Pberhäupter ernannte oder absetzte, dem einen Ehren zuerkannte und dem anderen Strafen auferlegte und durch Massen von Einzelverordnungen unterschiedslos alle Regierungsgeschäfte erledigte
, hatte das Volk keinen Gemeinwillen mehr im eigentliche Sinn; es handelte nicht mehr als Souverän, sondern als Behörde. Das scheint, als widerspräche es den gängigen Vorstellungen, aber man muß mir Zeit lassen, die meinigen darzulegen.
Wieder Anlehnung an Rom:
ibd., Kapitel 5: "Vom Recht über Leben und Tod":
"Während der römischen Republik machten weder der Senat noch die Consuln jemals den Versuch, zu begnadigen. selbst das Volk tat dies nicht, wenngleich es manchmal sein eigenes Urteil widerrief."
Oder: ibd., Kapitel 7: Vom Gesetzgeber:
"Jedoch nicht einmal die Decemvirn maßten sich jemals das Recht an, einzig aufgrund ihrer Amtsgewalt ein Gesetz zu erlassen. Nichts von dem, was wir euch vorschlagen, sagten sie zum Volk, kann ohne eure Zustimmung Gesetz werden. Seid selbst, Römer, Urheber der Gesetze, die euer Glück begründen sollen."
uvm. Wenn Du noch mehr brauchen kannst, dann lass es mich wissen, Pol. Phil./Ideengeschichte ist mein äh... nennen wir es Steckenpferd *g* Was studierst Du denn, wenn die Frage gestattet ist?