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Razer: Auf der CES bestohlen - Zwei Prototypen weg - 25.000 US-Dollar "Kopfgeld"

Knusperferkel

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Zum Artikel: Razer: Auf der CES bestohlen - Zwei Prototypen weg - 25.000 US-Dollar "Kopfgeld"
 
Wenn Razer Prototypen in einem Konferenzraum (der vielleicht sogar unbewacht) einfach so rumliegen lässt, dann sind die auch irgendwie selber schuld?
 
Wenn Razer Prototypen in einem Konferenzraum (der vielleicht sogar unbewacht) einfach so rumliegen lässt, dann sind die auch irgendwie selber schuld?
Oha! Berechtigt es also, wenn Eigentum Fremder unbeaufsichtigt irgendwo herumliegen gelassen wird, dieses zu stehlen oder wälzt der Umstand die Schuld vom Täter auf den Geschädigten ab? :B
 
Oha! Berechtigt es also, wenn Eigentum Fremder unbeaufsichtigt irgendwo herumliegen gelassen wird, dieses zu stehlen oder wälzt der Umstand die Schuld vom Täter auf den Geschädigten ab? :B

vielleicht beruht seine These auf dem Schild in Gaststätten das angeblich keine Haftung für die Gaderobe übernommen wird
 
Oha! Berechtigt es also, wenn Eigentum Fremder unbeaufsichtigt irgendwo herumliegen gelassen wird, dieses zu stehlen oder wälzt der Umstand die Schuld vom Täter auf den Geschädigten ab? :B
Berechtigt es einen Räuber eine Bank auszurauben? Nein, dennoch schließen die Banken die Gelder in Tresoren ab. Wichtige Sachen sollten entweder überwacht oder sicher verschlossen/aufbewahrt werden. Das es eine Straftat ist und Razer der Geschädigte ist bestreite ich auch nicht - aber wenn es wie gesagt so rumgelegen ist ohne Aufsicht, dann kann Razer sich selbst diesen Umstand verdanken.
 
Berechtigt es einen Räuber eine Bank auszurauben? Nein, dennoch schließen die Banken die Gelder in Tresoren ab. Wichtige Sachen sollten entweder überwacht oder sicher verschlossen/aufbewahrt werden. Das es eine Straftat ist und Razer der Geschädigte ist bestreite ich auch nicht - aber wenn es wie gesagt so rumgelegen ist ohne Aufsicht, dann kann Razer sich selbst diesen Umstand verdanken.
Mir war dein Gedankengang nicht ganz klar, habe es daher völlig anders aufgefasst. Danke für die Erläuterung. :)
 
Der Begriff den Emke sicher meint ist "Fahrlässigkeit".

Macht (in Deutschland) strafrechtlich keinen Unterschied für den Geschädigten, aber ggf. versicherungstechnisch. Meint: Diebstahl bleibt Diebstahl, auch wenn der gestohlene Gegenstand fahrlässig leicht zugänglich herumlag. Aber ggf. würden hier die Versicherungen anfangen zu streiten, weil der - offensichtlich hochwertige, wichtige - Gegenstand nicht behutsam behandelt und verwahrt wurde.


Ps: wenn ich mich recht erinnere gab es dafür bei der Bundeswehr sogar ne Strafe für. Wegen "Anstiftung zum Kameradendiebstahl". ^^
 
super pr aktion für die neuen razer produkte ... und das für nur 25k werbekosten. sehr gut pr abteilung!
 
Oha! Berechtigt es also, wenn Eigentum Fremder unbeaufsichtigt irgendwo herumliegen gelassen wird, dieses zu stehlen oder wälzt der Umstand die Schuld vom Täter auf den Geschädigten ab? :B

Nein, aber wie schon der Volksmund weiß: "Gelegenheit schafft Diebe!"
 
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