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"Return To Castle Wolfenstein" bei Ebay gekauft. Frage: Ist das Legal??

Dumbi am 09.01.2006 12:17 schrieb:
Es ist keine offizielle Seite, das stimmt, aber ich halte die Quelle für sehr viel zuverlässiger als ein Wikipedia-Artikel, wo Hinz und Kunz etwas reinschreiben kann, oder ein angeblicher Artikel
Burtchen am 09.01.2006 11:34 schrieb:
in der PCG... (oder PCA... oder GS... irgendwo...)

Hey - es war in einer Zeit, als ich gar keine Spielezeitschriften gekauft, sondern immer nur in der Bibliothek gelesen habe. Ich bin mir ganz ganz sicher, dass in dem Artikel ein Extra-Kasten war, indem stand, dass man die US-Fassung in Deutschland nicht bekommen kann und Activision Importhändler verschärft auf das Problem hingewiesen habe. So ausführlich konnte ich das vorhin nicht schreiben, war so schon 20 Minuten zu spät in der Uni ;)
 
Um welche Version des Spieles handelt es sich eigentlich? Hat der Threadersteller ja noch immer nicht erwähnt. Wenn es die dt. Version ist, die ist nur indiziert, also kann man noch problemlos kaufen. Die US Version dagegen ist verboten, ob allerdings schon alleine der Besitz strafbar ist, weiß ich nicht.
 
INU-ID am 09.01.2006 22:49 schrieb:
BigPoppa am 09.01.2006 19:32 schrieb:
http://www.directupload.net/show/d/572/xFnR9N7A.jpg
http://www.directupload.net/show/d/572/oYAdiVH8.jpg
:-D


selbst wenn das kein fake ist dürften die richter mittlerweile wissen, dass das es alles andere ein "rechtsradikale inhalte" sind und sicher keine hausdurchsuchung oder so was anordnen... :B die würden das ding beschlagnahmen, den versender ermahnen und feddisch... :]
 
Herbboy am 09.01.2006 22:58 schrieb:
INU-ID am 09.01.2006 22:49 schrieb:
BigPoppa am 09.01.2006 19:32 schrieb:
http://www.directupload.net/show/d/572/xFnR9N7A.jpg
http://www.directupload.net/show/d/572/oYAdiVH8.jpg
:-D


selbst wenn das kein fake ist dürften die richter mittlerweile wissen, dass das es alles andere ein "rechtsradikale inhalte" sind und sicher keine hausdurchsuchung oder so was anordnen... :B die würden das ding beschlagnahmen, den versender ermahnen und feddisch... :]

Sag mal, was ist die tiefere Bedeutung des neuen Avatars, Herbie?

@Shadow_Man: Danke für den Support ;)

@ Dumbi: Siehste: :P :finger: :-D
 
Shadow_Man am 09.01.2006 22:46 schrieb:
Um welche Version des Spieles handelt es sich eigentlich? Hat der Threadersteller ja noch immer nicht erwähnt. Wenn es die dt. Version ist, die ist nur indiziert, also kann man noch problemlos kaufen. Die US Version dagegen ist verboten, ob allerdings schon alleine der Besitz strafbar ist, weiß ich nicht.

Also , es handelt sich um die englische version, die ich ersteigert habe.
 
Burtchen am 09.01.2006 23:18 schrieb:
@ Dumbi: Siehste: :P :finger: :-D
Ja ja... ;) :-D
Seltsam ist halt nur, dass es zu dem Thema irgendwie keine offiziellen Seiten im Internet gibt. Ein paar Seiten habe ich ja schon genannt, laut denen die US nur indiziert ist. Auf anderen Seiten wiederum gilt die Version als verboten. :-o
Kennt jemand eine 100 pro sichere Quelle zu dem Thema?
 
Da fällt mir wieder ein, daß ein Freund und ich vor ca. 10 Jahren Wolfenstein 3D in den USA bestellt haben. Der deutsche Zoll hats damals abgefangen, aber sonst ist nichts weiter passiert.
Naja, wir hatten das Spiel sowieso schon, wollten aber die Entwickler unterstützen. ;)
 
Dumbi am 10.01.2006 11:34 schrieb:
Burtchen am 09.01.2006 23:18 schrieb:
@ Dumbi: Siehste: :P :finger: :-D
Ja ja... ;) :-D
Seltsam ist halt nur, dass es zu dem Thema irgendwie keine offiziellen Seiten im Internet gibt. Ein paar Seiten habe ich ja schon genannt, laut denen die US nur indiziert ist. Auf anderen Seiten wiederum gilt die Version als verboten. :-o
Kennt jemand eine 100 pro sichere Quelle zu dem Thema?

warum sollte es nicht das prädikat "indiziert" haben UND verboten sein? ein verbot muss ja nicht als "prädikat" speziell für ein produkt vergeben werden, sondern wenn es zB verfassungsfeindl. symbole hat, dann ist es automatisch verboten. sonst müßten die behörden ja jedesmal, wenn eine nazi-CD oder so was neu aufgelegt wird, diese erneut prüfen und erst danach wäre sie verboten, oder produkt,e die einer prüfung erst gar nicht vorgelegt werden, wären ja erlabut... :rolleyes: das kann ja ja logischerweise nicht korrekt sein.
 
Herbboy am 10.01.2006 12:13 schrieb:
warum sollte es nicht das prädikat "indiziert" haben UND verboten sein?
Dagegen spricht ja nichts, nur wie gesagt wundert es mich, dass sich Berichte deswegen sehr stark unterscheiden. Viele Internetseiten behaupten das Spiel wäre "nur" indiziert, andere wiederum halten es für verboten (oder eben verboten + indiziert).
 
Dumbi am 10.01.2006 12:20 schrieb:
Herbboy am 10.01.2006 12:13 schrieb:
warum sollte es nicht das prädikat "indiziert" haben UND verboten sein?
Dagegen spricht ja nichts, nur wie gesagt wundert es mich, dass sich Berichte deswegen sehr stark unterscheiden. Viele Internetseiten behaupten das Spiel wäre "nur" indiziert, andere wiederum halten es für verboten (oder eben verboten + indiziert).
na, das siehst du halt, dass so seiten nicht immer zuverlässig sind... ;)


letzenendes ist die lage für mich eindeutig: das game ist verboten, vielleicht nicht offiziell irgendwo in einer liste mit dem zusatz "verboten", aber die inhalte sind nunmal verfassungswisdrig, daher wäre es zu beschlagnahmen, sofern der betreffende beamte das weiß. genauso wäre es ja auch, wenn du zB CDs von hobb-nazi-propaganda-bands aus den USA mitbringst, dann sind diese CDs hier sicher nirgends in irgendwelchen verbotslisten, wären aber selbtsversrändlich wegen des inhalts verboten.


vielleicht denken manche, es sei nicht verboten, weil die version des games nie offiziell nach D kam und daher die behörden nie eine beschlagnahmung "groß" verkündeten. erst wenn ein produkt "massenhaft" und kommerziell auf den markt kommt wird von einer beschlagnahmung bzw. einem verbot auch berichtet. erst dann geht der staat hin und startet ein verfahren, das grundsätzlich genau diesen artikel verbietet bzw. verlündet "das spiel ist ist zu beschlagnahmen".
 
Herbboy am 10.01.2006 12:35 schrieb:
vielleicht denken manche, es sei nicht verboten, weil die version des games nie offiziell nach D kam und daher die behörden nie eine beschlagnahmung "groß" verkündeten. erst wenn ein produkt "massenhaft" und kommerziell auf den markt kommt wird von einer beschlagnahmung bzw. einem verbot auch berichtet. erst dann geht der staat hin und startet ein verfahren, das grundsätzlich genau diesen artikel verbietet bzw. verlündet "das spiel ist ist zu beschlagnahmen".
Amen. :-D
 
Stryke89 am 09.01.2006 07:18 schrieb:
Ich bin mir zwar nicht sicher, aber ich würde sagen du hast nix falsch gemacht. Du hast das Spiel ja schließlich im Ausland gekauft und wen es da nicht Indiziert ist kannst du es dort ja ganz legal kaufen. DU bist zwar jetz in Deutschland man kann nicht wegen dem Besitz eines Spiels (,welches man rechtsmäßig erworben hat, egal wo) bestraft werden...
Echt???? Cool!
Gilt ein Spiel, wenn ich es im Ausland kaufe und nach Hause bringe dann als Schmugelware oder is das auch nich legal???
Ich mein, man darf ja auch nur ne bestimmte Zahl an Zigarretten aus Polen einliefern...
 
BigPoppa am 09.01.2006 23:20 schrieb:
Shadow_Man am 09.01.2006 22:46 schrieb:
Um welche Version des Spieles handelt es sich eigentlich? Hat der Threadersteller ja noch immer nicht erwähnt. Wenn es die dt. Version ist, die ist nur indiziert, also kann man noch problemlos kaufen. Die US Version dagegen ist verboten, ob allerdings schon alleine der Besitz strafbar ist, weiß ich nicht.

Also , es handelt sich um die englische version, die ich ersteigert habe.


du tust ja gerade so, als ob dich dich dann ein 1 jahr hinter gitter stellen, mann nimm das doch nit so ernst, da wird doch schon nix passieren... :hop:
 
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