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"Return To Castle Wolfenstein" bei Ebay gekauft. Frage: Ist das Legal??

BigPoppa

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Ich hab heute auf der Niederländischen Ebay Seite (www.ebay.nl) "Return To Castle Wolfenstein" ersteigert. Alles ist normal abgelaufen und ist auch von Ebay bestätigt.

Doch nun meint ein Freund von mir, dass es sich bei "RTCW" um einen "Sonderfall" der Indizierung handelt. Normalerweise darf ein indiziertes Spiel nicht geworben und öffentlich verkauft werden, sondern darf nur an Volljährige verkauft werden ("unterm Ladentisch"). (Zur Info: Ich bin 20)
Doch "RTCW" soll angeblich nicht nur indiziert, sondern auch total verboten sein, d.h., dass man es überhaupt nicht besitzen darf.
Stimmt das?
Wenn ja, was wenn ich es trotzdem habe (wie in diesem Fall im Ausland ersteigert)
Was ist nun mit meiner Ersteigerung? Habs ja sozusagen "in" den Niederlanden gekauft und das Produkt wird mir per Post zugeschickt.

Bin nun langsam verwirrt, weil ich nicht weiß, ob ich es jetzt haben darf oder nicht! Denn eine Ersteigerung kann man doch nicht mehr rückgängig machen.

:confused: :confused: :confused:
 
Ich bin mir zwar nicht sicher, aber ich würde sagen du hast nix falsch gemacht. Du hast das Spiel ja schließlich im Ausland gekauft und wen es da nicht Indiziert ist kannst du es dort ja ganz legal kaufen. DU bist zwar jetz in Deutschland man kann nicht wegen dem Besitz eines Spiels (,welches man rechtsmäßig erworben hat, egal wo) bestraft werden...
 
Stryke89 am 09.01.2006 07:18 schrieb:
Ich bin mir zwar nicht sicher, aber ich würde sagen du hast nix falsch gemacht. Du hast das Spiel ja schließlich im Ausland gekauft und wen es da nicht Indiziert ist kannst du es dort ja ganz legal kaufen. DU bist zwar jetz in Deutschland man kann nicht wegen dem Besitz eines Spiels (,welches man rechtsmäßig erworben hat, egal wo) bestraft werden...


Lol... So einfach ist das nicht.
Dann wäre es auch legal, wenn Du Dir in Holland Drogen kaufst und sie Dir dann nach Deutschland schicken läßt.
Oder aus Amerika für Dein Zimmer eine Hakenkreuzfahne im Katalog bestellst.
Beides für manche sicher lustig, legal ist es aber nicht sobald eines dieser Pakete die Grenze überschreitet.

@Fadenersteller

RTCW ist selbstverständlich legal, auch wenn es indiziert wurde.
Aus rechtlicher Sicht problematisch ist nur die englische Orginalversion wo an jeder Ecke Hakenkreuzfahnen hängen..
 
Solange es keiner mitbekommt (Zollkontrollen finden ja praktisch nicht mehr statt) juckts auch keinen. Es sei denn, der Verkäufer hatte vor dem Verpacken "Gras" in der Hand und das Paket wird von einem Drogenhund aufgespürt. ;)

Edit:
Im GS forum haben wir dir auch schon geantwortet.
 
BigPoppa am 09.01.2006 06:10 schrieb:
Ich hab heute auf der Niederländischen Ebay Seite (www.ebay.nl) "Return To Castle Wolfenstein" ersteigert. Alles ist normal abgelaufen und ist auch von Ebay bestätigt.

Doch nun meint ein Freund von mir, dass es sich bei "RTCW" um einen "Sonderfall" der Indizierung handelt. Normalerweise darf ein indiziertes Spiel nicht geworben und öffentlich verkauft werden, sondern darf nur an Volljährige verkauft werden ("unterm Ladentisch"). (Zur Info: Ich bin 20)
Doch "RTCW" soll angeblich nicht nur indiziert, sondern auch total verboten sein, d.h., dass man es überhaupt nicht besitzen darf.
Stimmt das?
Wenn ja, was wenn ich es trotzdem habe (wie in diesem Fall im Ausland ersteigert)
Was ist nun mit meiner Ersteigerung? Habs ja sozusagen "in" den Niederlanden gekauft und das Produkt wird mir per Post zugeschickt.

Bin nun langsam verwirrt, weil ich nicht weiß, ob ich es jetzt haben darf oder nicht! Denn eine Ersteigerung kann man doch nicht mehr rückgängig machen.

:confused: :confused: :confused:

Um es kurz zu machen: die englische Version von RTCW ist nicht indiziert, sondern verboten, du darfst sie also keinesfalls besitzen. Ob der Zoll es dir trotzdem zukommen lässt, ist eine andere Frage.
 
Burtchen am 09.01.2006 11:20 schrieb:
Um es kurz zu machen: die englische Version von RTCW ist nicht indiziert, sondern verboten, du darfst sie also keinesfalls besitzen.
Das ist -mit Verlaub- völliger Blödsinn. ;)
RTCW ist lediglich indiziert und nicht beschlagnahmt oder verboten. Außerdem darf man verbotene Spiele ohne Probleme besitzen, man darf sie nur nicht zum Verkauf anbieten oder an Jugendliche weitergeben.

Hier findet man Infos zu indizierten oder beschlagnahmten Titeln.
 
Dumbi am 09.01.2006 11:25 schrieb:
Burtchen am 09.01.2006 11:20 schrieb:
Um es kurz zu machen: die englische Version von RTCW ist nicht indiziert, sondern verboten, du darfst sie also keinesfalls besitzen.
Das ist -mit Verlaub- völliger Blödsinn. ;)
RTCW ist lediglich indiziert und nicht beschlagnahmt oder verboten. Außerdem darf man verbotene Spiele ohne Probleme besitzen, man darf sie nur nicht zum Verkauf anbieten oder an Jugendliche weitergeben.

Hier findet man Infos zu indizierten oder beschlagnahmten Titeln.

Das stand aber wörtlich so in der PCG... (oder PCA... oder GS... irgendwo...)

EDIT: Und guck mal hier...
 
Burtchen am 09.01.2006 11:34 schrieb:
Das stand aber wörtlich so in der PCG... (oder PCA... oder GS... irgendwo...)
Ach so... ;)
EDIT: Und guck mal hier...
Ncht alles glauben, was man bei Wikipedia liest, die Texte dort kann jeder Besucher bearbeiten. Siehste, schon ist die falsche Stelle weg. ;)
Ich habe dir dagegen bereits eine zuverlässige Quelle genannt:
http://www.bpjm.com/

Noch mehr dazu:
http://www.onlinegamesdatenbank.de/index.php?section=title&titleid=63&summary=full

Etwas seltsam mutet die Indizierung der unzensierten US/UK-Fassung zwei Monate vor der deutschen an: Diese enthält wie gesagt allerlei verfassungsfeindliche Symbole, verstößt damit gegen das Strafgesetzbuch und wäre somit gleich ein Fall für die Staatsanwaltschaft zwecks Beschlagnahme gewesen. Lustig auch: Ein Spiel, das es im Grunde überhaupt nicht hierzulande geben dürfte, darf jetzt nicht mehr an Kinder und Jugendliche abgegeben werden!
 
Der Besitz des Games sowie der Handel damit sind verboten!!! Ist so als würdest Du Störkraft-Cd´s oder "Mein Kampf" käuflich erwerben (zu nichtwissenschaftlichen Zwecken). Es dreht sich hierbei um die Darstellung von Symbolen nationalsozialistischen, sprich verfassungsfeindlichen, Inhalts; bzw. Verbreitung ns. Gedankengutes. Über den Sinn/Unsinn bei RTCW kann man sich jetzt streiten, aber das sind halt die verfassungskonformen Grundlagen, da kann auch die Bundesprüfstelle nichts dafür. Das ist halt ein Automatismus, wie ein "Offizialdelikt".
 
BigPoppa am 09.01.2006 06:10 schrieb:
Ich hab heute auf der Niederländischen Ebay Seite (www.ebay.nl) "Return To Castle Wolfenstein" ersteigert. Alles ist normal abgelaufen und ist auch von Ebay bestätigt.

Doch nun meint ein Freund von mir, dass es sich bei "RTCW" um einen "Sonderfall" der Indizierung handelt. Normalerweise darf ein indiziertes Spiel nicht geworben und öffentlich verkauft werden, sondern darf nur an Volljährige verkauft werden ("unterm Ladentisch"). (Zur Info: Ich bin 20)
Doch "RTCW" soll angeblich nicht nur indiziert, sondern auch total verboten sein, d.h., dass man es überhaupt nicht besitzen darf.
Stimmt das?
Wenn ja, was wenn ich es trotzdem habe (wie in diesem Fall im Ausland ersteigert)
Was ist nun mit meiner Ersteigerung? Habs ja sozusagen "in" den Niederlanden gekauft und das Produkt wird mir per Post zugeschickt.

Bin nun langsam verwirrt, weil ich nicht weiß, ob ich es jetzt haben darf oder nicht! Denn eine Ersteigerung kann man doch nicht mehr rückgängig machen.

:confused: :confused: :confused:

Solange du die spiele im garten verbuldelst oder nem freund schenkst, bevor du amok läufst, ist alles in ordnung. :B :rolleyes:

Nee, aber ich denke mal nicht, dass du da rechtlichen konsequenzen fürchten musst. Eher der, der das spiel an dich verkauft hat. Es sei denn, der sitzt im ausland. Ich würde mir da keine sorgen machen. Wenn du das spiel spielen willst und meinst das ist politisch und moralisch ok für dich, dann mach das. Das verbot hat sicherlich seinen sinn, aber letztendlich muss jeder selber wissen, was er spielt. Mein vater hat auch noch irgendwo wolfenstein3d rumliegen und ist bisher auch noch nicht verhaftet worden.
 
Dumbi am 09.01.2006 11:43 schrieb:
Burtchen am 09.01.2006 11:34 schrieb:
Das stand aber wörtlich so in der PCG... (oder PCA... oder GS... irgendwo...)
Ach so... ;)
EDIT: Und guck mal hier...
Ncht alles glauben, was man bei Wikipedia liest, die Texte dort kann jeder Besucher bearbeiten. Siehste, schon ist die falsche Stelle weg. ;)
Ich habe dir dagegen bereits eine zuverlässige Quelle genannt:
http://www.bpjm.com/

Noch mehr dazu:
http://www.onlinegamesdatenbank.de/index.php?section=title&titleid=63&summary=full

Etwas seltsam mutet die Indizierung der unzensierten US/UK-Fassung zwei Monate vor der deutschen an: Diese enthält wie gesagt allerlei verfassungsfeindliche Symbole, verstößt damit gegen das Strafgesetzbuch und wäre somit gleich ein Fall für die Staatsanwaltschaft zwecks Beschlagnahme gewesen. Lustig auch: Ein Spiel, das es im Grunde überhaupt nicht hierzulande geben dürfte, darf jetzt nicht mehr an Kinder und Jugendliche abgegeben werden!
sorry, dumbi, aber aus dem text lese ICH eher, dass eben DOCH in D verboten wäre, nur isses halt erst gar nicht in den handel gekommen... und bpjm.com ist ja auch keine offizielle seite - da kann man dann, wenn du den links/meldungen anderer widersprichst, ebenso sagen, dass das keine zuverlässige quelle ist... wer versichert dir denn, dass die macher der seite 100% richitg liegen?

fakt ist IMHO, dass das spiel ganz sicher, wenn es der zoll aufgreifen und erkennen würde, beschlagnahmen würde, und zwar wegen der verfassungsfeindlichen symbole.
 
Das hat nichts mit "Ich denke mal ..." zu tun. Das ist ein klarer Verstoss gegen verfassungsmässige Grundlagen, das ist halt so ein "Offizialdelikt", d.h. es muss keinerlei Anzeige vorliegen, alleine Verdachtsmomente sind schon ausschlaggebend, ist z.B. eine "Anstiftung zur Prostitution" auch. Das wird sofort von einer zivilrechtlichen eine strafrechtliche Sache. Aber wie halt vorher gesagt, solangs keiner mitbekommt....

Und ich finds nicht korrekt das hier Leute mal einfach so antworten, ohne irgendeine Form von Fachwissen, und dazu zählen keine PC-Action oder whatsoever Artikel.
 
Herbboy am 09.01.2006 12:08 schrieb:
Macht nichts, Herbboy ;)

aber aus dem text lese ICH eher, dass eben DOCH in D verboten wäre, nur isses halt erst gar nicht in den handel gekommen...
Nö, da steht dass es eigentlich hätte verboten werden sollen (wegen den verfassungswidrigen Symbolen), es letztendlich aber "nur" indidziert worden ist.

und bpjm.com ist ja auch keine offizielle seite - da kann man dann, wenn du den links/meldungen anderer widersprichst, ebenso sagen, dass das keine zuverlässige quelle ist... wer versichert dir denn, dass die macher der seite 100% richitg liegen?
Es ist keine offizielle Seite, das stimmt, aber ich halte die Quelle für sehr viel zuverlässiger als ein Wikipedia-Artikel, wo Hinz und Kunz etwas reinschreiben kann, oder ein angeblicher Artikel
Burtchen am 09.01.2006 11:34 schrieb:
in der PCG... (oder PCA... oder GS... irgendwo...)

Herbboy am 09.01.2006 12:08 schrieb:
fakt ist IMHO, dass das spiel ganz sicher, wenn es der zoll aufgreifen und erkennen würde, beschlagnahmen würde, und zwar wegen der verfassungsfeindlichen symbole.
Was der Zoll machen würde weiß ich wirklich nicht, aber ich bin mir auch nicht wirklich sicher, ob der Zoll überhaupt genügend Fachwissen dafür hat (für PC-Spiele meine ich), um ein beschlagnahmtes Spiel zu erkennen.
 
Dumbi am 09.01.2006 12:17 schrieb:
aber aus dem text lese ICH eher, dass eben DOCH in D verboten wäre, nur isses halt erst gar nicht in den handel gekommen...
Nö, da steht dass es eigentlich hätte verboten werden sollen (wegen den verfassungswidrigen Symbolen), es letztendlich aber "nur" indidziert worden ist.
nein. da steht, dass das game auf jeden fall gegen geltendes recht verstößt und beschlagnahmt werden würde, wenn es in D vertrieben würde. es wird nur über die kuriosität berichtet, dass es OBWOHL es gar nicht in D erschienen ist es schon "vorsorglich" indiziert wurde. mehr steht da doch gar nicht.

oder soll der artikel etwa sagen, dass es - weil es indiziert ist - nicht mehr als "zu beschlagnahmen" gerwertet werden darf?



Herbboy am 09.01.2006 12:08 schrieb:
fakt ist IMHO, dass das spiel ganz sicher, wenn es der zoll aufgreifen und erkennen würde, beschlagnahmen würde, und zwar wegen der verfassungsfeindlichen symbole.
Was der Zoll machen würde weiß ich wirklich nicht, aber ich bin mir auch nicht wirklich sicher, ob der Zoll überhaupt genügend Fachwissen dafür hat (für PC-Spiele meine ich), um ein beschlagnahmtes Spiel zu erkennen.
es geht hier ja um die rechtliche frage, nicht darum, was in der praxis eventuell passieren könnte... ich schrieb ja "wenn der zoll es erkennen würde..." und nicht "wenn er das spiel sieht und in seiner allwissenheit prompt sämtliche spielinhalte vor augen hat" ;)

wobei: wenn schon auf der packung nazi-symbole sind, dann weiß jeder zollnbeamte, dass es in D nicht legal ist.
 
Herbboy am 09.01.2006 16:37 schrieb:
nein. da steht, dass das game auf jeden fall gegen geltendes recht verstößt und beschlagnahmt werden würde, wenn es in D vertrieben würde. es wird nur über die kuriosität berichtet, dass es OBWOHL es gar nicht in D erschienen ist es schon "vorsorglich" indiziert wurde.
Ja, so habe ich das ja auch verstanden. Der Text kann aber tatsächlich so oder so aufgefasst werden: Entweder die US-Version wurde lediglich indiziert und nicht beschlagnahmt, oder die Fassung ist grundsätzlich verboten, wurde aber -da sie ohnehin nie in Deutschland erscheinen würde- "vorsorglich" indiziert.
Ich habe es jedenfalls so verstanden, dass die US-Version lediglich indiziert wurde. Außerdem wird in den Quellen die ich finde immer nur darüber berichtet, dass die US-Version indiziert ist.

es geht hier ja um die rechtliche frage, nicht darum, was in der praxis eventuell passieren könnte... ich schrieb ja "wenn der zoll es erkennen würde..." und nicht "wenn er das spiel sieht und in seiner allwissenheit prompt sämtliche spielinhalte vor augen hat" ;)
Ja ja, schon klar, aber der Gedanke ist mir gerade im Kopf rumgegeistert.
:]
 
Also was soll ich jetzt machen??
Ich habe erhrlich gesagt keine Lust, dass ein Zollbeamter das Spiel beschlagnahmt und mir dann die Polizei auf den Hals hetzt. So wichtig ist es für mich dann auch nicht, dass ich juristische Folgen fürchten müsste!

Aber nur zur Information: Denkt jetzt bitte nicht, ich bin so eine kranke Sau, der scharf auf die Nazi Symbole im Spiel ist. DAS interessiert mich überhaupt nicht!
RTCW ist ein Spiel, das wirklich Spaß macht (wenn man es nach Ego Shooter Kriterien begutachtet). Daher wollte ich es mir alleine wegen des Gameplays kaufen.

Also, falls ich juristische Konsequenzen durch die Zollkontrollen befürchten müsste, kann man da eine schon abgeschlossene Auktion noch rückgängig machen?
:confused:
 
BigPoppa am 09.01.2006 19:22 schrieb:
Also was soll ich jetzt machen??
Ich habe erhrlich gesagt keine Lust, dass ein Zollbeamter das Spiel beschlagnahmt und mir dann die Polizei auf den Hals hetzt. So wichtig ist es für mich dann auch nicht, dass ich juristische Folgen fürchten müsste!

Aber nur zur Information: Denkt jetzt bitte nicht, ich bin so eine kranke Sau, der scharf auf die Nazi Symbole im Spiel ist. DAS interessiert mich überhaupt nicht!
RTCW ist ein Spiel, das wirklich Spaß macht (wenn man es nach Ego Shooter Kriterien begutachtet). Daher wollte ich es mir alleine wegen des Gameplays kaufen.

Also, falls ich juristische Konsequenzen durch die Zollkontrollen befürchten müsste, kann man da eine schon abgeschlossene Auktion noch rückgängig machen?
:confused:
Also kommt drauf an wenn engl. Version is wird die Beschlagnahmt weil das Spiel ja verbotene Symbole hat und nicht als Kunst gilt. Hast du die Deu ists egal
 
Hab ich überhaupt eine Strafe zu erwarten?

Ich hab das hier aber auch gesehen, was ich sehr interessant finde.
(Hab ich im Gamestar Forum erhalten, als Info)

http://www.directupload.net/show/d/572/xFnR9N7A.jpg
http://www.directupload.net/show/d/572/oYAdiVH8.jpg
 
also, DU brauchst dir sicher eh keine sorgen zu machen - wenn dann nur der verkäufer, weil er das verschickt hat. erst recht wird nur wegen des besitzes und dann auch nur EINES games der staatsanwalt eh nur müde lächeln, erst recht wenn er merkt, dass es kein nazi-spiel ist... in deinem fall könnte man nicht mal nachweisen, dass du von den symbolen wußtest und dir bewußt warst, dass es verboten ist - du wolltest halt nur ne ungeschnittene version eines shooters. es ist ja nicht so, dass du ne hakenkreuz-flagge bestellt hast, sondern nur ein spiel, bei dem zufällig auch nazi-symbole vorkommen. was anderes wäre es, wenn du zB ein "aufbaustrategie"-game "KZ-Master Jewburn" oder so was bestellen würdest, wo völlig klar ist, dass es rechtsradikal sein wird. da würden die behörden evtl. sogar ne hausdurchsuchung genehmigt bekommen, um zu schauen, was du sonst noch für "fanartikel" oder filme/CDs/fahnen usw. zu hause hast...

außerdem wird innerhalb der meisten EUstaaten ohnehin nicht in briefe/pakete reinschaut, höchstens wenn mal ein drogenhund anschlägt. aber dein paket/brief wird 100%ig sowieso nicht geöffnet auf dem weg von NED nach D...
 
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