golani79
Spiele-Professor/in
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Eben, das Strafverfahren ist nicht für die Schadenersatzansprüche da. Die kommen ggf. später dran.
Und dennoch ist die Strafe ein bissl lasch .. ein Verbot, Rechner / Internet oder Geräte mit der Möglichkeit auf das Internet zuzugreifen, wäre sicherlich angebracht, wenn es um Hacking Delikte geht.
Wie das durchgesetzt / kontrolliert wird, ist ne andere Sache ... aber das, was hier abgezogen wurde, ist, auch wenn noch nicht volljährig, halt kein Kavaliersdelikt ...