DingoRE am 13.10.2005 17:12 schrieb:
Wer ließt sich schon die EULA durch? Ich nicht, wenn ich mir nen Spiel kaufe will ich das Spielen und nicht erst 2-3 DIN-A4 Seiten mit langweiligen gesetzestexten durchlesen, wenn ich das wollte wär ich Anwalt geworden!
Och wie niedlich! Du willst die EULA nicht lesen? Glaubst Du, es spielt irgendeine Rolle, was Du willst? Wenn Du den Vertrag nicht lesen willst - Deine Sache. Wenn Du spielen willst, bleibt Dir nix anderes übrig, als dem Vertrag zuzustimmen. Ob Du das Dokument vorm Unterzeichnen auch liest, ist Dein Bier. Mit Deiner Zustimmung bestätigst Du, den Vertrag verstanden zu haben und erkennst den Vertrag mit sämtlichen Passi an. Ob du den Vertrag tatsächlich gelesen und verstanden hast, interessiert niemanden.
DingoRE am 13.10.2005 17:12 schrieb:
Wenn ich etwas kaufe ist es meins, und wenn ich das umlackiere oder mir ne andere Tachobeleuchtung einbaue, ist das mein Ding. Und wenn ich dadurch die Garantie verliere - Mein Ding!
Klar, wenn Du etwas kaufst, bist Du der rechtliche Besitzer. Das ist bei Computerspielen oder sonstigen Programmen auch nicht anders. Die Verpackung, der Datenträger und das Handbuch (so vorhanden) gehören Dir. Was Dir nicht gehört, ist die Software an sich. Die ist und bleibt Eigentum des Herstellers - sie ist sowas wie geistiges Eigentum des Entwicklers. Die Situation ist vergleichbar mit dem Kauf eines Buches: Nach dem Kauf gehört das Buch (der Einband, die Bindung, die Seiten) Dir, der eigentliche Inhalt (der Text) bleibt Eigentum des Autors. Den Text darfst Du auch nicht einfach verändern.
DingoRE am 13.10.2005 17:12 schrieb:
Software-Hersteller [legen] ja eh jegliche verantwortung ab [...] was beschädigungen durch die vertriebene Software angeht! Letztendlich steht in der EULA drin "WIR dürfen alles, DU darfst froh sein das Du die .exe doppelklicken darfst!" Ich empfinde das als ein Unding, ein Umstand der mal abgestellt gehört. Wenn die Politik da mal nen Gesetz erlassen würde, mal sehen welche Hersteller auf den "Deutschen Markt" verzichten würde!
Deutschland hat nun wahrlich wichtigere Probleme zu lösen als solche letztlich belanglosen Pseudoprobleme mit Computerspielverträgen.
siglreithmayr am 13.10.2005 18:17 schrieb:
Die EULA ist kein rechtsgültiger Vertrag.
1. Er wird mir vorgelegt, wenn ich das Spiel gekauft habe.
2. Falls die EULA auf Englisch ist, hat sie keine Gültigkeit. Amtssprache ist Deutsch.
3. Ein Klick ist keine rechtsgültige Unterschrift.
zu 1.) Nur weil Dir der Vertrag erst nach dem Kauf vorgelgt wird, ist er noch nicht rechtswidrig. Man wird auf der Verpackung darauf hingewiesen, dass man den beiliegenden Vertrag akzeptieren muss, um das Programm nutzen zu können. Zumindest bei Microsoft ist das so. In jedem Fall steht es aber im Benutzerhandbuch. Wenn man den Vertrag nicht akzeptiert, darf man die Software nicht nutzen (nebenbei bleibt die Software, also der Programmcode, Eigentum des Herstellers. Der Käufer der Software erhält lediglich das Nutzungsrecht) und kann sie zurückgeben. Ich habe es noch nie probiert, Software mit dieser Begründung zurückzugeben, aber rechtlich wäre der Händler in diesem Fall dazu verpflichtet, das Programm zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
zu 2.) Kein Vertrag verliert seine Rechtsgültigkeit dadurch, dass sie nicht in Deutsch verfasst ist. Rechtsverträge müssen nicht in der Landessprache des Nutzungsortes verfasst sein. Es gilt die Vertragssprache - und die ist meist die Amtssprache des Vertrags- bzw. Gerichtsortes. Bei Software, die beispielsweise aus den USA kommt, ist der Vertragsort dann ein Gerichtsstandort in den Vereinigten Staaten und damit die Vertragssprache Englisch. Auch ein fremdsprachiger Vertrag erlangt mit der Unterschrift der Vertragspartner Rechtsgültigkeit.
zu 3.) Das ist in der Tat ein Problem. Nur: Was wäre die Alternative? Ohne den Vertrag geht es nicht. Einzige Lösungsmöglichkeit: um die Software nutzen zu dürfen, muss jeder Verkäufer dann den Vertrag handschriftlich unterschreiben und dem Hersteller zukommen lassen. Das wäre aber ein immenser Aufwand, den sicher wenige Leute bereit wären, zu treiben.