showstopper123
Anfänger/in
- Registriert
- 16.01.2005
- Beiträge
- 67
- Reaktionspunkte
- 0
DerboesePiranha am 14.10.2005 10:57 schrieb:Zu dem Argument mit dem Kaufen möche ich mal erwähnen, dass die meisten Softwareproduzenten ihre EULA im Internet veröffentlichen, so dass man sie sich vor dem Kauf durchlesen kann. Ausserdem veröffentlichen die meisten Hersteller auch ihre EULAs in verschiedenen Sprachen, zumindest deutsch ist fast immer dabei...
/edit:
McTrevor am 14.10.2005 10:25 schrieb:Wenn in einer Eula eine unerwartete Klausel drinsteht (hier sicherlich gegeben) so ist diese Klausel rechtlich nicht wirksam!
Okay, da ist aber jetzt ein riesiger Streitraum, was eine unerwartete Klausel ist![]()
Ist hier definitiv gegeben, meine eine solche Klausel wäre gegeben, wenn man krass benachteiligt wird, was das genau heißt, kann man nicht sagen, es ist immer auf den Einzelfall zu schauen.
Jedoch muss man hier davon ausgehen, dürfte sich um einen Grundrechtsverstoß sogar handeln, das allgemeine Persönlichkeitsrecht dürfte betroffen sein.
)
)