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News - Wolfenstein: Wolfenstein: Brandneue High-Res-Screenshots zum Nazi-Shooter von Raven

AW:

juhu bioshock 2!!!... nein halt... wolfenstein? oO naja, sieht trozdem gut aus ;)
 
AW:

FlorianStangl am 24.06.2009 18:16 schrieb:
Ob das meines Wissens beschlagnahmte Castle Wolfenstein in den 80ern ohne deutsche Sprachausgabe mit verfassungsfeindlichen Parolen funktioniert hätte, bezweifle ich stark. .

ist nicht beschlagnahmt, war es auch nie

Wolfenstein 3D ist nicht mehr beschlagnahmt

die beschlagnahmungen verjähren nämlich nach 10 Jahren wenn keine Verlängerung verhängt wird, war bei Wolf3D bisher nie der fall

Spear of Destiny war auch nie beschlagnahmt
 
AW:

PunkFan15 am 24.06.2009 20:05 schrieb:
juhu bioshock 2!!!... nein halt... wolfenstein?


Das war auch mein erster Gedanke.
Sehr merkwürdige Optik für Wolfenstein. Ich weiss nicht ob mir das gefällt, mal eine Demo abwarten.
 
AW:

SebTh am 24.06.2009 15:53 schrieb:
Pyri am 24.06.2009 15:49 schrieb:
Die Mühe welche man sich hier offensichtlich bei der Entfernung von Symbolen gemacht hat deutet doch auf zumindest den Versuch hin, den Titel durch die USK Zu schleusen, oder war das alles Arbeit der Redaktion hier?

Das haben wir gemacht.

Grüße,
Sebastian

Danke für die Info! Interessant.
 
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Stephan1982 am 24.06.2009 18:30 schrieb:
Petra_Froehlich am 24.06.2009 17:15 schrieb:
Dürfen hier nicht mal unveränderte Screenshots von Original gezeigt werden?


Doch. Ein einziges Mal. Dann ist die Seite down. Hat nix mit BPjM, Zensursula oder Spielekillern zu tun, sondern mit dem Strafrecht.

Sebastian ist noch zu jung für den Knast ;-)

Petra
PC Games

Info zum Strafrecht:

§ 86a StGB: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet...

(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen....
Dann müsste der Schreiber des Wiki Artikels zum Hakenkreuz ja auch einen auf den Sack bekommen.

Oder auch die Leute die hier zu Lande Filme wie Schildlers Liste, der Untergang oder Indianer Jones verbreiten da nach §11 StGB Schriften den Ton und Bildträgern gleichstehen.
 
AW:

Mich interressiert wohl eher wann die denn das spiel mit der achso Runden Doom 3 Engine Rausbringen wollen :-) Nicht das Ich das spiel net haben will aber die grafik ist einfach viel zu mies um es für ein vollpreistitel zu kaufen
!!!!
 
AW:

lenymo am 24.06.2009 21:33 schrieb:
Stephan1982 am 24.06.2009 18:30 schrieb:
Petra_Froehlich am 24.06.2009 17:15 schrieb:
Dürfen hier nicht mal unveränderte Screenshots von Original gezeigt werden?


Doch. Ein einziges Mal. Dann ist die Seite down. Hat nix mit BPjM, Zensursula oder Spielekillern zu tun, sondern mit dem Strafrecht.

Sebastian ist noch zu jung für den Knast ;-)

Petra
PC Games

Info zum Strafrecht:

§ 86a StGB: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet...

(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen....
Dann müsste der Schreiber des Wiki Artikels zum Hakenkreuz ja auch einen auf den Sack bekommen.

Oder auch die Leute die hier zu Lande Filme wie Schildlers Liste, der Untergang oder Indianer Jones verbreiten da nach §11 StGB Schriften den Ton und Bildträgern gleichstehen.

Filme sind Kunst, Computerspiele nicht.. um es mal einfach auszudrücken
 
AW:

@ PC GAMES:

Sagt mal, MÜSSEN diese Bilder so extrem groß im Browser abgebildet werden? Könnt ihr die Bilder nicht einfach so anpassen, dass man nicht viermal nach rechts und zwei mal nach unten scrollen muss um das Bild betrachten zu können?

Ich finde das nicht nun praktisch ein bild in 6000 Pixel Breite darzustellen (!) sondern auch fürchterlich dämlich. Was hat das denn für einen Zweck? Um diese Bilder einfach so anschauen zu können, müsste ich mir einen rießigen Bildschirm kaufen mit einer extrem hohen Auflösung von 2048 Pixel... denke ich mal.

Ach... ich wisst GENAU was ich meine! Das kotzt mich schon ein bisschen an! WAs soll das?
 
AW:

Fluffybaerchen am 25.06.2009 09:03 schrieb:
@ PC GAMES:

Sagt mal, MÜSSEN diese Bilder so extrem groß im Browser abgebildet werden? Könnt ihr die Bilder nicht einfach so anpassen, dass man nicht viermal nach rechts und zwei mal nach unten scrollen muss um das Bild betrachten zu können?

Ich finde das nicht nun praktisch ein bild in 6000 Pixel Breite darzustellen (!) sondern auch fürchterlich dämlich. Was hat das denn für einen Zweck? Um diese Bilder einfach so anschauen zu können, müsste ich mir einen rießigen Bildschirm kaufen mit einer extrem hohen Auflösung von 2048 Pixel... denke ich mal.

Ach... ich wisst GENAU was ich meine! Das kotzt mich schon ein bisschen an! WAs soll das?

nennt man wohl "Volle Auflösung"
 
AW:

Fluffybaerchen am 25.06.2009 09:03 schrieb:
@ PC GAMES:

Sagt mal, MÜSSEN diese Bilder so extrem groß im Browser abgebildet werden? Könnt ihr die Bilder nicht einfach so anpassen, dass man nicht viermal nach rechts und zwei mal nach unten scrollen muss um das Bild betrachten zu können?

Ich finde das nicht nun praktisch ein bild in 6000 Pixel Breite darzustellen (!) sondern auch fürchterlich dämlich. Was hat das denn für einen Zweck? Um diese Bilder einfach so anschauen zu können, müsste ich mir einen rießigen Bildschirm kaufen mit einer extrem hohen Auflösung von 2048 Pixel... denke ich mal.

Ach... ich wisst GENAU was ich meine! Das kotzt mich schon ein bisschen an! WAs soll das?

Einfach in die High-Res-Ansicht switchen, Rechtsklick drauf, Bild/Grafik anzeigen klicken und schon geht's.
 
AW:

Ich weiss nicht, von dem Design der Monster etc. sieht es eher nach einem neuen Doom Teil aus als nach dem guten alten Wolfenstein :-|

Fluffybaerchen am 25.06.2009 09:03 schrieb:
Ich finde das nicht nun praktisch ein bild in 6000 Pixel Breite darzustellen (!) sondern auch fürchterlich dämlich.
Und ich finde es fürchterlich dämlich dass du die Normalansicht nicht findest :ugly:
 
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Also wer hier über zu gut aufgelößte Screens meckert soll doch zu gamestar gehen, da gibts nur mit Bezahlung Bilder über 800x600. :)
 
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