FlorianStangl am 24.06.2009 18:16 schrieb:Ob das meines Wissens beschlagnahmte Castle Wolfenstein in den 80ern ohne deutsche Sprachausgabe mit verfassungsfeindlichen Parolen funktioniert hätte, bezweifle ich stark. .
PunkFan15 am 24.06.2009 20:05 schrieb:juhu bioshock 2!!!... nein halt... wolfenstein?
SebTh am 24.06.2009 15:53 schrieb:Pyri am 24.06.2009 15:49 schrieb:Die Mühe welche man sich hier offensichtlich bei der Entfernung von Symbolen gemacht hat deutet doch auf zumindest den Versuch hin, den Titel durch die USK Zu schleusen, oder war das alles Arbeit der Redaktion hier?
Das haben wir gemacht.
Grüße,
Sebastian
Dann müsste der Schreiber des Wiki Artikels zum Hakenkreuz ja auch einen auf den Sack bekommen.Stephan1982 am 24.06.2009 18:30 schrieb:Petra_Froehlich am 24.06.2009 17:15 schrieb:Dürfen hier nicht mal unveränderte Screenshots von Original gezeigt werden?
Doch. Ein einziges Mal. Dann ist die Seite down. Hat nix mit BPjM, Zensursula oder Spielekillern zu tun, sondern mit dem Strafrecht.
Sebastian ist noch zu jung für den Knast
Petra
PC Games
Info zum Strafrecht:
§ 86a StGB: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet...
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen....
Nicht das Ich das spiel net haben will aber die grafik ist einfach viel zu mies um es für ein vollpreistitel zu kaufenlenymo am 24.06.2009 21:33 schrieb:Dann müsste der Schreiber des Wiki Artikels zum Hakenkreuz ja auch einen auf den Sack bekommen.Stephan1982 am 24.06.2009 18:30 schrieb:Petra_Froehlich am 24.06.2009 17:15 schrieb:Dürfen hier nicht mal unveränderte Screenshots von Original gezeigt werden?
Doch. Ein einziges Mal. Dann ist die Seite down. Hat nix mit BPjM, Zensursula oder Spielekillern zu tun, sondern mit dem Strafrecht.
Sebastian ist noch zu jung für den Knast
Petra
PC Games
Info zum Strafrecht:
§ 86a StGB: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet...
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen....
Oder auch die Leute die hier zu Lande Filme wie Schildlers Liste, der Untergang oder Indianer Jones verbreiten da nach §11 StGB Schriften den Ton und Bildträgern gleichstehen.
Fluffybaerchen am 25.06.2009 09:03 schrieb:@ PC GAMES:
Sagt mal, MÜSSEN diese Bilder so extrem groß im Browser abgebildet werden? Könnt ihr die Bilder nicht einfach so anpassen, dass man nicht viermal nach rechts und zwei mal nach unten scrollen muss um das Bild betrachten zu können?
Ich finde das nicht nun praktisch ein bild in 6000 Pixel Breite darzustellen (!) sondern auch fürchterlich dämlich. Was hat das denn für einen Zweck? Um diese Bilder einfach so anschauen zu können, müsste ich mir einen rießigen Bildschirm kaufen mit einer extrem hohen Auflösung von 2048 Pixel... denke ich mal.
Ach... ich wisst GENAU was ich meine! Das kotzt mich schon ein bisschen an! WAs soll das?
Fluffybaerchen am 25.06.2009 09:03 schrieb:@ PC GAMES:
Sagt mal, MÜSSEN diese Bilder so extrem groß im Browser abgebildet werden? Könnt ihr die Bilder nicht einfach so anpassen, dass man nicht viermal nach rechts und zwei mal nach unten scrollen muss um das Bild betrachten zu können?
Ich finde das nicht nun praktisch ein bild in 6000 Pixel Breite darzustellen (!) sondern auch fürchterlich dämlich. Was hat das denn für einen Zweck? Um diese Bilder einfach so anschauen zu können, müsste ich mir einen rießigen Bildschirm kaufen mit einer extrem hohen Auflösung von 2048 Pixel... denke ich mal.
Ach... ich wisst GENAU was ich meine! Das kotzt mich schon ein bisschen an! WAs soll das?
Fluffybaerchen am 25.06.2009 09:03 schrieb:Ich finde das nicht nun praktisch ein bild in 6000 Pixel Breite darzustellen (!) sondern auch fürchterlich dämlich.
