archwizard80
Spiele-Enthusiast/in
AW:
§ 303a Datenveränderung
(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt § 202c entsprechend.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 303b Computersabotage
(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört, dass er
1.eine Tat nach § 303a Abs. 1 begeht,
2.Daten (§ 202a Abs. 2) in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, eingibt oder übermittelt oder
3.eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt es sich um eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) 1In besonders schweren Fällen des Absatzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
2.gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Computersabotage verbunden hat,
3.durch die Tat die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern oder Dienstleistungen oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt.
(5) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt § 202c entsprechend.
Alles klar?
powertoni am 05.02.2009 17:42 schrieb:meth0d am 05.02.2009 17:25 schrieb:heißt das internetpiraterie is auch kein diebstahl? oder is das wegen uhrheberrechten wieder was anderes?
aber wie kann man sich denn sachen aus dem inventar klauen lassen?
Online Piraterie ist Diebstahl von geistigem Eigentum wenn ich mich nicht irre.
§ 303a Datenveränderung
(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt § 202c entsprechend.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 303b Computersabotage
(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört, dass er
1.eine Tat nach § 303a Abs. 1 begeht,
2.Daten (§ 202a Abs. 2) in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, eingibt oder übermittelt oder
3.eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt es sich um eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) 1In besonders schweren Fällen des Absatzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
2.gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Computersabotage verbunden hat,
3.durch die Tat die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern oder Dienstleistungen oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt.
(5) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt § 202c entsprechend.
Alles klar?
man spielet mit Menschen zusaemmen und zwangsläufig bilden sich Freundschaftenn und soz. Beziehungen heraus da man oft "was zusammen unternimmt". Als Clanleader fühlt man sich ür die Menschen die Tag für Tag ihre Freizeit in seinem Clan verbringen sogar etwas verpflichtet usw. Somit kann man eigentlich sagen wenn son Typ das ingame macht - dann ist die Chance recht hoch dass er auch RL n fieses Ar***** ist und über ausreichend kriminelle Energie verfügt. Imemrhin ist er als Chef dieser Corp gewissermassen was outgame ein Firmenchef ist...und wenn da einer Knete veruntreuen, Kunden wegnehmen udn Firmengeheimnisse klaun würde ist das mMn genau das Glcieh. Es macht nicht wirklich nen Unterschied dass der Vorfall hier virtuell stattgefunden hat. Es ist ja auch wiss. nachgewiesen dass sich Menschen im Spiel meist nicht viel anders als in RL verhalten.