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News - Webfundstück: Gebühren für PCs und Handy beschlossen

AW: News - Webfundstück: Gebühren für PCs und Handy beschlossen

Nightdawn am 13.09.2006 17:58 schrieb:
Ja, ja, die freunde von der GEZ
(Geldgeile Ehrlose Zahnprothesenträger)

...darf man die eigentlich in den Arsch treten, wenn die auf dem Grundstück herumlungern, oder gilt das als Körperverletzung......(verdient hätten sie es ja)


allerdings! ...ich denke man sollte sie aber vorwarnen: "verlassen sie sofort mein grundstück, sonst..." wenn se sich denn noch ned verpisst haben, würde ich die cops rufen....oder meinen hund auf die hetzen!

die köpfe dürfen nichts! lacht sie aus und schickt sie weg! (oder beschmeisst sie mit schweren, spitzen dingen!)
 
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ne ohne mich
das ist eine absolute frechheit fürs Internet geld zu verlangen.
Bei fernseher und radio ist das okay da kommt man mit Ard und radiosendern in berührung aber internet?
es sollte echt mal kommen das die ihre sender verschlüsseln. Wer die sehen will okay wer nicht pech gehabt.
ICh bezahl internet an meinen anbieter sollen die sich da doch das geld holen. vertrag ist fest der erhöht sich net:P
das ist doch verdammt dreist. Dahinter steckt schon kriminelle energie^^
 
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Keuleman am 14.09.2006 16:05 schrieb:
Angebot und Nachfrage. Ein gutes Angebot wird von mehr Menschen wahrgenommen als ein schlechtes. Zwangskosten bedeuten nicht zwangweise gutes Angebot.

Und genau da liegt der Hund begraben.
Wenn die Marktwirschaft einen Sender regiert kann dieser nicht mehr unabhängig und frei sein Programm gestallten. Aber genau das ist die Aufgabe (und der Vorteil) der ÖR. Jeder soll die Möglichkeit haben im Fernsehn Berichte über seine Interssengebiete zu sehen und im Radio zu höhren.
 
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Keuleman am 14.09.2006 13:56 schrieb:
Kontrolle->Fernseher->dicke Nachzahlung

Ausserdem: habe schon überlegt, Abzumelden, aber dann kommt erst recht die Kontrolle.


1. die miesen typen ned reinlassen
2. kontrolle? wenn die zufällig den fernseher gesehen haben sollten, reicht das auch ned! ....es ist ganz einfach nichtig! (lt. richterspruch)
3. wenn die sich anderweitig "zutritt" verschafft haben sollte, einfach mit anzeige wegen hausfriedensbruch drohen

(und denn mit schweren, spitzen gegenständen nach denen werfen!)

edith: "dicke nachzahlung? wieso das denn??? das tv steht doch erst seit gestern hier...hab ich gebraucht bekommen, rechnung gibts nicht!"
 
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DonArni am 14.09.2006 16:24 schrieb:
Keuleman am 14.09.2006 16:05 schrieb:
Angebot und Nachfrage. Ein gutes Angebot wird von mehr Menschen wahrgenommen als ein schlechtes. Zwangskosten bedeuten nicht zwangweise gutes Angebot.

Und genau da liegt der Hund begraben.
Wenn die Marktwirschaft einen Sender regiert kann dieser nicht mehr unabhängig und frei sein Programm gestallten. Aber genau das ist die Aufgabe (und der Vorteil) der ÖR. Jeder soll die Möglichkeit haben im Fernsehn Berichte über seine Interssengebiete zu sehen und im Radio zu höhren.

Die Möglichkeit hätte ich aber ich will nicht. Trotzdem werde ich gezwungen dafür zu bezahlen. Quasi subventioniere ich den Leuten, die gerne ARD und ZDF gucken ihren Musikantenstadl. Ich will aber nicht. Ich zahle wieder mal nur für andere. Ich würde sofort was geben wenn ich gucke.
Wenn die Gebühren zwangsweise eingezogen werden so wie jetzt im Moment und damit Sendungen produziert werden, die nur teilweise für einen Teil der Bevölkerung interessant sind finde ich, dass die Gelder, die zwangsweise eingezogen worden sind, sinnlos verprasst wurden.
Wie gesagt: ein System wie bei Premiere z.B. wäre gut, nur wer zahlt kann gucken. Ist aber scheinbar gar nicht gewünscht! Dann könnte man nicht mehr so viel einnehmen! Zumindest in diesem Bereich arbeitet die GEZ dann scheinbar in einem marktwirtschaftlichen Rahmen ...
 
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Keuleman am 14.09.2006 16:33 schrieb:
Die Möglichkeit hätte ich aber ich will nicht. Trotzdem werde ich gezwungen dafür zu bezahlen. Quasi subventioniere ich den Leuten, die gerne ARD und ZDF gucken ihren Musikantenstadl. Ich will aber nicht. Ich zahle wieder mal nur für andere. Ich würde sofort was geben wenn ich gucke.
Wenn die Gebühren zwangsweise eingezogen werden so wie jetzt im Moment und damit Sendungen produziert werden, die nur teilweise für einen Teil der Bevölkerung interessant sind finde ich, dass die Gelder, die zwangsweise eingezogen worden sind, sinnlos verprasst wurden.
Wie gesagt: ein System wie bei Premiere z.B. wäre gut, nur wer zahlt kann gucken. Ist aber scheinbar gar nicht gewünscht! Dann könnte man nicht mehr so viel einnehmen! Zumindest in diesem Bereich arbeitet die GEZ dann scheinbar in einem marktwirtschaftlichen Rahmen ...

Ich glaub du verstehst da das Grundprinzip der ÖR nicht.
Der Staat hat die Aufgaben eine unabhängige freie Berichterstattung als Grundversorgung in den Medien sicherzustellen. Und das läßt er sich von den potentiellen Endkunden bezahlen.

Evt. vergleichbar mit dem Straßen, jeder Kfz-Halter bezahlt Steuern für sein angemeldetes Auto, damit Straßen instand gesetzt und gebaut werden können. Egal ob er nun auf seinem privaten Grund fährt oder die Straßen nutzt.
 
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Vor knapp einer halben Stunde ist meine Abmeldung per Fax an die GEZ raus. Mal gucken ob die die Abmeldung ohne Mucken akzeptieren...
 
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Gegenüber der GEZ ist man übrigens auskunftspflichtig. Dieses ergibt sich aus §4 Abs.5 RfgebStV (Rundfunkgebührenstaatsvertrag).
Kommt man dem nicht nach, so kann dieses als Ordnungswidrigkeit gewertet werden.

Allerdings kann die Auskunft auch schriftlich gegenüber der GEZ erteilt werden. Niemand ist verpflichtet, sich mit Außendienstmitarbeitern der GEZ an der Wohnungstür oder am Telefon einzulassen.

Außendienstmitarbeiter haben kein Zutrittsrecht zu den Wohnräumen ohne Einverständnis des Wohnungsinhabers.

Gibt man die Auskunft, dass man keine Rundfunkempfangsgeräte besitzt, ist man seiner Auskunftspflicht nachgekommen.
Das Gegenteil wäre dann von der GEZ zu beweisen. Inwiefern diese einen solchen Beweis anstrebt, ist fraglich. Auf jeden Fall ist es nicht gerade von Vorteil, wenn beim Öffnen der Haustür aus einem Nebenraum das Fernsehprogramm zu hören ist.

GEZ-Außendienstmitarbeiter sind keine Amtsträger einer Behörde mit hoheitlichen Befugnissen, haben an der Haustür also nicht mehr Rechte als eine Avon-Beraterin. ;)
 
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Gerry am 14.09.2006 18:50 schrieb:
Gegenüber der GEZ ist man übrigens auskunftspflichtig. Dieses ergibt sich aus §4 Abs.5 RfgebStV (Rundfunkgebührenstaatsvertrag).

genauer ergibt sich das eigentlich aus § 3 rfgebstv, welcher auch passenderweise mit "anzeigepflicht" überschrieben ist .

Kommt man dem nicht nach, so kann dieses als Ordnungswidrigkeit gewertet werden.

das "kann" nicht als owig "gewertet" werden, nichtanzeigen ist in jedem fall eine owig ( § 9 rfgebstvg).

[auch wenns hier eigentlich nix zu sache tut].
 
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DonArni am 14.09.2006 16:57 schrieb:
Keuleman am 14.09.2006 16:33 schrieb:
Die Möglichkeit hätte ich aber ich will nicht. Trotzdem werde ich gezwungen dafür zu bezahlen. Quasi subventioniere ich den Leuten, die gerne ARD und ZDF gucken ihren Musikantenstadl. Ich will aber nicht. Ich zahle wieder mal nur für andere. Ich würde sofort was geben wenn ich gucke.
Wenn die Gebühren zwangsweise eingezogen werden so wie jetzt im Moment und damit Sendungen produziert werden, die nur teilweise für einen Teil der Bevölkerung interessant sind finde ich, dass die Gelder, die zwangsweise eingezogen worden sind, sinnlos verprasst wurden.
Wie gesagt: ein System wie bei Premiere z.B. wäre gut, nur wer zahlt kann gucken. Ist aber scheinbar gar nicht gewünscht! Dann könnte man nicht mehr so viel einnehmen! Zumindest in diesem Bereich arbeitet die GEZ dann scheinbar in einem marktwirtschaftlichen Rahmen ...

Ich glaub du verstehst da das Grundprinzip der ÖR nicht.
Der Staat hat die Aufgaben eine unabhängige freie Berichterstattung als Grundversorgung in den Medien sicherzustellen. Und das läßt er sich von den potentiellen Endkunden bezahlen.

Evt. vergleichbar mit dem Straßen, jeder Kfz-Halter bezahlt Steuern für sein angemeldetes Auto, damit Straßen instand gesetzt und gebaut werden können. Egal ob er nun auf seinem privaten Grund fährt oder die Straßen nutzt.


Hey, du hast recht, aber du solltest dich in einen anderen Don umbennen, wo du hier schon gegen Windmühlen kämpfen musst
 
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Gerry am 14.09.2006 18:50 schrieb:
Allerdings kann die Auskunft auch schriftlich gegenüber der GEZ erteilt werden. Niemand ist verpflichtet, sich mit Außendienstmitarbeitern der GEZ an der Wohnungstür oder am Telefon einzulassen.

GEZ-Außendienstmitarbeiter sind keine Amtsträger einer Behörde mit hoheitlichen Befugnissen, haben an der Haustür also nicht mehr Rechte als eine Avon-Beraterin. ;)

Ich frage mich, ob die GEZ auch Zugang zu den Daten der ISPs hat, sobald diese Sache mit der Internetgebühr in Kraft tritt? Ich meine ich würde so oder so nicht zahlen, aber mir geht es eigentlich darum, wie die GEZ dann nachprüfen will, ob jemand einen Internetanschluss mit dem PC nutzt, oder nicht?

Najo, ich hab meine Klingel sowieso abgestellt. Freunde kündigen sich vorher per Handy an, Post ist mir egal und sonst gibt es sowieso keinen Grund, warum jemand bei mir klingeln sollte ...
 
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nemini am 14.09.2006 21:51 schrieb:
Ich frage mich, ob die GEZ auch Zugang zu den Daten der ISPs hat, sobald diese Sache mit der Internetgebühr in Kraft tritt? I


natürlich nicht, ebensowenig darf sie auf die daten der kabelnetzbetreiber zugreifen (wobei ich allerdings nicht ausschliessen will, dass das in der vergangenheit schon mal vorgekommen ist, als alles noch in staatshand war).
 
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Bonkic am 14.09.2006 21:58 schrieb:
nemini am 14.09.2006 21:51 schrieb:
Ich frage mich, ob die GEZ auch Zugang zu den Daten der ISPs hat, sobald diese Sache mit der Internetgebühr in Kraft tritt? I


natürlich nicht, ebensowenig darf sie auf die daten der kabelnetzbetreiber zugreifen (wobei ich allerdings nicht ausschliessen will, dass das in der vergangenheit schon mal vorgekommen ist, als alles noch in staatshand war).

Internetgebühr an die GEZ? Nö.

Wo bleibt mein Bescheid vom Amtsgerich? Wann schaue ich """ARD!!!!" im Internet? ...oder Radio? ....hallo?

Ich warte :oink:1
 
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Najo, ich hab meine Klingel sowieso abgestellt. Freunde kündigen sich vorher per Handy an, Post ist mir egal und sonst gibt es sowieso keinen Grund, warum jemand bei mir klingeln sollte ... [/quote]

Deine Klingel kannste wieder anstellen. Kein Gez Mitarbeiter ( sind bald schon mit Drückerfirmen vergleichbar da sie inzwischen auf Erfolgsprovision arbeiten)
hat das Recht deine Wohnung zu betreten.
Dazu braucht er von einem Richter ausgestellten Durchsuchungsbefehl!
Den hat bis heute aber, soweit mir bekannt ist, noch kein Richter in Deutschland ausgestellt.
Schwierig wird es allerdings wenn man in die Wohnung einsehbar ist und gerade der Bildschirm läuft.
Aber selbst dann hat kein GEZ Drücker das Recht deine Wohnung zu betreten.
Allerdings wird es dann schon etwas schwieriger für dich zu beweisen keine Geräte zu benutzen .
Ich bezahle übrigens GEZ Gebühr.(Fernseher Radio)
Aber wenn ich nur PC oder Handy m. Radio hätte würde ich auf KEINEN FALL bezahlen, Für was auch. Ich glaube kaum das auch nur 1% der Menschen die am PC arbeiten auch fernsehschaun oder übers Internet Radio hören, Eine Frechheit und Abzocke nix anderes.
 
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Eigentlich dürften die Computerspieler überhaupt keine Gebühr bezahlen, wenn man bedenkt dass damit solche tollen Sendungen wie Frontal 21 finanziert werden. Da bezahlen die Leute dafür, um später noch diskriminiert zu werden, dass muss man sich mal vorstellen %)
Und was Fernsehen betrifft, da ist mir sowas wie Premiere sogar lieber. Da kann sich jeder das Paket zusammenstellen was er haben möchte und bezahlt auch dann entsprechend und muss nicht für irgendetwas bezahlen, dass er gar nicht nutzt bzw. nicht sehen will.
 
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Bonkic am 14.09.2006 18:57 schrieb:
genauer ergibt sich das eigentlich aus § 3 rfgebstv, welcher auch passenderweise mit "anzeigepflicht" überschrieben ist .

§ 4 V beschreibt aber diesbzgl. detailliert das Auskunftsrecht:
"
Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann vom Rundfunkteilnehmer oder von Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, daß sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend nach § 3 Abs.1 und 2 angezeigt haben, Auskunft über diejenigen Tatsachen verlangen, die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht betreffen. Die Auskunft kann auch von Personen verlangt werden, die mit den in Satz 1 genannten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben. Die Landesrundfunkanstalt kann dabei neben den in § 3 Abs.2 genannten Daten im Einzelfall weitere Daten erheben, soweit dies nach Satz 1 erforderlich ist; § 3 Abs.3 Satz 1 gilt entsprechend. Der Anspruch auf Auskunft kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.
"

Bonkic am 14.09.2006 18:57 schrieb:
das "kann" nicht als owig "gewertet" werden, nichtanzeigen ist in jedem fall eine owig ( § 9 rfgebstvg).

So extrem pingelig sind normalerweise nur Jurastudenten. Treffer? :P Gemeint war damit, dass die Ordnungswidrigkeit nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt verfolgt wird. Die OWiG muss daneben übrigens nicht mal mit einer Geldbuße geahndet werden.

Bonkic am 14.09.2006 21:58 schrieb:
natürlich nicht, ebensowenig darf sie auf die daten der kabelnetzbetreiber zugreifen (wobei ich allerdings nicht ausschliessen will, dass das in der vergangenheit schon mal vorgekommen ist, als alles noch in staatshand war).

Da wäre ich mir nicht so sicher. Die GEZ gleicht z.B. bereits Dateien der Einwohnermeldeämter mit den Daten der gemeldeten Gebührenzahler ab. Man beachte, dass es sich hier nicht um die Einholung einer einzelnen Auskunft zu einer bestimmten Person handelt. Letzteres kann nämlich jeder gegen Erstattung einer Gebühr (€ 5,00-10,00) machen.
Dieser "Handel" verstößt gegen Datenschutzbestimmungen, wird aber ganz offensichtlich geduldet.
 
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Gerry am 15.09.2006 09:53 schrieb:
Da wäre ich mir nicht so sicher. Die GEZ gleicht z.B. bereits Dateien der Einwohnermeldeämter mit den Daten der gemeldeten Gebührenzahler ab. Man beachte, dass es sich hier nicht um die Einholung einer einzelnen Auskunft zu einer bestimmten Person handelt. Letzteres kann nämlich jeder gegen Erstattung einer Gebühr (€ 5,00-10,00) machen.
Dieser "Handel" verstößt gegen Datenschutzbestimmungen, wird aber ganz offensichtlich geduldet.


dass da nicht alles sauber abläuft denke ich auch.
wie sollen die `ermittler` ansonsten auch an neue adressen kommen ?

die frage nach der herkunft der adresse sollte demnach an erster stelle stehen.
wäre mal interessant zu wissen, wie sich die herrschaften da herauszuwinden versuchen.
 
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DonArni am 14.09.2006 16:57 schrieb:
Keuleman am 14.09.2006 16:33 schrieb:
Die Möglichkeit hätte ich aber ich will nicht. Trotzdem werde ich gezwungen dafür zu bezahlen. Quasi subventioniere ich den Leuten, die gerne ARD und ZDF gucken ihren Musikantenstadl. Ich will aber nicht. Ich zahle wieder mal nur für andere. Ich würde sofort was geben wenn ich gucke.
Wenn die Gebühren zwangsweise eingezogen werden so wie jetzt im Moment und damit Sendungen produziert werden, die nur teilweise für einen Teil der Bevölkerung interessant sind finde ich, dass die Gelder, die zwangsweise eingezogen worden sind, sinnlos verprasst wurden.
Wie gesagt: ein System wie bei Premiere z.B. wäre gut, nur wer zahlt kann gucken. Ist aber scheinbar gar nicht gewünscht! Dann könnte man nicht mehr so viel einnehmen! Zumindest in diesem Bereich arbeitet die GEZ dann scheinbar in einem marktwirtschaftlichen Rahmen ...

Ich glaub du verstehst da das Grundprinzip der ÖR nicht.
Der Staat hat die Aufgaben eine unabhängige freie Berichterstattung als Grundversorgung in den Medien sicherzustellen. Und das läßt er sich von den potentiellen Endkunden bezahlen.

Evt. vergleichbar mit dem Straßen, jeder Kfz-Halter bezahlt Steuern für sein angemeldetes Auto, damit Straßen instand gesetzt und gebaut werden können. Egal ob er nun auf seinem privaten Grund fährt oder die Straßen nutzt.

Überhaupt nicht vergleichbar mit einer Straße. Ein KFZ-Halter, der seinen Wagen anmeldet zahlt Steuern. Klar, er nutzt die Straße. Stelle ich meinen Wagen auf meinem Grundstück ab und melde den Wagen ab, bezahle ich aber auch keine Steuern. Hier gilt NICHT: sobald ich das Empfangsgerät (Auto) habe, muss ich automatisch zahlen.
 
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Mal ne dumme Frage:
Ab wann ist ein PC iNet-Fähig?
Modem, Lan oder OS?
Was zahlt man ohne DSL/ISDN?
Was ist wenn der Firmen-Proxy Online-Radio, -TV sperrt?
 
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Keuleman am 15.09.2006 10:46 schrieb:
DonArni am 14.09.2006 16:57 schrieb:
Evt. vergleichbar mit dem Straßen, jeder Kfz-Halter bezahlt Steuern für sein angemeldetes Auto, damit Straßen instand gesetzt und gebaut werden können. Egal ob er nun auf seinem privaten Grund fährt oder die Straßen nutzt.

Überhaupt nicht vergleichbar mit einer Straße. Ein KFZ-Halter, der seinen Wagen anmeldet zahlt Steuern. Klar, er nutzt die Straße. Stelle ich meinen Wagen auf meinem Grundstück ab und melde den Wagen ab, bezahle ich aber auch keine Steuern. Hier gilt NICHT: sobald ich das Empfangsgerät (Auto) habe, muss ich automatisch zahlen.

Es ist mir bewußt, dass man das Beispiel nicht eins zu eins übertragen kann. Deswegen auch das kleine Wort 'eventuell' am Satzanfang. Ich wollte mit dem Beispiel auch ehr auf das Bereitstellen und Bezahlenlassen der Infrastruktur hinweisen. Egal wie sehr man sie nutzt, man muß seinen Beitrag dafür leisten.

Und seien wir ehrlich, fast jeder der einen Fernseher hat, nutzt ihn und hat ihn nicht eingepackt im Keller stehen. Genauso wenig, wie die meisten kein unangemeldetes Auto in der Garage haben, abgesehen von Oldtimern/Sammlerstücken.

Wenn du über 'Zwangsabgaben' sprechen willst, dann nehmen wir zum Beispiel die Abwassergebühren, die muß jeder bezahlen, egal wieviel Abwasser man in die Kanalisation ableitet. Sobald man ein paar Quadaratmeter (bebauten) Grund hat, ist man dabei und es ist vollkommen egal ob man das Regenwasser/Abwasser sammelt und ableitet.

Boesor schrieb:
Hey, du hast recht, aber du solltest dich in einen anderen Don umbennen, wo du hier schon gegen Windmühlen kämpfen musst

Auch wenn nur einer den 'großen Zusammenhang' versteht, hat sich mein verlorener Kampf gelohnt. :]

Was die Sach mit der 'Datengewinnung' betrifft, war in der Vergangenheit nicht alles koscher bei der GEZ. Dazu gibt es in regelmäßigen Abständen auch 'Enthüllungsberichte' in entsprechenden (TV-)Magazinen. Aber das Vorgehen im Graubereich des Legalen bzw im Illegalen ist nicht akzeptierbar, jedoch resultiert meines Erachtens daraus, dass es viele Schwarzseher gibt, und die GEZ versucht diese (mit Teils falschen Mitteln) zu finden.
 
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