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Zum Artikel: http://www.pcgames.de/aid,600344
 
Ich wusste garnicht dass die Dreamcast grundsätzlich onlinefähig war, so schnell wie sie wieder in der Versenkung verschwunden ist.
Btw, seit wann dürfen indizierte Titel nicht einmal mehr namentlich genannt werden? :confused:
 
modderfreak am 26.04.2007 20:42 schrieb:
Ich wusste garnicht dass die Dreamcast grundsätzlich onlinefähig war, so schnell wie sie wieder in der Versenkung verschwunden ist.
Btw, seit wann dürfen indizierte Titel nicht einmal mehr namentlich genannt werden? :confused:
Ergebnis einer für unser Haus durchgeführten Rechtsprüfung, da ein werblicher Kontext so gut wie nie ganz ausgeschlossen werden kann... fahren wir auf Nummer sicher. Grundsätzlich. Das ist keine Marotte eines Redakteurs, sondern verlagsweite Richtlinie.
 
Burtchen am 26.04.2007 20:46 schrieb:
modderfreak am 26.04.2007 20:42 schrieb:
Ich wusste garnicht dass die Dreamcast grundsätzlich onlinefähig war, so schnell wie sie wieder in der Versenkung verschwunden ist.
Btw, seit wann dürfen indizierte Titel nicht einmal mehr namentlich genannt werden? :confused:
Ergebnis einer für unser Haus durchgeführten Rechtsprüfung, da ein werblicher Kontext so gut wie nie ganz ausgeschlossen werden kann... fahren wir auf Nummer sicher. Grundsätzlich. Das ist keine Marotte eines Redakteurs, sondern verlagsweite Richtlinie.
Na dann ist es ja verständlich =)
sinnlos und albern bleibts trotzdem :-D
 
wOJ am 26.04.2007 22:44 schrieb:
sinnlos und albern bleibts trotzdem :-D
jep... vor allem traurig, dass sich journalisten derartig enschränken müssen. ist ja eigentlich dann auch nichts anderes mehr als eine zensur.
 
Tjo.. Der Unterschied zwischen "Half-Life" und "Half-Life (dt.)" ist doch sicher eines der Paradebeispiele für den Hirnriss :B :B
 
Meiner Meinung nach ist das bereits eine beschränkung der Redefreiheit :|
 
modderfreak am 26.04.2007 20:42 schrieb:
Ich wusste garnicht dass die Dreamcast grundsätzlich onlinefähig war...

Mit der konnte man sogar im Internet surfen.
Etwas, das die 360 heute noch nicht kann *g*
 
akschmoep am 27.04.2007 01:45 schrieb:
hmm nahja index ist index ^^ btw wer oder was ist sega, kann man das esse? ^^
:-D
...wer hat denn was von Sega geschrieben? HAHA, ERWISCHT ;)

...allerdings kann ich mich nicht erinnern, das (unter anderem) die Dreamcast den Grundstein für das Onlinegaming, wie wir es heute kennen, legte...
ich hab schon lange VOR der Dreamcast und bis heute im Netz gezockt...
von der komischen Konsole kenn ich auch irgendwie nur den Namen, so schnell wie das Ding wieder im Nirvana verschwand... Nichtsnutziges Ding *lach*
 
einkaufswagen am 27.04.2007 01:55 schrieb:
akschmoep am 27.04.2007 01:45 schrieb:
hmm nahja index ist index ^^ btw wer oder was ist sega, kann man das esse? ^^
:-D
...wer hat denn was von Sega geschrieben? HAHA, ERWISCHT ;)

...allerdings kann ich mich nicht erinnern, das (unter anderem) die Dreamcast den Grundstein für das Onlinegaming, wie wir es heute kennen, legte...
ich hab schon lange VOR der Dreamcast und bis heute im Netz gezockt...
von der komischen Konsole kenn ich auch irgendwie nur den Namen, so schnell wie das Ding wieder im Nirvana verschwand... Nichtsnutziges Ding *lach*
Die Dreamcast hat sehr wohl einen Grundstein gelegt! Zwar nicht für das Online-gaming am PC, doch für die Konsolen war es nach meinem Wissen die erste Plattform, welche einen Onlinemodus bot.
 
Burtchen am 26.04.2007 20:46 schrieb:
modderfreak am 26.04.2007 20:42 schrieb:
Ich wusste garnicht dass die Dreamcast grundsätzlich onlinefähig war, so schnell wie sie wieder in der Versenkung verschwunden ist.
Btw, seit wann dürfen indizierte Titel nicht einmal mehr namentlich genannt werden? :confused:
Ergebnis einer für unser Haus durchgeführten Rechtsprüfung, da ein werblicher Kontext so gut wie nie ganz ausgeschlossen werden kann... fahren wir auf Nummer sicher. Grundsätzlich. Das ist keine Marotte eines Redakteurs, sondern verlagsweite Richtlinie.
ich fands cooler als das Game immer "XXXX" genannt wurde
:-D
 
bullveyr am 27.04.2007 08:37 schrieb:
Burtchen am 26.04.2007 20:46 schrieb:
modderfreak am 26.04.2007 20:42 schrieb:
Ich wusste garnicht dass die Dreamcast grundsätzlich onlinefähig war, so schnell wie sie wieder in der Versenkung verschwunden ist.
Btw, seit wann dürfen indizierte Titel nicht einmal mehr namentlich genannt werden? :confused:
Ergebnis einer für unser Haus durchgeführten Rechtsprüfung, da ein werblicher Kontext so gut wie nie ganz ausgeschlossen werden kann... fahren wir auf Nummer sicher. Grundsätzlich. Das ist keine Marotte eines Redakteurs, sondern verlagsweite Richtlinie.
ich fands cooler als das Game immer "XXXX" genannt wurde
:-D

IN einigen Heften steht manchmal Duum ist es denn so streng verboten? Es ist indiziert kaufen kann man es immernoch in Deutschland legal. ^^ Vor 2 Jahren ist erst eine 10 years Collectors Edition erschienen die perfekt auf XP läuft. Hab ich mir natürlich nicht entgehen lassen ^^. Doom 3 ist auch ab 18 und darf überall genannt werden ^^ und wozu steht bei der Collectors Edition "keine Jugenfreigabe" also nicht verboten sondern nur indiziert.
Der beste Online Multiplayer war zwischen 98 und heute CS und sein Vater Halflife
 
wOJ am 27.04.2007 02:36 schrieb:
Die Dreamcast hat sehr wohl einen Grundstein gelegt! Zwar nicht für das Online-gaming am PC, doch für die Konsolen war es nach meinem Wissen die erste Plattform, welche einen Onlinemodus bot.


es gab zwar vorher schon das ein oder andere konsolenspiel, das online spielbar war, bspw auf dem n64 und sogar auf dem snes gabs einen online- dienst; aber der dreamcast war - auch für meine begriffe- die erste konsole, die von haus aus internetfähig war.

ohnehin eine schande, dass das gerät so sang und klanglos unterging ! >:|


edit :

tolle rubrik übrigens :top:
 
dust2145 am 27.04.2007 09:24 schrieb:
IN einigen Heften steht manchmal Duum ist es denn so streng verboten? Es ist indiziert kaufen kann man es immernoch in Deutschland legal. ^^ Vor 2 Jahren ist erst eine 10 years Collectors Edition erschienen die perfekt auf XP läuft. Hab ich mir natürlich nicht entgehen lassen ^^. Doom 3 ist auch ab 18 und darf überall genannt werden ^^ und wozu steht bei der Collectors Edition "keine Jugenfreigabe" also nicht verboten sondern nur indiziert.
Der beste Online Multiplayer war zwischen 98 und heute CS und sein Vater Halflife

Du musst unterscheiden. "ab 18" heißt ab 18 und damit nicht indiziert ;) Du kannst "ab 18" Titel überall kaufen - siehe Stalker. Die dürfen auch beworben werden und öffentlich ausliegen. Indizierte Titel hingegen dürfen in Medien nicht genannt, sprich beworben, werden. Genausowenig in Kaufhäusern. Zwar haben Händler meist indizierte Titel vorrätig, dürfen aber nur auf direkte Nachfrage des Kunden aus der Versenkung geholt werden. Dann gibt es noch eine schärfere Regelung und zwar den sog. "Einzug". Ist ein Spiel eingezogen, ist es strafbar den Titel alleine zu besitzen, geschweige denn zu verkaufen. Davon gibt es allerdings net viele.
 
SebTh am 27.04.2007 10:49 schrieb:
dust2145 am 27.04.2007 09:24 schrieb:
IN einigen Heften steht manchmal Duum ist es denn so streng verboten? Es ist indiziert kaufen kann man es immernoch in Deutschland legal. ^^ Vor 2 Jahren ist erst eine 10 years Collectors Edition erschienen die perfekt auf XP läuft. Hab ich mir natürlich nicht entgehen lassen ^^. Doom 3 ist auch ab 18 und darf überall genannt werden ^^ und wozu steht bei der Collectors Edition "keine Jugenfreigabe" also nicht verboten sondern nur indiziert.
Der beste Online Multiplayer war zwischen 98 und heute CS und sein Vater Halflife

Du musst unterscheiden. "ab 18" heißt ab 18 und damit nicht indiziert ;) Du kannst "ab 18" Titel überall kaufen - siehe Stalker. Die dürfen auch beworben werden und öffentlich ausliegen. Indizierte Titel hingegen dürfen in Medien nicht genannt, sprich beworben, werden. Genausowenig in Kaufhäusern. Zwar haben Händler meist indizierte Titel vorrätig, dürfen aber nur auf direkte Nachfrage des Kunden aus der Versenkung geholt werden. Dann gibt es noch eine schärfere Regelung und zwar den sog. "Einzug". Ist ein Spiel eingezogen, ist es strafbar den Titel alleine zu besitzen, geschweige denn zu verkaufen. Davon gibt es allerdings net viele.
stimmt so nicht ganz, indizierte Spiele dürfen sehrwohl in Medien genannt werden, nur nicht in einem werbenden Kontext, und das ist es in einer Spiele-Zeitschrift immer. Der "Spiegel" durfte zb "XXXX" .-D in einem Artikel ohne Probleme mit dem echten Namen nennnen.

Verboten sind bei euch in D afaik hauptsächlich "Hakenkreuz-Games". Ich hätte theoretisch mit rtcw auf nen Lan in D Probleme bekommen können.
 
einkaufswagen am 27.04.2007 01:55 schrieb:
akschmoep am 27.04.2007 01:45 schrieb:
hmm nahja index ist index ^^ btw wer oder was ist sega, kann man das esse? ^^
:-D
...wer hat denn was von Sega geschrieben? HAHA, ERWISCHT ;)

...allerdings kann ich mich nicht erinnern, das (unter anderem) die Dreamcast den Grundstein für das Onlinegaming, wie wir es heute kennen, legte...
ich hab schon lange VOR der Dreamcast und bis heute im Netz gezockt...
von der komischen Konsole kenn ich auch irgendwie nur den Namen, so schnell wie das Ding wieder im Nirvana verschwand... Nichtsnutziges Ding *lach*
die Dreamcast hatte immerhin den doppelten texturspeicher der PS2, was sich auch in hübscheren texturen niedergeschlagen hat. überhaupt sahen die spiele, die es auf beiden plattformen gab, besser aus auf der DC.
es war eine coole konsole, dafür gab's echt gute spiele. vor allem wenn man auf prügelspiele steht. und natürlich Shenmue.

und guckt mal, was die DC alles emulieren konnte:
http://de.wikipedia.org/wiki/Dreamcast#Emulatoren_f.C3.BCr_Dreamcast
 
SebTh am 27.04.2007 10:49 schrieb:
dust2145 am 27.04.2007 09:24 schrieb:
IN einigen Heften steht manchmal Duum ist es denn so streng verboten? Es ist indiziert kaufen kann man es immernoch in Deutschland legal. ^^ Vor 2 Jahren ist erst eine 10 years Collectors Edition erschienen die perfekt auf XP läuft. Hab ich mir natürlich nicht entgehen lassen ^^. Doom 3 ist auch ab 18 und darf überall genannt werden ^^ und wozu steht bei der Collectors Edition "keine Jugenfreigabe" also nicht verboten sondern nur indiziert.
Der beste Online Multiplayer war zwischen 98 und heute CS und sein Vater Halflife

Du musst unterscheiden. "ab 18" heißt ab 18 und damit nicht indiziert ;) Du kannst "ab 18" Titel überall kaufen - siehe Stalker. Die dürfen auch beworben werden und öffentlich ausliegen. Indizierte Titel hingegen dürfen in Medien nicht genannt, sprich beworben, werden. Genausowenig in Kaufhäusern. Zwar haben Händler meist indizierte Titel vorrätig, dürfen aber nur auf direkte Nachfrage des Kunden aus der Versenkung geholt werden. Dann gibt es noch eine schärfere Regelung und zwar den sog. "Einzug". Ist ein Spiel eingezogen, ist es strafbar den Titel alleine zu besitzen, geschweige denn zu verkaufen. Davon gibt es allerdings net viele.
Wirklich verboten sind doch bis jetzt nur Wolfenstein, Mortal Kombat und Manhunt oder?
 
Bonkic am 27.04.2007 09:42 schrieb:
wOJ am 27.04.2007 02:36 schrieb:
Die Dreamcast hat sehr wohl einen Grundstein gelegt! Zwar nicht für das Online-gaming am PC, doch für die Konsolen war es nach meinem Wissen die erste Plattform, welche einen Onlinemodus bot.


es gab zwar vorher schon das ein oder andere konsolenspiel, das online spielbar war, bspw auf dem n64 und sogar auf dem snes gabs einen online- dienst; aber der dreamcast war - auch für meine begriffe- die erste konsole, die von haus aus internetfähig war.

ohnehin eine schande, dass das gerät so sang und klanglos unterging ! >:|


edit :

tolle rubrik übrigens :top:

Jupp, das stimmt. Mit dem SNES konnte man damals sogar "online" Demos runterladen.
War die Dreamcast denn wirklich so unbeliebt? Hab oft davon gehört... aber jetzt wo ich so drüber nachdenke.... Ich kenn wirklich nur ein paar Leute, die eine hatten. Kann man an einer Hand abzählen (benötigter Skill: Mathematik lol)
 
wOJ am 27.04.2007 12:49 schrieb:
SebTh am 27.04.2007 10:49 schrieb:
dust2145 am 27.04.2007 09:24 schrieb:
IN einigen Heften steht manchmal Duum ist es denn so streng verboten? Es ist indiziert kaufen kann man es immernoch in Deutschland legal. ^^ Vor 2 Jahren ist erst eine 10 years Collectors Edition erschienen die perfekt auf XP läuft. Hab ich mir natürlich nicht entgehen lassen ^^. Doom 3 ist auch ab 18 und darf überall genannt werden ^^ und wozu steht bei der Collectors Edition "keine Jugenfreigabe" also nicht verboten sondern nur indiziert.
Der beste Online Multiplayer war zwischen 98 und heute CS und sein Vater Halflife

Du musst unterscheiden. "ab 18" heißt ab 18 und damit nicht indiziert ;) Du kannst "ab 18" Titel überall kaufen - siehe Stalker. Die dürfen auch beworben werden und öffentlich ausliegen. Indizierte Titel hingegen dürfen in Medien nicht genannt, sprich beworben, werden. Genausowenig in Kaufhäusern. Zwar haben Händler meist indizierte Titel vorrätig, dürfen aber nur auf direkte Nachfrage des Kunden aus der Versenkung geholt werden. Dann gibt es noch eine schärfere Regelung und zwar den sog. "Einzug". Ist ein Spiel eingezogen, ist es strafbar den Titel alleine zu besitzen, geschweige denn zu verkaufen. Davon gibt es allerdings net viele.
Wirklich verboten sind doch bis jetzt nur Wolfenstein, Mortal Kombat und Manhunt oder?

laut wikipedia anscheinend schon, wundert mich dass rtcw nur indiziert ist, trotz Hakenkreuzen


http://de.wikipedia.org/wiki/Verbotenes_oder_indiziertes_Medium#Computer-_und_Videospiele (wobei die Liste alles andere als vollständig ist)

http://internetcafe-software.de/indexliste.html

PS: das gute alte XXXX :-D unterstützte schon Widescreen
 
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