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News - USK: Call of Duty 4 und Hellgate London von der USK geprüft

AW:

Bonkic am 26.09.2007 18:36 schrieb:
es existiert und existierte niemals ein generelles zensurverbot; auch wenn das immer wieder gerne als argument im rahmen dieser diskussion vorgebracht wird.
die verfassung verbietet seit jeher nur die vorabzensur.

Wenn das Schneiden von Spielen und Filmen keine Vorabzensur ist, was dann?

Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.


Über den Umweg Jugendschutz wird versucht, mir als volljährigem, angeblich mündigen Bürger bestimmte Inhalte vorzuenthalten. Das ist für mich Zensur, egal ob man es "Anpassungen für den deutschen Markt", Jugendschutz oder Rahmschnitzel nennt.
 
AW:

jcanders am 26.09.2007 19:56 schrieb:
Über den Umweg Jugendschutz wird versucht, mir als volljährigem, angeblich mündigen Bürger bestimmte Inhalte vorzuenthalten. Das ist für mich Zensur, egal ob man es "Anpassungen für den deutschen Markt", Jugendschutz oder Rahmschnitzel nennt.

Ist doch Quatsch, jeder Hersteller ist in seiner Entscheidung frei, ein "blutiges" Spiel auf den Markt zu bringen.
Möglicherweise wird es indiziert, aber es wäre für dich als volljährigen, mündigen Bürger dennoch zu bekommen.
Wenn der Hersteller aber mehr Käufer ansprechen will ist es seine Entscheidung und nicht die Schuld des zweifellos sinnvollen Jugendschutzes
 
AW:

Boesor am 26.09.2007 20:15 schrieb:
Ist doch Quatsch, jeder Hersteller ist in seiner Entscheidung frei, ein "blutiges" Spiel auf den Markt zu bringen.
Möglicherweise wird es indiziert, aber es wäre für dich als volljährigen, mündigen Bürger dennoch zu bekommen.
Wenn der Hersteller aber mehr Käufer ansprechen will ist es seine Entscheidung und nicht die Schuld des zweifellos sinnvollen Jugendschutzes
Nein, es ist nicht seine freie Entscheidung. Je geringer die Altersfreigabe, desto größer der potentielle Käuferkreis (der zweite Harry Potter-Film wurde für Deutschland geschnitten, um eine FSK 6-Freigabe zu bekommen und damit die sechs- bis elfjährigen ins Kino zu locken). Die finanziellen Konsequenzen einer Indizierung sind nochmals erheblich schlimmer, da das Spiel de facto vom Markt verschwindet (nur noch spezielle Geschäfte führen es und dann auch nur unterm Ladentisch). Nur die wenigsten Firmen sind daran interessiert, für ihre künstlerischen Ambitionen wirtschaftlichen Schaden hinzunehmen, was ich keinesfalls gutheißen, jedoch nachvollziehen kann.

Und ob Jugendschutz (im Sinne von staatlicher Regulation als Ersatz für Erziehung) zweifellos sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln.
 
AW:

jcanders am 26.09.2007 19:56 schrieb:
Wenn das Schneiden von Spielen und Filmen keine Vorabzensur ist, was dann?


danke- mir ist art. 5 des gg bekannt.
es handelt sich logischerweise um keine vorabzensur, zumal die schnitte ja sogar -wie bereits erwähnt- durch den publisher selbst durchgeführt werden.

es bestünde durchaus die möglichkeit jeden titel ungeschnitten auf den dt. markt zu bringen, mit der gefahr einer mögliche indizierung und der damit verbundenen folgen.

unter vorabzensur versteht man lediglich das verbot des überhaupt `in- umlaufbringens` (untechnisch gesprochen).
das ist bei einer indizierung demzufolge keineswegs der fall.
 
AW:

jcanders am 26.09.2007 22:24 schrieb:
Boesor am 26.09.2007 20:15 schrieb:
Ist doch Quatsch, jeder Hersteller ist in seiner Entscheidung frei, ein "blutiges" Spiel auf den Markt zu bringen.
Möglicherweise wird es indiziert, aber es wäre für dich als volljährigen, mündigen Bürger dennoch zu bekommen.
Wenn der Hersteller aber mehr Käufer ansprechen will ist es seine Entscheidung und nicht die Schuld des zweifellos sinnvollen Jugendschutzes
Nein, es ist nicht seine freie Entscheidung. Je geringer die Altersfreigabe, desto größer der potentielle Käuferkreis (der zweite Harry Potter-Film wurde für Deutschland geschnitten, um eine FSK 6-Freigabe zu bekommen und damit die sechs- bis elfjährigen ins Kino zu locken). Die finanziellen Konsequenzen einer Indizierung sind nochmals erheblich schlimmer, da das Spiel de facto vom Markt verschwindet (nur noch spezielle Geschäfte führen es und dann auch nur unterm Ladentisch). Nur die wenigsten Firmen sind daran interessiert, für ihre künstlerischen Ambitionen wirtschaftlichen Schaden hinzunehmen, was ich keinesfalls gutheißen, jedoch nachvollziehen kann.

Und ob Jugendschutz (im Sinne von staatlicher Regulation als Ersatz für Erziehung) zweifellos sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln.

Sind wir uns einig das es möglich ist in Deutschland ein absolut blutrünstiges Spiel auf den markt zu bringen, welches von jedem erwachsenen Bürger gekauft werden kann?
 
AW:

Boesor am 26.09.2007 23:18 schrieb:
Sind wir uns einig das es möglich ist in Deutschland ein absolut blutrünstiges Spiel auf den markt zu bringen, welches von jedem erwachsenen Bürger gekauft werden kann?
Nein. Das würde beschlagnahmt (wie z.B. Manhunt, aber auch diverse Zombie-Filme). ;-)

Bonkic am 26.09.2007 22:27 schrieb:
unter vorabzensur versteht man lediglich das verbot des überhaupt `in- umlaufbringens` (untechnisch gesprochen).
das ist bei einer indizierung demzufolge keineswegs der fall.
Also wenn der Produzent im Vorfeld Inhalte aus seinem Produkt entfernt, um es für den dt. Markt möglichst uneingeschränkt verfügbar zu machen, ist es keine Vorabzensur, weil sein Produkt ja erhältlich ist (wenn auch inhaltlich eingeschränkt) und es auch ohne Selbstzensur (dafür mit eingeschränkten Verkaufsmöglichkeiten) erhältlich sein könnte.
Es ist keine staatliche verordnete Vorabzensur (wobei ich mangels Rechtskenntnissen nicht weiß, wie Vorabzensur genau definiert ist, bekanntlich sind solche Rechtsgeschichten nicht zwangsläufig mit normalem Menschenverstand übereinstimmend), aber es ist (Selbst-)Zensur im Vorfeld, motiviert durch das Jugendschutzgesetz und dessen wirtschaftliche Konsequenzen für den Publisher.

Oh Mann, bin ich froh, daß ich nur was von Zensur und nicht auch noch von den Vorzügen der englischen Sprachfassung gegenüber der deutschen geschrieben habe.
 
AW: News - USK: Call of Duty 4 und Hellgate London von der USK geprüft

TobiasHome am 26.09.2007 17:24 schrieb:
Warum gibt es die USK überhaupt? :rolleyes: :-|

Das ist doch einfach logisch.

Sie ist ein weiteres Instrument der Regierung um der Bevölkerung vorzugaueln daß den Politikern wichtige Sachen wie Erziehung am Herzen liegt.

Anders könnte man auch sagen daß es eine weitere Maßnahme der Regierung ist Steuergelder auf sinnlose Weise zu verpulvern um den Zahlern vorzugaukeln jeder einzelne wäre ihnen wichtig. Sinnlos? Ja, wenn die Eltern sich nicht um die Erziheung der Kinder kümmern kann das auch kein Gesetzt. Jeder der ein Spiel will kommt heutzutage daran, egal ob legal, illegal oder egal. Es gibt so viele Möglichkeiten als Junge an illegale Spiele zu kommen, da finden sich für JEDEN Jungen mehrere die auf ihn zutreffen.
 
AW: News - USK: Call of Duty 4 und Hellgate London von der USK geprüft

was mir grad mal so aufgefallen ist. hellgate ist bei amazon verschwunden, genauso wie crysis.....is ja komisch, dafür gründe, im programm waren ja beide titel.
 
AW: News - USK: Call of Duty 4 und Hellgate London von der USK geprüft

Boesor am 26.09.2007 17:59 schrieb:
TobiasHome am 26.09.2007 17:49 schrieb:
Aber es gibt auch einige Spiele, die keine Jugendfreigabe haben, aber eigentlich schon ab 16 Jahren freigegeben sein könnten. :-|

Beispiele?

Turning Point: Fall Of Liberty.
Ich würde das Spiel selbst gerne mal ausprobieren. Aber auf der GC war da dummerweise ein USK 18-Schild. Als ich die Treppe zu den PC's hochgegangen bin, hat ein Mitarbeiter überflüssiger Weise auf das Schild gedeutet ... >:-|
 
AW: News - USK: Call of Duty 4 und Hellgate London von der USK geprüft

TobiasHome am 27.09.2007 17:34 schrieb:
Boesor am 26.09.2007 17:59 schrieb:
TobiasHome am 26.09.2007 17:49 schrieb:
Aber es gibt auch einige Spiele, die keine Jugendfreigabe haben, aber eigentlich schon ab 16 Jahren freigegeben sein könnten. :-|

Beispiele?

Turning Point: Fall Of Liberty.
Ich würde das Spiel selbst gerne mal ausprobieren. Aber auf der GC war da dummerweise ein USK 18-Schild. Als ich die Treppe zu den PC's hochgegangen bin, hat ein Mitarbeiter überflüssiger Weise auf das Schild gedeutet ... >:-|

Erkläre doch bitte genauer warum das Spiel die Jugendfreigabe verdient.
Das du es selbst gerne ausprobieren würdest kann ja nicht der Grund sein.
 
AW: News - USK: Call of Duty 4 und Hellgate London von der USK geprüft

Boesor am 27.09.2007 18:22 schrieb:
TobiasHome am 27.09.2007 17:34 schrieb:
Turning Point: Fall Of Liberty.
Ich würde das Spiel selbst gerne mal ausprobieren. Aber auf der GC war da dummerweise ein USK 18-Schild. Als ich die Treppe zu den PC's hochgegangen bin, hat ein Mitarbeiter überflüssiger Weise auf das Schild gedeutet ... >:-|

Erkläre doch bitte genauer warum das Spiel die Jugendfreigabe verdient.
Das du es selbst gerne ausprobieren würdest kann ja nicht der Grund sein.

DOCH! :-D
 
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