AW:
Wenn das Schneiden von Spielen und Filmen keine Vorabzensur ist, was dann?
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Über den Umweg Jugendschutz wird versucht, mir als volljährigem, angeblich mündigen Bürger bestimmte Inhalte vorzuenthalten. Das ist für mich Zensur, egal ob man es "Anpassungen für den deutschen Markt", Jugendschutz oder Rahmschnitzel nennt.
Bonkic am 26.09.2007 18:36 schrieb:es existiert und existierte niemals ein generelles zensurverbot; auch wenn das immer wieder gerne als argument im rahmen dieser diskussion vorgebracht wird.
die verfassung verbietet seit jeher nur die vorabzensur.
Wenn das Schneiden von Spielen und Filmen keine Vorabzensur ist, was dann?
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Über den Umweg Jugendschutz wird versucht, mir als volljährigem, angeblich mündigen Bürger bestimmte Inhalte vorzuenthalten. Das ist für mich Zensur, egal ob man es "Anpassungen für den deutschen Markt", Jugendschutz oder Rahmschnitzel nennt.

