Herbboy am 18.03.2007 13:24 schrieb:
moskitoo am 18.03.2007 13:08 schrieb:
Aber in Fragmovies sind es nur ausschnitte der Lieder. Es ist kein Ersatz für das Lied, im Gegenteil es macht Lust auf mehr. Und ich glaube das kann man auch für serien übertragen. Wenn wir die Ausschnitte gefallen die ich auf YouTube sehe, dann ziehe ich doch in Beracht mir das ganze vollständig und in besserer Qualität auf DVD zu besorgen.
Das ganze ist in meinen Augen etwas lächerlich.
naja, es gibt aber noch nen anderen punkt neben der lizenzrechtlichen sache: die user benutzen ohne einwilligung
des künstlers seine musik. wer sagt denn, dass zB nightwish nicht empört wären, wenn sie ein video mit "brutalen schiessereien" mit ihrer musik untermalt sehen, und das ganze auch noch als krönung ohne dafür etwas zu bekommen...? die videomacher haben ja ggf. vorteile, und das nicht zuletzt auf kosten der ungefragten musiknutzung. das video kommt mit guter musik besser an, und die videomacher werden dadurch bekanntrer.
das ist ja auch ein wichtiger punkt. ich mach auch ein bisschen musik, und ich fänd's scheisse, wenn ich meine musik dann zB mit handyvideos von hooligan-schlägerien im internet vorfinden würde
Ja das stimmt. Daran hab ich nicht gedacht. Aber es gibt ja leider auch keine Möglichkeit sich zu vergewissern ob es dem Liedermacher recht ist. Und da Videos dem Ersteller auch kein Geld bringen kann er sie schlecht erwerben.
Der Logische Schluss ist also: Es dürfen keine Videos mit geschützten Lieder gemacht werden.
Ein ernstes Problem. Zu dem mir trotz einiger Ansätze keine wirklich sinnvolle Lösung einfällt.
Herbboy am 18.03.2007 13:24 schrieb:
die sache mit der werbewirksamkeit ist dann auch wieder ein pro-argument. nur: wo zieht man die grenze, ob nun eine band erst durch so ein video bekannt wird oder ob die schon bekannt genug ist...? könnte man dann nicht auch, sagen,dass jede tauschbörse auch werbung hat, weil manche user dann zum ersten mal was von zB evanescence hören und dann alle CD kaufen gehen...?
Wie gesagt, es werden in Fragmovies nur Ausschnitte verwendet. Ich kenne niemanden der Lieder-Ausschnitte mit irgendwelchen Tools aus Fragmovies schneidet und sich die dann anhört. Bei Tauschbörsen bekomm ich allerdings eine Kopie die dem Orginal in NICHTS (sofern man Packung und Packunsbeilagen vernachlässigt) nachsteht. Eher im Gegenteil:
- Kein lästiger Kopierschutz
- Keine Einschränkungen der nutzung
- Keine nerviger Vorspann "Noch 5 mal singen"
Ich kauf meine Sachen trotzdem noch Orginal, daher fühl ich mich --> manchmal <--- schon ein wenig verarscht. Hab aber natürlich auch meine Erfahrungen mit Tauschbörsen gemacht.
Um deine Frage zu beantworten:
Ich würde nicht gegen Ausschnitte, die nur Bruchteile des Orginals sind sowohl in der Länge als auch in der Qualität sind, vorgehen.
Und das kann man hieb und stichfest definieren.
Bei Liedern im MP3-Format z. B. :
- Ausschnitt umfasst nur 20% der Länge des Orginals max aber 2min
- Qualität entspricht 56kbs