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News - Urheberrechte: 3.500 deutsche eDonkey-Nutzer im Visier der Fahnder

skydiver0975 am 23.05.2006 20:47 schrieb:
linsenmann am 23.05.2006 20:08 schrieb:
Hallo

Zur Zeit gibt es auch mal wieder ne neue Welle von Massenabmahnungen.
Was bei Earth ja schon lange bekannt war, wird jetzt auch bei Conflict Global Storm und Total Overdose von Eidos GmbH angewendet.
Alle die bei diesen Spielen irgendwas mit Emule/Edonkey geladen bzw. hochgeladen haben bekommen diese Abmahnung mit Verbindung eines Verfahrens. Dies gilt auch für Cracks.


Das passiert aber nur dann wenn bei spielstart ein spiel wie etwa earth versucht eine verbindung ins net herzustellen...jemand der einigermaßen mit seiner firewall umgehn kann passiert das nicht...



Nein das Spiel muss nicht ins Internet, eine Schweizer Firma (Logistep) loggt alle die irgendwas mit der Datei machen. Es merkt sich wer eingewählt war und merkt sich damit auch wenn der Benutzer mehrmals mit der Datei in Kontakt kommt.
 
Was ich nicht nachvollziehen kann ist die Beweisgrundlage unter der z.B. diese Abmahnungsbriefe verschickt werden.
Denn wenn ich mir das mal so anschau und die Berichte von Betroffenen in Foren durchlese, dann wundert es mich warum niemand bis jetzt darauf gekommen ist.
Also nehmen wir mal an User XY hat im Monat XY eine Datei mit der Endung *.mp3 runtergeladen.
Die Firma "Findetalles" hat diese mittels einer Software ermittelt und schickt die Daten nun an die Kanzlei, welche dann im Namen der Musiklabels etc. die Abmahnbriefe an den User XY schickt.
Hierbei beruft man sich auf die Ermittlung der Firma "Findetalles", daß man eine Logfile etc mit entsprechender IP hat.
Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um eine Aufzeichnung von Buchstaben, welche nur indirekt aufzeigt daß eine urheberrechtsgeschützte Name.mp3 vom runtergeladen wurde.
Es wurde mit dieser Software jedoch nicht geklärt ob es sich hierbei um eine echte *.mp3 oder es doch vielleicht sich um eine umbenannte Datei handelt.
Das es mit wenigen Handgriffen möglich ist aus einer *.txt eine *.wmv oder besagten *.mp3 zu machen und zu dem dem Kind einen anderen, sogar entsprechenden Namen geben kann, sollte wohl bekannt sein.
Zudem lassen sich die weiteren eigenständigen Daten der *.wmf oder *.mp3 mittels entsprechender Software manipulieren und nach belieben verändern.
Wir folgern jetzt daraus, daß um jemanden eine hundertprozentige Schuldzuweisung mittels der Techniken die die Firma "Findetalles" anwendet, so nicht rechtens ist.
Denn grundlegend gilt, daß man die Schuld erst beweisen kann, wenn der Rechner auf dem sich die *.mp3 befinden beschlagnahmt werden müßte und zu dem eine 1 zu 1 kopie der geloadeten Files mit identische ID seitens der Firma "Findetalles" vorliegen muß, damit eine 100%ige Zuweisung der Dateien und zudem noch ein 100%iger Nachweis der Echtheit der entsprechenden Dateien vorliegen muß. Hierbei muß also eine Audioanalyse jeder Datei sowohl vom User XY und der Firma "Findetalles" eine übereinstimmung liefern.
Erst dann wird man dem User XY eine illegale Tat nachweisen können.

Hierzu vielleicht ein vergleich:
Wenn eine Frau schwanger ist, kann man von außen nicht erkennen ob es sich um einen Jungen oder ein Mädchen handelt. Nur durch streicheln und Stoßbewegung welche vom Fötus ausgehen ,läßt sich keine klare Aussage über um welches Geschlecht es sich handelt. Erst eine Ultraschall-Analyse würde Aufschluß liefern. Hierbei sei jedoch zu beachten, daß das Baby,damit der Vergleich nicht hingt, bereits über ausgeprägte geschlechtliche Erkennungsmerkmale verfügt.

Die Festnahme von Powerusern wäre somit rechtens, da hierbei die Rechner konfisziert wurden und wohlmöglich entsprechende Rechner vorhanden sind, die einen Abgleich der Dateien möglichen machen.
Somit ließe sich mit einer sehr hohen Genauigkeit nachweisen, daß die PowerUser über echte und entsprechender ID an Dateien verfügen, was somit eine rechtskräftige Anklage legitimiert.
Somit wäre die Chance und der Versuch auf eine Strafmilderung durch mangelnde Beweismittel nahezu vergebens.

Im Falle der NormaloUser XY wäre die Klage und Zahlungsforderung mittels der Kanzlei durch die Phonoindustrie allein schon aus unzeireichenden und manipulierbarer Beweise nicht rechtskräftig.(nach meiner Überlegung heraus). Es würde sich hierbei somit um einen Verfahrensfehler handeln, welcher die Klage nichtig werden läßt.


Ich übernehme jedoch keine Garantie für die Richtigkeit dieser Überlegung, welche auch stets mit Vorsicht gelesen werden sollte, da wohlmögliche Aspekte und/oder Information zum Zeitpunkt der Niederschrift nicht vorlagen.
Somit wäre die Schlußfolgerung entsprechend zu modifizieren oder zu negieren.
Ob diese Überlegung nun richtig ist, muß jeder für sich entscheiden.
 
Das tolle an der Abmahnung ist ja, daß keine Beweise nötig sind... und wenn man es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen läßt, gibt es ein Ermittlungsverfahren, und wer hat denn keine nach dem neuen Urheberrecht nichts zu befürchten? Ich glaube nicht, da sich da viele finden werden. Damit verläuft die Abmahnung dann im Sande, aber durch die gefundenen Sachen hat man trotzdem Ärger am Hals.

Ach ja und noch was, bei einer Abmahnung greift meines Wissens nach die Rechtschutzversicherung nicht, und bei Urheberrechtsfragen dreht sich der Streitwert, ja immer um utopische Summen, die zwar unrealistisch sind, aber mal so angesetzt werden. Und der Anwalt wird Prozentual nach dem Streitwert bezahlt... also bedeutet es für die meisten schon das finanzielle Aus, es nur auf eine Verhandlung ankommen zu lassen, unabhängig vom ergebnis.
 
NightwolfPJ am 28.05.2006 19:08 schrieb:
Das tolle an der Abmahnung ist ja, daß keine Beweise nötig sind... und wenn man es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen läßt, gibt es ein Ermittlungsverfahren, und wer hat denn keine nach dem neuen Urheberrecht nichts zu befürchten? Ich glaube nicht, da sich da viele finden werden. Damit verläuft die Abmahnung dann im Sande, aber durch die gefundenen Sachen hat man trotzdem Ärger am Hals.
So lange die nur mit einem Ausdruck argumentieren ist die Sache sehr sehr haltlos.
Sonst könnte ja jeder x-beliebige daherkommen und entsprechende Briefe mit entsprechender Professionalität erstellen und die Leute ordentlich abzocken.
Trotzdem muß die Klägerseite beweisen können, daß die gezogenen Mp3's auch die Inhalte besitzen wo das Urheberecht einsetzt.
Von daher ist es recht fraglich anhand eines Ausdruckes die Urheberrechtsverletzung festzustellen.
Da würde vermutlich jeder Richter dem beipflichten.
Und gerade im Software-Bereich läßt sich so viel manipulieren, daß man nur mit wirklich stichfesten Beweisen etwas bewirken kann.
 
wie ist das eigentlich wenn jemand nen router hat, dann ändert sich doch immer, wenn man den router vom strom an- und absteckt die ip, soweit ich weis...

kann der user xy dann auch noch gefunden werden?
 
Jimspeed am 29.05.2006 19:07 schrieb:
wie ist das eigentlich wenn jemand nen router hat, dann ändert sich doch immer, wenn man den router vom strom an- und absteckt die ip, soweit ich weis...

kann der user xy dann auch noch gefunden werden?
Ja, denn der Internetprovider muss per Gesetzt die Verbindungsdaten eines jeden Users mindestens 6 Monate lange speichern.
Bürgerrechtler ("Internet-Nutzer wird unter Generalverdacht gestellt") wie auch Industrie ("Kostet zu viel und zu aufwendig") haben versucht sich dagegen zu wehren, und haben eben verloren.
 
Harlekin am 29.05.2006 19:30 schrieb:
Jimspeed am 29.05.2006 19:07 schrieb:
wie ist das eigentlich wenn jemand nen router hat, dann ändert sich doch immer, wenn man den router vom strom an- und absteckt die ip, soweit ich weis...

kann der user xy dann auch noch gefunden werden?
Ja, denn der Internetprovider muss per Gesetzt die Verbindungsdaten eines jeden Users mindestens 6 Monate lange speichern.
Bürgerrechtler ("Internet-Nutzer wird unter Generalverdacht gestellt") wie auch Industrie ("Kostet zu viel und zu aufwendig") haben versucht sich dagegen zu wehren, und haben eben verloren.
aha, aha.... :-$ ;-)
 
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