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News - Twitter: Mit Links zu rechtswidrigen Websites können sich Twitter-User strafbar machen

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News - Twitter: Mit Links zu rechtswidrigen Websites können sich Twitter-User strafbar machen

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Zum Artikel: http://www.pcgames.de/aid,745717
 
AW: News - Twitter: Mit Links zu rechtswidrigen Websites können sich Twitter-User strafbar machen

Ja ja die Deutschen, gerade erst Zensurvizeweltmeister bei Google geworden und schon wird fleißig weiter verboten, gesperrt und gedroht.
Ein hoch auf die Meinungsfreiheit in diesem unseren Land.
 
AW: News - Twitter: Mit Links zu rechtswidrigen Websites können sich Twitter-User strafbar machen

Ich betrachte ebenfalls die entwicklung mit grosser sorge. Sobald jemanden unliebsame kritik nicht passt, wird eine einstweilige verfügung erlangt und die seite oder der kommentar wird zensiert.
Gute pionierarbeit leistet hier auch das pay-tv, ups die öffentlich rechtlichen heisst es doch richtig^^, denn jegliche kritik an der GEZ wird als falsch bezeichnet und der kritiker wird mit drohungen, (unterlassungs)klagen, sperrung von kommentar/webseite, nur so überhäuft.
 
AW: News - Twitter: Mit Links zu rechtswidrigen Websites können sich Twitter-User strafbar machen

Ich betrachte ebenfalls die entwicklung mit grosser sorge. Sobald jemanden unliebsame kritik nicht passt, wird eine einstweilige verfügung erlangt und die seite oder der kommentar wird zensiert.
Gute pionierarbeit leistet hier auch das pay-tv, ups die öffentlich rechtlichen heisst es doch richtig^^, denn jegliche kritik an der GEZ wird als falsch bezeichnet und der kritiker wird mit drohungen, (unterlassungs)klagen, sperrung von kommentar/webseite, nur so überhäuft.
Ja ja die Deutschen, gerade erst Zensurvizeweltmeister bei Google geworden und schon wird fleißig weiter verboten, gesperrt und gedroht.
Ein hoch auf die Meinungsfreiheit in diesem unseren Land.

wohl in der schule nicht aufgepasst oder wie



Grundgesetz
>
Die Grundrechte

Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei
zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen
ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der
Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine
Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der
allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der
Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
ach und die news noch mal durchlesen bitte
besonders
Das Thema wurde behandelt, weil ein Twitter-Nutzer auf ein Forum verlinkte ,
in dem falsche Behauptungen über ein Unternehmen veröffentlicht wurden.
Das Unternehmen reagierte mit einer einstweiligen Verfügung und bekam
Recht.





aber hey ich erzähl mal über dich lügen ist ja schliesslich meine "frei meinung"*hust*
obs du dann auch noch lustig findet wenn sich freunde,arbeitgeber,kunden auf einmal abwenden sei mal dahin gestellt

Die Üble Nachrede nach § 186 StGB (D), § 111 StGB (AU) und Artikel 173 StGB (CH) ist eine Form der Beleidigung,
die sich von dieser jedoch in der Begehungsform unterscheidet. Bei der Üblen
Nachrede
wird insbesondere eine ehrverletzende
Tatsachenbehauptung unter Strafe gestellt. Entscheidend ist, dass diese
nicht „erweislich wahr“ ist.
Ist die Tatsachenbehauptung unwahr und weiß dies der Täter der
vermeintlichen Üblen Nachrede, so handelt es sich stattdessen um eine Verleumdung
nach § 187 StGB.
Deutschland
§ 186 StGB:

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache
behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder
in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn
nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch
Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe
bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.





Tathandlungen
  • Tatsache behaupten (das heißt, der Autor identifiziert sich mit der
    Behauptung)
  • Tatsache verbreiten (das heißt, der Autor zitiert eine tatsächlich
    oder vermeintlich fremde Behauptung, und sei es auch nur „unter dem
    Siegel der Verschwiegenheit“).
In beiden Fällen muss dies in „Beziehung auf einen anderen“
geschehen. Es muss sich also um eine andere Person handeln, oder um eine
Personengruppe, die genau bestimmbar sein muss (Beispiel: „die Betrüger
der Sparbank Dortmund“).
Wird dagegen die Behauptung direkt gegenüber der beleidigten Person
geäußert, kommt alleine Beleidigung
in Frage.
Wenn eine Tatsache eine Straftat ist, so kommt es auf ein eventuelles
Urteil an. Je nachdem liegt Üble Nachrede vor oder nicht.
Werturteile sind keine üble Nachrede, aber u. U. eine Beleidigung.


Wahrheitsbeweis
Objektive Bedingung der Strafbarkeit ist die Nichterweislichkeit der
Wahrheit der Tatsache. Gerade durch die dogmatische Einordnung der
Nichterweislichkeit als objektive Bedingung der Strafbarkeit muss der
Beschuldigte (Angeklagte) auch die Beweislast hierzu tragen.
Der Wahrheitsbeweis spielt in vielen Ehrenschutzverfahren eine
erhebliche Rolle. Er ist schrankenlos zugelassen.
Beispiele
Behauptung, ein anderer ...
  • habe eine Straftat, eine gravierende Ordnungswidrigkeit, eine
    Dienstpflichtverletzung oder eine sonst rechtswidrige Tat begangen oder
    würde dies ohne weiteres tun („Dieb“, „Betrüger“, usw.),
  • führe einen „unsittlichen“ Lebenswandel („lässt sich aushalten“, „Flittchen“, „begeht Ehebruch“),
  • habe körperliche oder seelische Defizite
  • habe hohe Schulden
Konsequenzen der
Behauptung oder Verbreitung
Die Aussage (Tatsache) muss geeignet sein, die Person verächtlich
zu machen
oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.
Zu beachten ist, dass im Einzelfall die Tat nach § 193 StGB (D) – Wahrnehmung berechtigter
Interessen – gerechtfertigt sein kann, etwa wenn die Behauptung guten
Glaubens im Rahmen eines Prozesses oder einer Strafanzeige
aufgestellt wurde. Die Meinungsfreiheit kann nach der Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichts keine Wahrnehmung berechtigter Interessen
begründen, wenn es sich um bewusst oder erwiesenermaßen unwahre
Tatsachenbehauptungen handelt.
Üble Nachrede und Beleidigung
werden von der Staatsanwaltschaft nur im Falle eines öffentlichen
Interesses verfolgt; dafür muss in der Regel der Rechtsfrieden über die
Person des Beleidigten hinaus gestört sein oder ein besonders schwerer
Fall vorliegen. Ansonsten wird das Verfahren eingestellt und der
Verletzte auf die Möglichkeit der Privatklage
verwiesen, §§ 374 ff. StPO.

Verwandte
Sachverhalte
Wird eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung gegenüber dem Adressaten
geäußert, liegt eine Beleidigung nach § 185 StGB vor.
Verleumdung nach § 187 StGB (D) ist ein Spezialfall der Beleidigung.
Hier ist die Tatsachenbehauptung nachweislich unwahr.
 
AW: News - Twitter: Mit Links zu rechtswidrigen Websites können sich Twitter-User strafbar machen

ach und die news noch mal durchlesen bitte besonders

Das Thema wurde behandelt, weil ein Twitter-Nutzer auf ein Forum verlinkte ,
in dem falsche Behauptungen über ein Unternehmen veröffentlicht wurden.
Das Unternehmen reagierte mit einer einstweiligen Verfügung und bekam
Recht.


aber hey ich erzähl mal über dich lügen ist ja schliesslich meine "frei meinung"*hust*
obs du dann auch noch lustig findet wenn sich freunde,arbeitgeber,kunden auf einmal abwenden sei mal dahin gestellt
Zum Lesen gehört dann aber auch das Verstehen.
Für dich besteht also kein Unterschied zwischen a) dem Tätigen einer Falschaussage/Verleumdung/etc. und b) dem Setzen eines Links zu einem Forum, in dem womöglich irgendwo etwas Falsches geäußert wurde?
 
AW: News - Twitter: Mit Links zu rechtswidrigen Websites können sich Twitter-User strafbar machen

ach und die news noch mal durchlesen bitte besonders

Das Thema wurde behandelt, weil ein Twitter-Nutzer auf ein Forum verlinkte ,
in dem falsche Behauptungen über ein Unternehmen veröffentlicht wurden.
Das Unternehmen reagierte mit einer einstweiligen Verfügung und bekam
Recht.


aber hey ich erzähl mal über dich lügen ist ja schliesslich meine "frei meinung"*hust*
obs du dann auch noch lustig findet wenn sich freunde,arbeitgeber,kunden auf einmal abwenden sei mal dahin gestellt
Zum Lesen gehört dann aber auch das Verstehen.
Für dich besteht also kein Unterschied zwischen a) dem Tätigen einer Falschaussage/Verleumdung/etc. und b) dem Setzen eines Links zu einem Forum, in dem womöglich irgendwo etwas Falsches geäußert wurde?

Links auf rechtswidrige oder strafbare Inhalte

Auch wer ohne Wettbewerbsförderungsabsicht und ohne
Verschulden an dem Wettbewerbsverstoß eines Dritten beteiligt ist, kann
als Störer (nach § 1004 BGB analog i.V. mit § 1 UWG) zur Unterlassung
verpflichtet sein, wenn er in irgendeiner Weise an der Herbeiführung der
rechtswidrigen Beeinträchtigung mitwirkt. Von Dritten, die eine
rechtswidrige Beeinträchtigung lediglich objektiv durch ihr Handeln
unterstützen, darf jedoch durch eine Störerhaftung nichts Unzumutbares
verlangt werden. Der Bundesgerichtshof führt in seinem Urteil vom 1.
April 2004 (Az.: I ZR 317/01) hierzu aus, dass der Linksetzende nur dann
als Mitstörer haftet, wenn er bei der Einrichtung und Aufrechterhaltung
des Links zumutbare Prüfungspflichten verletzt. Der Umfang der
Prüfungspflichten, so der BGH, richtet sich insbesondere nach dem
Gesamtzusammenhang, in dem der Hyperlink verwendet wird, dem Zweck des
Links sowie danach richtet, welche Kenntnis der den Link Setzende von
Umständen hat, die dafür sprechen, dass die Webseite oder der
Internetauftritt, auf die der Link verweist, rechtswidrigem Handeln
dienen, und welche Möglichkeiten er hat, die Rechtswidrigkeit in
zumutbarer Weise zu erkennen.
 
AW: News - Twitter: Mit Links zu rechtswidrigen Websites können sich Twitter-User strafbar machen

Nvm. Ich hab mir schon gedacht, dass es keinen Sinn macht eine Diskussion zu führen.
Genug Fische für den Troll.
 
AW: News - Twitter: Mit Links zu rechtswidrigen Websites können sich Twitter-User strafbar machen

Nvm. Ich hab mir schon gedacht, dass es keinen Sinn macht eine Diskussion zu führen.
Genug Fische für den Troll.
stimmt eine Diskussion kann man hier nicht führen bei deinen halbwissen
du schreibs "Zensurvizeweltmeister bei Google" ja was wurde den gelöscht?

Bei den Inhalten, deren Löschung in Deutschland beantragt wird, geht es
laut Google-Sprecher Kay Oberbeck häufig um rechtsradikales Gedankengut:
Rechte Propaganda, Leugnung des Holocausts und Nazidevotionalien waren
der Gegenstand von rund 11 Prozent aller Gesuche auf Entfernung von
Inhalten. Weitere häufige Gründe seien Gewaltverherrlichung und
Persönlichkeitsverletzungen,Kinderpornografie

aber hey das ist ja laut dir ja nur meinungsfreiheit

Aufschlüsselung der 188 Löschanfragen aus Deutschland



* 7 Blogger (per Gerichtsbeschluss*)

* 3 Blogger

* 4 Google Suggest** (per Gerichtsbeschluss)

* 2 Google Video

* 1 Bildersuche (per Gerichtsbeschluss)

* 94 Websuche (per Gerichtsbeschluss)

* 4 Websuche

* 3 YouTube (per Gerichtsbeschluss)

* 70 YouTube



(* Die Angaben ohne "per Gerichtsbeschluss" bedeuten, dass Google den
Bitten der Behörden direkt gefolgt ist. **Google Suggest heißt das
System, das schon beim Eintippen ganze Suchbegriffe vorschlägt.)



Das Internet ist kein Rechtsfreier Raum, wie einige immer noch meinen.
Du hast in der realen Welt ein Recht darauf, daß dich niemand beleidigt
oder verleumdet, also warum soll das im Internet plötzlich anders sein?
Und es gibt ja nicht nur die rechten Seiten. Guck dir doch mal die
ganzen linken Seiten an, die sind genauso krass. Da verabreden sich die
Chaoten zu ihren Krawalltagen, legen generalstabsmäßige Übersichtskarten
für ihre Straßenschlachten an, veröffentlichen schwarze Listen von
Leuten, die ihnen nicht in den Kram passen usw. Warum soll sowas nicht
entfert werden? Man stelle sich mal vor, das schreibt irgendwer im Netz,
der Exar-K guckt Kinderpornos und hinterzieht die Steuern und Google
zuckt mit den Achseln und erzählt dir was von Meinungsfreiheit.


Es gibt einen Unterschied ob ich offen den Staat, dessen Form und
Vertreter kritisiere und meinentwegen für Anarchie plädiere (was man als
staatsbedrohend ansehen kann) oder ob ich verbotene Dokumente in Form
von Bild/Film/Ton vom Missbrauch und Misshandlung verbreite. Ersteres
ist Teil einer gesunden Demokratie, zweiteres ist ein Strafbestand und
nicht mit demokratischen Werten vereinbar. Das hier von manchen beides
gemischt wird, ist was mich stört.


ich bin der Meinung, dass Nazis gerade in Deutschland nicht das Recht
haben dürfen den Holocaust zu leugnen und zu versuchen unstete Menschen,
insbesondere Kinder und Heranwachsende von ihrer Sache zu überzeugen.
Dem Staat sollten schon rechtliche Mittel zur Verfügung stehen so etwas
zu unterbinden.

Es gibt nunmal Menschen, die machen sich die Unreife von Kindern zunutze
und versuchen sie zu manipulieren. Und es soll mir keiner damit kommen,
dass hier die Eltern gefragt sind. Es gibt eben auch Eltern, die so
etwas aus diversen Gründen nicht können. Genauso, wie sie es manchmal
nicht schaffen ihre Kinder überhaupt gescheit zu erziehen und auch hier
hat der Staat die Pflicht Kinder zu schützen.

Gleiches gilt auch für andere krude Organisationen und Vereinigungen.
Wenn der Prozess transparent ist, indem die Kriterien aufgestellt
werden, dann ist das in meinem Augen ok. Und das heisst nicht, jeder
Hans und Franz darf da mitreden und mitentscheiden, sondern es reicht
auch wenn dies ein dafür eingesetzter und legitimierter, ausgewogen
besetzter Ausschuss macht.

Ich würde mich schämen, wenn in Deutschland Nazis ihre Propaganda
verbreiten und man rechtlich nichts dagegen machen kann. Wenn sie auf
ausländischen Server ausweichen, dann ist das was anderes. Es geht hier
auch um moralischen Anstand gegenüber den Opfern des
Nationalsozialismus.
 
AW: News - Twitter: Mit Links zu rechtswidrigen Websites können sich Twitter-User strafbar machen

"Zensurweltmeister" ist nicht meine Erfindung, sondern von Spiegel-Online. ;)
Eine Demokratie muss nunmal auch rechte Gesinnungen und Propaganda aushalten. Verboten ist das z.B. nur in Deutschland und Frankreich (während die Franzosen in Googles Statistik trotzdem nur weniger als 10 Zensurversuche unternahmen, im Vergleich zu Deutschlands knapp 200), was aber wie du so schön sagst, nicht mit demokratischen Werten vereinbar ist.
Verbieten und zensieren lässt den Zensor auf derselben Stufe stehen wie das rechte Gesocks.
Die Neonazis manövrieren sich schon ohne fremdes Zutun in die Lächerlichkeit, Verbote und Zensur sind da genau der falsche Weg und auch kein Stück demokratisch. So können sie sich wieder schön in der Opferecke breitmachen.
Aber diese Auseinandersetzung gibt es schon ewig, schon seit den Parteiverboten und nicht erst mit der neuerlichen "Regulierung" der Netzinhalte.

Was die andere Sache angeht, ok, dann probier ich es noch einmal sie zu erläutern.
Wenn ich auf ein Forum etc. verlinken will, dann tue ich dies einfach und bin trotzdem nicht automatisch mit allen Aussagen, die dort getätigt werden einverstanden, oder möchte gerne mit den Personen auf eine Stufe gestellt werden. Viele Foren sind riesig und ich such sie bestimmt nicht jedes mal auf rechtswidrige Äußerungen ab.
Es ist blanker Unsinn für etwas haftbar gemacht zu werden, das man nicht verbrochen hat.


PS: Wenn ich z.B. auf www.4chan.org verlinke, müsste ich ja nach deutschem Recht fast ein Schwerverbrecher sein, bei den mannigfaltigen Gestalten und unerwünschten Inhalten und Äußerungen die sich da tummeln. :)
 
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