AW: News - Starcraft 2: Blizzard löscht Maps von Spielern
Und die Nutzerbedingungen sind eindeutig, keiner wird gezwungen dort auf ok zu klicken.
Wenn man so blöd war sich das Spiel zu kaufen hat man ja wohl keine andere Wahl als auf ok zu klicken
Doch, zurückbringen.
Die Nutzungsbedingungen kann man in der Regel aber nur am PC lesen, also wenn das Spiel ausgepackt ist und dann nehmen es die Verkäufer in der Regel nicht mehr zurück...
müssen die aber und zwar nicht auf Kullanzbasis sonder auf Gesetzesgrundlage
Das ist falsch. Generelles Rückgaberecht gibts nur im Onlinehandel (2 Wochen). Wenn du in einen MM/Saturn rennst ist es reine Kulanz, dass die die Ware zurücknehmen. Dort müssen Sie nur bei Mängeln jeder Art und auch nur nachdem Sie nachbessern konnten zurücknehmen.
Nur weil es mittlerweile gängig ist und dem Servicestandard entspricht, heißt es noch lange nicht, dass es gesetztlich vorgeschrieben ist.
Das ist nicht ganz richtig. Dass die das auf Gesetzesgrundlage zurücknehmen müssen, stimmt schon. Jedem Konsumenten muss die Möglichkeit gegeben werden die AGBs
vor dem Kauf zu lesen damit er sich damit einverstanden ggf. nicht einverstanden erklären kann, ist dies nicht der Fall und man kann die AGBs erst
nach dem Kauf lesen und stimmt diesen nicht zu, gilt der Kaufvertrag als ungültig, da keine Willenserklärung seitens des Käufers stattgefunden hat §433 BGB, wenn ich mich nicht irre, also das mit der Willenseklärung. Ergo, die
müssen das Spiel zurücknehmen und etwaige Kosten für z.B. Neuverpackung vom Hersteller einfordern, da dieser es "versäumt" hat die AGBs bzw. die EULA auf die Verpackung zu drucken und dem Käufer diese Möglichkeit einzuräumen. Klar, in der Praxis nicht durchführbar aber so ist nunmal die Gesetzeslage
Nur so am Rande, wenn man den AGBs zustimmt, heißt das noch lange nicht, dass man diesen auch zwangsläufig folgeleisten muss, da die AGBs
gesetzeskonform sein müssen, was sie leider oft nicht sind siehe Fitnesstudios und Getränke. Die Klausel in den AGBs, dass man keine eigenen Getränke mitbringen darf ist gesetzeswidrig und entspricht (soweit ich weiß) dem Tatbestand der Nötigung, da man beim trainieren viel Wasser verliert und die einen nicht zwingen dürfen ihre (überteuerten) Getränke zu kaufen. Bei den EULAs gilt selbiges, manchmal sogar in größerem Umfang, da die eher international ausgerichtet sind und nicht jeder Paragraph in jedem Land Gültigkeit besitzt.
@Topic: eine Frechheit, die sich Blizzard da rausnimmt, nicht zu definieren was "unangemessen" sein soll und dann noch dieses "Because we can", könnte ich kotzen. Soviel zur Aussage die Fusion mit Activision habe keinerlei Auswirkung auf die Arbeit von Blizzard, pfff lächerlich. Wette das ist auch auf Koticks Mist gewachsen.
wie
kommst du da drauf?? bei starcraft 1 gabs auch ein mapeditor und es ist
in der community auch nicht ausgeartet. man muss nich alles und jeden
mit kontrollmechanismen regeln/überwachen. schund filtert die community
wie in der vergangenheit schon selbs raus.
Genau so sieht's nämlich aus. Das gilt meiner Meinung nach übrigens auch für den Rest der Community, sprich für unsere Gesellschaft. Man muss nicht jeden Scheiß kontrollieren und überwachen. Wer im Seminarraum furzt, wird rausgeschmissen, if u know what I mean
