• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank
  • Kritk / Fragen / Anregungen zu Artikeln

    Wenn ihr Kritik, Fragen oder Anregungen zu unseren Artikeln habt, dann könnt ihr diese nun in das entsprechende Forum packen. Vor allem Fehler in Artikeln gehören da rein, damit sie dort besser gesehen und bearbeitet werden können.

    Bitte beachtet dort den Eingangspost, der vorgibt, wie der Thread zu benutzen ist: Danke!

News - Raubkopierer: Wohnungen von Tracker-Betreibern für BitTorrent durchsucht

AW:

Das Problem liegt doch darin, dass es schwer ist zu sagen, welcher Schaden nun wirklich entstanden ist. Ganz offensichtlich würde nicht jeder Downloader den Content auch im Laden kaufen. Und kann man den ersten in der Kette für den Schneeballeffekt der Folgedownloads verantwortlich machen? Von meiner Seite kommt da ein klares Nein.
Das Problem ist aus einem rechtlichen Standpunkt heraus sicherlich ein großes.
Aber rein logisch und moralisch betrachtet, spielt die Frage, ob man die Ware unter normalen Umständen denn auch gekauft hätte, meines Erachtens nach in keinster Weise eine Rolle (das sind sehr oft die Argumente, die man hört).

Wenn ich mich ins Kino schmuggel, keinen Eintritt zahle und mich jemand dabei erwischt, wird mir diese Frage auch nicht gestellt. Ich werde rausgeworfen und habe eine Anzeige am Hals... wirklich geschadet habe ich dabei ja auch niemanden.
 
AW:

Falls es abzusehen ist dass die Person die Strafe nicht vollständig bezahlen kann, muss und kann man die Geldstrafe im Falle des Strafrechts, in eine entsprechende Haftstrafe umwandeln.
Also einfachen Schadensersatz an den Geschädigten, und das gleiche nochmal als Strafe an den Staat? Und wie willst du den Schadensersatz in eine Haftstrafe umwandeln? Du vermischst hier Straf- und Zivilrecht in schlimmster Art und Weise.

Das gegenwärtige Gesetz (in D) ist im Grunde in Ordnung. Was an Schaden tatsächlich verursacht wurde, muss ersetzt werden, keine Frage. (Zivilrecht)

Strafrecht: Beim kleinen eMule-Nutzer wurde das Strafverfahren wegen Nichtigkeit bisher immer eingestellt. Das finde ich auch korrekt. Leute, die in großem Stil Geschäfte mit Schwarzkopien machen, gehören, wie jeder andere Wirtschaftskriminelle, ab einem gewissen Ausmaß hinter Gitter. Und das wird sicherlich auch umgesetzt.

Das Problem liegt doch darin, dass es schwer ist zu sagen, welcher Schaden nun wirklich entstanden ist. Ganz offensichtlich würde nicht jeder Downloader den Content auch im Laden kaufen. Und kann man den ersten in der Kette für den Schneeballeffekt der Folgedownloads verantwortlich machen? Von meiner Seite kommt da ein klares Nein.
In Falle des obigen Artikels ? Ein klares Ja.
Denn diese Personen haben durch das bereitstellen des Netzwerkes und der Software gegen Entgeld es überhaupt erst ermöglicht rechtswidrige Kopien zu beziehen.
Hand zum Gruß
 
AW:

Bei dieser ganzen Diskussion wird ein wenig die Tatsache unterschlagen, dass hier organisiert kopiert wurde.
Es handelt sich nicht um Forenuser, die alle paar Wochen mal ein mp3 downloaden.
Downloads werden generell nicht verfolgt, lediglich der Upload, also das "zur Verfügung stellen" wird hart geahndet... und genau das ist ja auch richtig.

Wenn wir uns schon über ein angemessenes Strafmaß unterhalten und die Strafe dem entstandenen Schaden angepasst sein sollte, dann schlagt doch mal angesichts der Datenmengen mal ein "vernünftiges" Strafmaß vor.
Konkrete Zahlen bitte.
Habe ich doch vorhin schon vorgeschlagen: Wert der Ware so wie er im Laden steht + den gleichen Geldbetrag als Strafe.

Falls es abzusehen ist dass die Person die Strafe nicht vollständig bezahlen kann, muss und kann man die Geldstrafe im Falle des Strafrechts, in eine entsprechende Haftstrafe umwandeln.
Was dann bei 100000 DVDs und einem Verkaufswert von günstig angenommenen 10 Euro eine Strafe von grob 2 Millionen Euros wäre. 2 Mio Eur oder 2 Jahre Knast. Irgendwas in der Art?
Soweit ich weiss kann man maximal für die Zahlung von 600000 Euro bestraft werden, umgerechnet wären dass 5 Jahre Haft. Aber prinzipiell ist es genau das was du auch gesagt hast.
 
AW:

Ja klar. Zivilrechtliche Ansprüche können jetzt plötzlich in Gefängnisstrafen umgewandelt werden oder wie?
Ich dachte schon, ich wäre der einzige, der bei dem rechtlichen Schwachsinn, der hier verzapft wird vom Stuhl gefallen ist.

Ich kann mich nicht erinnern, dass jemals ein Schwarzkopierer strafrechtlich belangt wurde. Immer nur Zivilrechtlich.
Das ist jedoch nciht so ganz richtig. Der einfache Schwarz- oder Raubkopierer wird in der regel nicht verurteilt. Hier geht es jedoch um gewerbsmäßige Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials und Verurteilungen aufgrund von § 106 UrhG gibt es durchaus.
Gut zu hören, dass es hier noch Leute mit Verstand gibt :top:

Ich hatte mich auf den typischen Gelegenheitsfilesharer bezogen, bei den gewerbliche siehts natürlich anders aus, da hast du völlig Recht. Wobei nach neuerer Rechtsprechung ja auch schon das Sharen eines einzigen Albums _ohne kommerziellen Hintergrund_ schwachsinnigerweise als gewerblich angesehen wird :rolleyes:
 
AW:

Das Problem liegt doch darin, dass es schwer ist zu sagen, welcher Schaden nun wirklich entstanden ist. Ganz offensichtlich würde nicht jeder Downloader den Content auch im Laden kaufen. Und kann man den ersten in der Kette für den Schneeballeffekt der Folgedownloads verantwortlich machen? Von meiner Seite kommt da ein klares Nein.
In Falle des obigen Artikels ? Ein klares Ja.
Denn diese Personen haben durch das bereitstellen des Netzwerkes und der Software gegen Entgeld es überhaupt erst ermöglicht rechtswidrige Kopien zu beziehen.
Hand zum Gruß
Nein, was ich meine ist: Ich lade eine Datei per filesharing hoch, zwei Leute laden die von mir runter, und laden die Datei dann wieder jeweils an zwei Leute hoch. Bin ich dann für 4 Downloads verantwortlich?



Was dann bei 100000 DVDs und einem Verkaufswert von günstig angenommenen 10 Euro eine Strafe von grob 2 Millionen Euros wäre. 2 Mio Eur oder 2 Jahre Knast. Irgendwas in der Art?
Soweit ich weiss kann man maximal für die Zahlung von 600000 Euro bestraft werden, umgerechnet wären dass 5 Jahre Haft. Aber prinzipiell ist es genau das was du auch gesagt hast.
Ihr habt immer noch nicht den Unterschied zwischen Strafe und Schadensersatz verstanden, oder?
 
AW:

Ja klar. Zivilrechtliche Ansprüche können jetzt plötzlich in Gefängnisstrafen umgewandelt werden oder wie?
Ich dachte schon, ich wäre der einzige, der bei dem rechtlichen Schwachsinn, der hier verzapft wird vom Stuhl gefallen ist.

Ich kann mich nicht erinnern, dass jemals ein Schwarzkopierer strafrechtlich belangt wurde. Immer nur Zivilrechtlich.
Das ist jedoch nciht so ganz richtig. Der einfache Schwarz- oder Raubkopierer wird in der regel nicht verurteilt. Hier geht es jedoch um gewerbsmäßige Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials und Verurteilungen aufgrund von § 106 UrhG gibt es durchaus.
Also nocheinmal, es gibt ein Strafverfahren, da es ja Urheberrechtsverletzungen usw. sind, die wahrscheinlich der von dir genannte § bestimmt regelt. Die betroffenen Rechteinhaber werden sich dann wohl als Nebenkläger in dieses laufende Verfahren miteinklinken und die Beschuldigten mitverklagen.

Der Rechteinhaber wird dann sein Geld bekommen und der Verurteilte wird dann als 2. eine Geldstrafe vom Staat erhalten. In eine Haftstrafe kann natülich nur die Geldstrafe umgewandelt werden, die halt wie in meinem vorherigen post 600k Euro = 5 Jahre ist (bin mir da fast sicher).

Die Folge ist natürlich eine langjährige Haftstsrafe + die lebenslange Knechtung bei dem jweiligen Rechteinhaber. Aber wie hoch dann die letztendlichen Beträge eingestuft werden, welche real verhandelt werden, kann ich nicht genau einschätzen.
 
AW:

Das Problem liegt doch darin, dass es schwer ist zu sagen, welcher Schaden nun wirklich entstanden ist. Ganz offensichtlich würde nicht jeder Downloader den Content auch im Laden kaufen. Und kann man den ersten in der Kette für den Schneeballeffekt der Folgedownloads verantwortlich machen? Von meiner Seite kommt da ein klares Nein.
In Falle des obigen Artikels ? Ein klares Ja.
Denn diese Personen haben durch das bereitstellen des Netzwerkes und der Software gegen Entgeld es überhaupt erst ermöglicht rechtswidrige Kopien zu beziehen.
Hand zum Gruß
Nein, was ich meine ist: Ich lade eine Datei per filesharing hoch, zwei Leute laden die von mir runter, und laden die Datei dann wieder jeweils an zwei Leute hoch. Bin ich dann für 4 Downloads verantwortlich?



Was dann bei 100000 DVDs und einem Verkaufswert von günstig angenommenen 10 Euro eine Strafe von grob 2 Millionen Euros wäre. 2 Mio Eur oder 2 Jahre Knast. Irgendwas in der Art?
Soweit ich weiss kann man maximal für die Zahlung von 600000 Euro bestraft werden, umgerechnet wären dass 5 Jahre Haft. Aber prinzipiell ist es genau das was du auch gesagt hast.
Ihr habt immer noch nicht den Unterschied zwischen Strafe und Schadensersatz verstanden, oder?
Scheinbar ist an dir ja auch vorbei gegangen, dass ich mit meinem Beitrag nicht die Meinung des Anderen bestätigt habe, sondern lediglich nachfragte und ein Rechnebeispiel anstellte... oder?
 
AW:

Also nocheinmal, es gibt ein Strafverfahren, da es ja Urheberrechtsverletzungen usw. sind, die wahrscheinlich der von dir genannte § bestimmt regelt. Die betroffenen Rechteinhaber werden sich dann wohl als Nebenkläger in dieses laufende Verfahren miteinklinken und die Beschuldigten mitverklagen.

Der Rechteinhaber wird dann sein Geld bekommen und der Verurteilte wird dann als 2. eine Geldstrafe vom Staat erhalten. In eine Haftstrafe kann natülich nur die Geldstrafe umgewandelt werden, die halt wie in meinem vorherigen post 600k Euro = 5 Jahre ist (bin mir da fast sicher).

Die Folge ist natürlich eine langjährige Haftstsrafe + die lebenslange Knechtung bei dem jweiligen Rechteinhaber. Aber wie hoch dann die letztendlichen Beträge eingestuft werden, welche real verhandelt werden, kann ich nicht genau einschätzen.
Strafverfahren: Der Staatsanwalt klagt dich an, eine Straftat begangen zu haben. Da können keine Rechteinhaber als "Nebenkläger" auftreten.

Die Rechteinhaber können höchstens Schadensersatz von dir verlangen, und dich darauf in einem Zivilverfahren verklagen.

Edit: Hab mich geirrt, seit der Reform des Urheberrechts ist es tatsächlich auch Rechteinhabern möglich, als Nebenkläger aufzutreten. Nur zum Vergleich, in welchen Verfahren das sonst üblich ist: "Nebenklage ist bei den Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (z. B. Sexueller Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung, Sexuelle Nötigung u.ä.), Delikten gegen die Ehre (Beleidigung, Verleumdung o.ä.), versuchtem Mord, versuchtem Totschlag, Aussetzung, allen vorsätzlichen Körperverletzungsdelikten, allen Freiheitsdelikten einschließlich erpresserischer Menschenraub und Geiselnahme möglich. Seit neuestem können auch Stalkingopfer (Nachstellung gem. § 238 StGB) als Nebenkläger auftreten."

Schön zu sehen, was da auf eine Stufe gestellt wird, oder?
 
AW:

Naja gut in Fällen wo Leute auch noch Kohle mit der Verbreitung von fremden geistigen Eigentum machen was zur Folge hat das sie daran statt der Urheber verdienen, hab ich durchaus verständnis dafür das die hochgenommen werden.
Allerdings gibt es da viel größe Fische wenn man sich mal Rapidshare anschaut da liegt mit Sicherheit mehr illegales als sonst was auf den Servern und keine Sau würde für einen Premium Account bezahlen wenns anders wäre.
 
AW:

Derartige Geldstrafen kann man auch in Gefängnisstrafen umwandeln, wenn klar ist, daß der Schuldige den Betrag in seinem Leben nie wird abzahlen können. Ich könnte mir vorstellen, daß ein oder zwei Jahre Gefängnis durchaus abschreckend wirken. Besonders im Führungszeugnis ...

Ansonsten hat Springender Busch völlig recht. Sehe nicht ein, wieso hier manche für die Raubkopierer Partei ergreifen, die sind letztendlich für den ganzen blödsinnigen Kopierschutzwahn der Publisher verantwortlich und sollten auch mal entsprechende Konsequenzen tragen. Wenn man denn mal welche erwischt. :rolleyes:
Ja klar. Zivilrechtliche Ansprüche können jetzt plötzlich in Gefängnisstrafen umgewandelt werden oder wie?

Ich kann mich nicht erinnern, dass jemals ein Schwarzkopierer strafrechtlich belangt wurde. Immer nur Zivilrechtlich.
Ok, mißverständlich formuliert. Nochmal: Derartige Geldstrafen SOLLTE man ... der Rest siehe oben. Und ich finde eine Gefängnisstrafe in Anbetracht des Ausmaßes des Schadens völlig angemessen.
 
AW:

Wenn der Schaden tatsächlich so groß ist, und die Leute da aus
finanziellem Vorteil gehandelt haben, dann wird man die auch ziemlich
sicher verknacken. Aber das hat nichts mit Schadensersatzforderungen zu tun, und man sollte diese auch ganz sicher nicht in eine Gefängnisstrafe umwandeln können. Das wäre entgegen unseres Rechtsverständnissen in D.
 
AW:

Wenn der Schaden tatsächlich so groß ist, und die Leute da aus
finanziellem Vorteil gehandelt haben, dann wird man die auch ziemlich
sicher verknacken. Aber das hat nichts mit Schadensersatzforderungen zu tun, und man sollte diese auch ganz sicher nicht in eine Gefängnisstrafe umwandeln können. Das wäre entgegen unseres Rechtsverständnissen in D.
Das ist sogar ziemlich konform mit unserem Rechtssystem. Wenn dir eine Geldstrafe aufgebrummt wird, reicht es nicht, einfach zu sagen "Sorry, ich hab nix". Der Staatsanwalt wird die Geldstrafe dann umwandeln, entweder in Form von Arbeitsstunden oder Haftstrafe.
 
AW:

Also nocheinmal, es gibt ein Strafverfahren, da es ja Urheberrechtsverletzungen usw. sind, die wahrscheinlich der von dir genannte § bestimmt regelt. Die betroffenen Rechteinhaber werden sich dann wohl als Nebenkläger in dieses laufende Verfahren miteinklinken und die Beschuldigten mitverklagen.

Der Rechteinhaber wird dann sein Geld bekommen und der Verurteilte wird dann als 2. eine Geldstrafe vom Staat erhalten. In eine Haftstrafe kann natülich nur die Geldstrafe umgewandelt werden, die halt wie in meinem vorherigen post 600k Euro = 5 Jahre ist (bin mir da fast sicher).

Die Folge ist natürlich eine langjährige Haftstsrafe + die lebenslange Knechtung bei dem jweiligen Rechteinhaber. Aber wie hoch dann die letztendlichen Beträge eingestuft werden, welche real verhandelt werden, kann ich nicht genau einschätzen.
Mal was zur Festsetzung einer Geldstrafe im deutschen Strafrecht: Eine Geldstrafe wird nicht nach der Höhe des angerichteten Schadens bestimmt. Sie berechnet sich Anzahl von Tagessätzen x Höhe des Tagessatzes. Die Anzahl der Tagessätze bestimmt sich dabei nach der Schwere des Verstoßes, wobei maximal 360 Tagessätze verhängt werden können. Wird nicht gezahlt oder kann nicht gezahlt werden, kann dies in eine entsprechend lange Freiheitsstrafe umgewandelt werden. Die Höhe des Tagessatzes entspricht den persönlichen Verhältnissen. Also Monatseinkommen / 30, wobei eventuell noch Abzüge für Unterhaltspflichten zu machen ist. Geldstrafen in riesigen Höhen sind nach deutschem Recht also der absolute Ausnahmefall bei "steinreichen" Angeklagten.

Alles weitere ist letztlich Zivilrecht, auch wenn eine Geltendmachung im anhängigen Strafprozess möglich ist.

Wer das mir nicht glaubt, möge die §§ 40 ff StGB und §§ 403 ff StPO lesen.
 
AW:

Wenn der Schaden tatsächlich so groß ist, und die Leute da aus
finanziellem Vorteil gehandelt haben, dann wird man die auch ziemlich
sicher verknacken. Aber das hat nichts mit Schadensersatzforderungen zu tun, und man sollte diese auch ganz sicher nicht in eine Gefängnisstrafe umwandeln können. Das wäre entgegen unseres Rechtsverständnissen in D.
Das ist sogar ziemlich konform mit unserem Rechtssystem. Wenn dir eine Geldstrafe aufgebrummt wird, reicht es nicht, einfach zu sagen "Sorry, ich hab nix". Der Staatsanwalt wird die Geldstrafe dann umwandeln, entweder in Form von Arbeitsstunden oder Haftstrafe.
Ja, du sagst es selber: GeldSTRAFE. Staatsanwalt. Nicht Schadensersatzklage.
 
AW:



Ich kann nur hoffen dass man diese Leute, wie zB in den USA letztens, entsprechend hart bestraft. Erstattung der gestohlenen Werte plus ein Strafgeld in gleicher Höhe wäre ein faires Urteil.
Ok dann sag mir mal bitte wie ein normaler bürger mit 1,38 Millionen Euro Schulden wieder irgendwie auf die beine kommen soll und inwiefern das fair ist.
Selbst Schuld, wenn man diese Schulden verursacht hat. Habe ich kein Mitleid - ist doch nur normal, dass man für entstandenen Schaden aufkommt (es sei denn man ist gegen den Schaden versichert, was bei illegalen Tätigkeiten natürlich schwer wird ;-) ). Baust Du keinen Mist, musst Du auch nicht bezahlen.
So ein Quatsch. Bei solchen Schulden kommt ein normaler Mensch nie wieder auf die Beine. Der ist sein ganzes Leben gestraft. Die Strafe steht nicht im geringsten Verhältnis zu dem Vergehen/Verbrechen. Oder warum kommt ein Kinderschänder/ Vergewaltiger nach ein paarJahren wieder frei. Oder ein Mörder, der sitzt auch nicht länger als 20 Jahre im Gefängnis. Die haben ihre Strafe danach abgesessen. Aber der Betreiber einer Tauschbörse wird sein ganzes Leben bestraft... Wie verhältnismäßig...
Dass die Strafen hier in Deutschland nur ein Witz sind sollte jedem klar sein, vor allem in den Fällen von Kinderschändern und Mördern. Eine gesunde Diskussion über die Einführung der Todesstrafe wäre hier doch angebracht.
Tach Post !
Todesstrafeneinführung ist ein bischen heftig.
Beispiel aus USA : Da war eine Richterin oder Staatsanwältin die bewußt Beweise zurückgehalten oder gefälscht hatte. Irgendsowas. Aufgrund dessen wurden wohl mehrere Leute hingerichtet die wahrscheinlich unschuldig waren oder im Nachhinein erhebliche Zweifel an deren Schuld bestand. Den Tod kann man nicht zurücknehmen. Das ist also keine Alternative.

Bei einer Datenmenge von weit über 100000 DVD´s, Spiele und Filme, liegt der Schaden bei 10€ - 15€ für einen Film, bereits im Millionenbereich. Neue Spiele kosten bekanntlich das dreifache.
Professionelle Programme mal schnell 10000 € und mehr.
Man kann also davon ausgehen das der Schaden wesentlich höher aber leider nur theoretisch erfassbar ist, da es ja keine Autos sind.
Zusätzlich haben die 15€ pro Nutzer eingestrichen. Bei ca. 2000 Angemeldeten sind das auch mal schlappe 30000€ Schwarzgeld für den Vertrieb von illegaler Ware.

Hand zum Gruß
Ich hoffe, dass mein Comment nicht so rüber kam, dass ich ein Verfechter der Todesstrafe bin. Ganz im Gegenteil, ich bin absolut gegen die Todesstrafe. Keiner hat das Recht einen anderen zu töten, auch der Staat nicht!!! Wie kann man ein Unrecht anmahnen indem man selber unrecht zufügt. Niemand darf töten, auch wenns manchmal, besonderes in schweren Fällen, schwer fällt.


Ich finde nur, dass in diesem Fall die Verhältnismäßigkeit in keinem Fall gegeben ist...
 
AW:

Meine Güte, 7 Beiträge am zitieren, sonst gehts noch...wie soll man denn da vernünftig lesen, geschweige denn noch'n Überblick behalten :schnarch: :confused:
 
AW:

Wenn der Schaden tatsächlich so groß ist, und die Leute da aus
finanziellem Vorteil gehandelt haben, dann wird man die auch ziemlich
sicher verknacken. Aber das hat nichts mit Schadensersatzforderungen zu tun, und man sollte diese auch ganz sicher nicht in eine Gefängnisstrafe umwandeln können. Das wäre entgegen unseres Rechtsverständnissen in D.
Das ist sogar ziemlich konform mit unserem Rechtssystem. Wenn dir eine Geldstrafe aufgebrummt wird, reicht es nicht, einfach zu sagen "Sorry, ich hab nix". Der Staatsanwalt wird die Geldstrafe dann umwandeln, entweder in Form von Arbeitsstunden oder Haftstrafe.
Ja, du sagst es selber: GeldSTRAFE. Staatsanwalt. Nicht Schadensersatzklage.
Mit einer reinen Schadensersatzklage wird das aber kaum gegessen sein.
Die Rechteinhaber werden zivilrechtlich ihren Schadensersatz bekommen, gleichzeitig wird es aber auch zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommen, jedenfalls in diesem Fall, da definitiv Gewerblichkeit unterstellt werden kann.

Also betrifft es auch Zivil- und Strafrecht, demnach also auch Geld-, oder Haftstrafe, demnach auch Wandelbarkeit der Geldstrafe in Haft oder Sozialstunden.
 
AW:

Meine Güte, 7 Beiträge am zitieren, sonst gehts noch...wie soll man denn da vernünftig lesen, geschweige denn noch'n Überblick behalten :schnarch: :confused:
Genau. Vorallem taucht mein Nick noch in den Quotes auf, obwohl ich mit dem ganzen "Tod den Befürwortern der Todesstrafe!" Gedöhns überhaupt nichts zu tun habe.

Leute, ihr müsst echt mal quoten lernen! ;-)

Gruß
 
AW:

Also betrifft es auch Zivil- und Strafrecht, demnach also auch Geld-, oder Haftstrafe, demnach auch Wandelbarkeit der Geldstrafe in Haft oder Sozialstunden.
Das zivilrechtliche Verfahren in dem es um den Schadensersatz für die Urheber geht, hat mit dem strafrechtlichen Verfahren in dem es um die staatliche Vergeltung einer Straftat geht überhaupt nichts zu tun. Sie sind beide völlig unabhängig voneinander in Durchführung, Urteil, beteiligte Juristen usw.

Abgesehen davon macht es überhaupt keinen Sinn für den Urheber, wenn sein Schadensersatz in eine Haftstrafe umgewandelt werden würde, denn wie der Name Schadensersatz schon sagt, geht es für ihn um eine Entschädigung und nicht um eine Vergeltung.

Würde man mittels eines Zivilverfahrens Vergeltungsabsichten verfolgen, wäre das meines Erachtens auch garnicht mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar, da diese Funktion in Deutschland nur der Staat (Strafverfolgungsmonopol, Ausnahme: Privatklage) ausüben darf.

Sobald man über der Pfändungsgrenze liegt, wird der Schadensersatz abgebucht und dem Rechtsinhaber zugeführt, bis der letzte Cent abbezahlt ist. Ist man für den Rest des Lebens Harz IV Empfänger, dann hat der Rechtsinhaber Pech gehabt.

Daneben kann man dann noch von einem Strafgericht zu einer weiteren Geldstrafe oder einer Gefängnisstrafe oder einer Bewährungsstrafe verurteilt werden. Hier kann der Richter aber die zivilrechtlichen Ansprüche gegen den Täter berücksichtigen (denn die ruinieren unter Umständen sowieso das Leben, also warum noch zusätzlich wegsperren?!) und die Strafe entsprechend gering ansetzen.
 
Zurück