AW:
Ich glaub die zwei sätze treffen es recht gut.
Das heißt: Jeder darf veröffentlichen was und wann er will, ohne vorher um Erlaubnis zu bitten. Erst nach der Veröffentlichung kann der weitere Vertrieb verboten werden, falls der Inhalt gegen ein Gesetz verstößt.
Boesor am 07.02.2008 19:23 schrieb:N-Traxx am 07.02.2008 19:13 schrieb:http://www.jugendpresse.de/de/recht/rechte/zensur/
Besser ?
Eigentlich nicht, denn deine Definition wird dadurch auch nicht gestärkt.
Aber immerhin lernen wir, dass es sich anscheinend um eine Selbstzensur handelt, nur leider ist das immer noch was anderes.
Ich glaub die zwei sätze treffen es recht gut.
Das heißt: Jeder darf veröffentlichen was und wann er will, ohne vorher um Erlaubnis zu bitten. Erst nach der Veröffentlichung kann der weitere Vertrieb verboten werden, falls der Inhalt gegen ein Gesetz verstößt.

.gif)