H
Huskyboy
Gast
lenymo am 23.05.2009 21:29 schrieb:Ja aber wo kein Kläger da kein Richter. Ich habe noch nie davon gehört das ein User dafür belangt wurde das er sich ein 10 bis 30 Jahre altes Spiel von einer Abandonware-Seite geladen hat. Zumal wenn ich jetzt tatsächlich einen ganz alten Klassiker spielen wollte würde mir eine gekaufte Diskettenversion eh nichts mehr bringen da ich gar kein Diskettenlaufwerk mehr habe.Goddess am 23.05.2009 20:30 schrieb:Damit hast du schon recht. Die Titel sind aber, da sie technisch gesehen immer noch in Spielesammlungen erhältlich sind, durch die ESRB geschützt. Die meisten Abandonware Seiten halten sich da an das Gebot, Titel, die durch die ESRB geschützt sind, nicht zum Download anzubieten. Unter anderem zählt dazu eben auch die Eye of the Beholder Trilogie.
Ich finde die Abandonware-Seiten gut da sie die guten alten Spiele für die Nachwelt erhalten und verfügbar machen. Es wäre ja tragisch wenn irgendwann das letzte Original kaputt gegangen ist und das Spiel endgültig von diesem Planeten verschwindet. Das Internet konserviert den ganzen guten alten Stoff.![]()
was meinst du warum ich von allen disketten bereits images gemacht habe, inkl der PCGames Demodisketten, wobei einige wirklich kaputt waren und ich die mit hilfe der Abandonseiten teilweise flicken konnte, ansonsten musste ich mir halt das ganze spiel laden, original hab ich ja, also wär ich sogar rechtlich sicher
diskettenlaufwerke kosten nen 10er *hust*

Seit diesem Tag bin ich der virtuellen Realität verfallen.