AW: Erlaubtheiten
SCUX am 28.04.2009 00:25 schrieb:
da sollen auf der einen Seite Ballerspiele verboten werden (demnach auch für +18J) und auf der anderen Seite bekommt man ein staatliches Training "in echt" fürs Ballern :-o
Unsinn. Zu keinem Zeitpunkt kann man die verantwortungsvolle Ranführung an Waffen als "Ballertraining" beschreiben, oder auch nur ansatzweise so verkaufen. Mit dem „Ballern“ hat der
Dienst an der Waffe nichts am Hut. Dienst deshalb, weil die Waffe nur konform mit den "Rules of Engagement" gezogen, und eingesetzt werden darf. Ähnliche Limitierungen gelten für den Umgang der Waffen im Wachdienst. Hinzu kommt der wichtigste Punkt, dass der Umgang mit den Waffen permanent überwacht erfolgt. Am Schießstand als normaler Rekrut hast du stets einen Ausbilder im Genick, der dir selbiges im Zweifelsfall verbiegt, wenn du den Befehlen nicht Folge leistet. Befehle im Sinne von Sicherheitsvorkehrungen. Hebst du die Waffe auf, bevor du es darfst, bekommst du einen Einlauf. Führst du Lade- oder Sicherungsarbeiten an der Waffe durch, und der Lauf zeigt nicht auf den Boden, so bekommst du ebenfalls eine Sprengung vom Ausbilder. Hältst du die Waffe falsch, dann wirst du dafür auch nicht gerade gelobt. Also "Killertraining mit Killer-G36" ist nun wirklich Unsinn der gröbsten Sorte. Ich kenne Bund und Schützenvereine, und gerade beim Bund wird der Umgang mit der Waffe unter extrem scharfen Bedingungen nähergebracht, und jeder Soldat weiß, wann er die Waffe im Einsatz einsetzen
darf und wann eben ausdrücklich
nicht.
Ergo: Waffeneinsatz beim Bund -> Gekoppelt an unzählige Befehle, Dienstvorschriften, Weisungen, Sicherheitsrichtlinien und das verantwortungsvolle Agieren der Soldaten. Verbockst du die Sache (Befehlsverweigerung im Zusammenhang mit dem Dienst an der Waffe), dann darfst du auf Soldzahlungen verzichten, oder landest direkt im Bunker (bei potentieller Gefährdung von Kameraden aufgrund von Missachtung der Sicherheitsbestimmungen) Nimmt ein Soldat Grass ("Hobbykiffer") oder ist beim Dienstantritt mit Waffe restalkoholisiert, und das kommt raus, so bekommt der keine Waffe mehr in die Hand, und fängt sich ein Disziplinarverfahren ein.
Ballerspiele -> Jeder kann sie (unabhängig vom geistigen Zustand) kaufen und spielen. Es erfolgt keine Kontrolle, keine verantwortungsvolle Reglementierung, keine Überwachung. Bestehende "Regeln" (Jugendschutz) können sehr leicht umgangen werden. Es kann nicht geklärt werden, ob Spieler verantwortungsvoll mit dem Medium umgehen, oder damit tatsächlich perverse Gewaltphantasien ausleben, um sich zumindest im virtuellen Raum als Sieger zu fühlen.
Das zitierte Gesülze rund um Killerbundeswehr und Killer-TV (RTL Crime) treibt mir wieder die Schamesröte für das Fremdschämen ins Gesicht. Wer so etwas schreibt, denkt noch weniger nach, als das Klischee vom Politiker, der ähnlich peinliche Phrasen drischt.
Regards, eX!