H
HLP-Andy
Gast
AW: News -
Und dabei etwas zu verheimlichen würde ja nur dem Publisher selbst schaden, weil sein Spiel im schlimmsten Fall komplett aus den Läden geräumt werden würde. (Abgesehen davon, dass er ja in Zukunft bestimmt noch weitere Spiele verkaufen möchte.)
Soweit ich das verstanden hab, heißt es ja nicht zum Spaß "Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle". Der Ablauf sieht doch so aus, dass die Entwickler und Publisher von sich aus tätig werden und dem Prüfungsteam die gewaltätigsten Szenen des Spiels von sich aus präsentieren und auf dieser Basis fällt dann eine Entscheidung bzw. Beanstandung. ("Das reicht noch nicht für USK 16") Oft gibt es ja mehrere Anläufe bis zur endgültigen Wertung.Herbboy am 07.05.2007 14:03 schrieb:ich selber weiß es nicht, es sollte aber halt deine fage beantworten. es KÖNNTE halt sein, dass bei einem 40 stunden rollenspiel/actionadventure/strategiespiel erst später brutalere szenen als am anfang vorkommen, die ein "ab16" oder "ab18" statt ab12/16 rechtfertigen, so dass halt ein nicht 100%-durchspielen kritisiert werden KÖNNTE
Und dabei etwas zu verheimlichen würde ja nur dem Publisher selbst schaden, weil sein Spiel im schlimmsten Fall komplett aus den Läden geräumt werden würde. (Abgesehen davon, dass er ja in Zukunft bestimmt noch weitere Spiele verkaufen möchte.)