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News - Internet: Raubkopierer in Aschaffenburg verurteilt

AW:

Huskyboy am 26.11.2008 09:42 schrieb:
eben, durch Ladendiebstahl besteht ein bezifferbarer schaden, genauso wie bei verkäufen von Raubkopien, nämlich die verkaufssumme abzüglich der "kosten" also Rohling

durch downloads aber nicht, der ist nicht bezifferbar..


nee, also darum gings nunmal überhaupt nicht. :-D

auch wenn du recht hast.
aber die "kosten" von rohling und jewel case halte ich einfach mal für vernachlässigbar.

mir gings um die aufzuwendende kriminelle energie.
(da spielt natürlich die stofflichkeit von cd und hülle durchaus wieder eine rolle)
 
AW:

Boesor am 26.11.2008 03:37 schrieb:
Dein Bafög fällt flach, weil du vorher zuviel angespart hast? Pfiffig....

Tja, ich habe den "Fehler" gemacht, das die Konten auf meinen Namen laufen und da ab 5200€ Vermögen dieses angerechnet wird :)
Würden die Konten z.B. auf die Eltern laufen, wären sie halt anrechnungsfrei, man bekäme also Bafög solang das Einkommen der Eltern nicht zu hoch ist und am Ende könnte man die 50% des Geldes die man als Darlehen bekam "auf einen Schlag" zurückzahlen und würde auch dafür noch belohnt werden ( "Der Staat erlässt außerdem auf Antrag Auszubildenden, [...] die das Darlehen ganz oder teilweise vor Fälligkeit tilgen - je nach Höhe des Ablösungsbetrages - zwischen 8 und 50,5 Prozent dieses Betrages" http://www.bafoeg.bmbf.de/de/383.php ).
 
AW:

Damaskus am 26.11.2008 12:23 schrieb:
Tja, ich habe den "Fehler" gemacht, das die Konten auf meinen Namen laufen und da ab 5200€ Vermögen dieses angerechnet wird :)
also evlt hab ich das falsch verstanden...
aber wo liegt hier ein Fehler?
wieso solltest du "Zusatzgeld" bekommen wenn du doch Kohle hast um ein Studium zu finanzieren?... :-o
demnach hast du Alles richtig gemacht :-)
 
AW:

SCUX am 26.11.2008 13:49 schrieb:
Damaskus am 26.11.2008 12:23 schrieb:
Tja, ich habe den "Fehler" gemacht, das die Konten auf meinen Namen laufen und da ab 5200€ Vermögen dieses angerechnet wird :)
also evlt hab ich das falsch verstanden...
aber wo liegt hier ein Fehler?
wieso solltest du "Zusatzgeld" bekommen wenn du doch Kohle hast um ein Studium zu finanzieren?... :-o
demnach hast du Alles richtig gemacht :-)

Aus dem Grund habe ich die Anführungszeichen verwendet. Ich halte die Regelung nur für etwas "weitmaschig".
 
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