was hat das mit Games zu tun ?
wie gesagt, der Verkauf ist in D verboten, aber du darfst das Game besitzen, aber nicht verbreiten. Beim Verbot muss die Polizei alle Wohnungen durchsuchen oder ? war schon mal ein Polizist bei dir und hat der schon deine Wohnung duchgecheckt ? nein oder ?
Du musst schon mitlesen:
im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das nochmal in einfach: In RtCW sind dutzende von Hakenkreuzen zu sehen - auf Fahnen, Kisten, usw. Ein Hakenkreuz ist ein verbotenes Symbol. Du hast nun ein Spiel (das fällt nicht unter die Kunst-Ausnahme-Klausel) eingeführt - anders kommst du nämlich an die US-Version nich ran -, in dem Hakenkreuze vorkommen. Damit hast du dich dann eines Verbrechens strafbar gemacht. Ob du es nun besitzt und in deinem Kämmerlein versteckst oder öffentlich verkaufst macht da keinen Unterschied mehr. ES IST VERBOTEN. PUNKT.
Ach ja - wenn nicht gerade ein eindeutiger Verdachtsmoment (Gefahr im Verzug) vorliegt, braucht die Polizei einen Durchsuchungsbefehl, und kann dir erst dann das Spiel oder die Fahne oder sonstwas abnehmen. Darum gehts aber nicht - verboten ist eben verboten. Trotzdem viel Spass wenn du es darauf anlegst.