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News - Google: Der Suchmaschinenbetreiber muss auf die Bildersuche nicht verzichten

MarionLenke

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Zum Artikel: http://www.pcgames.de/aid,746413
 
Empfinde das Urteil als richtig. Einerseits bei Google im Ranking weit oben sein wollen, anderseits hier betreffen der Inhalte nicht wollen das die Bilder so auftauchen! Ich finde vieles auch nicht okay bei dem Verein, so verzichte ich auf so manchen Dienst/Service. Hier wurde aber der Inhalt bewusst Online der weltweiten userschaft zur Verfügung gestellt und freiwillig bei den Crawlern (so habe ich es verstanden) angemeldet. Das Google da die Bilder separat zur Suche anbietet ist halt so und in dem Falle Pech.
 
Die sollte eher froh sein, wenn man so auf ihre Bilder stößt. So dumm kann man ja an sich gar nicht sein, die Klage war IMHO sicher nur geschickte PE-Eigenwerbung für die "Künstlerin" - ich hab absichtlich NICHT nach Bildern von der gesucht, nachher kriegt die noch Werbeklick-Einnahmen...
 
Da das Gericht das Urheberrecht der Klägerin nicht verletzt sah, entschied es, dass eine Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs rechtsmissbräuchlich sei. Denn die Künstlerin habe "den Inhalt ihrer Internetseite für den Zugriff durch Suchmaschinen zugänglich gemacht".
Wieder einmal hat eine Frau gegen etwas geklackt von dem sie keine Ahnung hat.
Die Klage ist genauso behindert wie die Klage von den Buchverlägen gegen Rapidshare. Die Leute haben einfach keine Ahnung und trotzdem reißen sie ihre Fresse auf.

Ich entschuldige mich für den rauen Ton.
 
die Klage war IMHO sicher nur geschickte PE-Eigenwerbung für die "Künstlerin"
Das denke ich auch, allerdings halte ich das eher nicht für "geschickt", denn in den Berichterstattungen wird nie der Name dieser Frau genannt sondern nur "eine Künstlerin". Ziel verfehlt.
Einen anderen Grund für so eine bescheuerte Klage kann ich mir sonst auch kaum vorstellen. Dass Inhalte, die man auf eine offene Homepage lädt, quasi jedem zur Verfügung stehen und Google sie auch findet, dürfte selbst der letzte Hinterwäldler wissen.
Selbst wenn man Google etwas vorenthalten will, so gibt es genügend Methoden dies zu tun.
 
die Klage war IMHO sicher nur geschickte PE-Eigenwerbung für die "Künstlerin"
Das denke ich auch, allerdings halte ich das eher nicht für "geschickt", denn in den Berichterstattungen wird nie der Name dieser Frau genannt sondern nur "eine Künstlerin". Ziel verfehlt.
Einen anderen Grund für so eine bescheuerte Klage kann ich mir sonst auch kaum vorstellen. Dass Inhalte, die man auf eine offene Homepage lädt, quasi jedem zur Verfügung stehen und Google sie auch findet, dürfte selbst der letzte Hinterwäldler wissen.
Selbst wenn man Google etwas vorenthalten will, so gibt es genügend Methoden dies zu tun.
Die meisten Menschen kennen sich eben nicht mit den Inet aus und deswegen kommen solche bescheuerten Klagen zustande.
 
Was ist denn der "bayerische Gerichtshof"?

Das bayerische Oberste (BayObLG) gibt es seit einer Weile nicht mehr. "Gerichtshof" führt m.E. in Bayern nur der (Bay.) VGH (Verwaltungsgerichtshof, oberstes Verwaltungsgericht Bayerns).

Sollte etwas der BUNDESgerichtshof (in Karlsruhe, nicht mit dem BundesVERFASSUNGSgericht zu verwechseln, welches auch in Karlsruhe sitzt) gemeint sein?

Übrigens wäre eine Quellenangabe wünschenswert.
 
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