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News - Filesharing: Eltern haften für ihre Kinder

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News - Filesharing: Eltern haften für ihre Kinder

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Zum Artikel: http://www.pcgames.de/aid,705067
 
AW:

Auf One Klick Hoster umsteigen? ;)

Ich frage mich echt, wer heutzutage noch so etwas wie Emule und Bearshare nutzt? Die Leute die das immer noch angesichts der riesigen P2P Abmahnindustrie tun, könnten sich eigentlich genauso gut gleich selber bei der Polizei anzeigen. :rolleyes:
 
AW:

War doch schon immer so, dass die Eltern (bzw. der Vertragspartner) haften muss...

Ich sehe da die Neuigkeiten nicht?

Außerdem ist der Text gerade gegen Ende hin fehlerhaft:
Die Privatkopie ist nämlich nicht "erlaubt", sondern in einer rechtlichen Grauzone, sprich je nach Richter kann das Urteil mal so, mal so ausfallen.
Ebenso die "legale" Aufnahmen über das Internet. Diese sind soweit legal, solange eine Person sie aufzeichnet. Geschieht dies über ein automatisches Programm, dann ist dies auch illegal (RTL hatte in dieser Sache mal geklagt).
 
AW:

Nettes Thema aber gibt es hier noch Leute die nicht wissen das von Tauschbörsen besser die Finger lässt?
Ich hab meinen kleinen Bruder auch schon dabei erwischt, der hat ne Standpauke bekommen und zieht nun nur noch via FTP-Tool direkt von seinen Freunden. :B
 
AW:

In der aktuellen c't ist ein sehr interessanter Artikel über einen Abmahnanwalt & eine Firma, die direkt im p2p Netzwerk 'spähen' und die Daten dann auswerten.

Die c't nimmt zum einen diesen RA auseinander ( "Wir haben unsere Wege recht klein, darum ist die Firma in meiner Kanzlei" ) und zum anderen die Software, die angeblich "Rechtssicher" Beweise sammelt.

Sollte man sich unbedingt mal durchlesen ... sehr interessant. ;)
 
AW:

Eine Frage: In wie fern unterscheiden sich solche Tauschbörens von 1-klick-uploadern Diensten ala Rapidshare?
 
AW:

Eine Frage: In wie fern unterscheiden sich solche Tauschbörens von 1-klick-uploadern Diensten ala Rapidshare?
Bei einer Tauschbörse bietest du automatisch auch die Dateien an, die du downloadest. So ist das System irgendwie. Bei 1-Click-Hoster bietest du nichts selber an, sondern lädst "nur" runter. MAchst dich also "nicht ganz so strafbar". Und vor allem nicht so leicht zurückverfolgbar.
 
AW:

Ich finde das ganze mit den p2p Programmen schon echt schlimm, aber das schlimmste meiner Meinung nach ist, dass solche Programme als legal angesehen werden und auf vielen Seiten wie chip.de angeboten werden, da es ja "eigentlich" nicht dafür gemacht ist illegale Multimediadateien zu kopieren, ich bin dafür dass man das ändert und solche Programme auf eine Blacklist setzt und von normalen Downloadseiten entfernt, das würde schon einiges bewirken um die Zahl der p2p Downloads stark zu reduzieren.
....Das ist jetzt so lang geworden, ich hoffe das liest trotzdem noch jemand ;)
 
AW:

Ich finde das ganze mit den p2p Programmen schon echt schlimm, aber das schlimmste meiner Meinung nach ist, dass solche Programme als legal angesehen werden und auf vielen Seiten wie chip.de angeboten werden, da es ja "eigentlich" nicht dafür gemacht ist illegale Multimediadateien zu kopieren, ich bin dafür dass man das ändert und solche Programme auf eine Blacklist setzt und von normalen Downloadseiten entfernt, das würde schon einiges bewirken um die Zahl der p2p Downloads stark zu reduzieren.
....Das ist jetzt so lang geworden, ich hoffe das liest trotzdem noch jemand ;)
Schwachsinn. uTorrent letzens genutzt die Battlfiel BC2 Beta zu ziehen. Völlig legal.
 
AW:

Eltern haften eben gerade nicht automatisch bei einem Verschulden der Kindern, sondern nur bei eigenem Verschulden in Form der Aufsichtspflichverletzung. Normiert in § 832 BGB.

Seit der Urheberrechtsreform 2008 kann auch der Download verfolgt werden, wenn es sich um eine offensichtlich rechtswidrige Quelle handelt.
 
AW:

War doch schon immer so, dass die Eltern (bzw. der Vertragspartner) haften muss...
Und noch einer der diesem legendären Irrtum erlegen ist...
Kein Irrtum, jeder Jurastudent im 1. Semester wird dir das sagen können...
Im zweiten Semester weiß er dann hoffentlich besser Bescheid...

Du kannst ja mal etwas in der Literatur zum Thema Störerhaftung und Prüfungspflichten lesen.

Erinnert mich grade an diese "Eltern haften für ihre Kinder"-Schilder auf Baustellen.
 
AW:

n-o-x und gerry haben absolut recht! hab zwar "nur"
bwl studiert, aber sogar dort wird einem diese
legende aus dem hirn formatiert. mein prof war ein
ziemlicher §-crack und hatte immer lustige fälle
parat.

gruß
 
AW:

Eltern haften eben gerade nicht automatisch bei einem Verschulden der Kindern, sondern nur bei eigenem Verschulden in Form der Aufsichtspflichverletzung. Normiert in § 832 BGB.

Seit der Urheberrechtsreform 2008 kann auch der Download verfolgt werden, wenn es sich um eine offensichtlich rechtswidrige Quelle handelt.
Im Prinzip gilt das Selbe wie bei Waffen oder Auto oder ähnlichem. Wenn die Eltern Dinge den Kindern mit Absicht zugänglich machen , sind sie 100% haftbar zu machen.
Und, wer seinem Kind einen PC mit Internet hinstellt,...
 
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