xotoxic242
Spiele-Kenner/in
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Micha42 am 16.03.2007 20:22 schrieb:§ 86a
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
Ich wußte das sich daran einer aufgeilen wird.Das war das erste was mir durch den Kopf ging als ich den ersten Screen gesehen habe.
Um das HK zu erkennen braucht man auch keine Lupe.
Aber das Du gleich hier mit Paragraphen um Dich wirfst war mir klar.
Geh mal in die Buchhandlung und ziehe Dir ein Buch von Guido Knopp z.b. die Waffen SS oder ein anderes über die Abhandlung des 3. Reiches.Da wirst Du jede Menge Symbole und Parolen finden.
Viel Spaß beim verklagen.
@ PCG: Schwärzt das Symbol und gut.Damit sind dann wohl alle zufrieden.
Ich hoffe es gibt dann wieder einen uncut Patch, der das Spiel in den Urzustand versetzt.