Hmm. Jetzt muss ich hier doch auch mal ein paar Gedanken loswerden...
Das was der gute Herr Beckstein da wohl vorhat (wenn ich seine Interviews richtig deute) ist ja eigentlich nur, dass der § 131 StGB auf sämtliche Medien, also auch auf Computerspiele ausgeweitet werden soll.
Alles klar soweit.
Das würde dann doch aber eigentlich nur bedeuten, dass Computerspiele genau wie zum Beispiel Filme behandelt werden.
Die Begutachtung dürfte dann ebenfalls bei der BPjM liegen, die jedoch nicht von selbst sondern nur auf Anregung tätig wird. Vorgeschaltet ist wie schon jetzt die USK.
Die BPjM prüft dann, ob das Medium Jugendgefärdend oder sogar dem §131 StGB entsprechend gewaltverherrlichend oder -verharmlosend ist.
Kommt das Spiel auf den sogenannten Index A (wegen Jugendgefährdung), darf es nicht mehr beworben und öffentlich zugänglich gemacht werden. Dies bedeutet zwar höchstwahrscheinlich den wirtschaftlichen Tod des Titels ist jedoch kein "Verbot". Es darf weiterhin verkauft werden aber eben nur noch "unter dem Ladentisch" d.h. an für Jugendliche unzugänglichen Orten. Auch dürfen journalistische Berichte verfasst werden, was allerdings die meisten Zeitschriften wohl nicht wissen. Wie kommt es sonst zu solch fantastischen Wortschöpfungen wie "Wolkenheim 3d"?
Kommt der Titel auf die Liste B liegt nach Einschätzung der BPjM ein Verstoß gegen § 131 StGB vor. Das Spiel dürfte in dem Fall nicht mehr verbreitet (z.B. verkauft) werden. Der Besitz und das Spielen selbst ist in dem Fall jedoch noch immer nicht strafbar. Die einzigen Medien, bei denen schon der Besitz strafbar ist, sind Medien kinderpornografischen Inhalts. (Und das wie Ihr hoffentlich auch meint, vollkommen zurecht!)
OK, soviel zur realität. Dass der feine Herr Beckstein natürlich eigentlich etwas ganz anderes will, nämlich das "Verbot" von "Killerspielen", ist zwar eigentlich klar, mit seiner Gesetzesinitiative wird er das aber wohl nicht schaffen.
Wo wir dann beim "Killerspiel" wären. Also erstens können von der BPjM (Rechtstaat sei Dank!) nur einzelne Titel geprüft werden, nicht aber ein ganzes Genre und zweitens, was bedeutet eigentlich "Killerspiel"?
Ist "Space Invaders" ein Killerspiel? Immerhin schießt man hier mit allem was man hat auf kleine Raumschiffe.
Was ist mit "Age of Empires" und anderen Spielen, in denen ich mich auf diversen Landstrichen ausbreite und alles, zum Beispiel Indianer, was sich mir nicht unterwerfen will niedermetzle?
Na gut, sollte klar sein, worauf ich hinaus will, oder?
OK, dann jetzt nur noch ein letztes Wort zu den Beweggründen des guten Herrn Beckstein. Der Jugendschutz! Feine Sache das. Und wichtig! Sorry Kids, meine Meinung. Es gibt einfach Spiele, die nicht für Kinder geeignet sind. Aber es gibt in Deutschland ein funktionierendes System des Jugendschutzes...
Funktionierend? Naja, nicht ganz. Wir haben (auch ohne populistische Vorstöße bayerischer Politiker) ein wirksames und vernüftiges System von Jugendschutzgesetzen und Instanzen die für die entsprechende Prüfung zuständig sind. Das woran es dann aber hapert seid Ihr liebe Eltern! Was nützt die vernünftigste USK 18-Einstufung, wenn es den Eltern einfach mal egal ist, was Sohnemann in seinem Zimmer macht, solange sie ihre Ruhe haben?
Ach, ein Gedanke noch zum Abschluss... Hat eigentlich schon mal jemand bemerkt, dass auffällig viele jugendliche Amokläufer Mitglieder in Schützenvereinen waren? Hmm, sonderbar oder?